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Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung ADWO war eine Vereinheitlichung des Wechselrechts in Deutschland und von 1849 bis 1933 in Kraft Zunachst wurde sie 1849 als Reichsgesetz von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen und blieb deren einziges Gesetz auf dem Gebiet des Zivilrechts Ab 1869 ubernahm der Norddeutsche Bund sie als Bundesgesetz so dass sie Reichsgesetz im Deutschen Kaiserreich wurde Sie regelte deutschlandweit die Bestimmungen mit Blick auf den Wechsel die Rechte von Schuldnern und Glaubigern Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Gultigkeit 3 Literatur 4 Siehe auch 5 BelegeEntstehung Bearbeiten nbsp Staaten des Deutschen Bundes 1815 1848 und 1851 1866Der Wechsel war im 19 Jahrhundert ein vielseitig verwendbarer Schuldschein Er konnte auch fur die internationale Geldverschickung zum Wahrungstausch und geradezu als Ersatzwahrung eingesetzt werden Die Vielseitigkeit machte ihn fur alle Zweige von Gewerbe und Handel interessant Im Deutschen Bund gab es allerdings keine uberregional anerkannte Rechtssetzung sondern 56 verschiedene Wechselgesetze 1 In den 1840er Jahren sorgte eine Wechselrechtswissenschaft in Deutschland fur die Grundlagen einer Vereinheitlichung Der Deutsche Zollverein unter Fuhrung Preussens berief 1847 eine Wechselrechtskonferenz ein auf der fast alle deutschen Regierungen vertreten waren auch wenn die Staaten nicht dem Zollverein angehorten Ergebnis der Konferenz war ein gemeinsamer Entwurf zu einer ADWO da die Konferenz oder der Zollverein kein Wechselgesetz beschliessen konnte sollten die Einzelstaaten den Entwurf gleichlautend als ihr eigenes Recht annehmen 2 Bevor die Einzelstaaten dies tun konnten brach die Marzrevolution von 1848 aus In Frankfurt entstanden kurzzeitig die Strukturen eines Deutschen Reichs Dessen Frankfurter Nationalversammlung beschloss Reichsgesetze Das einzige Zivilgesetz dieses Reiches war das Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 24 November 1848 Dadurch trat der Entwurf der Wechselrechtskonferenz ohne Veranderungen zum 1 Mai 1849 fur ganz Deutschland in Kraft Absicht der Nationalversammlung war es ein inhaltlich wenig umstrittenes Gesetz zu verabschieden um damit den Beginn der entstehenden deutschen Reichsgewalt und Rechtseinheit zu markieren so Kurt von Pannwitz 3 Gultigkeit BearbeitenUlrich Huber hat untersucht ob die Allgemeine Deutsche Wechselordnung Reichsgesetz vom 24 November 1848 geltendes Recht geworden ist Dem Reichsgesetz zufolge sollte sie ab dem 1 Mai 1849 gelten Ausfuhrungsgesetze der Einzelstaaten durften nicht von ihr abweichen 31 Staaten haben sie bis zum Stichtag als Landesgesetz in Kraft gesetzt einige andere danach In Luxemburg und Limburg wurde die Wechselordnung nicht eingefuhrt und nicht publiziert Die Einzelstaaten haben auf drei verschiedenen Arten auf das Reichsgesetz reagiert Einige haben ein Ausfuhrungsgesetz uber die Landesgesetzgebung verabschiedet und dabei das Reichsgesetz als Reichsgesetz in ihrem Landes Gesetzblatt publiziert Andere haben das Reichsgesetz als Landesgesetz verabschiedet und dann in ihrem Landes Gesetzblatt publiziert mit Einfuhrungsgesetz Wiederum andere wie Kurhessen haben das Reichsgesetz als Reichsgesetz publiziert aber ohne Einhaltung der Landesgesetzgebung 4 Im letzteren Fall stellt sich die Frage ob die Wechselordnung in jenen Landern gultig war denn dazu musste die Reichsversammlung gesetzgebende Kraft gehabt haben Die Gerichte in Kurhessen und Schaumburg Lippe haben dies spater verneint Dann