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Das Privatleben der Caroline Prinzessin von Hannover damals Caroline von Monaco war haufig Thema der Berichterstattung durch die Boulevardpresse Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwalten zunachst auf nationaler Ebene in Deutschland konsequent gegen die Veroffentlichungen von Paparazzi Fotografien aus ihrem Privatleben vor Es kam zu mehreren Prozessen die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof dem Bundesverfassungsgericht und dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte zogen Mehrere der Urteile werden als Caroline Urteile bezeichnet Das vom Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte 2004 gefallte Urteil brachte fur die gesamte europaische Presse erhebliche Einschrankungen in den Moglichkeiten der Berichterstattung uber Details aus dem Privatleben von Prominenten Inhaltsverzeichnis 1 Bundesgerichtshof 1995 2 Bundesverfassungsgericht 1999 3 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte 2004 Kleine Kammer 4 Auswirkungen 5 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Grosse Kammer Urteile vom 7 Februar 2012 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseBundesgerichtshof 1995 BearbeitenBGH VI ZR 15 95 19 Dezember 1995In diesem Verfahren hatte Prinzessin Caroline vor dem Landgericht Hamburg den Burda Verlag verklagt nachdem die Zeitschriften Freizeit Revue und Bunte in Deutschland und Frankreich mehrere Fotografien abgedruckt hatten die sie alleine und auch gemeinsam mit dem Schauspieler Vincent Lindon ihren Kindern oder Unbeteiligten zeigten Das Landgericht gab der Klage insoweit statt als es den Vertrieb in Frankreich anbelangte bezuglich Deutschland wies es jedoch die Klage ab Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein wobei das Oberlandesgericht die Klage insgesamt abwies Hiergegen legte die Prinzessin Revision vor dem Bundesgerichtshof ein Der BGH entschied dass die Veroffentlichung der Bilder auf denen die Prinzessin mit Vincent Lindon wahrend des Besuches eines Gartenlokals zu sehen war unzulassig gewesen sei wohingegen die Veroffentlichung aller anderen Bilder nicht zu beanstanden ware Das Gericht berief sich hierbei zunachst auf das Recht am eigenen Bild nach 22 KunstUrhG Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunste und der Photographie auch KUG genannt nahm aber fur den Grossteil der Bilder an dass ihre Veroffentlichung nach 23 Abs 1 KunstUrhG zulassig sei da die Prinzessin eine Person der Zeitgeschichte sei Aus den Entscheidungsgrunden Fur die Einordnung einer Person als absolut zeitgeschichtlich ist massgebend dass die offentliche Meinung Bildwerke uber sie als bedeutsam und um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet der Allgemeinheit demgemass ein durch ein echtes Informationsbedurfnis gerechtfertigtes Interesse an einer bildlichen Darstellung zuzubilligen ist BGHZ 20 345 349 f 24 200 208 Senatsurteil vom 12 Dezember 1995 VI ZR 223 94 zur Veroffentlichung bestimmt Dazu gehoren vor allem Monarchen Staatsoberhaupter sowie herausragende Politiker vgl KG JW 1928 363 Kaiser Wilhelm II AG Ahrensbock DJZ 1920 596 Reichsprasident Ebert und Reichswehrminister Noske Senatsurteil vom 14 November 1995 VI ZR 410 94 Bundeskanzler zur Veroffentlichung bestimmt OLG Munchen UFITA 41 1964 322 Kanzlerkandidat Zu diesem Personenkreis zahlt auch die Klagerin als altere Schwester des regierenden Fursten von Monaco Davon ist sie selbst ausgegangen Diese Auffassung liegt auch dem Senatsurteil vom 12 Dezember 1995 a a O zugrunde Leitsatze des Urteils 1 Das Recht auf Achtung der Privatsphare zu dem auch das Recht fur sich allein zu sein gehort kann auch eine Person der Zeitgeschichte fur sich in Anspruch nehmen 2 Der Schutz