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Die Grundrechte des deutschen Volkes sind ein Grundrechtskatalog aus dem Jahr 1848 Zunachst wurde er durch Reichsgesetzgebung am 27 Dezember 1848 in Kraft gesetzt als Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes Frankfurter Grundrechtsgesetz GRG 1849 wiederholte die Frankfurter Reichsverfassung die Grundrechte fast unverandert Obwohl das Gesetz gemass der geltenden Reichsgesetzgebung verkundet worden war lehnten die grosseren deutschen Staaten es ab 1851 erklarte der Bundestag die Frankfurter Grundrechte ausdrucklich fur ungultig Die Grundrechte des deutschen Volkes Lithographie von Adolph SchroedterDer Frankfurter Grundrechtskatalog hatte wenn angewandt entscheidend zur Freiheit der Deutschen zur Rechtsstaatlichkeit und zur Vereinheitlichung Deutschlands beigetragen Er beinhaltet kaum soziale Rechte aber ubersteigt die klassischen Freiheitsrechte bei weitem So wurde beispielsweise auch festgelegt dass die Einzelstaaten gewahlte Volksvertretungen und Ministerverantwortlichkeit aufweisen mussten Die Grundrechte waren in der Nationalversammlung kaum umstritten und wurden von den Abgeordneten fur vorrangig angesehen um die in der Revolution bislang erreichte Freiheit zu sichern Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Grundrechte im Vormarz 1 2 Gesetz und Reichsverfassung 1848 1849 1 3 Gultigkeit und Abschaffung 2 Grundrechte 2 1 Freiheit der Person und geistige Freiheit 2 2 Geistige und religiose Freiheit 2 3 Freiheit des Eigentums und soziale Grundrechte 2 4 Institutionelle Garantien 3 Ausblick 4 Bewertung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 BelegeGeschichte BearbeitenGrundrechte im Vormarz Bearbeiten Zwar waren Grundrechte bei Grundung des Deutschen Bundes bereits diskutiert worden die Bundesakte von 1815 enthielt aber in Art 18 und 19 nur wenige Bestimmungen in dieser Richtung Demnach durften die drei christlichen Hauptkonfessionen gegeneinander nicht benachteiligt werden man war frei Grundeigentum zu erwerben oder aus einem deutschen Land in ein anderes wegzuziehen und durfte in den zivilen oder Militardienst eines anderen Landes eintreten Die Pressefreiheit blieb reine Verheissung Dem gegenuber nahmen die konstitutionellen Monarchien Suddeutschlands und nach der Julirevolution 1830 auch weitere Staaten Grundrechtskataloge in ihre Verfassungen auf 1 Gesetz und Reichsverfassung 1848 1849 Bearbeiten Siehe auch Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung Im Jahr 1848 waren Grundrechte zentrale Forderungen der revolutionaren Bewegung Marzforderungen bereits der Siebzehner Entwurf des Bundestags sah Grundrechtsgarantien vor Im Vorparlament Marz April sprach man von Rechten einer Rechteerklarung des deutschen Volkes Grundsatzen und Grundlagen Der Ausdruck Grundrechte stammt in diesem Zusammenhang von Jacob Venedey die Kompromissformel lautete Grundrechte und Forderungen des deutschen Volkes In der Nationalversammlung tauchten noch Begriffe auf wie Urrechte mit einem naturrechtlichen Hintergrund Burger oder Volksrechte 2 nbsp Mitglieder des Verfassungsausschusses der NationalversammlungDie Frankfurter Nationalversammlung betrachtete die Grundrechtsfrage als vorrangig gegenuber Entscheidungen zur kunftigen Reichsgewalt weil sie bereits die Staatsgewalt der Einzelstaaten binden wollte Die Grundrechte standen nicht nur fur die Freiheit sondern auch fur die nationale Einheit weil uberall dieselben Grundlagen fur die Rechtskultur gelten sollten Allerdings so Ernst Rudolf Huber verstrichen so wertvolle Monate in denen die Einzelstaaten vor allem Osterreich und Preussen an Macht wieder gewannen Im Bestreben die Freiheit zu sichern bevor noch die Einheit gewonnen war gab die Frankfurter