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In den Einigungsversuchen von 1848 bis 1850 stand die Frage im Raum wie ein Reichsburgerrecht zu verwirklichen sei Jeder Deutsche sollte in jedem Gliedstaat Deutschlands dieselben Rechte haben Dem standen altere einzelstaatliche und zum Teil auch lokale Bestimmungen gegenuber die zum Beispiel Ortsfremden den Aufenthalt in einer Gemeinde verweigerten Bestimmungen zum Reichsburgerrecht sind in den Grundrechten des deutschen Volkes vom 27 Dezember 1848 enthalten die dann 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung FRV aufgenommen wurden Ein Kernbestandteil des Reichsburgerrechtes war die Freizugigkeit der Deutschen also das Recht seinen Wohnsitz frei im Reichsgebiet zu wahlen Dazu gehorte auch das Recht auszuwandern Das Reichsburgerrecht regelte ferner die Gleichheit vor dem Gesetz schaffte Vorrechte des Adels ab und sah eine Gleichheit bei der Wehrpflicht vor Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Frankfurter Reichsverfassung 1849 2 1 Freizugigkeit 2 2 Auswanderung und Schutz im Ausland 2 3 Wirtschaftliche Freizugigkeit 2 4 Gleichheit der Reichsburger 3 Erfurter Union 4 Spatere Entwicklung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 BelegeAusgangslage BearbeitenDie Deutsche Bundesakte war kein Vorlaufer der FRV sondern eher ein Gegenmodell Sie sprach zwar bereits von Indigenatsrechten Art 18 was als allgemeines deutsches Burgerrecht bezeichnet wurde Doch der Deutsche Bund war kein Bundesstaat und individuelle Rechte hatten die Deutschen ausschliesslich uber ihre Einzelstaaten An sich durfte laut Bundesakte ein Deutscher von einem Staat in einen anderen Staat des Bundes umziehen Ob einem dies dann aber tatsachlich erlaubt war hing vom aufnehmenden Staat ab 1 Der Nationalversammlung setzte grosse Hoffnungen in die Freizugigkeit auch aus wirtschaftlichen Uberlegungen heraus Die Verarmung der Pauperismus der Hunger im landlichen Raum wie Ostpreussen Oberschlesien und Westfalen sollte beseitigt werden Die Gesellschaft reguliere sich bei Freizugigkeit selbst 2 Frankfurter Reichsverfassung 1849 Bearbeiten nbsp Frankfurter Reichsverfassung von 1849Artikel IV uber die Grundrechte des deutschen Volkes beginnt in Artikel I mit mehreren Paragraphen uber das Reichsburgerrecht an sich und die Gleichbehandlung in allen deutschen Landern 131 Das deutsche Volk besteht aus den Angehorigen der Staaten welche das deutsche Reich bilden 132 Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsburgerrecht Die ihm kraft dessen zustehenden Rechte kann er in jedem deutschen Lande ausuben Uber das Recht zur deutschen Reichsversammlung zu wahlen verfugt das Reichswahlgesetz 133 Jeder Deutsche hat das Recht an jedem Orte des Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen Liegenschaften jeder Art zu erwerben und daruber zu verfugen jeden Nahrungszweig zu betreiben das Gemeindeburgerrecht zu gewinnen Die Bedingungen fur den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz jene fur den Gewerbebetrieb durch eine Gewerbeordnung fur ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt 134 Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehorigen und anderen Deutschen einen Unterschied im burgerlichen peinlichen und Prozess Rechte machen welcher die letzteren als Auslander zurucksetzt Dabei ist 132 so Jorg Detlef Kuhne mit seiner Definition der Deutscheneigenschaft der Schlussel zu einem Bundel verfassungskraftiger materieller Berechtigungen die 1849 insgesamt das materielle Gesamt Staatsburgerrecht der Deutschen ausmachen Der materiell enge Begriff beinhaltet vor allem die personliche Freizugigkeit damit jeder Deutsche sich in ganz Deutschland aufhalten darf einschliesslich der Auswanderung ins Ausland aber auch die wirtschaftliche Freizugigkeit damit jeder Deutsche in ganz Deutschland jedem Gewerbe nachgehen darf 3 Das Wahlrecht zum Reichstag hat die FRV bewusst in den Grundrechtskatalog aufgenommen was eher atypisch ist 1 Freizugigkeit Bearbeiten Die Nationalversammlung hatte es abgelehnt dass ein Deutscher ganz allein daruber entscheiden konnte wo er wohnte Dies hatte in der Praxis schwierige Verfahren mit sich gebracht und damals gab es auch in den