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Das Grundrecht auf Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme umgangssprachlich auch als IT Grundrecht Computer Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphare bezeichnet 1 ist ein in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Grundrecht welches vornehmlich dem Schutz von personlichen Daten dient die in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden Dieses Recht wird im Grundgesetz nicht eigens genannt sondern wurde als spezielle Auspragung des allgemeinen Personlichkeitsrechts 2008 durch das Bundesverfassungsgericht derart formuliert bzw aus vorhandenen Grundrechtsbestimmungen abgeleitet Inhaltsverzeichnis 1 Formulierung als Grundrecht 2 Einschrankungen 3 Reaktionen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseFormulierung als Grundrecht BearbeitenDieses Grundrecht wurde in den Leitsatzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27 Februar 2008 1 BvR 370 07 1 BvR 595 07 BVerfGE 120 274 neu formuliert Das Urteil erging aufgrund von Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein Westfalen zur Online Durchsuchung 2 Nach Massgabe des Bundesverfassungsgerichts umfasst das allgemeine Personlichkeitsrecht welches sich aus Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 des Grundgesetzes ergibt auch ein Grundrecht auf Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme Dieses Grundrecht ist subsidiar und tritt insbesondere gegenuber dem Telekommunikationsgeheimnis Art 10 Abs 1 GG dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und der Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 Abs 1 GG zuruck Es kommt also nur als Auffanggrundrecht zur Anwendung um Schutzlucken zu schliessen Einschrankungen BearbeitenEingriffe sind nur in engen Grenzen moglich Gestattet sind praventive staatliche Eingriffe vor allem die sogenannte Online Durchsuchung in dieses Grundrecht nur wenn tatsachliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr fur ein uberragend wichtiges Rechtsgut bestehen Uberragend wichtig sind Leib Leben und Freiheit der Person oder solche Guter der Allgemeinheit deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen beruhrt 3 Es muss dabei zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststehen dass solch eine Gefahr in naherer Zukunft eintritt allerdings mussen im Einzelfall bestimmte Tatsachen auf eine solche drohende Gefahr welche von bestimmten Personen ausgeht hinweisen Eine Massnahme die einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt bedarf grundsatzlich einer richterlichen Anordnung 3 Grund dafur ist dass der Burger bei der heimlichen Ausspahung von personlichen Daten in der Regel keine praventive Moglichkeit besitzt die Massnahme gerichtlich auf ihre Rechtmassigkeit uberprufen zu lassen Einer anderen Stelle darf die Kontrolle nur ubertragen werden wenn diese die gleiche Gewahr fur ihre Unabhangigkeit und Neutralitat bietet wie ein Richter Der Gesetzgeber darf jedoch Ausnahmeregelungen fur Eilfalle treffen Reaktionen BearbeitenDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde von den Grunen und der FDP begrusst die das Urteil weitgehend ubereinstimmend als Meilenstein fur die Burgerrechte sehen Vertreter der CDU begrussten demgegenuber die Feststellung dass das Grundrecht unter gewissen engen Umstanden eingeschrankt werden kann 4 5 Siehe auch BearbeitenAllgemeines Personlichkeitsrecht Kunsturheberrechtsgesetz Recht am eigenen Bild Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Zulassigkeit von Ausserungen in der Berichterstattung Recht auf digitale UnversehrtheitLiteratur BearbeitenChristoph Herrmann Das Grundrecht auf Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme Entstehung und Perspektiven Lang Frankfurt am Main u a 2010 ISBN 978 3 631 60984 2 Europaische Hochschulschriften Reihe 2 Rechtswissenschaft 5104 Zugleich Frankfurt Main Univ Diss 2010 Gerhart R Baum Constanze Kurz 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