Nationalversammlung die Freiheit und Einheit zugleich aus der Hand 3 Wolfram Siemann aber halt das Vorgehen fur berechtigt weil schon die Marzforderungen die Sicherung von Burgerrechten verlangt hatten weil die Abgeordneten Erfahrungen mit dem Polizeistaat zuvor gemacht hatten weil die bald einzusetzende Zentralgewalt staatliche Einheit vorwegnahm und Spielraum fur die Grundrechte eroffnete und weil im Mai 1848 noch nicht damit zu rechnen war dass die alten Machte so schnell wiedererstarken wurden 4 Kotulla wiederum meint man hatte die Grundrechte doch spater genauso gut regeln oder einfuhren konnen 5 Im Verfassungsausschuss war man sehr einmutig uber die Grundrechte sie sollten der grossen sozialen Bewegung die ganz Deutschland ergriffen hat die Grenze setzen 6 Am 26 Mai beschloss der Verfassungsausschuss einen Unterausschuss fur die Grundrechte einzurichten mit den Abgeordneten Friedrich Dahlmann Robert von Mohl und Eugen von Muhlfeld Bereits am 1 Juni legten sie einen ersten Entwurf vor der am 19 Juni dem Plenum der Nationalversammlung zugeleitet wurde 7 Das Plenum diskutierte uber ihn mehr als ein halbes Jahr lang wobei vor allem Bestimmungen umstritten waren die die Wirtschafts und Sozialverfassung oder Kirchen und Schulfragen beruhrten Schliesslich verabschiedete die Nationalversammlung die Grundrechte am 20 Dezember 1848 Der Abgeordnete Adolph Schoder beantragte die sofortige Inkraftsetzung als Reichsgesetz dem folgte die Nationalversammlung am 21 Dezember Der Reichsverweser das provisorische Staatsoberhaupt fertigte das Gesetz am 27 Dezember aus So sollten die Grundrechte sofort unmittelbar verbindlich gelten 8 Die Reichsverfassung sah ein Reichsgericht vor das jeder Deutsche anrufen durfte wenn das Reich oder ein Gliedstaat seine verfassungsmassigen Rechte verletzte vor allem die Grundrechte Ein Gesetz sollte eine solche Klage eine Reichs Verfassungsbeschwerde genauer regeln dazu ist es aber nicht mehr gekommen Ein solcher personlicher Rechtsschutz wurde in Deutschland erst 1951 mit dem Bundesverfassungsgericht verwirklicht 9 Gultigkeit und Abschaffung Bearbeiten nbsp Einfuhrungsgesetz vom 27 Dezember 1848 nbsp Karikatur im Kladderadatsch 1851 Der Deutsche Michel sieht entsetzt zu wie im Frankfurter Hochofen die Grundrechte und die Reichsverfassung verbrennen Das Grundrechtsgesetz sah vor dass die Grundrechte die Verwaltung die Rechtsprechung und auch die Gesetzgebung banden Weder Reichsgesetze noch Landesgesetze konnten umgekehrt die Grundrechte begrenzen Eine Ausnahme bildeten bestimmte Gesetzesvorbehalte im Grundrechtsgesetz selbst namlich bei der Freizugigkeit der Gewerbefreiheit der Wohnungsfreiheit dem Briefgeheimnis der Pressefreiheit der Kultusfreiheit und der Selbstverwaltung der Religionsgesellschaften Mit Blick auf Enteignungen konnte die Eigentumsgarantie beschrankt werden und es gab noch einige weitere Falle Die wichtigsten Grundrechte kannten solche Vorbehalte allerdings nicht Unklar war allerdings ob bei einem Staatsnotstand 54 55 FRV zur Wahrung des Reichsfriedens Grundrechte ubergangen werden durften 10 Die Grundrechte mussten durch ein einfaches Gesetz konkretisiert werden Das Einfuhrungsgesetz sah ihre unmittelbare Geltung vor oder wenn dies nicht moglich war dass sie moglichst bald in Bezug zur Selbststandigkeit der Religionsgemeinschaften oder innerhalb von sechs Monaten in Bezug auf die Abschaffung von Standesvorrechte in Landesverfassungen umgesetzt werden sollten 11 Laut dem Reichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt vom 27 September 1848 traten Reichsgesetze in Kraft wenn sie im Reichsgesetzblatt verkundet waren Es war also nicht notig dass sie zusatzlich in den entsprechenden Organen der Einzelstaaten publiziert wurden Bereits das