www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in der Europaischen Union dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Regionen zu schildern Eine Entsendung liegt vor wenn ein Beschaftigter sich auf Weisung des deutschen Arbeitgebers vorubergehend ausserhalb des Geltungsbereichs des deutschen Sozialversicherungsrechts begibt und dabei in einem auslandischen Unternehmen eingebunden ist so dass er auch Steuern und sonstige fiskalische Abgaben an die dortigen Behorden zahlt In diesem Fall besteht die Versicherungspflicht als Beschaftigter in der deutschen Sozialversicherung fort sogenannte Ausstrahlung 4 I SGB IV Umgekehrt unterfallt derjenige nicht der deutschen Sozialversicherung der unter denselben Voraussetzungen nur vorubergehend in Deutschland als Beschaftigter eines auslandischen Unternehmens in einem deutschen Unternehmen arbeitet sogenannte Einstrahlung 5 I SGB IV Beides gilt entsprechend auch fur Selbstandige die der Sozialversicherungspflicht unterfallen 4 II 5 II SGB IV Fur Beschaftigte innerhalb der Europaischen Union gelten fur Wanderarbeiter besondere Regeln Weitere Ausnahmen konnen sich aus Sozialversicherungsabkommen ergeben Dabei handelt es sich um Ausnahmen des Wohnsitzprinzips wonach das deutsche Sozialrecht grundsatzlich auf alle Betroffenen anzuwenden ist die ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt innerhalb Deutschlands haben 30 SGB I 1 Die Vorschriften der sozialversicherungsrechtlichen Entsendung sind von denen der arbeitsrechtlichen Entsendung nach dem Arbeitnehmer Entsendegesetz abzugrenzen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1 Materielles Sozialversicherungsverhaltnis 1 2 Sozialversicherungspflichtige Beschaftigung 1 3 Begriff der Entsendung 2 Entsendung nach dem SGB IV 3 Entsendung nach zwischen und uberstaatlichem Recht 3 1 EU Recht 3 2 Bilaterale Abkommen 4 Ausstellende Behorde der Entsendebescheinigung 4 1 Beantragung sowie Zeitraum 5 Unterschiedliche strafrechtliche Bedeutung der Entsendebescheinigungen 5 1 A 1 Bescheinigung fruher E 101 5 2 Bilaterale Abkommen am Beispiel der D H 101 Bescheinigungen Ungarn 6 Literatur 7 Rechtsgrundlagen 8 Gerichtsurteile 9 Einzelnachweise 10 WeblinksAllgemeines BearbeitenEine Entsendung liegt unter bestimmten Voraussetzungen vor Es handelt sich hierbei um die Ausstrahlung oder Einstrahlung Der Einfachheit halber wird im laufenden nur auf Arbeitnehmer eingegangen Materielles Sozialversicherungsverhaltnis Bearbeiten Ein materielles Sozialversicherungsverhaltnis wird mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung 7 SGB IV begrundet Es kommt dabei nicht darauf an ob ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt oder der Arbeitgeber die Beschaftigung der zustandigen Einzugsstelle gemeldet hat Sozialversicherungspflichtige Beschaftigung Bearbeiten Grundsatzlich liegt nach 3 SGB IV eine inlandische sozialversicherungspflichtige Beschaftigung vor wenn Personen im raumlichen Geltungsbereich des SGB IV beschaftigt sind also in Deutschland sog Territorialitatsprinzip 2 Ausnahmen von diesem Prinzip regeln bei einer Entsendung die Vorschriften uber die Ausstrahlung und die Einstrahlung 4 und 5 SGB IV wenn bei einer grenzuberschreitenden Beschaftigung fur den Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht besteht In 6 SGB IV wird jedoch klargestellt dass abweichende Regelungen des zwischen und uberstaatlichen Rechts unberuhrt bleiben somit vorrangig sind und daher das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht anwendbar ist Begriff der Entsendung Bearbeiten Bei einer Entsendung mussen soweit nichts anderes bestimmt ist immer folgende