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Minderheitenschutz ist ein Begriff aus Verfassungs und Volkerrecht der sich auf Freiheit und Gleichheit von Minderheiten und ihren Schutz vor Diskriminierung bezieht Die spezifischen Interessen von ethnischen Minderheiten Behinderten oder Homosexuellen werden international durch die Menschenrechte insbesondere durch den Internationalen Pakt uber burgerliche und politische Rechte und auf staatlicher Ebene durch die in der jeweiligen Verfassung verankerten Individualrechte geschutzt Inhaltsverzeichnis 1 Minderheitenschutz des Volkerbunds 2 Minderheitenschutz der UNO 3 Minderheitenschutz in Europa 3 1 Minderheitenschutz in Deutschland 3 2 Konferenz von Kopenhagen Uber die menschliche Dimension 3 3 Expertentreffen von Genf 3 4 Europaische Konvention fur den Schutz von Minderheiten 3 5 Europaische Charta der regionalen oder Minderheitensprachen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseMinderheitenschutz des Volkerbunds BearbeitenDie erste internationale Vereinbarung zum Schutze von Minderheiten stammt aus dem Wiener Kongress von 1815 Nach der Teilung Polens wurde versucht den polnischen Bevolkerungen im preussischen osterreichischen und russischen Staat bestimmte Rechte zu garantieren Die Dezemberverfassung Osterreich Ungarns von 1867 kodifizierte in ihrem Artikel 19 Gleichberechtigung aller Volksstamme des Staates die allgemeinen Rechte der Staatsburger der Monarchie jedem Volksstamm wurde darin ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalitat zuerkannt Die Besonderheit dieser Verfassungsbestimmung war dass dieses Recht nicht den Individuen zukam sondern die Volksstamme zu Rechtstragern bestimmt wurden Spatere internationale Abmachungen sprechen nur noch von religiosen Minderheiten und nur noch von burgerlichen Rechten aber nicht von politischen Rechten Als Nebenprodukt der Gebietsveranderungen durch den Ersten Weltkrieg wurden in den Friedensvertragen von Paris auch die Rechte von Minderheiten festgehalten Diese Gebietsveranderungen die den Osten und Suden Europas in neue Staaten aufteilten sollten allen Volksgruppen der europaischen Lander das nationale Selbstbestimmungsrecht ermoglichen Die Minderheiten waren nun der ungluckselig verbleibende Rest denen man aber einen eigenen Nationalstaat oder eine Vereinigung mit dem Gebiet in dem sie eine Mehrheit und ein Staatsvolk waren nicht zugestehen konnte 1 Man bestand bei der Formulierung der Minderheitenvertrage darauf dass es keine nationalen Minderheiten gabe sondern nur rassische religiose und sprachliche Minderheiten damit ihnen kein nationales Selbstbestimmungsrecht zukame Zuvor wurden Minderheiten als Volksteile verstanden die von der Mehrheit ihres eigenen Volkes getrennt auf fremdem Staatsgebiet lebten aber selbstverstandlich vom Staat ihrer Mehrheit nach Moglichkeit geschutzt wurden Nun wurde der Begriff der Minderheiten uminterpretiert Minderheiten sollten sich jetzt als Minoritat innerhalb eines Majoritatsvolkes verstehen Sie wurden von keinem Staat mehr offiziell reprasentiert sondern nur unter internationalen Schutz gestellt Der polnische Minderheitenvertrag auch der kleine Vertrag von Versailles genannt der am 28 Juni 1919 zwischen der Entente und Polen unterzeichnet wurde gilt als der erste Minderheitenvertrag mit konkret ausgearbeiteten Schutzrechtbestimmungen 2 Der Vertrag wird als Vorlage fur die weiteren Minderheitenvertrage betrachtet die in der Folgezeit abgeschlossen wurden In den meisten Fallen wurden die Abkommen zum Minderheitenschutz