Zentralgewaltgesetz vom 28 Juni gab dem Reichsverweser das Recht Gesetze in Kraft treten zu lassen 12 der Reichsverweser war zudem von den Einzelstaaten ausdrucklich anerkannt worden Die meisten Staaten publizierten das Grundrechtsgesetz oder erkannten es auch so an Die grosseren hingegen wie Osterreich Preussen Bayern Hannover und weitere lehnten es ab und publizierten es auch nicht Rechtlich gesehen war dies fur die Gultigkeit des Reichsgesetzes unerheblich aber in der Realitat liessen sich die Grundrechte gegen den Willen eines Staates nicht durchsetzen 13 Nach der Niederschlagung der Revolution 1849 und der Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1851 erklarte der Bundestag die Grundrechte per gesondertem Beschluss vom 23 August 1851 fur ungultig Hatten Lander aufgrund des Reichsgesetzes ihr eigenes Recht entsprechend geandert so musste dies wieder ruckgangig gemacht werden Siehe auch Reichsgesetzgebung 1848 1849Grundrechte Bearbeiten nbsp Staatsrechtsprofessor Georg Beseler rechtsliberaler Politiker und Mitglied im Verfassungsausschuss der Frankfurter NationalversammlungDer damalige Grundrechtsbegriff war breiter als der im Vormarz oder in der Reaktionszeit und umfasste nicht nur die klassischen Freiheitsrechte 14 Georg Beseler vom Verfassungsausschuss sah die Grundrechte im Lichte des Genossenschaftsansatzes Die Grundrechte waren alle Rechte von individuellen Staatsgliedern und von nicht gesamtstaatlichen Gliederungen Dem gegenuber stand nur die Organisation des Gesamtstaates Darum befinden sich bei den Grundrechten sowohl die Behandlung beispielsweise der Einzelstaaten 130 S 2 186 f FRV als auch der privaten Religionsgesellschaften 147 FRV die wie Vereine als Genossenschaften bezeichnet werden Die Grundrechte regeln den gesamten fur notwendig erachteten Unterbau der Reichsgenossenschaft so Kuhne 15 Die Grundrechte sollten sowohl die Freiheit des Einzelnen als auch das allgemeine Interesse berucksichtigen sie sind sowohl als staatsabwehrend als auch als staatsaufbauend anzusehen Sie hatten jene Hauptfunktionen Einheitsfunktion die Rechte der Deutschen sollten vereinheitlicht werden Rechtsstaatsfunktion der Rechtsstaat sollte in Deutschland begrundet werden Modernisierungsfunktion veraltete Privilegien und Organisationsformen sollten abgeschafft bzw umgestaltet werden 16 Freiheit der Person und geistige Freiheit Bearbeiten Hauptartikel Reichsburgerrecht 1848 1850 nbsp Vorschlag von Jacob Grimm am 11 November in der Nationalversammlung der dann nicht angenommen wurde Am Beginn sollte stehen Das deutsche Volk ist ein Volk von Freien und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft Fremde Unfreie die auf ihm verweilen macht er frei Der Grundrechtskatalog beginnt mit der Reichsburgerschaft fur alle Deutschen der Staatsangehorigen der Einzelstaaten Ein Reichsburger genoss Freizugigkeit er durfte auswandern und ein Gewerbe nach Wahl ausuben Die Gewerbefreiheit war dabei ein Streitpunkt in der Nationalversammlung eine gesonderte gesamtdeutsche Gewerbeordnung blieb aber nur ein Gesetzentwurf 17 Die Deutschen sollten gleich vor dem Gesetz sein Standesunterschiede und Standesvorrechte waren abgeschafft diese Abschaffung des Adels rief naturgemass auch Opposition gegen die Grundrechte hervor Titel waren abgeschafft sofern sie nicht Amtsbezeichnungen waren Allen Befahigten war der Zugang zu offentlichen Amtern offen Die Wehrpflicht sollte gleich sein ohne die Moglichkeit sich durch einen Stellvertreter ersetzen zu lassen Steuergleichheit war gewahrleistet 18 Zur Sicherung der Freiheit der Person waren Verhaftungen nur zulassig wenn ein richterlicher Haftbefehl vorlag Mit Ausnahmen war die Todesstrafe abgeschafft Strafen wie der Pranger die Brandmarkung und die korperliche