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Epidemische Lage von nationaler Tragweite ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der mit Wirkung zum 28 Marz 2020 in das deutsche Infektionsschutzgesetz IfSG eingefuhrt wurde 1 Der Begriff lehnt sich an die gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite in Art 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften an die am 30 Januar 2020 von der Weltgesundheitsorganisation WHO wahrend der COVID 19 Pandemie ausgerufen worden war Die Sicherstellung der offentlichen Gesundheit und die Bekampfung einer auf den Menschen ubertragbaren Krankheit soll in einer besonderen Lage zum einen Ausnahmen von der Gewaltenteilung rechtfertigen indem die Exekutive befristet zum Erlass besonderer Rechtsverordnungen ermachtigt wird Zum anderen lassen diese Rechtsverordnungen besondere Grundrechtseinschrankungen zu Rechtstechnisch ist der zeitliche Geltungsbereich der Verordnungsermachtigungen zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums und der Landesregierungen durch einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages bedingt 5 Abs 2 28a IfSG 2 Der Bundestagsbeschluss ist konstitutiv fur die besonderen Befugnisse des Bundesgesundheitsminister und die Grundrechtseingriffe der Lander durch besondere Schutzmassnahmen 3 4 Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Bedeutung 1 1 Staatsorganisationsrecht in Ausnahmesituationen 1 1 1 Weimarer Reichsverfassung 1 1 2 Grundgesetz 1 1 2 1 Verfassungsrechtliche Ausnahmesituationen 1 1 2 2 Epidemischer Ausnahmezustand 1 2 Begriffsentwicklung 1 3 Kritik 2 Rechtsfolgen 2 1 Verordnungsrecht des Bundesgesundheitsministeriums 2 2 Verordnungsrecht der Landesregierungen 3 Feststellungsbeschlusse des Deutschen Bundestages 4 Nichtfeststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage 5 Anderung des Infektionsschutzgesetzes zum 24 November 2021 6 Epidemische Lage von landesweiter Tragweite 6 1 Nordrhein Westfalen 6 2 Niedersachsen 6 3 Bayern 7 Schweiz 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseVerfassungsrechtliche Bedeutung BearbeitenStaatsorganisationsrecht in Ausnahmesituationen Bearbeiten Weimarer Reichsverfassung Bearbeiten Die Weimarer Verfassung vom 11 August 1919 sah in Art 48 ein Notverordnungsrecht zugunsten des Reichsprasidenten vor Wenn im Deutschen Reich die offentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestort oder gefahrdet war durfte er zur Wiederherstellung der offentlichen Sicherheit und Ordnung vorubergehend die Freiheit der Person die Unverletzlichkeit der Wohnung das Brief sowie das Post Telegraphen und Fernsprechgeheimnis die Meinungsfreiheit die Versammlungs und die Vereinigungsfreiheit sowie das Eigentumsgrundrecht ganz oder zum Teil ausser Kraft setzen Nach dem Verfassungsverstandnis von Carl Schmitt durften bei Storungen der offentlichen Sicherheit die Grundrechte und verfassungsmassigen Garantien als Hindernis der staatlichen Selbstverteidigung und Hemmnis politischen Handelns suspendiert werden 5 6 Souveran sei wer uber den Ausnahmezustand entscheidet d h sowohl daruber ob der extreme Notfall vorliegt als auch daruber was geschehen soll um ihn zu beseitigen 7 Grundgesetz Bearbeiten Das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland regelt seit 1949 die Funktion des Staatswesens und ging dabei vom friedlichen Normalfall aus Um die parlamentarische Demokratie auch im Krisenfall aufrechterhalten zu konnen kamen im Jahr 1968 die Notstandsgesetze hinzu Mit dem Siebzehnten Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 24 Juni 1968 8 wurde das Grundgesetz mit verfassungsandernder Mehrheit gem Art 79 Abs 2 GG in Bundestag und Bundesrat um besondere Bestimmungen erweitert die je nach Ursache und Schweregrad einer Gefahrdung darauf abgestimmte Massnahmen zum Schutz der staatlichen Ordnung vorsehen In bewusster Abgrenzung zum Notverordnungsrecht der Weimarer Verfassung das noch vor der Machtergreifung mit 254 sog Diktaturverordnungen zwischen dem 10 Oktober 1919 und dem 31 Dezember 1932 zu einer Entmachtung des Reichstags gefuhrt hatte 9 gelten mit der Wesensgehaltsgarantie und der Bindung von Gesetzgebung vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte 19 Abs 2 Art 1 Abs 3 GG diese auch im Ausnahmezustand unbedingt und stehen nicht unter Vorbehalt Denn eine Verfassung die in Notzeiten nicht gehalten werden kann verfehlt ihren Sinn 10 Verfassungsrechtliche Ausnahmesituationen Bearbeiten Zur Abwehr einer inneren Bedrohung fur die freiheitlich demokratische Grundordnung durch organisierte und militarisch bewaffnete Aufstandische sehen Art 87a Abs 4 und Art 91 Abs 2 GG ausnahmsweise den innerstaatlichen Einsatz von Polizeikraften nach Weisung durch die Bundesregierung sowie den Einsatz der Bundeswehr im Inland vor In diesem Fall darf beispielsweise auch das Grundrecht der Freizugigkeit eingeschrankt werden