der Privatsphare der sich auch auf die Veroffentlichung von Bildaufnahmen erstreckt ist nicht auf den eigenen hauslichen Bereich beschrankt 3 Ausserhalb des eigenen Hauses kann eine schutzenswerte Privatsphare gegeben sein wenn sich jemand in eine ortliche Abgeschiedenheit zuruckgezogen hat in der er objektiv erkennbar fur sich allein sein will und in der er sich in der konkreten Situation im Vertrauen auf die Abgeschiedenheit so verhalt wie er es in der breiten Offentlichkeit nicht tun wurde In diesen Schutzbereich greift in unzulassiger Weise ein wer Bilder veroffentlicht die von dem Betroffenen in dieser Situation heimlich oder unter Ausnutzung einer Uberrumpelung aufgenommen worden sind 4 Im ubrigen mussen absolute Personen der Zeitgeschichte die Veroffentlichung von Bildaufnahmen von sich hinnehmen auch wenn diese sie nicht bei der Wahrnehmung einer offentlichen Funktion zeigen sondern ihr Privatleben im weiteren Sinne betreffen Bundesverfassungsgericht 1999 Bearbeiten Hauptartikel Caroline von Monaco Urteil II BVerfG 1 BvR 653 96 15 Dezember 1999Die Prinzessin klagte gegen das Urteil des BGH vor dem Bundesverfassungsgericht Das Gericht entschied dass der BGH bei den Bildern die auch die Kinder der Prinzessin zeigten den das allgemeine Personlichkeitsrecht Art 2 Abs 1 i V m Art 1 Abs 1 GG verstarkenden Einfluss von Art 6 GG Schutz der Familie Elternrecht nicht berucksichtigt 1 hatte und verwies die Klage in diesem Punkt zuruck an den BGH Hinsichtlich der funf anderen Fotos wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde jedoch ab Dieses Urteil galt als richtungsweisend bis es 2004 vom Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte mit der Europaischen Menschenrechtskonvention unvereinbar erklart wurde Leitsatze des Urteils 1 Die von dem allgemeinen Personlichkeitsrecht aus Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG geschutzte Privatsphare ist nicht auf den hauslichen Bereich beschrankt Der Einzelne muss grundsatzlich die Moglichkeit haben sich auch an anderen erkennbar abgeschiedenen Orten von Bildberichterstattung unbehelligt zu bewegen 2 Das allgemeine Personlichkeitsrecht ist nicht im Interesse einer Kommerzialisierung der eigenen Person gewahrleistet Der Schutz der Privatsphare vor Abbildungen tritt zuruck soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt dass bestimmte gewohnlich als privat angesehene Angelegenheiten offentlich gemacht werden 3 Der Schutzgehalt des allgemeinen Personlichkeitsrechts von Eltern oder Elternteilen erfahrt eine Verstarkung durch Art 6 Abs 1 und 2 GG soweit es um die Veroffentlichung von Abbildungen geht die die spezifisch elterliche Hinwendung zu den Kindern zum Gegenstand haben 4 Die in Art 5 Abs 1 Satz 2 GG enthaltene Gewahrleistung der Pressefreiheit umfasst auch unterhaltende Publikationen und Beitrage sowie deren Bebilderung Das gilt grundsatzlich auch fur die Veroffentlichung von Bildern die Personen des offentlichen Lebens in alltaglichen oder privaten Zusammenhangen zeigen Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte 2004 Kleine Kammer BearbeitenEGMR Beschwerde Nr 59320 00 24 Juni 2004 EGMR NJW 2004 2647 ff Prinzessin Caroline wollte das Urteil nicht hinnehmen und rief den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte an Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte entschied letztinstanzlich dass durch die Veroffentlichung der Bilder das Recht auf Achtung des Privatlebens Art 8 der Europaischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei Der sich daraus ergebende Anspruch auf Schadensersatz wurde aussergerichtlich vereinbart Die deutsche Bundesregierung zahlte Caroline im Jahre 2005 Schadensersatz wegen nicht ausreichenden Schutzes durch die deutschen Gerichte