www.wikidata.de-de.nina.az
Das Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge war ein Reichsgesetz des Deutschen Reiches von 1848 Es beschreibt die Farben Schwarz Rot Gold und die Verwendung einer allgemeinen deutschen Reichsflagge sowie einer Kriegsflagge fur die Reichsflotte Entwurf zur Kriegs und Handelsflagge von 1848Angenommen wurde das Gesetz von der Frankfurter Nationalversammlung Die Reaktionsbeschlusse der deutschen Staaten nach 1850 haben es wie die gesamte Reichsgesetzgebung fur ungultig erklart Inhaltsverzeichnis 1 Entstehen 2 Inhalt 3 Schiffe unter Schwarz Rot Gold 4 Siehe auch 5 Quelle 6 Weblinks 7 BelegeEntstehen Bearbeiten nbsp Flaggenmeer beim Einzug des Reichsverwesers in Frankfurt Juli 1848In der deutschen Revolution seit Marz 1848 hatten sich die Farben Schwarz Rot Gold allgemein durchgesetzt Am 9 Marz akzeptierte der Bundestag die Farben Selbst der preussische Konig Friedrich Wilhelm IV trug eine solche Armbinde am 22 Marz als er versprach dass kunftig Preussen in Deutschland aufgehen werde Die Nationalversammlung beschloss am 31 Juli 1848 ein Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge doch erst am 12 November fertigte der Reichsverweser es aus Mit dieser Verzogerung reagierte Reichsverweser Johann von Osterreich auf die fehlende Anerkennung des Reiches durch die Grossmachte Grossbritannien drohte die deutsche Flagge als Piratenflagge anzusehen Dennoch so Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber war das Flaggengesetz ein staatsrechtlich vollgultiges Verfassungsgesetz des Reichs Wegen der allgemeinen Verbreitung fehlte dann ein eigener Farbenparagraph in der Reichsverfassung von 1849 1 Inhalt BearbeitenLaut Reichsgesetz Art 4 sollten deutsche Handelsschiffe die Nationalflagge fuhren sie durften daneben aber auch eine Flagge ihres Landes oder Ortes fuhren Das Gesetz unterschied zwischen der Nationalflagge auch allgemeine deutsche Reichsflagge genannt und der Kriegsflagge Letztere beinhaltete das Reichswappen in der oberen linken Ecke Wahrend Art 1 und 3 die dritte Farbe als Gelb beschreibt spricht Art 2 von einem goldenen gelben Felde Schiffe unter Schwarz Rot Gold Bearbeiten nbsp Deutsche KriegsflaggeZunachst gab es noch kein Ausfuhrungsgesetz so wie die Verkundung von Reichsgesetzen noch unsicher war Die Zentralgewalt war noch nicht allgemein anerkannt daher ruhrt die Erlaubnis nebenher auch eine Landesflagge zu fuhren 2 Im Mai 1849 kam es zu einem Zwischenfall als ein britisches Schiff in den Kieler Hafen einlief dabei aber den Salut fur die deutsche Flagge vermissen liess Man erinnerte das Schiff mit einem Warnschuss an seine volkerrechtlich gebotene Pflicht Verhandlungen fuhrten zu einer formellen Entschuldigung aus London 3 nbsp Die Fregatten Eckernforde und Deutschland 1849 mit der KriegsflaggeAm 4 Juni 1849 beim Seegefecht bei Helgoland liess der Kommandant der damals britischen Insel zur Warnung gegen die deutschen Schiffe schiessen Nach einer Beschwerde drohte das britische Aussenministerium dass Schiffe als Freibeuter angesehen werden wenn sie ohne anerkannte Staatshoheit kampfen 4 Der Bundestag der am 9 Marz 1848 die deutschen Farben in den Deutschen Bund eingefuhrt hatte aber auch die Zentralgewalt hatten es versaumt die neue Flagge dem Ausland anzuzeigen mit Ausnahme der USA 5 Nun bemuhte sie sich ab dem 21 Juni 1849 um die Anerkennung Wegen des Endes der Zentralgewalt ubernahm die Bundeszentralkommission diese Aufgabe Im Mai 1850 hatten die USA die Niederlande als Bundesmitglied Belgien Sardinien die Turkei Portugal Neapel Spanien Griechenland und vorbehaltlich Frankreich die Flagge anerkannt Grossbritannien antwortete am 29 Juli auf eine am Monatsanfang erfolgte Anzeige verzogernd 6 Siehe auch BearbeitenSchwarz Rot Gold Reichsgesetzgebung 1848 1849Quelle BearbeitenErnst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 401 Nr 109 Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge vom 12 November 1848 Reichsgesetzbl 1848 S 15 f Weblinks BearbeitenGesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge vom 12 November 1848 documentArchiv deBelege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 3 Auflage Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 400 Walther Hubatsch Die deutsche Reichsflotte 1848 und der Deutsche Bund In ders Hrsg Die erste deutsche Flotte 1848 1853 E S Mittler und Sohn Herford Bonn 1981 S 29 50 hier S 33 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 659 Walther Hubatsch Die deutsche Reichsflotte 1848 und der Deutsche Bund In ders Hrsg Die erste deutsche Flotte 1848 1853 E S Mittler und Sohn Herford Bonn 1981 S 29 50 hier S 33 f Walther Hubatsch Forschungsstand und Ergebnis In ders Hrsg Die erste deutsche Flotte 1848 1853 E S Mittler und Sohn Herford Bonn 1981 S 79 94 hier S 86 f Walther Hubatsch Die deutsche Reichsflotte 1848 und der Deutsche Bund In ders Hrsg Die erste deutsche Flotte 1848 1853 E S Mittler und Sohn Herford Bonn 1981 S 29 50 hier S 34 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer deutschen Kriegs und Handelsflagge amp oldid 236284763