Art 11 Abs 2 GG Die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der offentlichen Sicherheit oder Ordnung im Fall einer Naturkatastrophe Sturm Hochwasser oder eines Unglucksfalls Flugzeugabsturz Reaktorunfall regelt Art 35 GG Vorubergehend nimmt die Verfassung hier mit einem Weisungsrecht der Bundesregierung gegenuber den Landesregierungen zugunsten wirksamer Katastrophenbekampfung ein Stuck weit Abstand von dem fur die Verfassung sonst so zentralen Foderalismus 11 Wird das Bundesgebiet von aussen mit Waffengewalt angegriffen Verteidigungsfall werden Kompetenzen Kontrollbefugnisse und Verfahren im Gewaltenteilungssystem verschoben Die Bundes und die Landesregierungen erhalten die primare Befugnis zur Gefahrenabwehr Art 115f Art 115i GG damit der Staat funktionsfahig bleibt Als Notparlament soll der Gemeinsame Ausschuss gem Art 53a GG sicherstellen dass selbst der Extremfall staatlicher Existenzgefahrdung nicht allein Sache der Exekutive ist sondern der Gesetzgeber wenngleich in begrenztem Umfang beteiligt bleibt 12 Die Konzentration staatsorganisationsrechtlicher Befugnisse auf die Exekutive im Verteidigungsfall setzt einen Bundestagsbeschluss voraus der mit Zweidrittelmehrheit und mit Zustimmung des Bundesrates gefasst werden muss Art 115a GG Epidemischer Ausnahmezustand Bearbeiten Das Grundgesetz GG enthalt keine Regelungen fur eine seuchenrechtliche Bedrohungslage bei der sich wie durch das Virus SARS CoV 2 eine ubertragbare Krankheit grenzuberschreitend ausbreitet Fur die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und die vom Robert Koch Institut RKI gem 4 Abs 2 IfSG empfohlenen Infektionsschutzmassnahmen 13 reichten die einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen im IfSG 28 32 IfSG nicht aus 14 15 Ubergeordnete Normen mit Standards fur die Aussetzung bzw die Einschrankbarkeit von Grundrechten in Notstandszeiten gibt es im Grundgesetz nicht 11 16 Vielmehr durfen die Grundrechte zu keiner Zeit in ihrem Wesensgehalt angetastet werden Art 19 Abs 2 GG Auch in Ausnahmesituationen sind die staatlichen Stellen an die Grundrechte gebunden Art 1 Abs 3 GG 17 Die Feststellung einer epidemischen Lage durch den Deutschen Bundestag sollte fur die Pandemie Governance den fehlenden rechtlichen Rahmen kreieren um Dispense von verfassungsrechtlichen Bindungen zu ermoglichen 18 Begriffsentwicklung Bearbeiten Die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist in den infektionsschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen des 2 Nr 1 17 IfSG nicht legaldefiniert In einem Gesetzentwurf zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes vom Marz 2020 bemuhte sich das Bundesministerium fur Gesundheit deshalb die Voraussetzungen unter denen eine epidemische Lage von nationaler Bedeutung in Deutschland vorliegen sollte zu klaren 19 Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor wenn die Bundesregierung eine ernsthafte Gefahr fur die offentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder die dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit uber mehrere Lander in der Bundesrepublik Deutschland droht Die Bundesregierung hat die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite unverzuglich aufzuheben wenn die Voraussetzungen fur ihre Feststellung nicht mehr vorliegen In der Begrundung zu diesem Gesetzentwurf wurde darauf hingewiesen dass die Feststellung des Eintretens einer internationalen Notlage durch den Generaldirektor der WHO gemass Art 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 23 Mai 2005 IGV ihrerseits an bestimmte Kriterien geknupft sei und restriktiv gehandhabt werde Die Feststellung lose innerstaatlich in der Bundesrepublik Deutschland jedoch keinen Automatismus von Rechtsfolgen aus Vielmehr bedurfe es stets der gesonderten Feststellung durch die Bundesregierung Von einer dynamischen Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit sei auszugehen wenn mehrere Bundeslander von einer Verbreitung betroffen seien wie etwa bei der EHEC Epidemie 2011 Die Bundesregierung musse die Entwicklung der Lage standig beobachten und uberprufen Sobald sich die festgestellte Lage dergestalt fortentwickle dass die Voraussetzungen fur ihre Feststellung nicht mehr gegeben seien habe die Bundesregierung die Lage unverzuglich fur beendet zu erklaren um die unmittelbare Ruckkehr in den Normalzustand zu gewahrleisten Die vorgeschlagene Definition wurde jedoch nicht in das Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27 Marz 2020 aufgenommen 20 Der Deutsche Bundestag stellte dennoch im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes am 27 Marz 2020 zum ersten Mal eine epidemische Lage von nationaler Tragweite unter der stillschweigenden Bedingung fest dass das Gesetz in Kraft tritt 21 22 Fur die Frage wie der Begriff auszulegen sei wurden die Gesetzesmaterialien herangezogen 23 Daraus lasse sich ableiten dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des 5 Abs 1 IfSG nach Auffassung des Gesetzgebers dann vorliege wenn eine durch den seuchenrechtlichen Notfall hervorgerufene erhebliche Gefahrdung des Funktionierens des Gemeinwesens droht in einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation die Gefahr des Eintritts einer erheblichen Gefahrdung der offentlichen Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik besteht die durch eine sich grenzuberschreitend ausbreitende ubertragbare Krankheit im Sinne des 2 Nr 3 IfSG gekennzeichnet ist dieser Gefahrdungslage fur die offentliche Gesundheit nicht nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann der Gefahr einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorgebeugt werden muss 24 Eine besondere Schwelle epidemischer Gefahrlichkeit etwa anhand eines bestimmten Infektionsrisikos der Mortalitat der Schwere des Krankheitsverlaufs vgl 2 Nr 3a IfSG der Basisreproduktionszahl oder der Verdopplungszeit hatte der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen was einerseits den Grad an rechtlicher Determination reduzierte andererseits Ausdruck der gesetzgeberischen Einschatzungsprarogative war Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18 November 2020 25 wurden in 5 Abs 1 Satz 4 IfSG die Voraussetzungen fur die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag dann doch in das IfSG aufgenommen und zumindest umschrieben 26 Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor wenn eine ernsthafte Gefahr fur die offentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit uber mehrere Lander in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen 5 Abs 1 Satz 3 IfSG Kritik Bearbeiten Die Feststellung erfordert weder eine qualifizierte Parlamentsmehrheit noch eine Zustimmung des Bundesrates Anders als fur den Spannungs oder den Verteidigungsfall Art 80a Art 115a GG ist die Feststellung eines nationalen Epidemiefalls durch nicht legislativen Bundestagsbeschluss auch nicht im Grundgesetz vorgesehen Ob ein entsprechender Beschluss aufgrund einfachen Rechts dennoch verfassungsrechtlich zulassig ist wurde bislang durch die Rechtsprechung nicht abschliessend geklart Die rechtswissenschaftliche Diskussion wird kontrovers gefuhrt insbesondere zu der Frage inwieweit schlichte Parlamentsbeschlusse die nicht in der Verfassung selbst vorgesehen sind Grundrechtseinschrankungen zu tragen vermogen 27 28 Dagegen spricht dass das Grundgesetz kein ungeschriebenes Notstandsrecht kennt Mit der Entscheidung zugunsten einer positivierten Notstandsverfassung im Jahr 1968 hat der Verfassungsgeber zugleich die Anerkennung ungeschriebener Kompetenzen kraft Ausnahmezustands ausschliessen wollen 29 Ob der Begriff der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Hinblick auf Art 80 Abs 1 GG hinreichend bestimmt ist war in der rechtswissenschaftlichen Literatur von Anfang an umstritten Einerseits sei die Feststellung der epidemischen Lage an keine gesetzlich bestimmten und gerichtlich uberprufbaren Voraussetzungen gebunden wie bestimmte Inzidenzwerten oder eine Hospitalisierungsrate andererseits wurden aber ausserordentliche Regelungsbefugnisse fur die Exekutive eroffnet 30 Teile der Literatur hielten es angesichts der Entscheidungskompetenz des Deutschen Bundestag dagegen fur nicht erforderlich im Gesetz zu definieren unter welchen Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehen soll 31 Andere zogen eine Parallele zu der in 1 Ernahrungssicherstellungs und vorsorgegesetz ESVG definierten Versorgungskrise an deren Voraussetzungen sich der Gesetzgeber orientieren werde 32 Allerdings legt 1 ESVG anders als 5 IfSG materielle Voraussetzungen fest die erfullt sein mussen damit eine Versorgungskrise festgestellt werden kann und die Regierung insoweit zu Folgemassnahmen ermachtigt wird Die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln muss im Spannungs oder Verteidigungsfall oder infolge einer Naturkatastrophe eines besonders schweren Unglucksfalles einer Sabotagehandlung einer wirtschaftlichen Krisenlage oder eines sonstigen vergleichbaren Ereignisses in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefahrdet sein Ausserdem ist erforderlich dass diese Gefahrdung ohne hoheitliche Eingriffe in den Markt nicht nicht rechtzeitig oder nur mit unverhaltnismassigen Mitteln behoben werden kann 1 Abs 1 Nr 1 und Nr 2 ESVG Demgegenuber seien die Voraussetzungen einer epidemische Lage vergleichsweise unbestimmt 33 34 35 36 37 Es stellte sich im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt jedoch als eine Verbesserung des 5 IfSG dar dass anders als im Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums von Marz 2020 nicht die Bundesregierung sondern der Deutsche Bundestag zu entscheiden hat ob eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht 38 39 Wenn die Bundesregierung selbst hatte entscheiden wollen unter