bleiben aber noch ubrig Sachsen Altenburg die Herrschaft Kniphausen Anhalt Bernburg Anhalt Kothen beide Schwarzburg beide Hohenzollern Reuss a L Greiz und Hessen Homburg 5 Anscheinend hat niemand daran gezweifelt dass die Wechselordnung auch dort gultig war 1854 meinte ein bayerischer Bundestagsgesandter die Wechselordnung gelte in ganz Deutschland mit Ausnahme von Luxemburg Limburg Kurhessen und Schaumburg Lippe 6 Huber schliesst seine Untersuchung uber das kurhessische Urteil damit dass die Reichsversammlung ihre Befugnisse nicht uberschritten hat als sie das Gesetz zur Wechselordnung beschlossen hat Am 1 Mai 1849 ist es in allen Einzelstaaten als Reichsrecht in Kraft getreten mit Ausnahme von Osterreich 7 Auch von Pannwitz urteilt dass die Einfuhrung als Reichsgesetz im Jahre 1848 von der damaligen verfassungsrechtlichen Situation gedeckt und damit rechtmassig war 8 Am 5 Juni 1869 verabschiedete der Norddeutsche Bund die Wechselordnung als Bundesgesetz 9 Im Jahre 1933 trat das auf einem internationalen Abkommen beruhende und noch heute geltende Wechselgesetz in Kraft und loste die ADWO ab 10 In Limburg hingegen galt bereits seit 1838 das niederlandische Handelsgesetzbuch im Luxemburg der franzosische Code de commerce Seit 1861 galt die ADWO nicht mehr in Ungarn 11 Literatur BearbeitenUlrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 Kurt von Pannwitz Die Entstehung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung Ein Beitrag zur Geschichte der Vereinheitlichung des deutschen Zivilrechts im 19 Jahrhundert Diss Munchen Peter Lang Berlin u a 1998 Siehe auch BearbeitenReichsgesetzgebung 1848 1849Belege Bearbeiten Kurt von Pannwitz Die Entstehung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung Ein Beitrag zur Geschichte der Vereinheitlichung des deutschen Zivilrechts im 19 Jahrhundert Peter Lang Munchen Diss Berlin u a 1998 S 211 Kurt von Pannwitz Die Entstehung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung Ein Beitrag zur Geschichte der Vereinheitlichung des deutschen Zivilrechts im 19 Jahrhundert Peter Lang Munchen Diss Berlin u a 1998 S 211 213 Kurt von Pannwitz Die Entstehung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung Ein Beitrag zur Geschichte der Vereinheitlichung des deutschen Zivilrechts im 19 Jahrhundert Peter Lang Munchen Diss Berlin u a 1998 S 214 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 785 786 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 786 787 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 787 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 791 Kurt von Pannwitz Die Entstehung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung Ein Beitrag zur Geschichte der Vereinheitlichung des deutschen Zivilrechts im 19 Jahrhundert Peter Lang Munchen Diss Berlin u a 1998 S 214 Ulrich Huber Das Reichsgesetz uber die Einfuhrung einer allgemeinen Wechselordnung fur Deutschland vom 26 November 1848 In JuristenZeitung 33 Jahrgang Nr 23 24 8 Dezember 1978 S 785 791 hier S 787 Kurt von Pannwitz Die Entstehung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung Ein Beitrag zur Geschichte der Vereinheitlichung des deutschen Zivilrechts im 19 Jahrhundert Peter Lang Munchen Diss Berlin u a 1998 S 210 Heinrich Brentano Hrsg Die allgemeine deutsche Wechselordnung nach dem Standpunkte der gegenwartigen Gesetzgebung und die neueren Gesetze uber kaufmannische Anweisungen Mit Anmerkungen und Prajudizien 8 Auflage J Ludw Schmid s Verlag Nurnberg 1873 S IV Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Deutsche Wechselordnung amp oldid 239093488