lediglich als einzelne Bestimmungen in die jeweiligen Hauptvertrage der Pariser Vorortvertrage eingearbeitet In Folge des polnischen Minderheitenvertrages wurden unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg sowie in der Zwischenkriegszeit eine Reihe von bilateralen Vertragen geschlossen Vertrag von St Germain en Laye 1919 zwischen Osterreich der Tschechoslowakei und Jugoslawien Vertrag von Paris 1919 uber Rumanien Vertrag von Neuilly sur Seine 1919 uber Bulgarien Vertrag von Sevres 1920 uber den Schutz von Minderheiten in Griechenland Vertrag von Trianon 1920 uber Ungarn Abkommen zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig 1920 Frieden von Dorpat mit einem Abkommen zwischen Finnland und der Sowjetunion uber die finnischsprachige Bevolkerung von Ostkarelien 1920 zwischen Finnland und Schweden uber die schwedischsprachigen Aland Inseln 1921 Vereinbarung anlasslich der Eingliederung des Memelgebietes in den Staat Litauen zwischen Litauen und den Siegermachten vom 12 Mai 1922 3 Deutsch polnisches Abkommen uber Oberschlesien 1922 4 1937 ausgelaufen Vertrag von Lausanne 1923 uber den Schutz von Minderheiten in der TurkeiEtwa 25 bis 30 Millionen Menschen im Nachkriegseuropa lebten unter diesen Minderheitenstatuten In ihnen ging es meist um den Gebrauch der Muttersprache im offentlichen Leben und um die Ausubung politischer und kultureller Menschenrechte Pflichten der Minderheiten gegenuber dem Staat in dem sie nun lebten enthielten sie nicht Den Friedensvertragen folgten sehr scharfe und erbitterte Konflikte die in allen betroffenen Landern nahe an Burgerkriege fuhrten Wegen der damals herrschenden nationalistischen Gesinnungen waren die meisten der betroffenen Staaten nicht bereit die Vertrage einzuhalten Dem UNO Vorlaufer Volkerbund der mit der Uberwachung beauftragt war fehlten die notigen Kompetenzen und die Bereitschaft den Vollzug durchzusetzen Direkte Interventionen kamen nicht in Frage und die Gesetze von Nationalstaaten abandern konnte der Volkerbund nicht Im Volkerbund betonten Staatsmanner dass man von keinem Land erwarten konne Gruppen gesetzlich zu schutzen die fur immer eine Sonderstellung behalten wollten und nicht assimilierbar seien Europas Minderheiten organisierten sich schliesslich im Europaischen Nationalitatenkongress der die Aufgabe ubernehmen sollte die Interessen aller Minderheiten unabhangig von ihrer Nationalitat gegenuber dem Volkerbund zu vertreten Das gelang nicht weil sich die nationalen Interessen durchsetzten Die Minderheiten verstanden sich als zugehorig zu den Staaten in welchen sie als Volk die Mehrheit bildeten So stimmten die deutschen Minderheiten in Rumanien und der Tschechoslowakei mit den deutschen Minderheiten in Polen und Ungarn und so verhielten sich alle Gruppen Das neue Element der Minderheitenschutzvertrage namlich die Garantie von Rechten durch eine internationale Korperschaft scheiterte Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus wurden dann in dessen Herrschaftsbereich alle Minderheitenrechte vollkommen entwertet und eine rassistische Umvolkungs und Germanisierungspolitik betrieben So sollten beispielsweise um deutschen Lebensraum in Slowenien zu schaffen sogenannte rassisch minderwertige Menschen gleich am Ort ermordet oder ins KZ deportiert nicht Eindeutschungsfahige nach Serbien und Kroatien abgesiedelt und Slowenen in die nach dem Sieg entvolkerten Gebiete der Sowjetunion umgesiedelt werden 5 Minderheitenschutz der UNO BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg versuchten die