Zuchtigung waren abgeschafft Die Grundrechte garantierten die Freiheit der Wohnung das Briefgeheimnis und im Ausland genoss ein Reichsburger den konsularischen Schutz des Reichs 19 Geistige und religiose Freiheit Bearbeiten Der Grundrechtskatalog wollte ferner die volle Freiheit im Bereich des Geistes und der offentlichen Meinung sichern durch Pressefreiheit mitsamt Abschaffung der Zensur und die Freiheit von wissenschaftlicher Forschung und Lehre Die Deutschen sollten das Petitionsrecht Versammlungsfreiheit und Vereinsfreiheit haben Versammlungen unter freiem Himmel durften nur verboten werden wenn man eine dringende Gefahr fur die offentliche Sicherheit und Ordnung befurchten musste 20 Eine volle Gewissens und Glaubensfreiheit sicherte die Ausubung der Religion zu Hause und in der Offentlichkeit zu Die Kirchen durften sich selbst organisieren staatskirchenrechtliche Unterschiede zwischen den christlichen Hauptkonfessionen und sonstigen Gemeinschaften waren abgeschafft der Nachteil fur die Hauptkonfessionen bestand im Verlust von Vorrechten es gab auch keine Staatskirchen mehr Die Zugehorigkeit zu einer bestimmten Religion beeintrachtigte nicht mehr die staatsburgerlichen Rechte und kirchlich heiraten durfte man nur noch nach standesamtlicher Trauung Dies war eine radikale Lehre aus dem vorigen Mischehenkonflikt Die Schulen sollten fortan nur noch vom Staat nicht mehr von den Kirchen beaufsichtigt werden Der Staat musste auch fur die Errichtung staatlicher Schulen sorgen mit Lehrern in der Stellung eines Staatsdieners Allerdings durfte man private Schulen grunden was vor allem den Katholiken entgegenkam Volksschulen konnte man besuchen ohne Schulgeld zu bezahlen Jeder hatte die Freiheit sich seinen Beruf zu wahlen und die Ausbildungsmoglichkeiten dazu 21 Freiheit des Eigentums und soziale Grundrechte Bearbeiten Das Eigentum war unverletzlich Eingriffe in diese Eigentumsfreiheit waren nur in engen Schranken moglich Enteignungen durften nur erfolgen wenn sie dem gemeinen Besten dienten auf Gesetzen basierten und wenn es eine gerechte Entschadigung gab Diese Frankfurter Enteignungsregeln haben sich bis in die Gegenwart behauptet so Huber Manche Eigentumsbindungen wurden abgeschafft Ein Grundeigentumer durfte den Grund frei veraussern und teilen Feudalrechte wie die Horigkeit und Patrimonialgerichtsbarkeit und grundherrliche Polizei wurden ebenfalls abgeschafft Vermogensentzug durfte nicht mehr als Strafe angewandt werden 22 Linke Abgeordnete forderten ein Recht auf Arbeit nachdem das Thema im Verfassungsausschuss nur gestreift wurde kam es wieder im Plenum der Nationalversammlung zur Sprache Die Befurworter wollten das Recht dadurch verwirklicht sehen dass unfreiwillig Arbeitslose nicht etwa den vollen Unterhalt erhielten Stattdessen sollte ihnen entweder das Lebensminimum zugesichert oder Arbeit zugewiesen werden Die arbeitenden Klassen sollten so in den Staat integriert und damit von der Gewalt abgehalten werden 23 Die liberale Mehrheit in der Nationalversammlung war hingegen der Meinung dass die Gewerbe und Wettbewerbsfreiheit ausreichte um den Tuchtigen aus der Unterschicht den sozialen Aufstieg zu ermoglichen Darum fehlen im Grundrechtsgesetz das Recht auf Arbeit und weitere soziale Grundrechte mit Ausnahme der Schulgeldfreiheit fur Unbemittelte 27 Abs 2 GRG 157 FRV so Huber 24 Kuhne hingegen sieht mehr soziale Anklange Die Gleichheitssatze zur Abschaffung der Adelsvorrechte zielen 1848 1849 in hohem Masse auf einen Umbau der politischen und sozialen Verfassung Die Reichsverfassung hatte in das Volk und in die privilegierten Regentenfamilien etwa 130 Standesherren eingeteilt wahrend tatsachlich nach 1850 etwa 1 der Bevolkerung privilegiert blieb und beispielsweise uber die