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Die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 Coronavirus Einreiseverordnung CoronaEinreiseV war eine im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie in Deutschland erlassene Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung BasisdatenTitel Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2Kurztitel Coronavirus EinreiseverordnungAbkurzung CoronaEinreiseVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 36 Abs 8 10 12 IfSGRechtsmaterie InfektionsschutzrechtFundstellennachweis 2126 13 33Erlassen am 28 September 2021 BAnz AT 29 09 2021 V1 Inkrafttreten am 11 Oktober 2021Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 6 Januar 2023 BGBl I Nr 4 vom 6 Januar 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 7 Januar 2023Ausserkrafttreten 7 April 2023 14 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Sie diente dazu bei der Uberschreitung der deutschen Grenze auf dem Land Wasser oder Luftweg aus dem Ausland Infektionen mit dem Coronavirus SARS CoV 2 und Virusvarianten in Deutschland zu verhindern 1 CoronavirusEinreiseV Dazu wurden sowohl fur die einreisenden Personen als auch die Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreiber verschiedene Nachweis und Informationspflichten begrundet und sowohl vorsatzliche als auch fahrlassige Verstosse gem 73 Abs 1a Nr 24 IfSG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse bis zu funfundzwanzigtausend Euro geahndet 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Ermachtigungsgrundlage und Begriffsbestimmungen 1 2 Geltungsdauer 1 3 Eingeschrankte Grundrechte 2 Inhalt 2 1 Pflichten von Einreisenden 2 2 Pflichten der Verkehrsunternehmen 2 3 Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenErmachtigungsgrundlage und Begriffsbestimmungen Bearbeiten Mit Art 1 Nr 18 des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde mit Wirkung zum 19 November 2020 die im rechtswissenschaftlichen Schrifttum umstrittene Ermachtigung des Bundesgesundheitsministeriums zum Erlass von Einreiseregelungen in 5 Abs 2 des Infektionsschutzgesetzes IfSG a F in 36 Abs 8 10 IfSG neu gefasst Zu diesem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung ermachtigt sofern der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat durch Rechtsverordnung festzulegen dass Personen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Moglichkeit besteht dass sie einem erhohten Infektionsrisiko fur die ubertragbare Krankheit die zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gefuhrt hat ausgesetzt waren insbesondere weil sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben ausschliesslich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung dieser Krankheit verpflichtet sind der zustandigen Behorde elektronisch oder durch eine schriftliche Ersatzmitteilung Auskunft uber ihre personenbezogenen Angaben und ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise zu erteilen Die an die zustandigen Behorden ubermittelten Daten sollten einer effektiven Kontrolle der Einhaltung der nach den Landesvorschriften vorgesehenen Absonderung dienen 3 Daraufhin wurden die Regelungen der bisherigen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 4 November 2020 4 sowie der Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 5 November 2020 5 auf Basis der neuen Ermachtigungsgrundlage in 36 IfSG in die Coronavirus Einreiseverordnung der Bundesregierung vom 13 Januar 2021 uberfuhrt 6 Diese CoronaEinreiseV regelte zunachst befristet bis zum 31 Marz 2021 erganzend zu den Quarantaneregelungen der Lander einheitlich Anmelde Test und Nachweispflichten der Einreisenden sowie Pflichten von Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern im Zusammenhang mit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach Aufenthalt in einem Risikogebiet 7 Zum Schutz vor in Deutschland noch nicht verbreitet vorkommenden Virusvarianten mussten sich nach der Coronavirus Einreiseverordnung vom 12 Mai 2021 8 Personen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Moglichkeit bestand dass sie einem erhohten Risiko