Vereinten Nationen zunachst den Minderheitenschutz durch den als effektiver betrachteten individuellen Schutz der Menschenrechte zu ersetzen Minderheitenschutz wurde in der internationalen Politik lange Zeit bewusst ausgeklammert Lediglich im UN Pakt uber burgerliche und politische Rechte vom 19 Dezember 1966 wurde das Recht ethnischer religioser und sprachlicher Minderheiten auf die entsprechende Ausubung geschutzt Politische Minderheitenrechte werden darin nicht erwahnt Ein Menschenrechtsausschuss wurde fur die Uberwachung der staatlichen Verpflichtungen eingesetzt Ein weiteres Organ der UNO die Sub Commission on Prevention of Discrimination and Protection of Minorities befasst sich ebenfalls mit Minderheiten Dieser Ausschuss erarbeitete u a die Deklaration uber die Rechte von Minderheiten welche die Staaten verpflichtet die Identitat nationaler oder ethnischer kultureller religioser und sprachlicher Minderheiten durch den Erlass entsprechender Massnahmen zu wahren und zu fordern Den Angehorigen solcher Minderheiten muss das Recht auf freien Gebrauch ihrer Sprache im privaten und offentlichen Bereich und eine angemessene Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen garantiert werden Eine UN Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen ist seit 1985 eingerichtet worden da Indigene in der Regel Minderheiten in einer Nation sind Ein wesentliches Ergebnis war eine Erklarung der Vereinten Nationen uber die Rechte der indigenen Volker vom 13 September 2007 6 Minderheitenschutz in Europa BearbeitenWie in allen westlichen Staaten werden auch in Europa Angehorige von Minderheiten durch Individualrecht nicht durch Kollektivrecht geschutzt Der Schutz ist in Verfassungen und in volkerrechtlichen Vertragen verankert Dementsprechend werden Minderheiten nicht als Gruppen mit eigenen Rechten anerkannt Volksgruppenrechte konnen nur durch zwischenstaatliche Vertrage gewahrt werden In den 1970er Jahren begann die Konferenz fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa KSZE sich mit der Minderheitenproblematik zu befassen Nach dem Fall der Berliner Mauer und aufgrund der in der Folge immer wieder aufflammenden Minderheitenkonflikte in Osteuropa sowie der diversen regionalistischen Stromungen in Europa begann in den neunziger Jahren auch der Europarat sich mit dem volkerrechtlichen Schutz von Minderheiten zu befassen Minderheitenschutz in Deutschland Bearbeiten Das deutsche Grundgesetz kennt neben der Religionsfreiheit unter anderem auch den direkten Bezug zu den allgemeinen Regeln des Volkerrechts Diese Regeln umfassen neben dem ius cogens und anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatzen auch das universell geltende Volkergewohnheitsrecht Der mittelbare Schutz der individuellen Rechte beruht auf dem Gleichheitsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes die fur alle gelten ob Angehorige von Minderheiten oder nicht 7 Konferenz von Kopenhagen Uber die menschliche Dimension Bearbeiten Am 29 Juni 1990 verabschiedete die KSZE das Kopenhagener Abschlussdokument uber die menschliche Dimension ein Meilenstein fur die volkerrechtliche Verankerung der Menschenrechte in Europa Die Kopenhagener Dokumente sind volkerrechtlich nicht verbindlich sondern nur Vereinbarungen die als ungefahre Richtschnur fur die Mitgliedstaaten der OSZE dienen sollen Teil IV der Kopenhagener Dokumente geht detailliert auf die kollektiven Rechte der Angehorigen nationaler Minderheiten ein Sie sollen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten in voller Gleichheit