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Vom Umlaufverfahren oder schriftlichen Beschlussverfahren schriftlichen Verfahren spricht man wenn Beschlusse ohne Zusammenkunft eines Kollegialorgans durch Gegenzeichnung der Mitglieder auf schriftlichem Wege gefasst werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Politik 3 Verfassungsrecht 4 Wohnungseigentumsrecht 5 Einschrankungen 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDiese Abstimmungsform bietet sich vor allem dann an wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden aber ein formaler Beschluss notwendig ist So konnen dringende Angelegenheiten geregelt werden ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums im Rahmen einer Abstimmung notig ist Auch bei starker Arbeitsbelastung und der Notwendigkeit keinen Aufschub duldender Entscheidungen ist ein Umlaufverfahren zu rechtfertigen 1 Michael Anderheiden definierte die Umlaufverfahren als Verfahren bei denen ein Beschluss unter Abwesenheit durch Umlauf eines entscheidungsreifen Antrags bei Einhaltung formaler Bedingungen zustande kommt 2 Das Umlaufverfahren ist in verschiedenen Rechtsgebieten vorgesehen Politik BearbeitenDie sogenannte silence procedure franzosisch procedure d approbation tacite lateinisch qui tacet consentit ist eine Art des formalen Umganges mit Texten zumeist in der internationalen Politik Dabei wird zunachst ein Entwurf des Zieldokumentes unter den Adressaten verteilt Diese haben dann die Gelegenheit Anderungen oder Erganzungen einzubringen Ist dies nicht der Fall kein break of silence bevor die jeweilige Frist ablauft wird der Text so behandelt als ob alle Teilnehmer zugestimmt hatten 3 In der Regel wird dieses Verfahren als letzter Schritt in der Erstellung verwendet Das heisst die wesentlichen Voraussetzungen und Vorstellungen sind bereits diskutiert worden Daher ist breaking the silence auch eher als Ausnahme denn als Regel zu betrachten Verfassungsrecht BearbeitenBeispielsweise sieht die Geschaftsordnung der Bundesregierung vor Ist die mundliche Beratung einer Angelegenheit nicht erforderlich so soll der Staatssekretar des Bundeskanzleramtes die Zustimmung der Mitglieder der Bundesregierung auf schriftlichem Wege einholen Umlaufsache 20 Absatz 2 der Geschaftsordnung der Bundesregierung Wohnungseigentumsrecht BearbeitenIm Wohnungseigentumsrecht werden Abstimmungen im Regelfall in der Wohnungseigentumerversammlung vorgenommen Es ist gesetzlich jedoch auch ein schriftliches Umlaufverfahren nach 23 Abs 3 WEG moglich wonach stets Allstimmigkeit erforderlich ist Das Umlaufverfahren ist eine Sonderform der Allstimmigkeit Das Erfordernis der Allstimmigkeit eines Umlaufbeschlusses bezieht sich lediglich auf die Form des Zustandekommens dieses Beschlusses nicht jedoch auf die mit ihm geregelte Angelegenheit Einschrankungen BearbeitenOft ist vorgesehen dass eine Umlaufsache die Zustimmung aller Mitglieder braucht Bei Widerspruch eines Mitgliedes wird mundlich verhandelt Teilweise wird das Umlaufverfahren auch uber E Mail Mailinglisten oder Internet Foren abgewickelt Zu beachten ist auch dass teilweise rechtliche Einschrankungen fur die Zulassigkeit von Umlaufverfahren bestehen so z B im Arbeitsrecht fur Betriebsrate und Personalvertretungen etwa fur den Personalrat in Bayern begrenzt auf einfache Angelegenheiten und nur im schriftlichen Umlaufverfahren nach Art 37 Abs 3 BayPVG 4 wenn kein Mitglied des Personalrats diesem Verfahren widerspricht fernmundliche Umlaufverfahren sind hingegen nach der Rechtsprechung 5 stets unzulassig 6 In Rheinland Pfalz ist das schriftliche Verfahren bei Stufenvertretungen des Personalrats nur in Mitbestimmungsangelegenheiten zugelassen wenn im Einzelfall mehr als zwei Drittel der Mitglieder mit einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren einverstanden sind nach 55 Abs 4 LPersVG RLP 7 Im Saarland ist das schriftliche Verfahren bei Stufenvertretungen des Personalrats nur zulassig wenn kein Mitglied einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren widerspricht nach 53 Abs 2 SPersVG 8 Beschlusse des Betriebsrats im Umlaufverfahren sind hingegen mangels Rechtsgrundlage generell unzulassig 9 Einzelnachweise Bearbeiten Carmen Thiele Regeln und Verfahren der Entscheidungsfindung innerhalb von Staaten und Staatenverbindungen 2008 S 473 Michael Anderheiden Verfahrens und Zurechnungsprobleme bei Umlaufverfahren in VerwArch vol 97 2006 S 165 Bernd Lemke Die Allied Mobile Force 1961 bis 2002 2015 S 16 f Art 37 Abs 3 BayPVG LAG Munchen Beschluss vom 14 November 2008 Az 5 TaBV 36 08 Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehorden des Freistaates Bayern Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen Abschnitt Schriftliches Umlaufverfahren im Personalrat 55 Abs 4 LPersVG RLP 53 Abs 2 SPersVG LAG Koln Beschluss vom 25 November 1998 2 TaBV 38 98 Memento vom 10 Februar 2013 im Webarchiv archive today Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umlaufverfahren amp oldid 239289431