Voraussetzungen vorliegen Es muss ein Beschaftigungsverhaltnis im Ausland bestehen der Beschaftigte begibt sich auf Weisung des Arbeitgebers ins Inland und der Beschaftigte bleibt weiterhin in dem auslandischen Unternehmen integriert Das Gleiche gilt fur die Entsendung vom Inland ins Ausland Entsendung nach dem SGB IV BearbeitenWird ein Arbeitnehmer fur eine Beschaftigung im Inland in der Form der Einstrahlung nach 5 SGB IV entsandt unterliegt er nicht dem raumlichen Geltungsbereich des SGB IV und ist daher nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig Voraussetzung fur die Einstrahlung ist dass ein auslandisches Beschaftigungsverhaltnis besteht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ins Inland entsendet und die Inlandstatigkeit vertraglich im Voraus oder aufgrund der Eigenart der Entsendung zeitlich begrenzt ist Eine feste zeitliche Hochstgrenze besteht nicht Die Ausstrahlung nach 4 SGB IV ist das Gegenstuck der Einstrahlung Entsendung nach zwischen und uberstaatlichem Recht BearbeitenAufgrund des Anwendungsvorrangs ist im Nachfolgenden auf das zwischen und uberstaatliche Recht einzugehen Dessen Auswirkungen sind von erheblicher Bedeutung EU Recht Bearbeiten Die Verordnung EG Nr 883 2004 WanderarbeitnehmerVO sowie die Verordnung EG Nr 987 2009 WanderarbeitnehmerDVO zuletzt durch die Verordnung EU 465 2012 geandert verdrangt bei Entsendungen innerhalb der EU EWR Staaten und der Schweiz die allgemeinen Regelungen des SGB IV mit einigen Besonderheiten zum Geltungsbereich Die WanderarbeitnehmerVO gilt nur fur Arbeitnehmer und Selbststandige fur Staatsangehorige eines Mitgliedsstaats Fluchtlinge im Sinne der Genfer Konventionen oder Staatenlose und fur Arbeitnehmer anderer Nationalitat wenn sie ihren rechtmassigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben Ausnahmen bestehen in Bezug auf Danemark und Grossbritannien und eine Beschaftigung in einem anderen Mitgliedsstaat ausuben Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Zweige der Sozialversicherungen 3 Die WanderarbeitnehmerVO enthalt Kollisionsregeln 4 Ein Arbeitnehmer der in einem Mitgliedsstaat abhangig beschaftigt ist darf nur dem Sozialversicherungsrecht eines Mitgliedstaates unterliegen Art 11 WanderarbeitnehmerVO Dies ist der Staat in dem der Arbeitnehmer beschaftigt ist unabhangig vom Wohnsitz und dem Sitz seines Arbeitgebers Grundregel Bei Entsendungen von voraussichtlich unter 24 Monaten sieht Art 12 13 WanderarbeitnehmerVO als Ausnahme vor dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates des Beschaftigten gilt wenn der Beschaftigte durch das Unternehmen das in einem Mitgliedsstaat ansassig ist und eine ublicherweise nennenswerte Tatigkeit dort verrichtet entsandt wird um dort auf Rechnung des Unternehmens Tatigkeiten auszufuhren dieser gewohnlich bei dem Unternehmen beschaftigt ist und keinen Arbeitnehmer ablost dessen Entsendezeit abgelaufen ist Als Nachweis dass der Entsandte weiter dem Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates unterliegt dient die Entsendebescheinigung A 1 fruher E 101 Diese ist auch fur alle Transitlander erforderlich wenn man beispielsweise als LKW Fahrer Guter vom Heimatland in ein Zielland fahrt Arbeitet man dagegen als deutscher Monteur befristet in Italien benotigt man fur Osterreich keine A1 Bescheinigung 5 Bilaterale Abkommen Bearbeiten Deutschland hat zudem mit einigen Landern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen die nur zwischen Deutschland und dem Vertragsstaat gelten Diese Abkommen beruhen auf volkerrechtlichen Vertragen die durch Gesetze Bestandteile des Bundesrechtes wurden Die bilateralen Abkommen