Einzelstaaten keine Einwanderung ganz ohne Bedingungen Diese Bedingungen wurden im Frankfurter Fall in einem geplanten Einfuhrungsgesetz EEG sowie einem Heimatgesetz HGE beschrieben Laut diesen Entwurfen sollte ein Ort grundsatzlich einen ortsfremden Deutschen aufnehmen mussen Doch konnte der Ort sofort oder spater den Zuzug verweigern wenn der Ortsfremde bedurftig war oder wurde oder wenn er wegen eines gemeinen Verbrechens verurteilt worden war Wer das Gemeindeburgerrecht eines Ortes gewinnen wollte musste nicht erst anders als 1867 die Staatsangehorigkeit des betreffenden Staates erlangen 4 Interessanterweise gab es keinen Vorbehalt aus Grunden der Seuchenpolitik obwohl damals Epidemien in Grossstadten bereits bekannt waren 5 Auswanderung und Schutz im Ausland Bearbeiten nbsp Schiff mit Auswanderern 1850Ein Sonderfall der Freizugigkeit war die Auswanderung in Drittstaaten Seit 1815 waren 1 2 Millionen Menschen aus Deutschland ausgewandert dies wurde staatlicherseits ermuntert um in Amerika oder Sudosteuropa das deutsche Element zu starken um Handelsbeziehungen zu fordern aber auch wegen eines Schuldgefuhls gegenuber den Auswanderern weil ihre Ausreise gut gegen die Armut der Zuruckgebliebenen war Doch mussten Auswanderungswillige den Behorden die Absicht anzeigen oder sie brauchten gar eine Erlaubnis Der Sinn dahinter war dass Glaubiger sich melden konnten Eventuell musste man eine Verzichtserklarung unterschreiben dass man falls man verarmt aus dem Ausland zuruckkehrt keine Armenunterstutzung in Anspruch nehmen werde Teils wurden Abzugsgelder erhoben weil ein Landesherr oder eine Stadt den Untertanen als Vermogen ansah das ins Ausland abfloss 6 Die Frankfurter Reichsverfassung bestimmt hingegen zur Auswanderung 136 Die Auswanderungsfreiheit ist von Staatswegen nicht beschrankt Abzugsgelder durfen nicht erhoben werden Die Auswanderungsangelegenheit steht unter dem Schutze und der Fursorge des Reiches Es war auch ein Gesetz geplant um die Fursorge des Reiches fur Auswanderer zu regeln es sah vor dass die Reichskonsuln beispielsweise den Transport uberwachen und den Auswanderern bei der Ansiedlung helfen sollten Nur auf eigenen Wunsch sollte der Auswanderer aus dem deutschen Staatsverband ausscheiden Die grosszugige Fursorgepflicht wurde in spateren Verfassungen ubernommen und erst 1924 abgeschwacht 7 Wirtschaftliche Freizugigkeit Bearbeiten Nicht der Verfassungsausschuss sondern der volkswirtschaftliche Ausschuss der Nationalversammlung schlug vor dass jeder Deutsche uberall in Deutschland selbst entscheiden solle welchen Nahrungszweig er betreiben wollte Dies galt auch fur Fabrikarbeiter und andere unselbststandige Beschaftigte die damals 22 25 Prozent der Gesamtbevolkerung ausmachten Die geplante Gewerbefreiheit ging 1849 wesentlich weiter als in spateren Verfassungen und wurde erst hundert Jahre spater wieder mit Art 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erreicht 8 Der Liberalismus zeigte in der Paulskirche noch wesentlich weniger individualistische Zuge als spater und ging soziale Missstande noch weniger isoliert an Den sozialen Fragen wird so Jorg Detlef Kuhne entgegen weit verbreiteter Auffassung 1848 49 in erstaunlichem Masse Rechnung getragen was bisher aber gerade im Bereich der personlichen und wirtschaftlichen Freizugigkeit allenfalls vorsichtige Anerkennung gefunden hat Wahrend spatere deutsche Verfassungen mehr das burgerliche Eigentum bewahren oder verteidigen wollten wollte die Reichsverfassung von 1849 es erst noch erkampfen 9 Gleichheit der Reichsburger Bearbeiten 146 148 der Reichsverfassung behandelte die Rechtsstellung der Konfessionen um die bisherige Benachteiligung von Juden und bestimmten christlichen Sekten zu beseitigen 146 Durch das religiose Bekenntniss wird der Genuss der burgerlichen und staatsburgerlichen Rechte weder bedingt noch beschrankt Den staatsburgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun 147 Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbststandig bleibt aber den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen Keine Religionsgesellschaft geniesst vor andern Vorrechte durch den Staat es besteht fernerhin keine Staatskirche dd dd Neue