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Als Einschatzungsprarogative wird das Vorrecht des Gesetzgebers bezeichnet uber die Geeignetheit und Erforderlichkeit einer bestimmten gesetzlichen Regelung zur Erreichung eines legitimen Ziels letztverbindlich zu entscheiden Die Entscheidung des Gesetzgebers ist insoweit nur beschrankt durch das Bundesverfassungsgericht uberprufbar Die Prufung beschrankt sich aufgrund des Beurteilungs und Einschatzungsvorrangs auf offensichtliche Verstosse Das eingesetzte Mittel ist verfassungsrechtlich nur dann zu beanstanden wenn es objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet ware 1 Es ist vornehmlich Sache des Gesetzgebers unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden welche Massnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will 2 3 Die Einschatzungsprarogative folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung und bedeutet eine im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise zulassige Letztentscheidungsbefugnis des Gesetzgebers im Verhaltnis zur Rechtsprechung 4 Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind jedoch umso engere Grenzen gesetzt je starker sich eine Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten durch eine gesetzliche Regelung auf die Ausubung grundrechtlich geschutzter Freiheiten nachteilig auswirken kann Der unterschiedlichen Weite des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums entspricht eine abgestufte Kontrolldichte bei der verfassungsgerichtlichen Prufung etwa im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde oder einer Normenkontrolle 5 Ist die durch Administrativorgane vorgenommene Tatbestandsausfullung von Gesetzen der Kontrolle durch Gerichte teilweise entzogen etwa bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe spricht man von Beurteilungsspielraum Soweit die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern also zwischen zwei Gesetzgebern betroffen ist besteht kein von verfassungsgerichtlicher Kontrolle freier gesetzgeberischer Beurteilungsspielraum 6 Ob beispielsweise die Voraussetzungen des Art 72 Abs 2 GG gegeben sind hat das Bundesverfassungsgericht voll zu uberprufen 7 Literatur BearbeitenChristian Bickenbach Die Einschatzungsprarogative des Gesetzgebers Analyse einer Argumentationsfigur in der Grundrechts Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Mohr Siebeck 2014 ISBN 978 3 16 152826 2 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 27 1 2011 1 BvR 3222 09 Rn 40 BVerfG Beschluss vom 26 Marz 2007 1 BvR 2228 02 Rn 38 ff BVerfG Beschluss vom 29 September 2010 1 BvR 1789 10 Rn 18 Otto Bachof Beurteilungsspielraum Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff JZ 1955 97 98 BVerfG Beschluss vom 26 Januar 1993 1 BvL 38 40 43 92 Rn 35 f BVerfGE 110 141 lt 175 gt BVerfG Urteil vom 17 Dezember 2014 1 BvL 21 12 juris Rn 111 vgl BVerfG Urteil vom 21 Juli 2015 1 BvF 2 13 B II 2 c cc 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einschatzungsprarogative amp oldid 209593728