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BasisdatenTitel Geschaftsordnung fur denGemeinsamen AusschussAbkurzung GemAusGORechtsmaterie Staats und VerfassungsrechtFNA 1101 6Erlassenaufgrund von Art 53a GGVerkundungstag 23 Juli 1969 BGBl I S 1102 Letzte Anderungdurch 1 Anderungsbekanntmachung vom25 Marz 1993 BGBl I S 1500 1 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung Die Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss GemAusGO wird aufgrund von Art 53a GG erlassen sie ist vom Bundestag zu beschliessen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates Veroffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt Die GemAusGO besteht aus zwei Teilen Im ersten Abschnitt finden sich Regelungen zu Zusammensetzung und Einberufung der zweite Abschnitt behandelt Verfahrensbestimmungen Dabei erklart 18 Abs 1 GemAusGO fur das Verfahren des Ausschusses im Ubrigen die Vorschriften der Geschaftsordnung des Bundestages uber das Verfahren im Bundestag fur entsprechend anwendbar Siehe auch BearbeitenGemeinsame Geschaftsordnung des Bundestages und des Bundesrates fur den Ausschuss nach Artikel 77 GG GO VermA Geschaftsordnung des Bundesrates Deutschland GOBR Geschaftsordnung des Bundesverfassungsgerichts GOBVerfG Geschaftsordnung der Bundesregierung GOBReg Gemeinsame Geschaftsordnung der Bundesministerien GGO Weblinks BearbeitenGeschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss Volltext bei gesetze im internet de Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss Volltext beim Deutschen Bundestag Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss Volltext bei buzer deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsordnung fur den Gemeinsamen Ausschuss amp oldid 235426066