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Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des BNDUrteil verkundet19 Mai 2020Fallbezeichnung RechtssatzverfassungsbeschwerdeGeschaftszeichen 1 BvR 2835 17Leitsatze gekurzt 1 Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art 1 Abs 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt 2 Die Regelungen zur Ausland Ausland Telekommunikationsuberwachung verletzen das Zitiergebot des Art 19 Abs 1 Satz 2 GG3 Die Regelung der Auslandsaufklarung fallt unter die auswartigen Angelegenheiten im Sinne von Art 73 Abs 1 Nr 1 GG 4 Personen die geltend machen in ihren eigenen Grundrechten verletzt zu sein sind nicht deshalb vom Grundrechtsschutz des Grundgesetzes ausgeschlossen weil sie als Funktionstrager einer auslandischen juristischen Person handeln 5 Die strategische Auslandstelekommunikationsuberwachung ist mit Art 10 Abs 1 GG nicht grundsatzlich unvereinbar 6 Die Ubermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Uberwachung ist nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsguter zulassig7 Regelungen zur Kooperation mit auslandischen Nachrichtendiensten genugen grundrechtlichen Anforderungen nur wenn sie sicherstellen dass die rechtsstaatlichen Grenzen durch den gegenseitigen Austausch nicht uberspielt werden8 Die Befugnisse zur strategischen Uberwachung zur Ubermittlung der mit ihr gewonnenen Erkenntnisse und zur diesbezuglichen Zusammenarbeit mit auslandischen Diensten sind mit den Anforderungen der Verhaltnismassigkeit nur vereinbar wenn sie durch eine unabhangige objektivrechtliche Kontrolle flankiert sind RichterStephan Harbarth Johannes Masing Andreas Paulus Susanne Baer Gabriele Britz Yvonne Ott Josef Christ Henning Radtkeabweichende MeinungenkeineAngewandtes RechtArt 5 Art 10 GrundgesetzMit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes vom 19 Mai 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht fest dass die Uberwachung der Telekommunikation von Auslandern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst sei es vom Inland oder vom Ausland aus an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der Ausgestaltung im BND Gesetz in der Fassung des Gesetzes zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung vom 23 Dezember 2016 gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis des Artikel 10 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland Art 10 Abs 1 GG und die Pressefreiheit Art 5 Abs 1 Satz 2 GG verstosst 1 Insbesondere ist die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art 1 Abs 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt 2 Der Gesetzgeber war demgegenuber unter Berufung auf die Praambel des Grundgesetzes von einer Beschrankung der Grundrechte auf das deutsche Staatsgebiet und das deutsche Staatsvolk mithin der Unanwendbarkeit auf Auslander im Ausland ausgegangen Eine verfassungsmassige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung auch Ausland Ausland Telekommunikationsuberwachung sei laut Bundesverfassungsgericht jedoch moglich Dem Gesetzgeber gab es eine Neuregelung unter Berucksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen auf Bis zum 31 Dezember 2021 gelten die fur mit dem Grundgesetz unvereinbar erklarten Vorschriften jedoch fort Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 1 1 Beschwerdefuhrer 1 2 Beschwerdeinhalt 2 Verfahren 3 Urteil 3 1 Leitsatze 3 2 Grundrechtsschutz von Auslandern im Ausland 3 3 Anforderungen an die strategische Telekommunikationsuberwachung von Auslandern im Ausland 3 3 1 Datenerhebung 3 3 2 Datenubermittlung 3 3 3 Unabhangige Kontrolle 3 4 Bewertung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSachverhalt BearbeitenBeschwerdefuhrer Bearbeiten Beschwerdefuhrer der von der Gesellschaft fur Freiheitsrechte initiierten und koordinierten Verfassungsbeschwerde waren die in Frankreich ansassige Nichtregierungsorganisation Reporters sans frontieres die sich international fur die Pressefreiheit und die Sicherheit von Journalisten