sind anzuwenden wenn ein Arbeitnehmer von einem der Vertragsstaaten in den anderen Vertragsstaat entsandt wird Die Nationalitat des Arbeitnehmers ist dabei mit wenigen Ausnahmen unerheblich Die Abkommen gelten nicht generell fur alle Sozialversicherungszweige Insoweit finden dann wieder die nationalen Rechtsvorschriften Anwendung also auch die Grundsatze der Aus und Einstrahlung nach 4 5 SGB IV Ausserdem sehen die Abkommen unterschiedliche Zeitraume fur die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften vor Eine Verlangerung des Zeitraums wie bei der WanderarbeitnehmerVO ist grundsatzlich nicht vorgesehen 6 Abkommen zwischen Deutschland mit anderen EU Staaten sind grundsatzlich durch die WanderarbeitnehmerVO ausser Kraft gesetzt worden Jedoch gelten vor der WanderarbeitnehmerVO abgeschlossene Abkommen weiter soweit sie fur den Arbeitnehmer gunstigere Regelungen vorsehen Der Entsendebegriff knupft generell an den jeweiligen nationalen Entsendebegriff des Staates an der die Entsendebescheinigungen ausgestellt hat Jedoch mussen Mindestvoraussetzungen fur den Fall einer Entsendung erfullt sein Diese werden in den jeweiligen Abkommen geregelt die nahezu wortgleich sind Demnach liegt eine Entsendung nach Art 7 des Deutsch Ungarischen Sozialversicherungsabkommens nur vor wenn ein Arbeitnehmer der in einem Vertragsstaat beschaftigt ist im Rahmen dieses Beschaftigungsverhaltnisses von seinem Arbeitgeber in den anderen Vertragsstaat entsandt wird um hier eine Arbeit fur diesen Arbeitgeber auszufuhren In Bezug auf diese Beschaftigung gelten wahrend der ersten 24 Kalendermonate dieser Zeitraum ist in den verschiedenen Abkommen unterschiedlich die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften Ungarns bzw des Entsendestaates weiterhin als ware der Arbeitnehmer noch dort beschaftigt Als Nachweis dass der entsandte Arbeitnehmer zum Teil dem Sozialversicherungsrecht des Abkommensstaates unterliegt dienen die entsprechenden Entsendebescheinigungen der jeweiligen Abkommen z B D USA 101 fur USA D H 101 fur Ungarn Ausstellende Behorde der Entsendebescheinigung BearbeitenDer zustandige Sozialversicherungstrager stellt eine Bescheinigung A 1 aus In Deutschland macht das grundsatzlich die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland DVKA in Bonn Welches Sozialversicherungsrecht angewandt wird ist aus der Bescheinigung ersichtlich Beantragung sowie Zeitraum Bearbeiten Grundsatzlich ist eine Bescheinigung A 1 fur jede Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bei der zustandigen Behorde im Voraus zu beantragen Die Bescheinigung A 1 kann jedoch auch nachtraglich erteilt werden Art 15 Abs 1 WanderarbeitnehmerDVO EuGH Urteil Banks Kann man prufenden Stellen des Beschaftigungsstaates keine Bescheinigung A 1 vorzeigen sollte man eine Kopie des aktuellen Antrags auf Ausstellung der A1 Bescheinigung vorlegen In Osterreich empfiehlt es sich zusatzlich einen Nachweis uber die Anmeldung zur Sozialversicherung in Deutschland mitzunehmen Das kann auch eine fruhere A1 Bescheinigung sein Unterschiedliche strafrechtliche Bedeutung der Entsendebescheinigungen BearbeitenGrundvoraussetzung fur eine Beitragsstraftat wie es der 266a StGB ist sind fallige Arbeitnehmerbeitrage die aufgrund des materiellen Sozialversicherungsverhaltnisses geschuldet werden sozial rechts akzessorische Ausgestaltung 7 Demnach kann bei grenzuberschreitender Beschaftigung nur der Arbeitgeber 8 den Tatbestand des 266a Abs 1 StGB erfullen wenn kein Fall der Entsendung nach dem SGB IV oder der Entsendung nach zwischen und uberstaatlichen Recht vorliegen da dann die deutschen Sozialversicherungsvorschriften