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Der Jugendhilfeausschuss JHA ist in Deutschland neben der Verwaltung des Jugendamtes Bestandteil der offentlichen Kinder und Jugendhilfe Es handelt sich um ein kommunales Verfassungsorgan 1 Ihm gehoren Mitglieder der Vertretungskorperschaft des offentlichen Tragers an Kreistag oder rat Bezirk auf Landesebene des Landtags beziehungsweise von dieser gewahlte Frauen und Manner die in der Jugendhilfe erfahren sind und Vertreter die von den anerkannten Freien Tragern der Jugendhilfe und der Jugendverbande vorgeschlagen werden Aus den Vorgeschlagenen Personen darf die Vertretungskorperschaft dann die Stimmberechtigten auswahlen Dabei sind die Jugendverbande angemessen zu berucksichtigen 2 Auf die Vertretungskorperschaften des offentlichen Tragers entfallen 3 5 der Stimmen auf die Vertreter der freien Trager 2 5 der Stimmen Die Besetzung von Jugend und Landesjugendhilfeausschussen ist Landersache die meisten Ausfuhrungsgesetze zum KJHG der Lander beinhalten entsprechende Vorgaben Wahrend die Verwaltung die laufenden Geschafte erledigt hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsatzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe Mit dieser verantwortlichen Beteiligung von engagierten Burgern sowie Fachkraften der Jugendhilfe entsteht eine Zweigliedrigkeit der Behorde Jugendamt die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung Die Institution des Jugendwohlfahrtsausschusses sollte gerade im Jugendamt eine echte Demokratie verwirklichen und die Mitverantwortung fur die Erziehung der Jugend den Burgern ubertragen die durch freie Mitarbeit am Gemeinwohl Gemeinsinn bewiesen haben Begrundung des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung BT Drs I 3641 Diese aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz JWG ins Achte Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII ubernommene Zweigliedrigkeit der Behorde soll die Bedeutung der freien Trager und des ehrenamtlichen Engagements fur die Belange von Kindern Jugendlichen und ihren Familien widerspiegeln Die Zweigliedrigkeit ist Ausdruck des Gebots der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von offentlicher und freier Jugendhilfe Sie ist gleichzeitig ein Zeichen dafur dass die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe zu einem erheblichen Teil dem personellen und materiellen Einsatz der freien Jugendhilfe zu verdanken sind Diese traditionelle Zuruckhaltung des Staates fur die Wohlfahrt findet ihre Begrundung in der Subsidiaritat Siehe auch BearbeitenJugendkultur Jugendarbeit Jugendring JugendverbandeWeblinks BearbeitenEntscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss Hrsg LVR Landesjugendamt Rheinland 2019 Einzelnorm im Sozialgesetzbuch VIIIEinzelnachweise Bearbeiten BVerwG Urteil vom 15 Dezember 1994 Az 5 C 30 91 BVerwGE 97 223 ff 71 SGB VIIIBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendhilfeausschuss amp oldid 220819593