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Das Gesetz zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes AFABNDG vom 23 Dezember 2016 ist ein deutsches Artikelgesetz welches das BND Gesetz BNDG umfangreich das Telekommunikationsgesetz TKG und weitere Gesetze anderte Mit ihm wurden die Rechtsgrundlage fur die Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes BND prazisiert und neue Kontrollrechte eingefuhrt Dazu wurde das Unabhangige Gremium geschaffen Das Gesetz enthalt zudem eine Erlaubnis zur Neubekanntmachung des BND Gesetzes BasisdatenTitel Gesetz zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des BundesnachrichtendienstesAbkurzung AFABNDG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Staatsrecht NachrichtendienstrechtErlassen am 23 Dezember 2016 BGBl I S 3346 Inkrafttreten am 31 Dezember 2016GESTA B074Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Am 19 Mai 2020 erklarte das Bundesverfassungsgericht die durch dieses Gesetz vorgenommenen Anderungen des BND Gesetzes uberwiegend fur verfassungswidrig da es gegen das grundrechtliche Fernmeldegeheimnis Art 10 Abs 1 GG und gegen die Pressefreiheit Art 5 Abs 1 Satz 2 GG verstosst 1 Inhaltsverzeichnis 1 Gliederung 2 Inhalt 3 Hintergrund 4 Gesetzgebungsverfahren 5 EinzelnachweiseGliederung BearbeitenDas Gesetz gliedert sich wie folgt Artikel 1 Anderung des BND Gesetzes Artikel 2 Anderung des Telekommunikationsgesetzes Artikel 3 Folgeanderungen Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis Artikel 5 InkrafttretenInhalt BearbeitenDurch das Gesetz wurde ein Abschnitt 2 Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung in das BND Gesetz eingefugt welcher die 6 bis 18 umfasst Im Telekommunikationsgesetz wurden die 110 Abs 1 und 114 Abs 2 S 1 angepasst Die Folgeanderungen betrafen unter anderem das Sicherheitsuberprufungsgesetz die Nachrichtendienste Ubermittlungsverordnung das Artikel 10 Gesetz das AZR Gesetz die Strafprozessordnung sowie das Satellitendatensicherheitsgesetz Diese waren notwendig da Paragraphen des BND Gesetzes neu nummeriert wurden Technische Einzelheiten wurden erganzend in einer Dienstvorschrift geregelt 2 Das Gesetz umfasst im Wesentlichen Anordnungsverfahren fur die Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung Anders als bei G 10 Massnahmen soll die anordnende Stelle nicht das Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat sondern das Bundeskanzleramt sein da allein der BND betroffen ist Das Gesetz hat ein unabhangiges Gremium mit Kontrollrechten zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung geschaffen Da die Nutzung von Telekommunikationsmerkmalen von Unionsburgern nur unter besonderen Voraussetzungen zulassig ist werden diese durch das Gesetz geschutzt Die Speicherung von Verkehrsdaten zur praventiven Erkennung neuer Gefahrder ist mit dem Gesetz bis zu sechs Monaten moglich Durch die Moglichkeit der automatisierten Ubermittlung von Informationen an auslandische Stellen und der gemeinsamen Datenhaltung mit diesen wurde die internationale Zusammenarbeit unter anderem im Bereich der Terroraufklarung gestarkt 2 Hintergrund BearbeitenDer gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes BND ist die Gewinnung von Erkenntnissen uber das Ausland die von aussen und sicherheitspolitischer Bedeutung fur die Bundesrepublik Deutschland sind 1 Abs 2 S 1 BNDG Ein wesentliches Instrument zur Erfullung dieses Auftrags ist die strategische Fernmeldeaufklarung von Auslandern im Ausland vom Inland aus sogenannte Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung Durch diese kann der BND ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenstromen gewinnen Inhaltlich geht es dabei um die strategische das heisst an internationalen und ubergeordneten fur die Sicherheits und Aussenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Tragersystemen internationale organisierte Kriminalitat sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Landern ausgerichtete Aufklarung 2 Der BND stutzte sich vor diesem Gesetz bei der Durchfuhrung der Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung auf 1 Abs 2 S 1 BNDG Als Konsequenz aus der rechtspolitischen Debatte im Jahr 2016 sollten im Interesse der Rechtssicherheit auch fur die mit der Aufgabe der strategischen Fernmeldeaufklarung betrauten Mitarbeiter des BND die bestehende Rechtslage prazisiert und spezielle rechtliche Grundlagen fur die Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung sowie eine diesbezugliche Kooperation mit auslandischen Nachrichtendiensten geschaffen werden Auch die gemeinsame Datenhaltung mit diesen sollte auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden 2 Gesetzgebungsverfahren BearbeitenDas Gesetz hat das deutsche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen Die Gesetzesinitiative ging von der Fraktion der CDU CDU und der SPD Fraktion aus Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12 August 2016 der Begrundung und Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates von der Bundesregierung an den damaligen Prasidenten des Bundesrats Stanislaw Tillich ubermittelt und fur den die besondere