fur eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 ausgesetzt waren unverzuglich nach der Einreise fur einen bestimmten Zeitraum in geeigneter Weise auf eigene Kosten absondern Die Einreisequarantane wurde nun bundeseinheitlich geregelt sowie ein Beforderungsverbot aus Virusvariantengebieten in die Regularien integriert 9 Mit Wirkung zum 10 Juni 2021 wurden die Absonderungspflichten uber den 30 Juni 2021 hinaus bis zum 28 Juli 2021 verlangert Zur Pflege internationaler Beziehungen und zum Zweck zwischenstaatlicher Verstandigung wurden Ausnahmen von der Anmelde und Absonderungspflicht fur hochrangige Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes von Volksvertretungen oder Regierungen bei Aufenthalten von bis zu 72 Stunden und bei Einhaltung eines strengen Schutz und Hygienekonzeptes insbesondere einer taglichen Testung auf Virusvariantengebiete erstreckt Die Ausnahme von der Absonderungspflicht fur Personen die zur Vorbereitung Teilnahme Durchfuhrung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden und in die Bundesrepublik Deutschland einreisten wurden fur einen eng umgrenzten Personenkreis unter der Voraussetzung umfangreicher Schutz und Hygienekonzepte auch auf Voraufenthalte in Virusvariantengebieten erstreckt um angesichts des dann als epidemiologisch vertretbar eingeschatzten Risikos negative Auswirkungen auf den Sportstandort Deutschland zu vermeiden 10 Mit der Zweiten Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung wurden Personen die sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hatten und die uber einen vollstandigen Impfschutz mit einem Impfstoff verfugen dessen Wirksamkeit gegen die Virusvariante vom Robert Koch Institut festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gemacht wurde nach Ubermittlung ihres Impfnachweises von der Absonderungspflicht befreit Risikogebiete wurden seit dem 1 August 2021 in zwei Kategorien als Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete ausgewiesen Alle Einreisenden wurden verpflichtet bei der Einreise einen Impf Test Genesenennachweis vorzulegen 11 Seit dem 23 Dezember 2021 mussten Einreisende uber einen Testnachweis verfugen der auf einer Testung mittels Nukleinsaurenachweis PCR PoC NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsaureamplifikationstechnik beruhte und bei Beginn der Beforderung bzw Einreise maximal 48 Stunden zuruckliegen durfte 12 Mit Art 2 der Verordnung zur Anderung der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnung vom 14 Januar 2022 13 wurden die Definition der Impf und Genesenennachweise aus der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung ubernommen vgl 2 Nr 8 10 Coronavirus EinreiseV 2 Nr 3 Nr 5 SchAusnahmV Mit Wirkung zum 19 Marz 2022 14 wurden die Begriffe Impf Genesenen und Testnachweis aufgrund der besonderen Bedeutung in 22a Abs 1 3 des Infektionsschutzgesetzes gesetzlich definiert 2 Satz 1 Nr 6 7 und 9 CoronaEinreiseV verweisen seitdem auf diese Regelungen 15 Geltungsdauer Bearbeiten Die Coronavirus Einreiseverordnung vom 28 September 2021 war ursprunglich bis zum 31 Dezember 2021 befristet Die Geltungsdauer wurde jedoch mit der Ersten Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung vom 8 November 2021 16 zunachst bis zum 15 Januar 2022 mit der Zweiten Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung vom 22 Dezember 2021 17 dann bis zum 3 Marz 2022 und mit der Dritten Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung vom 1 Marz 2022 18 bis zum 19 Marz 2022 verlangert Art 3 des Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18 Marz 2022 19 verlangert die Geltungsdauer bis zum 28 April 2022 Mit Art 1 der Vierten Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung wurde die Geltungsdauer bis zum 31 Mai 2022 verlangert 20 36 Abs 12 IfSG in der Fassung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18 November 2020 sah vor dass mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag auch eine Rechtsverordnung mit Einreisebeschrankungen ausser Kraft tritt Gem 36 Abs 12 Satz 1 IfSG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16 Juli 2021 21 