vor dem Gesetz ausuben konnen Ausserdem sollten sich die OSZE Mitgliedsstaaten verpflichten besondere Massnahmen zur Sicherung der Gleichstellung mit anderen Staatsangehorigen zu ergreifen 8 Einer Person soll zudem das Recht zugestanden werden selbst zu entscheiden ob sie einer nationalen Minderheit zugehorig ist oder nicht Das Abschlussdokument der Kopenhagener Dokumente enthalt daruber hinaus die so genannten individuellen Minderheitenrechte Gebrauch der Muttersprache freie Religionsausubung Garantie grenzuberschreitender Kontakte zu Angehorigen der eigenen Volksgruppe Vereinigungsfreiheit das Recht auf Ausubung kultureller Aktivitaten Schulunterricht in der Muttersprache oder mit der Muttersprache als Unterrichtssprache Schutz und Forderung der Identitat nationaler Minderheiten und die Einrichtung lokaler und autonomer Verwaltungseinheiten Expertentreffen von Genf Bearbeiten Im Juli 1991 trafen sich Experten der KSZE Mitgliedstaaten in Genf um uber die Minderheitenproblematik zu diskutieren Dabei stellte sich heraus dass einige Teilnehmerlander des ehemaligen Ostblocks Bulgarien Rumanien Jugoslawien hinter die Standards zuruckgehen wollten die in Kopenhagen verabschiedet wurden Sie wurden von mehreren westlichen Landern Frankreich Griechenland Turkei in ihrem Ansinnen bestarkt So enthalt die Schlusserklarung einen Satz der alle vorherigen Bemuhungen zum volkerrechtlichen Schutz von Minderheiten de facto zu Makulatur werden liess die Staaten nehmen zur Kenntnis dass nicht alle ethnischen kulturellen sprachlichen oder religiosen Unterschiede notwendigerweise zur Bildung nationaler Minderheiten fuhren Diese Einschrankung erlaubte es Frankreich oder der Turkei auf ihrem Standpunkt zu beharren es gabe in ihren Landern keine nationalen Minderheiten und deshalb auch keine Notwendigkeit diesen in irgendeiner Form besonderen Schutz zukommen zu lassen Europaische Konvention fur den Schutz von Minderheiten Bearbeiten Am 8 Februar 1991 legte die Venedig Kommission Europaische Kommission fur Demokratie durch Recht dem Europarat einen Entwurf fur eine Europaische Konvention fur den Schutz von Minderheiten vor Im Gegensatz zu den beiden oben erwahnten Dokumenten wird hier der Begriff Minderheit klar definiert und es wird klargestellt dass auslandische Staatsangehorige nicht miteinbezogen werden sollen Die Zugehorigkeit zu einer Minderheit soll von der Entscheidung des Individuums abhangen Des Weiteren wird ein kollektives Recht von Minderheiten anerkannt und den Staaten werden Verpflichtungen auferlegt die einer Kombination von Individual und Gruppenrechten entsprechen Europaische Charta der regionalen oder Minderheitensprachen Bearbeiten Das Ministerkomitee verabschiedete am 5 November 1992 eine Konvention deren Erarbeitung insgesamt elf Jahre dauerte Die Europaische Charta der Regional oder Minderheitensprachen enthalt Bestimmungen zum Schutz und zur Forderung von Minderheitensprachen in Schulen in der Verwaltung vor Gericht und in den Medien 9 Die Charta ist jedoch nicht verbindlich Die Unterzeichnerstaaten konnen auswahlen welche der Bestimmungen sie anwenden wollen Sie entscheiden auch selbst daruber auf welche Minderheitensprachen in ihrem Land sie die Charta anwenden wollen Ein Berichterstattersystem dient als einzige Kontrolle Sanktionen bei Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen sind nicht vorgesehen Verantwortlich fur die Verzogerungen und die unverbindlich formulierten Konventionen sind einige europaische Staaten welche die Rechte ihrer Minderheiten aufgrund