welchen Voraussetzungen ihr anstelle des Bundestages eine Regelungsbefugnis zukommt hatte der Bundestag dieser weitgehend entgrenzten Selbstermachtigung der Regierung im November 2020 nicht zugestimmt 40 Rechtsfolgen BearbeitenVerordnungsrecht des Bundesgesundheitsministeriums Bearbeiten Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in Art 74 Abs 1 N 19 GG fur Massnahmen gegen gemeingefahrliche oder ubertragbare Krankheiten bei Menschen umfasst nur die im Infektionsschutzgesetz normierten Massnahmen zur Verhutung und Bekampfung dieser Krankheiten im Einzelfall wie etwa Meldepflichten 6 ff IfSG Schutzimpfungen 20 IfSG oder die Absonderung einzelner Erkrankter 30 IfSG 41 Da der Vollzug des IfSG zudem bei den Landern liegt 54 IfSG gab es fur epidemisch bedeutsame Falle von bundesweiter Bedeutung bis zum 28 Marz 2020 nur ein Bund Lander Informationsverfahren das die Bundesregierung durch Verwaltungsvorschrift konkretisiert hatte 42 43 Dieses Verfahren regelte nur die behorden und landerubergreifende Unterrichtung und Koordinierung enthielt aber keine weitergehenden Rechtsgrundlagen fur bundesweite Massnahmen zum Infektionsschutz Nachdem die WHO am 30 Januar eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite erklart hatte 44 45 46 reagierten die einzelnen Bundeslander mit sehr unterschiedlichen Massnahmen 47 Der sich grenzuberschreitend in der gesamten Bundesrepublik ausbreitenden durch das Coronavirus SARSCoV 2 verursachten Krankheit COVID 19 konne begrenzt auf Landesebene jedoch nicht begegnet werden Um einer Gefahr fur die offentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik zu begegnen seien deshalb Regelungen erforderlich die dem Bundesministerium fur Gesundheit die entsprechenden Krisenreaktionsmassnahmen ermoglichten Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde daher mit Wirkung zum 28 Marz 2020 in 5 Abs 2 IfSG eine umfangreiche Verordnungsermachtigung zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums nach vorheriger Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag gem 5 Abs 1 IfSG aufgenommen um die vermeintlichen Schwachen des Foderalismus bei der Pandemiebekampfung zu uberwinden und einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen 48 Das Bundesministerium fur Gesundheit wurde nicht nur ermachtigt durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Massnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln einschliesslich Betaubungsmitteln Medizinprodukten Labordiagnostik Hilfsmitteln Gegenstanden der personlichen Schutzausrustung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Starkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen sondern auch Einreisebestimmungen mit Kontaktdatenerfassung und Nachweispflichten uber den Gesundheitszustand bzw Impfstatus sowie Beforderungsbeschrankungen im Eisenbahn Bus Schiffs und Flugverkehr 49 Die vorherige formale Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag sollte dabei das staatsorganisationsrechtliche Manko einer zentralen Zustandigkeit auf Bundesebene kompensieren und den rechtsstaatlichen Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt genugen dem eine Delegation der Rechtsetzung vom Parlament an die Exekutive gem Art 80 Abs 1 GG bedarf 50 Verordnungsrecht der Landesregierungen Bearbeiten Die bis zum Herbst 2020 massgeblich auf Grundlage der 28 ff 32 IfSG getroffenen Massnahmen zur Bekampfung der Coronavirus Pandemie fuhrten teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten wie die Grundrechte der Freiheit der Person die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung So wurde beispielsweise in Bayern oder Berlin verordnet die eigene Wohnung gar nicht mehr oder nur noch bei Vorliegen triftiger Grunde zu verlassen 51 52 Die damaligen Massnahmen ergingen zumeist nach einer Bund Lander Konferenz auf der Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerprasidenten der Lander den Inhalt entsprechender Landesverordnungen informell abgestimmt hatten Rechtswissenschaft und Rechtsprechung hatten immer wieder angezweifelt dass die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des 28 32 IfSG derart detaillierte Eingriffe in Grundrechte durch Geschaftsschliessungen Masken und Testpflichten Zugangsbeschrankungen zu diversen Einrichtungen oder offentliche Alkoholverbote rechtfertigen konne 53 54 55 Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Art 80 Abs 1 Satz 1 und 2 GG angesichts der langer andauernden Pandemielage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Massnahmen auch insoweit zu entsprechen wollte der Gesetzgeber deshalb im November 2020 fur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Dauer Reichweite und Intensitat exekutiven Handelns gesetzlich prazisieren 56 Deshalb wurden in dem neuen 28a Abs 1 IfSG in der Fassung des Dritten Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit Wirkung zum 19 November 2020 