durfte die Coronavirus Einreiseverordnung bis zu einem Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage durch den Deutschen Bundestag in Kraft bleiben Da der Deutsche Bundestag nach seinem letzten Feststellungsbeschluss vom 25 August 2021 22 23 24 nicht spatestens drei Monate spater das Fortbestehen der epidemischen Lage festgestellt hatte galt die Feststellung vom 25 August 2021 am 25 November 2021 als aufgehoben 5 Abs 1 Stz 3 IfSG Die Coronavirus Einreiseverordnung ware danach spatestens am 25 November 2022 ausser Kraft treten Allerdings wurde die Ermachtigung bis zum 7 April 2023 verlangert 36 Abs 12 IfSG Eingeschrankte Grundrechte Bearbeiten Durch die CoronaEinreiseV wurden die Grundrechte der korperlichen Unversehrtheit Art 2 Abs 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Freiheit der Person Art 2 Abs 2 Satz 2 GG der Freizugigkeit Art 11 Abs 1 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 Abs 1 GG eingeschrankt 36 Abs 13 IfSG Inhalt BearbeitenPflichten von Einreisenden Bearbeiten Personen die das sechste Lebensjahr vollendet haben mussten bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland uber einen Test Genesenen oder Impfnachweis verfugen 5 Abs 1 CoronavirusEinreiseV 3G Regel Personen die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben mussten bei der Einreise uber einen PCR Testnachweis verfugen 5 Abs 2 CoronavirusEinreiseV Das galt auch fur Genesene und Geimpfte 2G plus Diese Personen sind ausserdem zu einer digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet 3 CoronavirusEinreiseV und mussten sich bis zum 2 Marz 2022 nach der Einreise auf eigene Kosten fur einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen in ihrer Haupt oder Nebenwohnung in Absonderung begeben 4 CoronavirusEinreiseV 25 Seit dem 3 Marz 2022 gelten keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete 26 Personen die eine Urlaubsreise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet antraten erhielten nach ihrer Ruckkehr keine Entschadigung wegen Verdienstausfall nach 56 Abs 1 IfSG weil sie durch Nichtantritt der Reise die Absonderung hatten vermeiden konnen Sie waren vor Reisebeginn zum Rucktritt vom Reisevertrag berechtigt 651h BGB 27 Von den Pflichten bei Einreise waren gem 6 CoronavirusEinreiseV nur bestimmte Personen ausgenommen beispielsweise offizielle Delegationen die uber das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder uber den Flughafen Koln Bonn nach Deutschland einreisten sowie hochrangige Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes von Volksvertretungen oder Regierungen die sich weniger als 72 Stunden in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten hatten Grenzpendler und Grenzganger oder Personen die bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland Verwandte ersten Grades besuchen wollten 1589 Abs 1 Satz 3 BGB Einem Beforderungsunternehmen mussten die erforderlichen Nachweise vor Antritt der Reise vorgelegt wahrend der Reise mitgefuhrt und bei der Einreise zur polizeilichen Kontrolle auf Verlangen vorgelegt werden 7 CoronavirusEinreiseV Pflichten der Verkehrsunternehmen Bearbeiten Verkehrsunternehmen durften Personen die aus einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen nur befordern wenn diese Personen eine Bestatigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung oder eine vollstandig ausgefullte Ersatzmitteilung vorgelegt hatten Fur eine Beforderung auf dem Luftweg war zusatzlich ein Test Genesenen oder Impfnachweis erforderlich 9 CoronavirusEinreiseV Beforderungen aus Virusvariantengebieten in die Bundesrepublik Deutschland waren nur zulassig wenn es sich um deutsche Staatsangehorige sowie jeweils ihre Ehepartner Lebensgefahrten aus demselben Haushalt minderjahrige Kinder und Elternteile bei minderjahrigen Kindern handelte Auslandische Staatsangehorige mussten einen Wohnsitz und ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben Fur auslandische Touristen bestand demnach ein Beforderungsverbot Die Beforderung musste dem Bundespolizeiprasidium vorher angezeigt werden Bei Beforderungen aus Mitgliedstaaten der