nicht anwendbar sind und dadurch die inlandische Sozialversicherungspflicht entfallt Fraglich ist dabei welche Bindungswirkungen den Entsendebescheinigungen zugutekommen Durch die Bescheinigungen wird namlich bestatigt dass der entsandte Arbeitnehmer dem Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates unterliegt und damit in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig ist A 1 Bescheinigung fruher E 101 Bearbeiten Mit der Entsendebescheinigung A 1 wird fur einen einzelnen Arbeitnehmer dokumentiert welches Recht welchen Staats wahrend seiner Tatigkeit auf ihn anwendbar ist Die grundlegende Gerichtsentscheidung zur absoluten Bindungswirkung der Entsendebescheinigungen heute A 1 zuvor E101 stammt vom Europaischen Gerichtshof Mit Urteil vom 26 Januar 2006 C 2 05 Herbosch Kiere entschied der EuGH dass eine einmal erteilte Entsendebescheinigung von allen Mitgliedsstaaten und deren Behorden sowie Gerichten als inhaltlich richtig anzuerkennen ist Die Bindungswirkung erstreckt sich nach der Entscheidung auch auf die der Entsendung zugrunde liegenden Tatsachen also beispielsweise dem Bestehen eines Arbeitsverhaltnisses zu dem entsendenden Unternehmen Infolgedessen gilt auch nach dem Urteil des BGH vom 24 Oktober 2006 1 StR 44 06 nichts Anderes Der BGH weist fur alle deutschen Organe auch der Strafgerichte der E 101 Bescheinigung eine bindende Wirkung zu Die Bindungswirkung besteht so lange bis die Bescheinigung von der Behorde des ausstellenden Mitgliedstaates zuruckgenommen bzw fur ungultig erklart wird also auch in Missbrauchsfallen wie z B der Erlangung der Bescheinigung durch unzutreffende Angaben Allerdings hat der EuGH mit Urteil vom 6 Februar 2018 in der Rechtssache C 359 16 eine Ausnahme unter strengen Voraussetzungen zugelassen Soweit in einem nationalen Strafverfahren Beweis daruber zu erheben ist ob eine Entsendebescheinigung E 101 bzw A1 betrugerisch erschlichen wurde und die zur Uberprufung berufene Ausstellungsbehorde eine solche Uberprufung verweigert oder verzogert kann das nationale Gericht diese Bescheinigungen ausser Acht lassen wenn es auf der Grundlage der genannten Beweise und unter Beachtung der vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten Garantien die diesen Personen zu gewahren sind feststellt dass ein solcher Betrug vorliegt Die E 101 Bescheinigungen mussen demnach als verbindlich angesehen werden und zwar nicht nur in der Regel oder bloss deklaratorisch sondern nahezu ausnahmslos und konstitutiv 9 Folglich scheidet bei wirksamen E 101 Bescheinigungen eine Strafbarkeit nach 266a Abs 1 StGB aus weil durch solche Bescheinigungen das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht anwendbar ist und dadurch der Dispens von der deutschen Sozialversicherungspflicht bindend festgestellt wird Ebenso ist die Strafverfolgung in Zusammenhang mit Erklarungen gegenuber den Behorden des Entsendestaates zur Erlangung der E 101 Bescheinigungen gehindert Das Urteil gilt auch fur die neue A 1 Bescheinigung Den Prufbehorden bleibt jedoch unbenommen den ausstellenden Staat bei Zweifeln an der Rechtmassigkeit unter Darlegung der Grunde zu bitten die Bescheinigung auszuheben oder fur ungultig zu erklaren Bilaterale Abkommen am Beispiel der D H 101 Bescheinigungen Ungarn Bearbeiten In dem Urteil des BGH vom 24 Oktober 2006 1 StR 44 06 zur unbedingten Bindungswirkung der E 101 Bescheinigungen liess der BGH offen ob der Dispens von der deutschen Sozialversicherungspflicht nur mit der E 101 Bescheinigung bindend festgestellt wird oder ob auch die Entsendebescheinigungen aufgrund bilateraler Sozialversicherungsabkommen eine Befreiung von der