der eigenen Auffassung von Staat und Nation nicht anerkennen wollen darunter insbesondere Frankreich Grossbritannien Griechenland und die Turkei Diese Lander befurchten durch die Anerkennung von Minderheiten und Minderheitensprachen auf ihrem Territorium die nationale Einheit zu gefahrden Sie stellen sich auf den Standpunkt dass die in der jeweiligen Verfassung festgehaltenen Gleichheitsgrundsatze ein ausreichender Schutz fur die Angehorigen von Minderheiten seien Literatur BearbeitenAndreas von Arnauld Minderheitenschutz im Recht der Europaischen Union In Archiv des Volkerrechts 42 2004 111 141 Sebastian Bartsch Minderheitenschutz in der internationalen Politik Volkerbund und KSZE OSZE in neuer Perspektive Westdeutscher Verlag Opladen 1995 ISBN 3 531 12786 1 Martina Boden Nationalitaten Minderheiten und ethnische Konflikte in Europa Ursprunge Entwicklungen Krisenherde Olzog Verlag Munchen 1993 ISBN 3 7892 8640 0 Dan Diner Das Jahrhundert verstehen Eine universalhistorische Deutung Luchterhand Literaturverlag 1999 ISBN 3 630 87996 9 Rainer Hofmann Minderheitenschutz in Europa Uberblick uber die volker und staatsrechtliche Lage Gebruder Mann Verlag Berlin 1995 ISBN 3 7861 1842 6 Dietmar Muller Staatsburgerschaft und Minderheitenschutz Managing diversity im ostlichen und westlichen Europa in Themenportal Europaische Geschichte 2006 Franz Pan Der Minderheitenschutz im neuen Europa und seine historische Entwicklung Verlag Braumuller Wien 1999 ISBN 3 7003 1248 2 Sarah Pritchard Der volkerrechtliche Minderheitenschutz Historische und neuere Entwicklungen Duncker amp Humblot Berlin 2001 ISBN 3 428 09925 7 Ioana Eleonora Rusu Minderheitenschutz in Rumanien Eine Analyse der verfassungsrechtlichen Bestimmungen unter Berucksichtigung der internationalen Verpflichtungen Rumaniens Verlag Dr Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4634 9 Martin Scheuermann Minderheitenschutz contra Konfliktverhutung Die Minderheitenpolitik des Volkerbundes in den zwanziger Jahren Verlag Herder Institut Marburg 2000 ISBN 3 87969 284 X Weblinks BearbeitenHumanrights ch Themendossier Minderheitenrechte und Rechte von indigenen Gruppen Minority Rights Group International englisch Minderheitenschutzvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Hauptmachten und Polen Versailles 28 Juni 1919 Wortlaut auf Deutsch Polnischer Minderheitenvertrag vom 28 Juni 1919 Wortlaut auf EnglischEinzelnachweise Bearbeiten Hannah Arendt Elemente und Ursprunge totaler Herrschaft Antisemitismus Imperialismus totale Herrschaft Piper Munchen Zurich 1986 11 Auflage 2006 ISBN 978 3 492 21032 4 S 565 Minderheitenschutzvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Hauptmachten und Polen Versailles 28 Juni 1919 Artikel 26 im Autonomiestatut uber das Memelgebiet Memento des Originals vom 3 November 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de vom 8 Mai 1924 Vgl Deutsch polnisches Abkommen uber Oberschlesien Oberschlesien Abkommen OSA vom 15 Mai 1922 RGBl 1922 II S 238 ff Vgl z B Gerhard Jochem Slowenien wird deutsch in Die Zeit vom 11 Oktober 2012 Veroffentlicht in Webseite Memento des Originals vom 17 April 2018 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dgvn de der DGVN PDF Hahn in Frowein Hofmann Oeter Das Minderheitenrecht europaischer Staaten Bd 1 S 67 Walker in Hinderling Eichinger Handbuch der mitteleuropaischen Sprachminderheiten S 18 Boden S 30 Boden S 31 Normdaten Sachbegriff GND 4039411 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Minderheitenschutz amp oldid 232846258