vor Repressalien einsetzt sechs in Deutschland im Vereinigten Konigreich in Slowenien in Mexiko und in Nordmazedonien wohnhafte investigativ tatige und berichtende Journalisten mit auslandischer Staatsangehorigkeit die im Ausland uber Menschenrechtsverletzungen in Krisengebieten oder autoritar regierten Staaten berichten sowie ein in Guatemala wohnhafter deutscher Rechtsanwalt der fur ein dortiges Menschenrechtsburo sowie fur die Internationale Juristenkommission mit Sitz in Genf tatig ist Alle Beschwerdefuhrer gaben an im Rahmen ihrer jeweiligen Tatigkeit in weitem Umfang durch kommunikationstechnische Mittel besondere Vertraulichkeitsbeziehungen zu Personen zu unterhalten die in den Fokus einer Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes gelangen konnten da sich ihre Tatigkeit durchweg auf Themen und Gebiete beziehe die von aussen und sicherheitspolitischer Bedeutung fur die Bundesrepublik Deutschland sei Bevollmachtigte der Beschwerdefuhrer waren Matthias Backer und Bijan Moini Beschwerdeinhalt Bearbeiten Die Verfassungsbeschwerde richtete sich im Einzelnen gegen die gesetzlichen Befugnisse des BND zur anlasslosen strategischen Telekommunikationsuberwachung die allein auf die Uberwachung des Telekommunikationsverkehrs von im Ausland befindlichen Auslandern abzielt d h zur Erhebung Speicherung und Auswertung von allgemeinen Erkenntnissen von aussen und sicherheitspolitischem Interesse fur die Bundesrepublik die nicht an konkrete Anlasse oder Verdachtsmomente geknupft ist ausserdem gegen die Ubermittlung dieser Daten an in und auslandische Stellen vor allem Polizeien und Staatsanwaltschaften sowie die Befugnisse die dem BND dabei die Kooperation mit auslandischen Nachrichtendiensten erlauben 3 Die jeweils bedeutsamen Vorgange ergeben sich aus einem geheimen Auftragsprofil der Bundesregierung 6 Abs 1 Satz 1 Nr 3 BNDG Die technischen und praktischen Einzelheiten des gesamten Erhebungs und Auswertungsprozesses der Kooperationen sowie der Datenubermittlung ist durch nichtoffentliche Dienstvorschriften geregelt 6 Abs 7 BNDG Eine Anordnung des Bundeskanzleramts bestimmt die Telekommunikationsnetze aus denen Daten an den BND auszuleiten sind 6 Abs 1 Satz 2 BNDG Der BND wiederum selektiert aus dem zugeleiteten Datenvolumen mittels einer sechsstelligen Zahl von Suchbegriffen die Inhaltsdaten von taglich circa 270 000 Telekommunikationsvorgangen E Mail Telefonat Chat Nachrichten und speichert sie zur weiteren handischen Auswertung Die Kooperation mit auslandischen offentlichen Stellen insbesondere deren Ziele und Inhalte werden im Vorhinein durch schriftliche Vereinbarung festgelegt 13 BNDG Besonderes Kontrollorgan in Deutschland ist das Unabhangige Gremium 16 BNDG Verfahren BearbeitenDie mundliche Verhandlung fand am 14 und 15 Januar 2020 statt 4 Hier haben sich ausser den Beschwerdefuhrern die Bundesregierung der Bundesnachrichtendienst das Parlamentarische Kontrollgremium die G10 Kommission und der Bundesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit geaussert Als Sachverstandiger hat unter anderen der ehemalige IT Sicherheitsbeauftragte der Bundesregierung Martin Schallbruch ausgesagt Als Sachkundige Dritte wurden die ehemalige Vorsitzende des Unabhangigen Gremiums Richterin am Bundesgerichtshof Gabriele Cirener der eco Verband der Internetwirtschaft die T Systems International GmbH und der Chaos Computer Club angehort Im Vorfeld der mundlichen Verhandlung hatte das Gericht ausserdem schriftliche Stellungnahmen zu den technischen Gegebenheiten internationaler Telekommunikationsnetze sowie zu den Moglichkeiten und Dimensionen der Aufklarungsarbeit des Bundesnachrichtendienstes eingeholt 5 Urteil BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht erkannte fur Recht dass die 6 7 13 bis 15 BND Gesetz in der Fassung des Gesetzes zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes vom 23 Dezember 2016 BGBl I S 3346 auch in der Fassung vom 30 Juni 2017 BGBl I S 2097 mit Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar sind 19 Absatz 1 24 Absatz 1 Satz 1 Absatz 2 Satz 1 Absatz 3 BND Gesetz sind mit Art 10 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar soweit sie zur Verarbeitung von im Zusammenhang mit der strategischen Fernmeldeaufklarung nach 6 7 13 bis 15 des BND Gesetzes erhobenen personenbezogenen Daten ermachtigen Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen bis zum 31 Dezember 2021 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen Bis dahin gelten die fur mit dem Grundgesetz unvereinbar erklarten Vorschriften fort Leitsatze Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinen Leitsatzen zum Urteil kurzgefasst Folgendes fest Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt Das Zitiergebot wurde verletzt Die Funktionstragertheorie ist verfassungswidrig Die Regelung der Auslandsaufklarung fallt unter die auswartigen Angelegenheiten im Sinne von Art 73 Abs 1 Nr 1 GG Die strategische Auslandstelekommunikationsuberwachung ist mit Art 10 Abs 1 GG grundsatzlich vereinbar Die Ubermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Uberwachung ist nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsguter zulassig Regelungen zur Kooperation mit auslandischen Nachrichtendiensten genugen grundrechtlichen Anforderungen nur wenn sie sicherstellen dass die rechtsstaatlichen Grenzen durch den gegenseitigen Austausch nicht uberspielt werden Die Befugnisse zur strategischen Uberwachung zur Ubermittlung der mit ihr gewonnenen Erkenntnisse und zur diesbezuglichen Zusammenarbeit mit auslandischen Diensten sind mit den Anforderungen der Verhaltnismassigkeit nur vereinbar wenn sie durch eine unabhangige objektivrechtliche Kontrolle flankiert sind Grundrechtsschutz von Auslandern im Ausland Bearbeiten Einschrankende Anforderungen die die Grundrechtsbindung des Gesetzgebers gem Art 1 Abs 3 GG von einem territorialen Bezug zum Bundesgebiet oder der Ausubung spezifischer Hoheitsbefugnisse abhangig machen lassen sich weder der Vorschrift selbst noch ihrer Entstehungsgeschichte oder systematischen Einbettung entnehmen Soweit das Grundgesetz die Grundrechte nicht als Deutschen sondern als Menschenrechte verburgt ist es konsequent dass sie gegenuber der deutschen Staatsgewalt auch fur Auslander im Ausland gelten Das gilt jedenfalls fur den Schutz vor Uberwachungsmassnahmen durch Art 10 Abs 1 und Art 5 Abs 1 Satz 2 GG in ihrer Abwehrdimension gegenuber der Auslandsfernmeldeaufklarung durch den Bundesnachrichtendienst Allerdings mogen sich der personliche und sachliche Schutzbereich die Grundrechtsfunktionen als Abwehr oder Leistungsrecht verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder Grundlage von Schutzpflichten sowie die Anforderungen an die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen im Rahmen der Verhaltnismassigkeit im In und Ausland unterscheiden Anforderungen an die strategische Telekommunikationsuberwachung von Auslandern im Ausland Bearbeiten Die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung kann auf die Gesetzgebungskompetenz der auswartigen Angelegenheiten nach Art 73 Abs 1 Nr 1 GG gestutzt werden Datenerhebung Bearbeiten Die anlasslose strategische Uberwachung die nicht der Fruherkennung von Gefahren sondern allein der politischen Information der Bundesregierung und der Vorbereitung ihrer aussen und sicherheitspolitischen Entscheidungen dient ist als spezifische Befugnis der Auslandsaufklarung nur unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt Der Gesetzgeber hat zunachst einschrankende Massgaben zum Volumen der fur die jeweiligen Ubertragungswege auszuleitenden Daten vorzugeben und sicherzustellen dass das von der Uberwachung abgedeckte geographische Gebiet begrenzt bleibt Die Inlandskommunikation sowie erforderlichenfalls die Kommunikation an der auf mindestens einer Seite Deutsche oder Inlander beteiligt sind sind vor einer manuellen Auswertung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bestmoglich auszufiltern Die Uberwachungszwecke mussen hinreichend