nicht nur Regelbeispiele zulassiger Schutzmassnahmen aufgelistet wie Abstandsgebote eine Maskenpflicht die Erstellung von Hygienekonzepten fur Einrichtungen mit Publikumsverkehr Ausgangs oder Kontaktbeschrankungen etc sondern auch entsprechende Rechtsverordnungen der Landesregierungen wie schon seit Marz 2020 das Verordnungsrecht des Bundesgesundheitsministeriums gem 5 Abs 2 IfSG von der vorherigen Feststellung einer epidemischen Lage durch den Deutschen Bundestag abhangig gemacht Kritiker bemangelten jedoch weiterhin dass Inhalt Zweck und Ausmass der in 28a IfSG erteilten Ermachtigung nicht bestimmt genug seien 57 Ein nicht abschliessender Katalog blosser Regelbeispiele sei bei eingriffsintensiven Massnahmen von vornherein ungeeignet den aus der Wesentlichkeitstheorie und fur Rechtsverordnungen unmittelbar aus Art 80 Abs 1 Satz 2 GG folgenden Bestimmtheitsgrundsatz zu wahren Spezielle Tatbestandsvoraussetzungen oder einschrankende Massgaben auf Rechtsfolgenebene fehlten Bei unbefangener Lesart konnte man meinen der Gesetzgeber wolle die zustandigen Behorden ermachtigen den Gang in den eigenen Garten zu verbieten 58 Feststellungsbeschlusse des Deutschen Bundestages BearbeitenDer Deutsche Bundestag hat bisher funf Mal eine epidemische Lage festgestellt aber nur zum Teil gem 5 Abs 1 Satz 5 IfSG im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht 25 Marz 2020 59 18 November 2020 60 61 4 Marz 2021 62 63 11 Juni 2021 64 65 25 August 2021 66 Nichtfeststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage BearbeitenSeit 31 Marz 2021 galt nach dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr unbefristet sondern sie galt als aufgehoben wenn der Bundestag nicht spatestens drei Monate nach der letzten Feststellung ihr Fortbestehen erneut feststellt 67 68 Die zuletzt mit Beschluss vom 25 August 2021 erneut festgestellte epidemische Lage 69 70 71 galt danach am 25 November 2021 als aufgehoben da der Bundestag das Fortbestehen zuvor nicht erneut festgestellt hatte Damit entfiel zu diesem Zeitpunkt ungeachtet der tatsachlichen Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Bevolkerung ein besonderer Beschluss des Bundestages als formliche Voraussetzung fur besondere Schutzmassnahmen aufgrund von 28a IfSG durch Landesverordnungen 72 Der Bundestag hatte ohnehin nicht das Recht durch Feststellungsbeschlusse Dispense von verfassungsrechtlichen Bindungen auszusprechen 18 Die handwerklichen und dogmatischen Mangel des 28a Abs 2 IfSG konnten nicht durch formalen Parlamentsbeschluss geheilt werden Ein erneuter Feststellungsbeschlus bleibt jedoch moglich da 5 Abs 1 IfSG unverandert in Kraft ist 73 Anderung des Infektionsschutzgesetzes zum 24 November 2021 Bearbeiten Hauptartikel Infektionsschutzgesetz Unabhangig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite 28a Abs 7 bis 10 IfSG Ein Sonderrecht fur die Bekampfung der COVID 19 Pandemie 74 bestand seit einer am 24 November 2021 in Kraft getretenen Anderung des Infektionsschutzgesetzes auch unabhangig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite 75 76 77 Formal nicht mehr von einem entsprechenden Bundestagsbeschluss abhangig konnten bestimmt Schutzmassnahmen Masken und Testpflicht Abstandsgebot etc weiterhin von den Landern verordnet werden soweit sie zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 erforderlich sind 78 bzw soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 in dem betreffenden Land besteht 79 80 Epidemische Lage von landesweiter Tragweite BearbeitenNordrhein Westfalen Bearbeiten Mit Wirkung zum 15 April 2020 fuhrte das Land Nordrhein Westfalen besondere Handlungsbefugnisse des Landesgesundheitsministeriums im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite ein 81 82 Durch Anordnungen im Bereich des offentlichen Gesundheitswesens wie die Verschiebung bestimmter operativer Eingriffe oder die Beschlagnahme medizinischen pflegerischen oder sanitaren Materials konnten die Grundrechte der korperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person der Berufsfreiheit sowie der Eigentumsfreiheit eingeschrankt werden 83 84 Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite lag vor wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevolkerung in Nordrhein Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefahrden droht 85 Die epidemische Lage von landesweiter Tragweite endete in Nordrhein Westfalen am 18 Juni 2021 86 das Gesetz trat am 31 Dezember 2002 ausser Kraft Niedersachsen Bearbeiten Nach 3a des Niedersachsischen Gesetzes uber den offentlichen Gesundheitsdienst NGoGD konnte der Landtag auf Antrag der Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite feststellen wenn zwar keine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt die medizinische Versorgung der Bevolkerung in Niedersachsen aber aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit im Sinne des 2 Nr 3 a IfSG