ersten Kammern das Verfassungsleben beeintrachtigte und die Entwicklung hemmte 25 Institutionelle Garantien Bearbeiten Auch bestimmte staatliche Institutionen waren durch den Grundrechtskatalog geschutzt Die Rechtspflege sollte unabhangig sein Ausnahmegerichte verboten sein und alle richterliche Gewalt vom Staat ausgehen Nur ein richterliches Urteil konnte einen Richter aus seinem Amt entfernen In der Regel hatten Gerichtsverhandlungen offentlich und mundlich zu sein Zivilgerichte und nicht die Verwaltung sollte auf dem Gebiet des offentlichen Rechts Rechtsverletzungen behandeln 26 Die Gemeinden durften sich selbst verwalten vor allem ihre Vorsteher und Gemeinderate selbst wahlen dennoch setzte die Staatsaufsicht gesetzliche Grenzen Den Einzelstaaten schrieb der Grundrechtskatalog eine Verfassung mit Volksvertretung und Ministerverantwortlichkeit vor Die Volksvertretungen mussten unter anderem uber die Landesgesetze die Besteuerung und bei der Feststellung des Haushalts mitentscheiden konnen Ihre Sitzungen sollten in der Regel offentlich sein 27 Eine Besonderheit unter den institutionellen Garantien war der Frankfurter Minderheitenschutz 188 Den nicht deutsch redenden Volksstammen Deutschlands ist ihre volksthumliche Entwickelung gewahrleistet namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen soweit deren Gebiete reichen in dem Kirchenwesen dem Unterrichte der inneren Verwaltung und der Rechtspflege Diesen Minderheitenschutz der fur die Situation in ethnischen Gemengelagen gedacht war hatten Osterreicher beantragt Die spezifisch osterreichische Zutat zur FRV habe dann in Osterreich den Auftakt fur den wahrscheinlich bedeutendsten Beitrag des Landes fur die Entwicklung des Staatsrechts im 19 Jahrhundert gegeben so Kuhne Er werde als humane Losung noch heute gelobt 28 Die Aufzahlung des Kirchenwesens usw war nur beispielhaft nicht abschliessend Mit Gleichberechtigung war gemeint dass im betreffenden Gebiet die Minderheitensprache mit dem Deutschen gleichgestellt sein sollte nicht dass dort nur die Minderheitensprache gultig war Wenn in einem Bezirk eine Minderheitensprache die Mehrheit der Einwohner hinter sich hatte sollte man ihnen ihre Sprache lassen Ansonsten konnte der Einzelstaat den Minderheitenschutz frei ausgestalten 29 In der Nationalversammlung wurde er meist in Bezug auf osterreichische Falle diskutiert nur selten in Bezug auf die Danen und Slawen in Norddeutschland Darum wurde er spater in Kleindeutschland wenig beachtet und in der Erfurter Unionsverfassung gestrichen da er nur Preussen und vielleicht Sachsen betreffe Dies konne man in Regeln der Einzelstaaten behandeln Widerstande kam dabei nicht so sehr von den dortigen Regierungen sondern gerade von den liberalen Fraktionen 30 Ausblick BearbeitenSiehe auch Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung Die Frankfurter Grundrechte blieben noch lange ein Bezugspunkt in der deutschen Verfassungsgeschichte Bismarck ubernahm in den Entwurf fur seine Bundesverfassung 1866 1867 immerhin einige wichtige Grundrechtsmaterien die der Gesamtstaat bzw der einfache Gesetzgeber regeln durfen sollte Ausdruckliche Grundrechte fehlten im Wesentlichen nur in einem Entwurf des Achtundvierzigers Oskar von Reichenbach von den Demokraten tauchten sie noch auf wo sie sich stark an die Reichsverfassung anlehnten Auch ehemalige Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung waren im Norddeutschen Reichstag der Meinung die versuchte Staatsgrundung von 1849 sei mit an den Beratungen uber die Grundrechte gescheitert Durch Wurttembergs Beharren in den Novembervertragen kamen 1870 wenigstens teilweise die Presse Vereins und Versammlungsfreiheit in die Verfassung 31 nbsp Hugo Preuss der Hauptautor der Weimarer Reichsverfassung