prazise und normenklar festgelegt werden Verfahrensregelungen mussen die Ausrichtung der Uberwachung auf die insoweit jeweils bestimmten Zwecke hin strukturieren und damit auch kontrollierbar machen Eine Speicherungsdauer von sechs Monaten darf nicht uberschritten werden Das Gesetz muss die Grunde und Gesichtspunkte unter denen strategische Uberwachungsmassnahmen gezielt auf bestimmte Personen gerichtet werden durfen in finaler Form naher festlegen Eine gezielte Uberwachung von Rechtsanwalten oder Journalisten deren Kommunikation eine gesteigerte Vertraulichkeit verlangt ist an qualifizierte Eingriffsschwellen zu binden Erkenntnisse aus dem hochstpersonlichen Lebensbereich durfen nicht verwertet werden und sind unverzuglich zu loschen Die Datenloschung ist zu protokollieren Datenubermittlung Bearbeiten Da dem BND keine polizeilichen Befugnisse zustehen und die inlandischen Polizeibehorden nicht zur anlasslosen Datenerhebung befugt sind durfen personenbezogene Daten die zur operativen Aufgabenwahrnehmung geeignet sind nur an inlandische Stellen weitergegeben werden die die ubermittelten Daten auch selbst mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln erheben konnten etwa im Rahmen einer Telekommunikationsuberwachung oder Online Durchsuchung hypothetische Datenneuerhebung 6 Konnte eine von der Ubermittlung an eine auslandische Stelle betroffene Person dadurch spezifisch gefahrdet werden bedarf es insoweit einer auf den einzelnen Ubermittlungsanlass bezogenen Einzelfallprufung Unabhangige Kontrolle Bearbeiten Da die im Ausland betroffenen auslandischen Personen von der heimlichen Datenerhebung nicht benachrichtigt werden und es fur sie daher keine Rechtsschutzmoglichkeiten gibt muss die Tatigkeit des BND zumindest einer mit abschliessenden Entscheidungsbefugnissen verbundenen gerichtsahnlichen Kontrolle einer institutionell eigenstandigen Instanz unterliegen Bewertung Bearbeiten Erstmals war das Bundesverfassungsgericht wegen der Auffassung des Bundestags gezwungen ausdrucklich festzustellen dass deutsche Behorden auch im Ausland Menschenrechte beachten mussen 2 7 Dies galt vielen Juristen zuvor als selbstverstandlich Die Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung wurde jedoch fur grundsatzlich zulassig erklart 8 Es gebe ein uberragendes offentliches Interesse auch an einer anlasslosen Telekommunikationsuberwachung im Ausland welche aber unter Berucksichtigung des Verhaltnismassigkeitsprinzips ausgestaltet sein musse 9 Weblinks BearbeitenUrteil des Ersten Senats 1 BvR 2835 17 Bundesverfassungsgericht 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Christoph Gusy Rechtmassigkeit der Erfassung auslandischer Telekommunikation durch deutsche staatliche Stellen zur Rechtslage bis 2015Einzelnachweise Bearbeiten Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung nach dem BND Gesetz verstosst in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr 37 2020 vom 19 Mai 2020 a b Gigi Deppe Urteil zum BND Gesetz Abhoren erlaubt in engeren Grenzen In Tagesschau de Norddeutscher Rundfunk 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Urteil des Ersten Senats 1 BvR 2835 17 Bundesverfassungsgericht 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Rn 34 ff Urteilsverkundung in Sachen Strategische Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes BVerfG abgerufen am 7 Mai 2020 Urteil des Ersten Senats 1 BvR 2835 17 Bundesverfassungsgericht 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Rn 54 f vgl bereits BVerfG Urteil vom 24 April 2013 1 BvR 1215 07 Rdnr 123 Antiterrordatei noch offen gelassen in BVerfG Urteil vom 14 Juli 1999 1 BvR 2226 94 ua G10 Gesetz Patrick Beuth Urteil des Bundesverfassungsgerichts Internetuberwachung des BND ist in heutiger Form verfassungswidrig In Spiegel Online 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Reinhard Muller BND im Ausland Abhoren in Grenzen In Frankfurter Allgemeine Zeitung 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes amp oldid 223762945