und zusatzlich eine Kostenerstattung Insgesamt belief sich die Zahlung auf 115 000 2 Aus der Urteilszusammenfassung Die Freiheit der Meinungsausserung gilt zwar auch fur die Veroffentlichung von Fotos doch in diesem Bereich kommt dem Schutz des guten Rufs und der Rechte anderer besondere Bedeutung zu da es hier nicht um die Verbreitung von Ideen geht sondern von Bildern die sehr personliche oder sogar intime Informationen uber einen Menschen enthalten Ausserdem werden die in der Boulevardpresse veroffentlichten Fotos oftmals unter Bedingungen gemacht die einer standigen Belastigung gleichkommen und von der betroffenen Person als Eindringen in ihr Privatleben wenn nicht sogar als Verfolgung empfunden werden Das entscheidende Kriterium fur die Abwagung zwischen Schutz des Privatlebens einerseits und Freiheit der Meinungsausserung andererseits besteht nach Ansicht des Gerichtshof s darin inwieweit die veroffentlichten Fotos zu einer Debatte beitragen fur die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann Im vorliegenden Fall handelt es sich um Fotos aus dem Alltagsleben von Caroline von Hannover um Fotos also die sie bei rein privaten Tatigkeiten zeigen Der Gerichtshof nimmt diesbezuglich zur Kenntnis in welchem Zusammenhang die Fotos gemacht wurden namlich ohne Wissen der Beschwerdefuhrerin ohne ihre Einwilligung und zuweilen auch heimlich Diese Fotos konnen nicht als Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem offentlichem Interesse angesehen werden da die Beschwerdefuhrerin dabei kein offentliches Amt ausubt und die strittigen Fotos und Artikel ausschliesslich Einzelheiten ihres Privatlebens betreffen Ferner mag die Offentlichkeit zwar ein Recht darauf haben informiert zu werden ein Recht das sich unter besonderen Umstanden auch auf das Privatleben von Personlichkeiten des offentlichen Lebens erstrecken kann im vorliegenden Fall ist ein solches Recht jedoch nicht gegeben Nach Auffassung des Gerichtshofs kann die Offentlichkeit kein legitimes Interesse daran geltend machen zu erfahren wo Caroline von Hannover sich aufhalt und wie sie sich allgemein in ihrem Privatleben verhalt auch wenn sie sich an Orte begibt die nicht immer als abgeschieden bezeichnet werden konnen und auch wenn sie eine weithin bekannte Personlichkeit ist Und selbst wenn ein solches Interesse der Offentlichkeit besteht ebenso wie ein kommerzielles Interesse der Zeitschriften die die Fotos und die Artikel veroffentlichen so haben diese Interessen nach Ansicht des Gerichtshofs im vorliegenden Fall hinter dem Recht der Beschwerdefuhrerin auf wirksamen Schutz ihres Privatlebens zuruckzutreten Auswirkungen BearbeitenMatthias Prinz der Rechtsanwalt von Prinzessin Caroline freute sich uber die Entscheidung und sagte Es war ganz entscheidend hier mehr Freiraum zu schaffen Wir haben dafur zu sorgen dass die Garantie der Privatsphare die die Europaische Menschenrechtskonvention jedem europaischen Burger bietet fur jeden gilt Fur alle Burger auch wenn sie prominenter sind 3 Die gesamte europaische Presse insbesondere die Boulevardblatter zeigten sich besturzt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelte am selben Tag sogar Europas Richter hebeln die Pressefreiheit aus 4 Auch in grosseren Teilen der Rechtswissenschaft 5 wurde das Urteil stark kritisiert es wird befurchtet dass nun die sog Boulevard Berichterstattung eingeschrankt werden konnte wenn das offentliche Informationsinteresse nun jeweils auf eine seriose Debatte zuruckzufuhren sein musste Andererseits hatten Urteile des EGMR nur den Rang eines einfachen nationalen Gesetzes 6 Die Befurchtungen der Boulevardpresse der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte hatte den Weg bereitet fur eine weitgehende Zensur der