dennoch gefahrdet ist 87 Unter anderem hatte das zustandige Fachministerium dann anstelle der Landkreise und kreisfreien Stadte die Aufgaben der ortlichen Gesundheitsamter landkreisubergreifend wahrnehmen durfen 3a Abs 2 NGoGD Die Regelung trat am 1 April 2021 ausser Kraft Mit Wirkung zum 18 Juli 2020 wurde 182 neu in das Niedersachsische Kommunalverfassungsgesetz NKomVG eingefugt 88 182 Abs 4 NKomVG erlaubte wahrend einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite Ratsbeschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen und nicht in offentlicher Prasenzsitzung der Abgeordneten 89 90 91 Bis zum 1 Juli 2022 galt eine vergleichbare Regelung fur Beschlusse nach dem niedersachsischen Personalvertretungsgesetz 92 Bayern Bearbeiten Nach Art 1 Abs 1 des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes BayIFSG konnte die Staatsregierung das Vorliegen eines Gesundheitsnotstands feststellen wenn eine ubertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes IfSG in der bayerischen Bevolkerung so zahlreich oder in so schwerer Auspragung auftritt oder aufzutreten droht dass dadurch die Versorgungssicherheit durch das offentliche Gesundheitswesen und die Gesundheit oder das Leben einer Vielzahl von Menschen ernsthaft gefahrdet erscheint Aufgrund besonderer Befugnisse hatten gegebenenfalls das Recht auf korperliche Unversehrtheit und die Freizugigkeit eingeschrankt werden konnen Art 10 BayIfSG etwa durch die Verpflichtung von arztlichem Personal in Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung bestimmte Dienst Sach und Werkleistungen zu erbringen Das BayIfSG trat mit Ablauf des 31 Dezember 2020 ausser Kraft ohne angewendet worden zu sein 93 Bei den am 29 Marz 2020 im Zuge der Kommunalwahlen in Bayern 2020 erforderlichen Stichwahlen durften nach einer Anderung des Gemeinde und Landkreiswahlgesetz GLKrWG in Art 9a des BayIfSG keine Abstimmungsraume zur Stimmabgabe genutzt werden Sie fanden daher ausschliesslich als Briefwahlen statt Schweiz BearbeitenFur den Vollzug des Epidemiengesetzes und damit fur das Anordnen von Massnahmen zur Verhutung und Bekampfung von ubertragbaren Krankheiten sind in der Regel die Kantone zustandig In einer besonderen Lage insbesondere einer von der WHO festgestellten gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite erhalt der Bundesrat die Befugnis nach Anhorung der Kantone bestimmte Massnahmen anzuordnen Art 6 EpG in einer ausserordentlichen Lage auch ohne Grundlage in einem Bundesgesetz unmittelbar kraft Verfassungsrechts die erforderlichen Polizeinotverordnungen fur das ganze Land Art 7 EpG Art 185 Abs 3 der Bundesverfassung 94 95 Ab 1 April 2022 wurden die letzten Massnahmen zur Bekampfung der COVID 19 Pandemie in der Schweiz in der Covid 19 Verordnung besondere Lage aufgehoben 96 97 Siehe auch BearbeitenListe der infolge der COVID 19 Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen Juristische Beurteilung der Massnahmen gegen die COVID 19 Pandemie in DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Art 1 Nr 4 des Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27 Marz 2020 BGBl I S 587 vgl Zulassigkeit eines aufschiebend bedingten Anwendungsvorbehalts im Gesetz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 2 Marz 2017 Thomas Mayen Der verordnete Ausnahmezustand Zur Verfassungsmassigkeit der Befugnisse des Bundesministeriums fur Gesundheit nach 5 IfSG Anwaltsblatt 2020 S 398 403 vgl auch 14 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zustandigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Infektionsschutz und Befugnisgesetz IfSBG NRW vom 14 April 2020 mit Stand vom 25 Marz 2022 am 31 Dezember 2022 ausser Kraft getreten Carl Schmitt Verfassungslehre 1928 Carl Schmitt Die staatsrechtliche Bedeutung der Notverordnung insbesondere ihre Rechtsgultigkeit 1931 Carl Schmitt Politische Theologie 4 Kapitel Zur Lehre von der Souveranitat 1922 S 9 f BGBl 1968 I S 709 vgl Rene Bahns Verfassungshutung Carl Schmitts Verstandnis des Art 48 Abs 2 der Weimarer Reichsverfassung arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen ajk Humboldt Universitat zu Berlin 2004 Otto Schily Das Notstandsrecht des Grundgesetzes und die Herausforderungen der Zeit EuGRZ 2005 S 290 294 a b Pierre Thielborger Benedikt Behlert COVID 19 und das Grundgesetz Zur Un tauglichkeit des verfassungsrechtlichen Immunsystems 19 Marz 2020 Verteidigungsfall bundestag de abgerufen am 7 Dezember 2021 vgl COVID 19 Coronavirus SARS CoV 2 RKI 7 Dezember 2021 vgl Ferdinand Wollenschlager Die COVID 19 Pandemie als Stunde der Exekutive und die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes in A Koch M Kubiciel W Wurmnest F Wollenschlager Hrsg Festschrift 50 Jahre Juristische Fakultat der Universitat Augsburg Tubingen 2021 Mohr Siebeck i E II 2 vgl Zum Ruckgriff auf die Generalklausel in 28 Infektionsschutzgesetz nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 23 Juli 2021 Ferdinand Wollenschlager Die COVID 19 Pandemie als Stunde der Exekutive und die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes in A Koch M Kubiciel W Wurmnest F Wollenschlager Hrsg Festschrift 50 Jahre Juristische Fakultat der Universitat Augsburg 2021 S 645 652 ff Annette Guckelberger Ausgangsbeschrankungen und Kontaktverbote anlasslich der Corona Pandemie NVwZ Extra 2020 S 1 15 a b Thorsten Kingreen Epidemie ohne epidemische Lage 22 Oktober 2021 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Formulierungshilfe fur die Koalitionsfraktionen Bundesministerium fur Gesundheit 23 Marz 2020 BGBl 2020 I S 587 Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Gesundheit 14 Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU CSU und SPD Drucksache 19 18111 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 18156 vom 25 Marz 2020 S 5 Deutscher Bundestag Sitzungsverlauf 25 Marz 2020 154 Sitzung 15 50 Uhr TOP 6 Abgerufen am 25 April 2020 Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz Begriffsverstandnis und Feststellung durch den Deutschen Bundestag Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 8 Juni 2020 S 9 f BT Drs 19 18111 vom 24 Marz 2020 S 14 BGBl 2020 I S 2397 vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Gesundheit 14 Ausschuss Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 24334 vom 16 November 2020 S 11 ff 13 vgl Tobias Crone Parlamentsbeschlusse und Rechtsschutz Ein Uberblick aus Anlass des 5 Absatz 1 IfSG Freiburger Informationspapiere zum Volkerrecht und Offentlichen Recht 2 2021 S 6 ff 8 f Epidemische Lage geht in die Verlangerung Grundrechtseinschrankungen bleiben moglich Haufe online 9 Juni 2021 Thomas Mayen Infektionsschutzgesetz und Grundgesetz Coronakrise Der verordnete Ausnahmezustand Anwaltsblatt 2020 S 398 403 Wolfram Cremer Gutachterliche Stellungnahme Sitzung des Ausschusses fur Arbeit Gesundheit und Soziales am 6 April 2020 anlasslich des Gesetzentwurfs der Landesregierung Auswirkungen der Pandemie Landtag NRW 17 WP Stellungnahme 17 2464 S 4 Peter Haberle Hans Joachim Lutz Infektionsschutzgesetz Kommentar 1 Auflage 2020 5 Rn 1 Stephan Rixen Gesundheitsschutz in der Coronavirus Krise Die Neu Regelungen des Infektionsschutzgesetzes NJW 2020 S 1097 1102 Klaus Ferdinand Garditz Florian Meinel Neues Infektionsschutzgesetz Unbegrenzte Ermachtigung FAZ 26 Marz 2020 Lindner in Hubert Schmidt Hrsg COVID 19 Rechtsfragen zur Corona Krise Munchen 2 Aufl 2020 16 Rdnr 46 ISBN 978 3 406 76258 1 Christoph Mollers Parlamentarische Selbstentmachtigung im Zeichen des Virus 26 Marz 2020 Stephan Rixen NJW 2020 S 1097 1103 Hans Michael Heinig Thorsten Kingreen Oliver Lepsius et al Why Constitution Matters Verfassungsrechtswissenschaft in Zeiten der Corona Krise JZ 2020 S 861 867 5 IfSG in der am 28 Marz 2020 geltenden Fassung buzer de abgerufen am 20 November 2020 Frank Schaffler Personliche Erklarung zum Abstimmungsverhalten am 25 Marz 2020 zu TOP 6 Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Abgerufen am 7 November 2020 Klaus Garditz Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein Experiment parlamentarischer Handlungsformen MedR 2020 S 741 744 Gesetzgebungskompetenz fur den Infektionsschutz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 9 April 2020 Allgemeine Verwaltungsvorschrift uber die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fallen Verwaltungsvorschrift IfSG Koordinierung IfSGKoordinierungs VwV vom 12 Dezember 2013 vgl 5 IfSG in der vor dem 28 Marz 2020 geltenden Fassung buzer de Florian Rotzer WHO ruft international Notlage aus 30 Januar 2020 vgl Country amp Technical Guidance Coronavirus disease COVID 19 WHO abgerufen am 24 Marz 2020 englisch Preparedness prevention and control of COVID 19 in prisons and other places of detention WHO Regionalburo fur Europa PDF 15 Marz 2020 englisch vgl Die Chronik der Corona Krise MDR Stand 30 Dezember 2020 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Formulierungshilfe fur die Koalitionsfraktionen fur einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Bundesministerium fur Gesundheit 23 Marz 2020 vgl 5 Abs 2 Nr 1 8 IfSG in der am 28 Marz 2020 geltenden Fassung buzer de Pierre Thielborger Benedikt Behlert COVID 19 und das Grundgesetz Zur Un tauglichkeit des verfassungsrechtlichen Immunsystems 19 Marz 2020 Ausgangsbeschrankungen gemass 28 Infektionsschutzgesetz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 2 April 2020 VG Munchen Beschluss vom 24 Marz 2020 M 26 S 20 1252 vgl Hasso Suliak Neue IfSG Grundlage fur Corona Massnahmen Verfassungswidrig und voller handwerklicher Fehler Legal Tribune Online 12 November 2020 Markus Sehl BayVGH hat in der Hauptsache entschieden Corona Ausgangssperre war unverhaltnismassig Legal Tribune Online 6 Oktober 2021 VGH Munchen Beschluss vom 4 Oktober 2021 20 N 20 767 Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 23944 vom 3 November 2020 S 2 Heike Anger Staatsrechtler zum Infektionsschutzgesetz Es muss sicherlich noch einmal nachgebessert werden Handelsblatt 18 November 2020 vgl Hasso Suliak Neue IfSG Grundlage fur Corona Massnahmen Verfassungswidrig und voller handwerklicher Fehler Legal Tribune Online 12 November 2020 BT PlPr 19 154 19169C Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 24387 vom 17 November 2020 191 Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch dem 18 November 2020 TOP 1 Zusatzpunkt 1 Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 27196 vom 2 Marz 2021 BGBl 2021 I S 397 Bundestag stellt Fortbestehen epidemischer Lage von nationaler Tragweite fest bundestag de 11 Juni 2021 BGBl 2021 I S 1824 BGBl 2021 I S 4072 BGBl 2021 I S 370 Bundesrat Kompakt Das Wichtigste zur Sitzung Bundesrat abgerufen am 26 Marz 2021 Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages uber die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 31 August 2021 BGBl I S 4072 Bundestag verlangert epidemische Lage von nationaler Tragweite bundestag de 25 August 2021 BT Drs 19 32091 Coronamassnahmen in Deutschland Was das Ende der epidemischen Lage bedeutet Deutschlandfunk 1 November 2021 Die juristische Presseschau vom 20 bis 22 November 2021 Amtsrichterin deckt falschen Missbrauchs Vorwurf auf Waren Schulschliessungen rechtmassig VG Berlin zu Richterscore Legal Tribune Online 22 November 2021 vgl Ferdinand Wollenschlager Offentliche Anhorung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD Bundnis 90 Die Grunen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drucksache 20 15 Stellungnahme vom 15 November 2021 S 3 vgl Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite BR Drs 803 21 vom 18 November 2021 S 2 Bundestag beschliesst neuen Infektionsschutzkatalog bundestag de 18 November 2021 Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22 November 2021 BGBl I S 4906 Helene Bubrowski Ende der pandemischen Lage Welche Beschrankungen sind noch moglich FAZ 19 November 2021 28a IfSG in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22 November 2021 BGBl I S 4906 S 4907 vgl beispielsweise Landesregierung bittet Landtag rein vorsorglich erneut um Feststellung der Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID 19 Niedersachsische Staatskanzlei abgerufen am 23 Juli 2023 Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewaltigung der COVID 19 Pandemie in Nordrhein Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie sog Epidemie Gesetz LexCorona abgerufen am 23 Juli 2023 Art 1 des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewaltigung der COVID 19 Pandemie in Nordrhein Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14 April 2020 GV NRW 2020 S 218b 11 16 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zustandigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Infektionsschutz und Befugnisgesetz IfSBG NRW Sebastian Rossner Bastian Gierling Das nordrhein westfalische Gesetz zur Bewaltigung der COVID 19 Pandemie 16 April 2020 11 Abs 1 Satz 1 des Infektionsschutz und Befugnisgesetzes IfSBG NRW Epidemische Lage in NRW wird nicht verlangert Befugnisse laufen aus Die Welt 15 Juni 2021 Niedersachsisches Gesetz uber den offentlichen Gesundheitsdienst NGoGD Schule und Recht in Niedersachsen abgerufen am 23 Juli 2023 Auslegungshinweise zu 182 Abs 1 bis 3 NKomVG Nds Ministerium fur Inneres und Sport Postfach 2 21 30002 Hannover fur Inneres und Sport 31 1 10005 182 4645 11 12 2020 182 NKomVG Sonderregelungen fur epidemische Lagen NI Voris abgerufen am 24 Juli 2023 Hinweise zu den haushaltsrechtlichen Sonderregelungen fur epidemische Lagen 182 Abs 4 NKomVG Runderlass des Niedersachsischen Ministeriums fur Inneres und Sport vom 11 Dezember 2020 33 12 10005 182 Absatz 4 Nds MBl Nr 2 2021 S 81 VORIS 20300 Abgerufen am 24 Juli 2023 vgl Beschlusse im Umlaufverfahren Rat der Stadt Lehrte Abgerufen am 24 Juli 2023 Niedersachsisches Ministerium fur Inneres und Sport Hinweise zur Geltung der Regelungen des Niedersachsischen Personalvertretungsgesetzes fur die COVID 19 Pandemie Az Z 2 11 03060 2 8 41 Hannover 7 Juni 2022 vgl VerfGH Munchen Entscheidung vom 28 September 2021 Vf 8 VII 20 Normale besondere und ausserordentliche Lage Faktenblatt des Bundesamts fur Gesundheit 28 Februar 2020 Differenzierung der einzelnen Lagekategorien Behelf Sachbereich Lage Stadt Zug abgerufen am 26 April 2023 Verordnung uber Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekampfung der Covid 19 Epidemie Covid 19 Verordnung besondere Lage vom 23 Juni 2021 Fedlex abgerufen am 26 April 2023 Coronavirus Ruckkehr in die normale Lage und Planung der Ubergangsphase bis Fruhling 2023 Portal der Schweizer Regierung abgerufen am 26 April 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Epidemische Lage von nationaler Tragweite amp oldid 236022499