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Die Reichsgesetzgebung der Jahre 1848 und 1849 lag in den Handen der Frankfurter Nationalversammlung Die Nationalversammlung sah sich weil durch das Volk gewahlt als dazu berechtigt an und verabschiedete eine Reihe von Reichsgesetzen Die Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt veroffentlicht Reichsgesetzblatt 1848Die Gesetze der Nationalversammlung die sich darin Reichsversammlung nannte wurden von den Regierungen der Einzelstaaten teilweise anerkannt oder ubernommen Das Reichsrecht trat an die Stelle des Bundesrechtes des Deutschen Bundes Laut Frankfurter Reichsverfassung vom 28 Marz 1849 hatten der Kaiser einerseits und der Reichstag andererseits an der Gesetzgebung mitgewirkt Der Kaiser konnte ein Gesetz allerdings nicht verhindern das ware ein absolutes Veto gewesen sondern den Beschluss nur aufschieben suspensives Veto Einem Gesetz mussten beide Hauser des Reichstags zustimmen mit einer wiederholten Zustimmung spater konnte ein Veto des Kaisers uberstimmt werden Inhaltsverzeichnis 1 Legitimation der Reichsgesetzgebung 2 Verkundung und Inkrafttreten 3 Gesetzgebungsprozess 4 Folgen 5 Liste der Reichsgesetze 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 BelegeLegitimation der Reichsgesetzgebung Bearbeiten nbsp Frankfurter NationalversammlungDie Nationalversammlung war durch Wahlen zustande gekommen die vom Bundestag veranlasst worden waren Am 28 Juni 1848 verabschiedete sie das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland und spater das Reichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt Die Zentralgewalt mit Reichsverweser und Reichsministern war die Exekutive und die Nationalversammlung die sich in den spateren Gesetzen Reichsversammlung nennt die Legislative eines ins Leben getretenen provisorischen Bundesstaates mit gesetzgebender und vollziehender Gewalt Dadurch entstand eine revolutionare provisorische Reichsverfassung eine vorlaufige Verfassungsordnung des Deutschen Reiches die fur eine Ubergangszeit bis zur Annahme der endgultigen Verfassung gelten sollte 1 Der Bundestag bekundete nach der Wahl des Reichsverwesers sein Einverstandnis mit dieser Wahl und ubertrug ihm am 12 Juli 1848 seine Befugnisse Damit verbunden war auch die Anerkennung des Zentralgewaltgesetzes aufgrund dessen die Nationalversammlung den Reichsverweser wahlen konnte Keine der Einzelstaatsregierungen hat sich von diesen Handlungen des Bundestags distanziert und etwa behauptet er hatte nicht mit ihrer Zustimmung gehandelt Zwar meinten die Regierungen gemass den Bundestagsbeschlussen zur Wahl der Nationalversammlung dass die endgultige Verfassung mit ihnen vereinbart werden mussen so erkannten sie dennoch die verfassungsgebende Gewalt der Nationalversammlung fur die vorlaufige Verfassung an 2 Das Zentralgewaltgesetz sah die Nationalversammlung als Parlament im Sinne des Konstitutionalismus an Das Gesetz spricht ausdrucklich von der Verantwortlichkeit der Reichsminister gegenuber der Nationalversammlung die Nationalversammlung sollte uber Krieg und Frieden entscheiden und es gab dem Reichsverweser eine vollziehende Gewalt keine gesetzgebende die ohne gesetzgebende Gewalt im Rechtsstaat nicht denkbar sei so Ulrich Huber Aus der vorlaufigen verfassungsgebenden Gewalt der Nationalversammlung ist also eine gesetzgebende abzuleiten Eine Ausnahme sieht er fur Osterreich Bei der Wahl der Nationalversammlung hatte Osterreich Vorbehalte gegenuber Beschlussen der Bundesversammlung ein neues Organ durch die Verfassung erst noch zu schaffen angezeigt Reichsgesetze waren dort also nicht automatisch rechtsgultig 3 Verkundung und Inkrafttreten Bearbeiten nbsp Der Reichsverweser Johann von Osterreich unterzeichnete Reichsgesetze war aber ansonsten nicht an ihnen beteiligt Das Zentralgewaltgesetz vom 28 Juni 1848 wurde von der Nationalversammlung beschlossen und vom Prasidenten der Nationalversammlung und dem Schriftfuhrer unterzeichnet Das Verkundungsgesetz vom 27 September verkundete der Reichsverweser in Ausfuhrung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 