Massenmedien bewahrheiteten sich letztlich nicht Es kam aber zu einer deutlichen Abnahme von Paparazzi Bildern in den Medien Der Anwalt der Klagerin sagte spater dazu Die Fotos die wir in den letzten Jahren jedes Jahr gesehen haben die vollig inhaltslos sind also wenn Sie immer wieder dieselben Mandanten von uns in immer wieder denselben Badehosen denselben Bikinis aufs Neue am Strand entlanggehen sehen wo wirklich gar keine Aussage mehr da ist von diesen Bildern haben wir dieses Jahr weniger gesehen denn die sind nun wirklich uberhaupt nicht mehr zu rechtfertigen Andererseits wurde auch die Veroffentlichung bislang als legitim geltender Aufnahmen erschwert oder unmoglich gemacht so zum Beispiel im Fall des Manager Magazins das uber die Unternehmensgruppe Merckle ratiopharm berichtet hatte Beim Tag der Offenen Tur zu dem auch Journalisten zugelassen waren hatten Reporter des Magazins auch Bilder von Ludwig Merckle gemacht Merckle klagte jedoch gegen die Veroffentlichung und bekam Recht Konkret hat das Urteil des EGMR von 2004 letztlich dazu gefuhrt dass der Bundesgerichtshof das Konzept der absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte in seiner Entscheidung vom 6 Marz 2007 7 die drei Unterlassungsklagen Caroline von Hannovers gegen zwei Zeitschriften zusammenfasste revidiert hat An die Stelle feststehender Voraussetzungen tritt nun jeweils eine Einzelfallentscheidung ob eine Abbildung als zeitgeschichtlich relevant gilt 8 Diese Auffassung des BGH hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26 Februar 2008 als mit der Verfassung vereinbar bestatigt 9 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Grosse Kammer Urteile vom 7 Februar 2012 BearbeitenEGMR Grosse Kammer Urteil vom 7 Februar 2012 Az 40660 08 und 60641 08 Von Hannover II 10 EGMR Grosse Kammer Urteil vom 7 Februar 2012 Axel Springer AG Az 39954 08 11 Diese Ergebnisse der jungeren deutschen Rechtsprechung hat der EGMR Grosse Kammer in einem Urteil vom 7 Februar 2012 bestatigt 10 Dabei betonte er dass ein offentliches Informationsinteresse nach den Umstanden des Einzelfalles auch an Sportthemen oder ausubenden Kunstlern bestehen konne nicht aber bei mutmasslichen Eheproblemen eines Staatsprasidenten oder bei Geldsorgen eines bekannten Sangers Die Krankheit des regierenden Fursten von Monaco habe als Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte angesehen werden durfen Im Allgemeinen gelte dass der Offentlichkeit unbekannte Personen eines starkeren Schutzes bedurfen als der Offentlichkeit bekannte Personen Auch stellte der EGMR fest dass Caroline und Ernst August von Hannover Personen des offentlichen Lebens sind In einem Parallelverfahren hatte der EGMR uber die Zulassigkeit einer Berichterstattung uber den Drogenkonsum eines deutschen Schauspielers zu entscheiden 11 Dabei betonte er dass das offentliche Interesse an der Berichterstattung uber Strafverfahren unterschiedlich stark ausgepragt sein konne Als Abwagungskriterien dienten bei dieser Frage u a die Bekanntheit und das vorangegangene Verhalten der Person die Schwere und Art der Tat der Umstand der Festnahme die Methode der Informationsgewinnung die Wahrheit der Information und der Umstand ob diese Tatsachen bereits offentlich bekannt waren In diesem Fall sei die Berichterstattung nicht reisserisch oder herabwurdigend sondern korrekt gewesen die Verhaftung habe offentlich stattgefunden und sei von den Ermittlungsbehorden bestatigt worden und der Schauspieler habe bereits zuvor mit vielen Interviews die Offentlichkeit gesucht und dabei auch ein fruheres Drogendelikt eingestanden 12 Die beiden jungsten Urteile werden aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zwar grundsatzlich begrusst gleichzeitig aber auch kritisiert