Europaischen Union sowie aus dem Vereinigten Konigreich Grossbritannien und Nordirland brauchte der Lebensgefahrte nicht demselben Haushalt anzugehoren 10 CoronavirusEinreiseV 28 Die Beforderer mussten die von ihnen elektronisch gespeicherten Daten zur Identifikation der beforderten Personen deren Kontaktdaten sowie Passagierlisten und Sitzplane 30 Tage lang aufbewahren 11 CoronavirusEinreiseV Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber Bearbeiten Bis zum 27 April 2022 stellte die Bundesregierung den Betreibern eines offentlichen Mobilfunknetzes in Deutschland eine Kurznachricht mit den geltenden Einreise und Infektionsschutzbestimmungen zur Verfugung Einreise oder Corona SMS die die Betreiber ihren Nutzern nach der Einreise zuganglich machen mussten 12 CoronavirusEinreiseV in der vor dem 28 April 2022 geltenden Fassung 29 30 Diese Regelung wurde zum 28 April 2022 aufgehoben Die Versendung der SMS verursachte bei den Netzbetreibern sehr hohe monatliche Kosten bei geringer nachgewiesener Nutzung 31 Siehe auch BearbeitenFolgen der COVID 19 Pandemie fur grenzuberschreitende Mobilitat und Tourismus in DeutschlandWeblinks BearbeitenBundesgesundheitsministerium Archiv CoronaEinreiseV Ubersicht und Download aller Vorversionen der Verordnung Bundesgesundheitsministerium Bundesinnenministerium Corona Einreiseregeln Kurzubersicht Einzelnachweise Bearbeiten vgl beispielsweise fur Bayern Bussgeldkatalog Coronavirus Einreiseverordnung CoronaEinreiseV und Allgemeinverfugung Testnachweis Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums fur Gesundheit und Pflege vom 10 August 2021 Az G51z G8000 2021 505 101 BayMBl Nr 556 fur Nordrhein Westfalen Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronavirus Einreiseverordnung der Bundesregierung vom 30 Juli 2021 Stand 6 August 2021 Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 23944 vom 3 November 2020 S 22 35 f BAnz AT 6 November 2020 V1 BAnz AT 6 November 2020 B5 Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag Coronavirus Einreiseverordnung CoronaEinreiseV vom 13 Januar 2021 BAnz AT 13 01 2021 V1 Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag Coronavirus Einreiseverordnung CoronaEinreiseV Kabinettsvorlage S 2 BAnz AT 12 Mai 2021 V1 Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag Begrundung vom 12 Mai 2021 S 20 ff Erste Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung Begrundung S 2 Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 vom 30 Juli 2021 BAnz AT 30 Juli 2021 V1 Zweite Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung vom 22 Dezember 2021 BAnz AT 22 Dezember 2021 V1 BAnz AT 14 Januar 2022 V1 vgl Art 3 des Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18 Marz 2022 BGBl I S 466 vgl Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften BT Drs 20 958 vom 10 Marz 2022 S 13 f 16 ff BAnz AT 8 November 2021 V 1 BAnz AT 22 Dezember 2021 V1 BAnz AT 2 Marz 2022 V1 amp nbsp nicht erlaubt Hilfe BAnz AT 27 April 2022 V1 BGBl I S 2947 S 2958 Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages uber die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 31 August 2021 BGBl I S 4072 Bundestag verlangert epidemische Lage von nationaler Tragweite bundestag de 25 August 2021 BT Drs 19 32091 vgl Auswartiges Amt Informationen zu Einreisebeschrankungen Test und Quarantanepflicht in Deutschland 25 Januar 2022 RKI Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswartige Amt BMG und BMI Stand 1 Marz 2022 Nachweis und Quarantanepflichten nach der CoronaEinreiseV Storno Rechte fur Reisende Haufe de 7 Januar 2022 vgl Bundesinnenministerium Reisebeschrankungen fur Einreise aus Virusvariantengebieten Abgerufen am 16 Februar 2022 Bundesregierung Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung und Corona SMS 11 Marz 2021 vgl Bundesgesundheitsministerium Willkommen in Deutschland Welcome to Germany Abgerufen am 19 Februar 2022 Vierte Verordnung zur Anderung der Coronavirus Einreiseverordnung mit Begrundung abgerufen am 27 April 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Coronavirus Einreiseverordnung amp oldid 239523445