23 September 1848 Das Verkundungsgesetz selbst spricht dann von der Verkundigung sic der Reichsgesetze durch den Reichsverweser vollzogen durch die Reichsminister Danach veroffentlicht der betreffende Minister das Gesetz im Reichsgesetzblatt und teilt es den Einzelstaatsregierungen zum Zwecke der ortlichen Veroffentlichung mit Zwanzig Tage nachdem das betreffende Stuck des Reichsgesetzblattes ausgegeben wurde trat das Gesetz verbindlich fur ganz Deutschland in Kraft Am 24 August 1848 hatte der Reichsministerrat uber den Gesetzentwurf uber die Bekanntmachung der Gesetze beraten Unter anderem Reichsfinanzminister Hermann von Beckerath beklagte dass eine Beteiligung der Einzelstaaten an der Gesetzgebung nicht vorgesehen war Dadurch konne es zu einem Bruch mit den Einzelstaaten kommen Ministerprasident Karl zu Leiningen und die Minister Johann Gustav Heckscher und Robert von Mohl widersprachen dem Die Reichsgewalt habe das unbedingte Recht Gesetze fur ganz Deutschland zu beschliessen Gerade weil die Verhaltnisse und Kompetenzen zwischen Einzelstaaten und Reichsgewalt noch unklar waren solle man dies schnell im Sinne der Reichsgewalt regeln 4 Der Ministerrat nahm dann am 29 August einen uberarbeiteten Entwurf an der im Sinne von Innenminister Anton von Schmerling uberarbeitet worden war Das Gesetz solle so formuliert sein dass Konflikte mit den Einzelstaaten vermieden wurden Justizminister Mohl brachte den Gesetzentwurf am 31 August in die Nationalversammlung ein Diese uberwies den Entwurf an den Gesetzgebungs Ausschuss der am 21 September Bericht erstattete Mit wenigen Anderungen beschloss die Nationalversammlung am 23 September das Gesetz Am 27 September wurde es im Reichsgesetzblatt Nr 1 verkundet 5 Gesetzgebungsprozess BearbeitenNach der provisorischen Verfassungsordnung beschloss die Nationalversammlung die Gesetze allein die Zentralgewalt spielte nur bei der Verkundung eine Rolle In der endgultigen Reichsverfassung vom 28 Marz 1849 sollte jedoch auch die Zentral oder Reichsgewalt die Exekutive der Reichsebene an der Gesetzgebung beteiligt sein So entsprach es dem Modell der konstitutionellen Monarchie wie es in vielen westeuropaischen Staaten ublich und den Frankfurter Abgeordneten eingangig war Das Volkshaus des Reichstags sollte vom deutschen Volk gewahlt werden das Staatenhaus hingegen die deutschen Lander vertreten Jeder Staat entsandte eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Staatenhaus davon die Halfte vom Landesparlament die Halfte von der Landesregierung entsandt 6 Daneben sah die Reichsverfassung einen erblichen Kaiser vor Eine zentrale Streitfrage in der Nationalversammlung drehte sich um das Recht des Kaisers Gesetze abzulehnen Das ware ein absolutes Veto gewesen wie es die Rechte und teilweise das rechte Zentrum wunschte Schliesslich solle der Kaiser mehr als nur der blosse Vollstrecker von Reichstagsbeschlussen sein Die Linke und das linke Zentrum hingegen wollten dem Kaiser nur ein aufschiebendes ein suspensives Veto zugestehen Im linken Zentrum kam der Vorschlag auf dass ein Veto des Kaisers durch eine Zweidrittelmehrheit in beiden Hausern uberstimmt werden konnte Hinter der Veto Frage stand eigentlich die Frage nach dem Parlamentarismus nach der Macht des Parlaments gegenuber der kaiserlichen Regierung 7 Das suspensive Veto setzte sich dann unter anderem durch weil das rechte Zentrum die Zustimmung von links fur ihren Plan brauchte einen erblichen Kaiser zu wahlen Pakt Simon Gagern 8 Daher besagt 80 zwar dass Kaiser und Reichstag gemeinsam an der Gesetzgebung mitwirken doch 101 schrankt die Mitwirkung des Kaisers ein 101 Ein Reichstagsbeschluss welcher die Zustimmung der Reichsregierung nicht erlangt hat darf in derselben Sitzungsperiode nicht wiederholt werden Ist von dem Reichstage in drei sich unmittelbar folgenden ordentlichen Sitzungsperioden derselbe Beschluss unverandert gefasst worden so wird derselbe auch wenn die Zustimmung der Reichsregierung nicht erfolgt mit dem Schlusse des dritten Reichstages zum Gesetz Eine ordentliche Sitzungsperiode welche nicht wenigstens vier Wochen