weil der EGMR die sogenannte blosse Unterhaltung nach wie vor tabuisiert und bei der Frage nach dem offentlichen Informationsinteresse hinsichtlich unterhaltender Medienberichte nicht die empirischen Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft beachtet 13 Gleichzeitig werde die Meinungs und Pressefreiheit durch diese normative Bestimmung des Informationswertes von Medienberichten hochst subjektiven Erwagungen der Richter preisgegeben was dem Gebot staatlicher Neutralitat widerspreche 13 Siehe auch BearbeitenRecht am eigenen Bild Person der ZeitgeschichteLiteratur BearbeitenThomas Haug Bildberichterstattung uber Prominente Unter besonderer Berucksichtigung der Zulassigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 6528 0 Thomas Haug Wegweisende Urteile des EGMR zum Presserecht Finale Niederlage fur Prinzessin Caroline In Kommunikation amp Recht Nr 3 2012 S 1 13 Thomas Haug Zum Schutz der Privatsphare bei der Bildberichterstattung Zugleich Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 19 09 2013 8772 10 Von Hannover III AfP 2013 485 Daniel Eckstein Christian W Altenhofen Das Caroline Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Schriften zu nationalen europaischen und internationalen Rechtsfragen Bd 1 Iatros Verlag Nierstein 2006 ISBN 3 937439 20 X Volker Messing Das Caroline Urteil Vdm Verlag Dr Muller Saarbrucken 2007 ISBN 978 3 8364 1441 8 Hanns Prutting Hrsg Das Caroline Urteil des EGMR und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Schriftenreihe des Instituts fur Rundfunkrecht an der Universitat zu Koln Bd 94 Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 54305 7 Weblinks BearbeitenEGMR Grosse Kammer Urteil vom 7 Februar 2012 Az 40660 08 und 60641 08 Von Hannover II Kommunikation und Recht 2012 179 ff EGMR Grosse Kammer Urteil vom 7 Februar 2012 Az 39954 08 Axel Springer AG Kommunikation und Recht 2012 187 ff BGH Volltext des Urteils vom 19 Dezember 1995 BVerfG Urteil vom 15 Dezember 1999 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Pressemitteilung des Kanzlers Memento vom 7 Juni 2012 im Internet Archive zum Kammerurteil von Hannover DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich Memento vom 10 Juni 2007 im Internet Archive Spiegel Online Deutschland muss 115 000 Euro zahlen 3sat Online Einladung zur Zensur Das Caroline Urteil wird als Angriff auf die Pressefreiheit aufgefasst Weitere Nachweise bei Thomas Haug Bildberichterstattung uber Prominente Unter besonderer Berucksichtigung der Zulassigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten 2011 S 94 Nachweise bei Thomas Haug Bildberichterstattung uber Prominente Unter besonderer Berucksichtigung der Zulassigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten 2011 S 89 92 standige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl BVerfGE 19 342 BVerfGE 22 254 BVerfGE 25 327 BVerfGE 35 311 BVerfGE 74 358 BVerfGE 82 106 BGH Urteil vom 6 Marz 2007 Az VI ZR 51 06 Volltext NJW 2007 1977 BGH Urteil 6 Marz 2007 Az VI ZR 51 06 NJW 2007 1977 BVerfG Beschluss vom 26 Februar 2008 Az 1 BvR 1602 07 Volltext a b Rechtssache H gegen DEUTSCHLAND Nr 2 Beschwerden Nrn 40660 08 und 60641 08 European Court of Human Rights 7 Februar 2012 abgerufen am 7 Februar 2019 a b Rechtssache S AG gegen DEUTSCHLAND Nr 2 Beschwerde Nr 39954 08 European Court of Human Rights 7 Februar 2012 abgerufen am 7 Februar 2019 Christian Rath EGMR Urteile zur Pressefreiheit Caroline von Monaco zu Recht geknipst taz de vom 7 Februar 2012 abgerufen am 20 Juni 2019 a b c Thomas Haug Wegweisende Urteile des EGMR zum Presserecht Finale Niederlage fur Prinzessin Caroline Kommunikation und Recht Editorial 3 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Caroline Urteile amp oldid 235665148