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Dieser Artikel beschreibt das Verfassungsorgan Fur den gemeinsamen Ausschuss bei vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften siehe Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nichtstandiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und grundsatzlich strikt subsidiar 1 Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unuberwindliche Hindernisse entgegenstehen ubt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates Bisher trat in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie ein Gemeinsamer Ausschuss zusammen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Erlauterungen 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDie Rechtsgrundlagen fur den Gemeinsamen Ausschuss wurden geschaffen durch das Siebzehnte Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 24 Juni 1968 mit dem die Regelungen fur den Verteidigungsfall ins Grundgesetz eingefugt wurden 3 Art 53a des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland 4 1 Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates Die Abgeordneten werden vom Bundestag entsprechend dem Starkeverhaltnis der Fraktionen bestimmt sie durfen nicht der Bundesregierung angehoren Jedes Land wird durch ein von ihm bestelltes Mitglied des Bundesrates vertreten diese Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden Die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses und sein Verfahren werden durch eine Geschaftsordnung geregelt die vom Bundestage zu beschliessen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf 2 Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuss uber ihre Planungen fur den Verteidigungsfall zu unterrichten Die Rechte des Bundestages und seiner Ausschusse nach Artikel 43 Abs 1 bleiben unberuhrt Art 115e des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland 5 1 Stellt der Gemeinsame Ausschuss im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unuberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass dieser nicht beschlussfahig ist so hat der Gemeinsame Ausschuss die Stellung von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr 2 Durch ein Gesetz des Gemeinsamen Ausschusses darf das Grundgesetz weder geandert noch ganz oder teilweise ausser Kraft oder ausser Anwendung gesetzt werden Zum Erlass von Gesetzen nach Artikel 23 Abs 1 Satz 2 Artikel 24 Abs 1 oder Artikel 29 ist der Gemeinsame Ausschuss nicht befugt Erlauterungen BearbeitenDer Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern Der Ausschuss ubernimmt die Aufgaben des Bundestages und des Bundesrates wenn er im Verteidigungsfall mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellt dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unuberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass dieser nicht beschlussfahig ist Die Bundesregierung muss den Ausschuss uber ihre Planungen fur den Verteidigungsfall unterrichten Der Gemeinsame Ausschuss darf das Grundgesetz nicht andern und weder Hoheitsrechte ubertragen noch das Bundesgebiet neu gliedern Bildung und die Verfahrensregeln werden durch die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss GemAusGO geregelt Die Prasidentin des Deutschen Bundestages gegenwartig Barbel Bas SPD ist laut Geschaftsordnung von Amts wegen Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses sie wird der Fraktion der sie angehort angerechnet 2 Abs 2 GemAusGO Gleichzeitig ist sie Vorsitzende des Ausschusses 7 Abs 1 GemAusGO Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen ordentliche Mitglieder und in Klammern stellvertretende Mitglieder fur die Bundestagsfraktionen jeweils alphabetisch angeordnet Stand 26 Mai 2023 Mitglieder des Bundestages SPD Fraktion CDU CSU Fraktion Fraktion Bundnis 90 Die Grunen FDP Fraktion AfD Fraktion LinksfraktionBarbel Bas Johannes Fechner Gabriela Heinrich Sebastian Hartmann Katja Mast Wolfgang Hellmich Matthias Miersch Verena Hubertz Detlef Muller Gabriele Katzmarek Rolf Mutzenich Josephine Ortleb Achim Post Sonke Rix Dagmar Schmidt Marianne Schieder Dirk Wiese Nils Schmid Ralph Brinkhaus Philipp Amthor Gitta Connemann Peter Beyer Alexander Dobrindt Michael Brand Thorsten Frei Jurgen Hardt Thomas Heilmann Matthias Hauer Roderich Kiesewetter Christian Hirte Ottilie Klein Andrea Lindholz Stefan Muller Daniela Ludwig Patrick Schnieder Johann Wadephul Agnieszka Brugger Janosch Dahmen Katharina Droge Andreas Audretsch Britta Hasselmann Anja Reinalter Irene Mihalic Till Steffen Konstantin von Notz Jurgen Trittin Christian Durr Christine Aschenberg Dugnus Torsten Herbst Gyde Jensen Alexander Graf Lambsdorff Konstantin Kuhle Johannes Vogel Stephan Thomae Dietmar Friedhoff Tino Chrupalla Rudiger Lucassen Stefan Keuter Joachim Wundrak Jorn Konig Dietmar Bartsch Ali Al Dailami Amira Mohamed Ali Gesine Lotzsch Mitglieder des Bundesrates Land MitgliedBaden Wurttemberg Thomas Strobl Marion Gentges Bayern Joachim Herrmann Florian Herrmann Berlin Franziska Giffey Klaus Lederer Brandenburg Dietmar Woidke Michael Stubgen Bremen Andreas Bovenschulte Olaf Joachim Hamburg Peter Tschentscher Katharina Fegebank Hessen Boris Rhein Peter Beuth Mecklenburg Vorpommern Manuela Schwesig Simone Oldenburg Niedersachsen Stephan Weil Julia Hamburg Nordrhein Westfalen Hendrik Wust Mona Neubaur Rheinland Pfalz Michael Ebling Herbert Mertin Saarland Anke Rehlinger Jurgen Barke Sachsen Michael Kretschmer Wolfram Gunther Sachsen Anhalt Reiner Haseloff Tamara Zieschang Schleswig Holstein Daniel Gunther Monika Heinold Thuringen Bodo Ramelow Georg Maier Weblinks BearbeitenInformationsseite zum Gemeinsamen Ausschuss Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen AusschussEinzelnachweise Bearbeiten Unsere Verfassung Bundesministerium des Inneren abgerufen am 7 August 2020 Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss Deutscher Bundestag abgerufen am 7 August 2020 Siebzehntes Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 24 Juni 1968 Bundesgesetzblatt abgerufen am 7 August 2020 Art 53a Gemeinsamer Ausschuss Deutscher Bundestag abgerufen am 7 August 2020 Art 115e Verteidigungsfall Deutscher Bundestag abgerufen am 7 August 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinsamer Ausschuss amp oldid 235425482