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Das Preussische Untertanengesetz vollstandig Gesetz uber die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preussischer Untertan sowie uber den Eintritt in fremde Staatsdienste vom 31 Dezember 1842 regelte erstmals die Staatsburgerschaft fur ganz Preussen BasisdatenTitel Gesetz uber die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preussischer Untertan sowie uber den Eintritt in fremde StaatsdiensteKurztitel Preussisches UntertanengesetzArt Geltungsbereich Konigreich PreussenRechtsmaterie StaatsangehorigkeitsrechtErlassen am 31 Dezember 1842 GS 1843 S 15 Inkrafttreten am Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Entstehung BearbeitenNach den Befreiungskriegen wurde von 1815 bis 1842 die preussische Staatsangehorigkeit aufgrund verschiedenartiger Regelungen nach Anlass und Region verschieden gehandhabt 1 Die preussischen Agrarreformen mit der Aufhebung der Erbuntertanigkeit Gutsuntertanigkeit und Schollengebundenheit die Einfuhrung des freien Guterverkehrs der freien Berufswahl die Bauernbefreiung das Bevolkerungswachstum und die Umstrukturierung der Wirtschaft vom Agrar zum Industriekapitalismus fuhrten zu einer massenhaften Verelendung mit der Folge von zunehmender Binnenwanderung in Preussen und daruber hinaus 2 Angesichts der zunehmenden Mobilitat wurde die Klarung der preussischen Staatsangehorigkeit fur die Erteilung staatlicher Dokumente wie Auswanderungskonsens Heimatschein und Reisepass notwendig 3 Das bisherige Edikt Wegen der Auswanderung preussischer Unterthanen und ihrer Naturalisation in fremden Staaten von 1812 hatte die Militarpflicht sichergestellt und sich an der Abstammung von einem preussischen Untertanen orientiert Preussischer Untertan war wiederum wer zehn Jahre seinen gewohnlichen Wohnsitz in preussischen Staaten hatte 4 Die Vermeidung doppelter Untertanenschaft sollte im neuen Gesetz Konflikte angesichts des Kriegsdienstes vermeiden Allerdings wurde als Akt restaurativer Adelspolitik den Erwerbern preussischer Ritterguter das Privileg des Homagialeides zugestanden 5 Der Wohnsitz war nicht mehr ausreichend zur Begrundung der Staatsangehorigkeit aber andererseits fuhrte ein zehnjahriger unerlaubter Aufenthalt ausserhalb Preussens zum Verlust der Staatsangehorigkeit Die Aufnahme als Staatsangehoriger erfolgte jeweils durch individuelle Naturalisationsurkunde Patentierung 6 Das Wohnsitzprinzip wurde fur Preussen durch das Blut und Abstammungsrecht ius sanguinis ersetzt 7 Erganzende Gesetze BearbeitenDas Untertanengesetz war vor dem Hintergrund der verbreiteten Armutsmigration mit drei weiteren Gesetzen inhaltlich abgestimmt 8 Gesetz uber die Aufnahme neu anziehender Personen Gesetz uber die Verpflichtung zur Armenpflege Gesetz uber die Bestrafung der Landstreicher Bettler und ArbeitsscheuenEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Vandenhoeck und Ruprecht 2001 ISBN 3 525 35165 8 S 68 f Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen S 71 f Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen S 74 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen S 72 f Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen S 90 f Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen S 91 f Wolfgang Wippermann Das ius sanguinis und die Minderheiten im Deutschen Kaiserreich In Nationale Minderheiten und staatliche Minderheitenpolitik in Deutschland im 19 Jahrhundert Hrsg Hans Henning Hahn and Peter Kunze Akademie Verlag 1999 ISBN 3 05 003343 6 S 135 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen S 92 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussisches Untertanengesetz amp oldid 233839040