Religionsgesellschaften durfen sich bilden einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht dd dd 148 Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden Im Vormarz mussten die protestantischen und die katholische Kirche erleben wie oppositionelle rationalistische Gruppen regen Zulauf genossen bei den Protestanten die Lichtfreunde bei den Katholiken die Deutschkatholiken Sie wandten sich gegen den amtlich gesteuerten Pietismus bzw gegen die Vormachtsanspruche des Papstes und organisierten sich presbyterial ausserhalb der Grosskirchen Das machte sie zu einem Modell fur eine demokratisch organisierte Gesellschaft 10 Fur die Juden gab es 1848 einige Verbesserungen wenn auch weniger in der Verwaltungspraxis Preussen schloss sie schon 1851 vom Dienst in der Justiz und in der Schule aus Die Organisationen und Gottesdienste von Lichtfreunden und Deutschkatholiken wurden in der Reaktionsara schwer verfolgt und uberwacht 11 137 der Reichsverfassung von 1849 hebt Privilegien des Adels auf grundherrliche Gerichtspriviliegien Fideikommisse besondere standesherrliche Familienrechte Inkommunalisierung gemeindefreier Gutsherrschaften Aufhebung adeliger Landstandschaft besonders die Vertretung des Grundadels in den Kammern der Einzelstaaten Ferner sollten offentliche Amter allgemein zuganglich werden was sich gegen geburtsstandische Privilegien des Adels und gegen die bevorzugte Einstellung von Adligen richtete Da die Bevorzugung mehr der Praxis entsprach als aufgrund von Anordnungen erfolgte ist es strittig ob die Reichsverfassung daran etwas geandert hatte oder in spaterer Zeit Wirkung entfaltet hat In der Realitat hatte der Adel bis 1918 noch erhebliche Vorrechte auch in der Einstellungspraxis Seit etwa 1918 wurde in letzterer der Einfluss der Parteien grosser 12 Nicht zuletzt in den Ersten Kammern der Parlamente in den Einzelstaaten blieben die Vorrechte des Adels erhalten Sie hemmten die spatere politische Entwicklung erheblich Privilegierte die FRV noch die Familien der Regenten etwa 130 Standesherren so war nach 1850 noch ca ein Prozent der Bevolkerung privilegiert 13 137 sollte ausserdem Wehrgleichheit herstellen Laut Deutscher Bundesakte konnten Wohlhabende sich gegen eine Zahlung vom Militardienst befreien Davon machten durchschnittlich etwa ein Viertel der Wehrpflichtigen Gebrauch so dass mit Ausnahme von Preussen nur die Unterschichten dienten Die Nationalversammlung wollte die Dienstbefreiung abschaffen um eine plutokratische Einrichtung zu beseitigen und um die Wehrkraft zu erhohen Sie lehnte auch einen Antrag ab dass Angehoriger bestimmter Sekten wie der Mennoniten den Kriegsdienst verweigern durften Die Einzelstaaten wollten an den Befreiungszahlungen festhalten da sie damit einen grossen Teil des Militarhaushaltes finanzierten doch wurde die Praxis in der Folgezeit unbedeutender da es durch Industrialisierung und Auswanderung schwierig wurde Stellvertreter zu finden 14 Erfurter Union Bearbeiten Hauptartikel Erfurter Unionsverfassung Preussen stellte zwei Monate nach der Frankfurter Reichsverfassung eine Verfassung des Deutschen Reiches vor die zur Grundlage der Erfurter Union werden sollte Sie ubernahm fast den gesamten Text des Frankfurter Vorbilds Wahrend das Vorbild aber die Grundrechte zur Norm fur die Einzelstaaten machte sprach die Erfurter Kopie von den besonderen Verhaltnissen in den Einzelstaaten die bei der Anwendung berucksichtigt werden sollten 128 Die Kopie beseitigte ferner u a die Abschaffung der Adelsvorrechte und der Todesstrafe sie erleichterte die Einschrankung der Pressefreiheit und schwachte die Trennung von Staat und Kirche ab 15 Spatere Entwicklung BearbeitenNach 1848 1849 wurde die Praxis der Freizugigkeit in den deutschen Landern tendenziell liberaler eine Dresdner Konvention von 1850 vereinfachte beispielsweise das Passwesen 16 Teilweise gab es Freizugigkeitsvertrage auf Gegenseitigkeit zwischen den Staaten und Abgaben von Auswanderer wurden kaum noch erhoben Allerdings blieb entgegen der Forderung der FRV die Militarpflicht immer noch ein Grund Mannern im entsprechenden Alter die Ausreise zu verweigern 1867 setzte sich diesbezuglich die preussische Regelung durch dass die Auswanderung fur