von 1919In der Weimarer Nationalversammlung 1919 meinte Hugo Preuss auf den der damalige Verfassungsentwurf zuruckging die Grundrechte seien bereits in der einfachen Gesetzgebung auch der Gliedstaaten verwirklicht worden Ein Grossteil der Grundrechte habe so seine praktische Bedeutung verloren Entgegen seiner ursprunglichen Absicht auf Wunsch des Rats der Volksbeauftragten sprach er sich dennoch fur Grundrechte in der Reichsverfassung aus damit von der Garantie durch die Verfassung abgesehen einfache Reichsgesetze Richtlinien auch fur die Gliedstaaten geben konnten Der Unterausschuss fur die Vorberatung der Grundrechte machte von den Frankfurter Grundrechten spurbar Gebrauch Das blieb so auch in den Plenardebatten aber hinzu kamen soziale Grundrechte 32 Noch immer befurchteten die Abgeordneten durch lange Debatten zu den Grundrechten Zeit zu verlieren Anders als 1848 1849 beachtete man kaum die Fragen wie die Grundrechte zur Geltung kommen und durch ein Verfassungsgericht geschutzt werden konnten Die Abgeordneten sorgten sich vielmehr ob der Weimarer Grundrechtskatalog mit den bereits bestehenden Gesetzen in Einklang war Fur die Aufnahme der Grundrechte machten sich vor allem die SPD und das Zentrum stark wahrend die Liberalen sie eher gering schatzten 33 Bewertung BearbeitenJorg Detlef Kuhne zufolge bedeuteten die Frankfurter Grundrechte nicht einfach ein Anschliessen an westliche Verfassungssysteme sie gingen eigene spezifisch deutsche Wege und uberragten diesen westlichen Standard sogar deutlich Die einzelnen Grundrechte bildeten die vorgefundenen Rechtszustande zwar nur massvoll fort doch zusammengenommen war ihr Anderungspotential wahrhaft revolutionar Bis 1918 wurde ihre Machthemmung in Deutschland nicht erreicht 34 Er halt sie auch fur praktikabel Im Gegensatz zu der Furcht damaliger Regierungen liess sich mit ihnen durchaus regieren Wegen zahlreicher Regelungsvorbehalte staunt er dabei uber ein grosses Vertrauen in den Gesetzgeber das daher ruhrte dass die Revolutionare noch sehr von der Einheit von Volk und Volksvertretung ausgingen Solche Vorbehalte haben spater in der Weimarer Republik zu einer weitgehenden Grundrechtsentleerung gefuhrt weswegen das Bonner Grundgesetz die Vorbehalte stattdessen scharf umriss 35 nbsp Die Grundrechte in der Erinnerungsstatte fur die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte RastattLaut Dietmar Willoweit waren die Frankfurter Grundrechte der erste Versuch Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht zu kodifizieren und sie durch Verfassungsbeschwerden vor einem Staatsgerichtshof zu schutzen 36 Judith Hilker zufolge hatten die Frankfurter Grundrechte die Weiterentwicklung zum demokratischen Nationalstaat und eine Angleichung an Menschenrechtserklarungen Nordamerikas und Frankreichs ermoglichen konnen Dies wurde allerdings schon von den Grundrechten des Fruhkonstitutionalismus im Vormarz vorbereitet Sie hatten das Volk gerade dazu herausgefordert auf die tatsachliche Umsetzung des Programms hinzuarbeiten 37 Der Rechtshistoriker Hans Hattenhauer urteilte uber den Frankfurter Grundrechtskatalog 38 Aus philosophischen Forderungen waren Rechtssatze geworden auf deren Verbindlichkeit sich jeder Burger berufen konnte Eine jede kunftige Rechtsordnung die an den Rechten des Burgers vorbeigehen wollte musste diesen Grundrechtskatalog ausdrucklich oder stillschweigend aus der Welt schaffen Dieser erste deutsche Grundrechtskatalog musste Pflichtlekture eines jeden gebildeten Deutschen sein Was ihn auszeichnete war die juristische Prazisierung der philosophischen Forderungen der Aufklarung Nichts war vage und allgemein formuliert Alles war auf die Bedurfnisse der Zeit zugeschnitten Siehe auch BearbeitenGrundrecht