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Wissenschaftsfreiheit ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Siehe auch Wissenschaftsfreiheitsgesetz Die akademische Freiheit oder Wissenschaftsfreiheit ist ein Begriff der eine Reihe von Freiheiten und die dazugehorige Verantwortung fur die Hochschulen ihre Lehrer die Hochschulverwaltung und die Studenten umfasst Der Begriff geht auf die Platonische Akademie der Antike zuruck Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutungsgeschichte 1 1 Mittelalter 1 2 17 Jahrhundert 1 3 Einfluss der Aufklarung 2 Deutschland 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseBedeutungsgeschichte BearbeitenMittelalter Bearbeiten Die libertas scholastica im 12 bis 15 Jahrhundert bedeutete in erster Linie papstlich bzw kaiserlich garantierte korporative Sonderrechte der Universitaten 1 Wahrend der Reformation wuchs der landesherrliche Einfluss auf die Universitaten beispielsweise die Leucorea mit ihrer Funktion zur Ausbildung von Staatsbeamten einschliesslich eines Treueids der Professoren auf Konig und Reich 17 Jahrhundert Bearbeiten Die aufgeklarte libertas philosophandi vertreten etwa von Spinoza oder Pufendorf forderte insbesondere ein freies Denken unabhangig von kirchlichen Dogmen und einer Vorherrschaft der Theologie sowie einen staatlich gewahrleisteten freien Meinungsaustausch unter den Gelehrten Beispielhaft fur dieses etatistische Freiheitsideal war die Neugrundung der Reformuniversitat Halle 1694 1737 eroffnete die Universitat Gottingen Die akademische Lehrfreiheit war in den Statuten der Philosophischen Fakultat niedergelegt wonach sich alle Professoren einer verantwortungsbewussten Freiheit der Lehre und der Uberzeugung erfreuen sollen sofern sie Abstand halten von Lehren die die Religion den Staat und die guten Sitten verletzen Es soll ihnen freistehen die Lehrbucher und Schriftsteller auszuwahlen die sie in ihren Vorlesungen erlautern wollen 2 Mit der freien akademischen Lehrpraxis ging in Gottingen eine Offnung des Studienbetriebs fur Studenten aller Konfessionen einher nebst Grundung einer evangelischen und einer katholischen Universitatskirche Einfluss der Aufklarung Bearbeiten Immanuel Kant postulierte 1798 im Streit der Fakultaten fur die Philosophische Fakultat eine gegenuber der medizinischen juristischen und theologischen Fakultat besondere Unabhangigkeit von obrigkeitlichem Einfluss die in einer Verpflichtung allein auf die Wahrheit und die Vernunft bestehen sollte Wilhelm von Humboldt verband mit Grundung der Berliner Universitat eine rein wissenschaftliche Einrichtung frei von staatlichen Eingriffen wahrend Hegel die wissenschaftliche Autonomie als durch den Staat gewahrleistet begriff In der Paulskirchenverfassung von 1848 fand sich erstmals eine Bestimmung uber die akademische Lehrfreiheit Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei 3 Deutschland BearbeitenDie akademische Freiheit besteht in Deutschland in der Freiheit von Wissenschaft Forschung und Lehre im Sinne des Art 5 Abs 3 Satz 1 des Grundgesetzes zuvor Art 142 der Weimarer Verfassung Hauptsachliche Trager dieser gesetzlich garantierten Freiheiten sind Professoren und andere Hochschullehrer Freiheit der Forschung 4 Abs 2 des Hochschulrahmengesetzes Ein Wissenschaftler ist frei in seiner forschenden Fragestellung in seinem methodischen Vorgehen sofern es nicht gegen Gesetze verstosst sowie in der Bewertung und Verbreitung seiner Forschungsergebnisse die ersten beiden Grundsatze sind dabei oft eng mit Fragen der Verantwortung verknupft wissenschaftliche Ethik Freiheit der Lehre 4 Abs 3 des Hochschulrahmengesetzes Hochschullehrer konnen die Lehrveranstaltungen Vorlesungen Ubungen Seminare usw inhaltlich und methodisch frei gestalten und sind berechtigt darin ihre wissenschaftliche und kunstlerische Lehrmeinung frei zu aussern Dies entbindet sie aber nicht von der Verpflichtung Lehrveranstaltungen in der ausseren Form abzuhalten wie sie in den jeweiligen Studienordnungen definiert ist Die Lehrfreiheit ist damit eine akademische Spezialisierung der Redefreiheit und ist besonders weitreichend Freiheit des Studiums 4 Abs 4 des Hochschulrahmengesetzes Sie verweist auf die Freiheit der Berufswahl Art 12 Abs 1 des Grundgesetzes Innerhalb des Rahmens der Studien und Prufungsordnung konnen die Studenten frei wahlen welche Lehrveranstaltungen sie besuchen und im Regelfall auch ob wann sie daruber Prufungen ablegen Aus diesem Freiraum