Eilbedurftigkeit Art 76 Abs 2 S 4 GG erklart wurde wurde spater verworfen 3 Der Entwurf wurde in erster Lesung im Deutschen Bundestag zur Beratung an den Innenausschuss den Ausschuss fur Recht und Verbraucherschutz den Verteidigungsausschuss und den Haushaltsausschuss uberwiesen 4 Der federfuhrende Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine offentliche Anhorung in seiner 89 Sitzung am 26 September 2016 durchgefuhrt an der sich sechs Sachverstandige beteiligt haben Stellungnahmen zum Gesetzentwurf haben Klaus Ferdinand Garditz von der Universitat Bonn Kurt Graulich Richter am Bundesverwaltungsgericht a D Thorsten Wetzling von der Stiftung Neue Verantwortung der damalige BND Prasident Gerhard Schindler Eric Topfer vom Institut fur Menschenrechte Heinrich Amadeus Wolff von der Universitat Bayreuth Matthias Backer vom Karlsruher Institut fur Technologie die Rundfunkanstalten sowie Medienverbande gemeinsam Andrea Vosshoff als Bundesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Parlamentarische Beirat fur nachhaltige Entwicklung sowie Bertold Huber stellvertretender Vorsitzender der G 10 Kommission abgegeben 5 Der federfuhrende Innenausschuss empfahl am 19 Oktober 2016 gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bundnis 90 Die Grunen den Gesetzentwurf unverandert anzunehmen 6 In der Aussprache zum Gesetzentwurf in der zweiten Lesung im Plenum des Bundestages am 21 Oktober 2016 fur die 38 Minuten vorgesehen waren redeten Nina Warken CDU Martina Renner Die Linke Christian Flisek SPD Konstantin von Notz Bundnis 90 Die Grunen Clemens Binninger CDU und Andrea Lindholz CDU CSU In der direkt anschliessenden dritten Lesung wurde der Entwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition und zwei Gegenstimmen aus der SPD angenommen 7 Der Bundesrat beschloss in seiner 950 Sitzung am 4 November 2016 den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen 8 Das Gesetz vom 23 Dezember 2016 Erlassdatum wurde vom damaligen Bundesprasidenten Joachim Gauck ausgefertigt von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Bundesminister fur besondere Aufgaben Peter Altmaier gegengezeichnet und am 30 Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkundet Es trat am Folgetag in Kraft Der Abgeordnete Tankred Schipanski CDU CSU gab zum Gesetzentwurf eine Erklarung nach 31 der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages ab Darin erklarte er dass die Gesetzesnovellierung in keinem Zusammenhang mit den Erkenntnissen des 1 Untersuchungsausschusses NSA der 18 Wahlperiode stehe Der Untersuchungsausschuss habe wahrend seiner Arbeit festgestellt dass die gegenwartigen allgemeinen Aufgabenzuschreibungen 1 Abs 2 BNDG und die allgemeinen Befugnisse 1 Abs 1 BNDG eine taugliche Rechtsgrundlage fur die Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung darstellten Auch ware bisher kein rechtswidriges Verhalten des Bundesnachrichtendienstes mit Blick auf diese Befugnisnorm bzw bei der Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung festgestellt worden Die eingebrachten Anderungsantrage mit Blick auf die Rechtsgrundlage beruhten lediglich auf den Wunschen einzelner Praktiker die sich eine Konkretisierung ihrer Befugnisse erbeten hatten Dieser Bitte komme der Gesetzgeber mit der Novellierung nach Sie diene insbesondere dazu die Nachrichtendienste weiterhin in ihrer schon bisher uberaus zuverlassigen und ausgesprochen wichtigen Arbeit zu unterstutzen die angesichts der vielfaltigen terroristischen Bedrohungen von hochster Bedeutung fur die Sicherheit der Bevolkerung in Deutschland und Europa sei 7 Zeitgleich mit dem Gesetz wurde das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes beraten und verabschiedet welches am 7 Dezember 2016 in Kraft trat 9 Einzelnachweise Bearbeiten Urteil des Ersten Senats 1 BvR 2835 17 Bundesverfassungsgericht 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 a b c d Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes Drucksache 18 9041 PDF 18 Deutscher Bundestag 5 Juli 2016 abgerufen am 13 November 2019 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes Drucksache 18 9529 PDF 18 Deutscher Bundestag 5 September 2016 abgerufen am 13 November 2019 Stenografischer Bericht 190 Sitzung Plenarprotokoll 18 190 18 Deutscher Bundestag 22 September 2016 abgerufen am 13 November 2019 S 18795 Offentliche Anhorung vor dem Innenausschuss 18 Deutscher Bundestag 26 September 2016 abgerufen am 13 November 2019 Abrufmoglichkeit der einzelnen Stellungnahmen und des Protokolls der Anhorung Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses 4 Ausschuss Drucksache 18 10068 18 Deutscher Bundestag 19 Oktober 2016 abgerufen am 13 November 2019 a b Stenografischer Bericht 197 Sitzung Plenarprotokoll 18 197 18 Deutscher Bundestag 21 Oktober 2016 abgerufen am 13 November 2019 S 19624 ff Beschluss des Bundesrates Drucksache 623 16 Bundesrat 4 November 2016 abgerufen am 13 November 2019 Basisinformationen uber den Vorgang Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes 18 Deutscher Bundestag abgerufen am 13 November 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes amp oldid 225333051