Militarpflichtige im Alter von 17 bis 25 Jahren erlaubt werden konnte wenn sie nicht aktiv dienten oder nur die Meldepflicht umgehen wollten 17 Die Bismarcksche Reichsverfassung von 1867 1871 regelt das gemeinsame Indigenat in Art 3 das Grundgesetz mit der Freizugigkeit und Berufsfreiheit immer noch Deutschen nicht Jedermannsrechte Wahrend die Regelung von 1849 fur alle Deutschen die durchgangig gleichmassige Behandlung vorsah wollte die Regelung von 1867 nur fur bestimmte Gegenstande ausschliessen dass die Einzelstaaten ihre eigenen Angehorigen besser stellten als andere Norddeutsche Uber Art 4 Nr NBV war es aber moglich dass die einfache Gesetzgebung die Regelung der FRV mehr annaherte 1870 wurde die Bundes bzw Staatsangehorigkeit durch einfaches Gesetz geregelt Es lehnte sich an das Preussische Untertanengesetz von 1842 an 3 Trotz der oberflachlichen Ahnlichkeiten zwischen FRV und der Regelung im Norddeutschen Bund waren die Absichten verschieden Die FRV sah das Reichsburgerrecht fur jeden Deutschen vor Die Definition des Deutschen war vordergrundig politisch territorial da Deutscher jemand war der Angehoriger der angeschlossenen Staaten war Hinzu kam aber hintergrundig ein Anklingen an ethnisch kulturelle Einflusse wie es an der Schleswig und Posen Frage erkennbar ist Die Bismarcksche Reichsverfassung hingegen war mit Blick auf Suddeutschland gegen eine ethnisch kulturelle Ausrichtung 18 Das Freizugigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes gab den Gemeinden mehr Grunde an die Hand mit denen sie Ortsfremde ablehnen konnten nicht nur Bedurftigkeit sondern Erwerbsunfahigkeit allgemein nicht nur Verurteilung wegen gemeiner Verbrechen sondern jede Bestrafung Insgesamt kamen die norddeutschen Regelungen den Frankfurter ziemlich nahe 19 Jorg Detlef Kuhne Ungeachtet der bemerkten Ausnahmeregeln kann das Freizugigkeitsgesetz von 1867 trotz seiner vormarzlichen Herkunft inhaltlich als weitgehende Verwirklichung der Vorstellungen von 1848 angesehen werden sofern man auch die Minderheitsmeinungen im Verfassungsausschuss 1848 1849 mit berucksichtigt 20 Allerdings gab es mit dem spateren Kulturkampf 1870er Jahre und Sozialistengesetz 1878 1890 Einschrankungen der Freizugigkeit aus politischen Grunden mit der Ausweisung in bestimmte Bezirke Konfinierung das war in Frankfurt verpont In Weimarer Zeiten schrankte das Republikschutzgesetz 1922 die Freizugigkeit nur zeitlich befristet ein und machte sie von einer richterlichen Entscheidung abhangig 21 Siehe auch BearbeitenFrankfurter Reichsverfassung Grundrechte des deutschen Volkes StaatsburgerschaftLiteratur BearbeitenJorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 Belege Bearbeiten a b Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 204 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 207 208 a b Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 203 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 209 210 285 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 217 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 218 219 225 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 224 225 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 226 245 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 245 282 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 245 300 302 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 245 305 306 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 287 288 295 298 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 328 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 299 300 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 719 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 209 210 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 220 223 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 204 f Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 213 214 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 216 Jorg Detlef Kuhne Die Reichsverfassung der Paulskirche Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben Habil Bonn 1983 2 Auflage Luchterhand Neuwied 1998 1985 S 214 216 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsburgerrecht 1848 1850 amp oldid 233396436