ergeben sich fur die Studierenden je nach Studienrichtung mehr oder weniger grosse Spielraume in der Gestaltung ihrer akademischen Ausbildung Innerhalb des Studienganges konnen sie Schwerpunkte Vertiefungsfach nach eigener Wahl setzen Diese Freiheiten sind teilweise beschrankt durch Studienordnungen und teils verbindliche Stundenplane die insbesondere in den ersten Semestern die Vermittlung der Grundlagen eines Faches vorschreiben und damit garantieren sollen dass sich alle Studierenden eines Studiengangs im weiteren Verlauf ihres Studiums auf eine solide Basis aus Fahigkeiten und Kenntnissen stutzen konnen Gelegentlich werden diese Beschrankungen als Verschulung des Hochschulstudiums kritisiert dies betrifft insbesondere Bachelor und Staatsexamensstudiengange Auch eine auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Ausbildung kann eine striktere Linienfuhrung im Aufbau des Studiums erzwingen Die Studierenden konnen sich eine eigene wissenschaftliche Meinung erarbeiten und sollen diese auch aussern Widerspricht sie der Lehrmeinung ist dies eine Gelegenheit die Kunst der Argumentation zu uben Zur akademischen Freiheit zahlen noch weitere Aspekte die teilweise aus den 3 Grundfreiheiten folgen z B die Autonomie der Universitas Gemeinschaft der Hochschullehrer und eingeschrankt der Studierenden bei der Berufung von Hochschulprofessoren die finanzielle Autonomie wenngleich im Rahmen des staatlich zugeteilten Budgets bzw der sonstigen Einnahmen Drittmittel die Qual der Wahl beim Studienbeginn Wahl des Studienfaches und Studienortes sofern kein Numerus clausus Zusammenstellen des Stundenplanes Wahl der Diplomarbeit usw Literatur BearbeitenPeter Classen Zur Geschichte der Akademischen Freiheit vornehmlich im Mittelalter In Historische Zeitschrift Bd 232 H 3 Juni 1981 Seiten 529 553 Hermann von Helmholtz Uber die Akademische Freiheit der deutschen Universitaten Rede beim Antritt des Rectorats an der Friedrich Wilhelms Universitat zu Berlin am 15 October 1877 gehalten Nachdr der Ausg Berlin Hirschwald 1878 Hrsg Universitatsbibliothek der Humboldt Universitat zu Berlin 2005 Franz Himpsl Die Freiheit der Wissenschaft eine Theorie fur das 21 Jahrhundert Wiesbaden J B Metzler 2017 Dissertation Universitat Regensburg 2016 ISBN 978 3 658 17382 1 Ewald Horn Akademische Freiheit Historisch kritische Untersuchung und freimutige Betrachtung nebst einem Anhang uber studentische Ausschusse Berlin 1905 Axel Rudiger Staatslehre und Staatsbildung Die Staatswissenschaft an der Universitat Halle im 18 Jahrhundert Tubingen Niemeyer 2005 ISBN 3 484 81015 7 Martin Nettesheim Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit DVBl 2005 1072 ff Julian Kruper Wissenschaftsfreiheit und Hochschulgovernance Zum Strukturwandel der Aufsichtsinstrumente im Dritten Sektor am Beispiel des Hochschulrechts In Hans Jorg Schmidt Trenz Rolf Stober Hrsg Jahrbuch Recht und Okonomik des Dritten Sektors 2009 2010 RODS S 119 148 Carsten Nowak Der Status der Forschung in der EU Grundrechtecharta und in der Europaischen Menschenrechtskonvention In Eric Hilgendorf Susanne Beck Hrsg Biomedizinische Forschung in Europa Nomos Verlag 2010 S 75 116 Michael Droege Finanzmittelzuweisung als Steuerungsinstrument zwischen Wissenschaftsfreiheit und demokratischer Wissenschaftsverantwortung WissR 2015 S 105 126 Elif Ozmen Hrsg Wissenschaftsfreiheit im Konflikt Grundlagen Herausforderungen und Grenzen J B Metzler 2021 ISBN 9783662628928 Weblinks BearbeitenDie akademische Freiheit Die Zeit 2 August 1963 Hartmut Boockmann Wissen und Widerstand Geschichte der deutschen Universitat Berlin 1999 Rezensiert fur H Soz Kult von Wolfgang Eric Wagner 13 April 2000 Webseite der Kampagne Freiheit ist unser System der Allianz der Wissenschaftsorganisationen anlasslich des Inkrafttretens des Grundgesetzes vor 70 Jahren 12 Juli 2019Einzelnachweise Bearbeiten William J Hoye Wurzeln der Wissenschaftsfreiheit an der mittelalterlichen Universitat Munster 2009 abgerufen am 5 November 2021 Marian Fussel Von der akademischen Freiheit zur Freiheit der Wissenschaft Zur vormodernen Genealogie eines Leitbegriffs Universitat Gottingen 2010 Verfassung des deutschen Reiches Memento vom 22 April 2016 im Internet Archive vom 28 Marz 1849 Abschnitt VI Die Grundrechte des deutschen Volkes Art VI 152 verfassungen de abgerufen am 17 Dezember 2017Normdaten Sachbegriff GND 4000888 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Akademische Freiheit amp oldid 237769694