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Im Sasbach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8 Juli 1982 Fundstelle BVerfGE 61 82 Sasbach prazisierte das Gericht die Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische Personen des offentlichen Rechts Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Zusammenfassung der Entscheidung 3 Folgen des Urteils 4 WeblinksSachverhalt BearbeitenIn der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl sollte ein Kernkraftwerk gebaut werden Die benachbarte Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl besass Grundeigentum in der Nahe des geplanten KKWs Diese legte innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist einen Einwand zur Fristwahrung vor und begrundete dies einige Tage spater bereits ausserhalb der Einspruchsfrist mit befurchteten Beeintrachtigungen der im Besitz der Gemeinde befindlichen Rebflachen Das zustandige Ministerium verwarf den Einwand als unbegrundet Die Gemeinde zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Freiburg Dieses erklarte zunachst in einem Zwischenurteil die Klage fur zulassig da der Einwand fristgerecht eingereicht wurde Die Berufungen des Landes und der Kernkraftwerk Sud GmbH dagegen wurden vom Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg zuruckgewiesen Das Verwaltungsgericht hob schliesslich im Endurteil die Genehmigung des Kernkraftwerks auf Die Berufung hiergegen war erfolgreich und der Verwaltungsgerichtshof hob das Urteil auf da die Einwendungen nicht fristgerecht eingereicht wurden und damit auch der Rechtsweg ausgeschlossen sei Die Revision der Gemeinde vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb erfolglos Hiergegen legte die Gemeinde Verfassungsbeschwerde ein da sie sich in ihrem Recht auf Eigentum verletzt sah Diese sei nach Ansicht der Gemeinde zulassig da das Grundeigentum nicht offentlichen Aufgaben diene sondern rein privatwirtschaftlich verwaltet werde und damit unter dem Schutz der Grundrechte stehe Zusammenfassung der Entscheidung BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht verwarf die Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegrundet Juristische Personen des offentlichen Rechts konnen sich nicht auf die Grundrechte berufen was bereits in der Sozialversicherungstrager Entscheidung substantiiert dargelegt wurde Auch wenn wie in diesem Fall eine juristische Person des offentlichen Rechts Grundbesitz an Personen verpachtet konne sie nicht stellvertretend fur diese Personen Verfassungsbeschwerde einlegen um die Grundrechte der Pachter zu schutzen Im Gegensatz zu Eigentum einer privaten Person dient das Eigentum der offentlichen Hand nicht dazu dem Eigentumer als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen zu sein Das Grundrecht auf Eigentum schutze nicht das Privateigentum einer Gemeinde sondern das Eigentum von Privatpersonen Damit sei eine Verfassungsbeschwerde von juristischen Personen des offentlichen Rechts auch bei Besitz von Privateigentum unzulassig Auch das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz werde nicht verletzt Zwar sei die Monatsfrist in der Tat recht kurz und fur einen normalen Burger sei es kaum moglich innerhalb dieser kurzen Zeit sachkundigen Rat zu holen um einen Einwand einlegen zu konnen Trotzdem sei die Regelung verfassungsgemass wenn die Anforderungen an den Inhalt eines Einwandes nicht zu hoch ausgelegt werden sodass auch ein sachunkundiger Burger innerhalb der Frist einen rechtlich gultigen Einwand einlegen konne Folgen des Urteils BearbeitenDer Sasbach Beschluss gilt heute als wichtige Entscheidung im Bereich des Verfassungsrechts die auch im Jurastudium thematisiert wird Weblinks BearbeitenBVerfG Beschluss 2 BvR 1187 80 vom 8 Juli 1982 via DFR Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sasbach Beschluss amp oldid 210997831