Paulskirchenverfassung Reichsburgerrecht 1848 1850 BundesreaktionsbeschlussLiteratur BearbeitenJorg Detlef Kuhne Von der burgerlichen Revolution bis zum Ersten Weltkrieg In Detlef Merten Hans Jurgen Papier Hrsg Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band I Entwicklungen und Grundlagen C F Muller Verlag Heidelberg 2004 S 97 152 Heinrich Scholler Hrsg Die Grundrechtsdiskussion in der Paulskirche Eine Dokumentation 2 Auflage Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1982 Weblinks BearbeitenGesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volks vom 27 Dezember 1848Belege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 774 Jorg Detlev Kuhne Von der burgerlichen Revolution bis zum Ersten Weltkrieg In Detlef Merten Hans Jurgen Papier Hrsg Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band I Entwicklungen und Grundlagen C F Muller Heidelberg 2004 S 97 152 RN 3 8 9 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 774 775 S 782 Wolfram Siemann Die deutsche Revolution von 1848 49 Suhrkamp Verlag Frankfurt 1985 S 136 Michael Kotulla Der Einfluss der Paulskirchenverfassung auf die spateren deutschen Verfassungen In DTIEV Online 1 2015 Hagener Online Beitrage zu den Europaischen Verfassungswissenschaften ISSN 2192 4228 S 3 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 161 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 775 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 775 776 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 835 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 781 782 Judith Hilker Grundrechte im deutschen Fruhkonstitutionalismus Duncker amp Humblot Berlin 2005 S 291 293 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 782 783 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 783 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 163 164 S 166 S 171 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 169 170 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 173 174 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 778 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 778 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 778 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 779 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 780 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 780 Heinrich Scholler Hrsg Die Grundrechtsdiskussion in der Paulskirche Eine Dokumentation 2 Auflage Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1982 S 44 45 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 777 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 163 327 328 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 780 781 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 781 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 309 310 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 309 310 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 310 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 114 115 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 136 139 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 139 141 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 380 381 526 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 516 517 Dietmar Willoweit Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 5 Auflage C H Beck Munchen 2005 S 304 Judith Hilker Grundrechte im deutschen Fruhkonstitutionalismus Duncker amp Humblot Berlin 2005 S 362 Hans Hattenhauer Die geistesgeschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts 3 Auflage C F Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1983 S 131 RN 273 275 Hervorhebung im Original Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundrechte des deutschen Volkes amp oldid 233660399