dauert wird in dieser Reihenfolge nicht mitgezahlt Lehnt der Kaiser einen Beschluss zum Beispiel ein Gesetz ab dann kann der Reichstag in der ubernachsten Sitzungsperiode den Beschluss trotzdem durchsetzen Die 104 109 enthalten Bestimmungen zu den Sitzungsperioden einberufen wurde der Reichstag vom Kaiser Zum Vergleich Laut der spateren Bismarckschen Reichsverfassung von 1867 1871 mussten Reichstag und Bundesrat einem Gesetz zustimmen Der Reichstag war ein vom Volk gewahltes Einkammerparlament der Bundesrat ein Organ der Regierungen der Einzelstaaten Durch die Starke Preussens im Bundesrat konnte de facto kein Gesetz ohne Zustimmung der konservativen preussischen Regierung verabschiedet werden Folgen BearbeitenDie Gesetze und Beschlusse der Reichsversammlung und die Verordnungen der Zentralgewalt sind von den Einzelstaaten teilweise anerkannt worden teilweise nicht Ein typisches Beispiel ist der Huldigungserlass des Reichskriegsministers im Sommer 1848 Alle Staaten haben ihre Truppen den Reichsverweser huldigen lassen mit Ausnahme der grossten Staaten Der wiederhergestellte Deutsche Bund wies die Staaten am 23 August 1851 an zu uberprufen ob seit 1848 in ihrem Gebiet Recht erlassen wurde das mit den Grundsatzen des Bundes nicht vereinbar ist Zeitgleich mit diesem Bundesreaktionsbeschluss forderte der Bund die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27 Dezember 1848 in den Staaten als aufgehoben zu erklaren sie seien nicht rechtsgultig Dagegen blieb das Reichsgesetz uber die Allgemeine Deutsche Wechselordnung in fast allen deutschen Landern in Kraft 1869 1871 wurde es Gesetz des Norddeutschen Bundes bzw des Deutschen Reiches Das Reichswahlgesetz wurde ebenfalls fur den Norddeutschen Bund verwendet Liste der Reichsgesetze BearbeitenReichsgesetz uber die Einfuhrung einer provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland vom 28 Juni 1848 Reichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt vom 27 September 1848 Reichsgesetz betreffend das Verfahren im Falle gerichtlicher Anklagen gegen Mitglieder der verfassunggebenden Reichsversammlung vom 30 September 1848 Reichsgesetz zum Schutze der verfassunggebenden Reichsversammlung und der Beamten der provisorischen Zentralgewalt vom 10 Oktober 1848 Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge vom 12 November 1848 Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 24 November 1848 Finanz Gesetz fur die Monate September October November und December 1848 vom 22 Dezember 1848 Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27 Dezember 1848 Reichsgesetz betreffend die Schliessung der offentlichen Spielbanken und Aufhebung der Spielpachtvertrage vom 8 Januar 1849 Reichsgesetz uber die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause vom 12 April 1849 Reichsgesetz uber die Taggelder und Reisegelder der Abgeordneten zum Reichstage vom 12 April 1849Siehe auch BearbeitenBundestagsbeschlusse 1848Weblinks BearbeitenReichsgesetz betreffend die Verkundung der Reichsgesetze und der Verfugungen der provisorischen Zentralgewalt vom 27 September 1848 verfassungen deBelege Bearbeiten Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jg Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 789 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jg Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 789 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jg Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 790 791 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 127 Ralf Heikaus Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt fur Deutschland Juli bis Dezember 1848 Diss Frankfurt am Main Peter Lang Frankfurt am Main u a 1997 S 127 129 Fn 288 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionsszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 642 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 646 647 Manfred Botzenhart Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848 1850 Droste Verlag Dusseldorf 1977 S 688 689 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgesetzgebung 1848 1849 amp oldid 234710923