deutschen Sozialversicherungspflicht bindend feststellen und damit eine Strafbarkeit nach 266a Abs 1 StGB ausschliessen Diese Lucke schloss der BGH mit seinem Urteil vom 24 Oktober 2007 1 StR 160 07 in dem es um die ungarischen D H 101 Bescheinigungen aufgrund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn uber soziale Sicherheit vom 2 Mai 1998 i V m der Vereinbarung zur Durchfuhrung dieses Abkommens vom selben Tag geht Dieses Abkommen galt noch bis zum Beitritt Ungarns zur EU am 1 Mai 2004 Nach dem vorgenannten Urteil des BGH haben Entsendebescheinigungen auf der Grundlage bilateraler Sozialversicherungsabkommen keine derart weitgehende Bindungswirkung fur die deutschen Behorden und Gerichte wie die nahezu inhaltsgleichen E 101 Bescheinigungen 10 Der BGH lehnt also eine strafrechtliche Gleichbehandlung der E 101 Bescheinigungen und der Entsendebescheinigungen aufgrund bilateraler Sozialversicherungsabkommen ab Literatur BearbeitenBeschluss Nr 181 der EG Verwaltungskommission vom 13 Dezember 2000 Beschluss Nr H1 der EU Verwaltungskommission vom 12 Juni 2009 EU Leitfaden fur die Entsendung von Erwerbstatigen in die EU Mitgliedsstaaten den EWR und die Schweiz A Erlenkamper W Fichte Sozialrecht Allgemeine Rechtsgrundlagen Sozialgesetze Verfahrensrecht 6 Auflage Koln 2007 T Fischer StGB Kommentar 55 Auflage Munchen 2008 M Heger Anmerkung zum BGH Urteil vom 24 Oktober 2007 1 StR 160 07 In Juristenzeitung JZ 2008 S 369 372 A Heuser J Heidenreich H Forster Auslandsentsendung und Beschaftigung auslandischer Arbeitnehmer Rechtliche Aspekte beim internationalen Mitarbeitereinsatz 2 Auflage Munchen Unterschleissheim 2003 A Ignor S Rixen Europarechtliche Grenzen des 266a Abs 1 StGB In Zeitschrift fur Wirtschafts und Steuerstrafrecht wistra 2001 S 201 204 A Ignor S Rixen Hrsg Handbuch Arbeitsstrafrecht Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko 2 Auflage Stuttgart 2008 R Mauer Hrsg Personaleinsatz im Ausland Personalmanagement Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht 2 Auflage Munchen 2013 C Muller Gugenberger K Bieneck Hrsg Wirtschaftsstrafrecht Handbuch des Wirtschafts und ordnungswidrigkeitenrechts 4 Auflage Koln 2006 S Rittweger Entsendebescheinigung E 101 Anwaltliche Optimierungsmoglichkeiten bei Auslandstatigkeit und Auslanderbeschaftigung In Anwalt im Sozialrecht ASR 2008 S 13 23 M Rubenstrahl Anmerkung zum BGH Urteil vom 24 Oktober 2007 1 StR 160 07 In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2008 S 598 599 R Schlegel Reichweite der Bindungswirkung einer abkommensrechtlichen Entsendebescheinigung im Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung In juris PraxisReport Sozialrecht 5 2008 Anm 6 A Schonke H Schroder StGB Kommentar 27 Auflage Munchen 2006 U Schulz Anmerkung zum BGH Urteil vom 24 Oktober 2006 1 StR 44 06 In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2007 S 237 Rechtsgrundlagen BearbeitenGrundverordnung VO EG Nr 883 04 Durchfuhrungsverordnung VO EG Nr 987 09 Anderungsverordnung der vorstehend genannten Verordnungen VO EU Nr 465 2012 Verordnung zur Ausdehnung der Anwendung der sozialen Sicherung auf bestimmte Drittstaatsangehorige VO EU Nr 1231 2010Gerichtsurteile BearbeitenBGH Urteil vom 24 Oktober 2006 1 StR 44 06 BGH Urteil vom 24 Oktober 2007 1 StR 160 07 EuGH Urteil vom 30 Marz 2000 C 178 97 Banks EuGH Urteil vom 26 Januar 2006 C 2 05 Herbosch Kiere Einzelnachweise Bearbeiten Stefan Muckel Markus Ogorek Sozialrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62637 1 19 Rn 1 3 Pananis in Ignor Rixen Hrsg Handbuch Arbeitsstrafrecht 6 Rn 23 vgl u a zum Begriff des Arbeitnehmers und dem Geltungsbereich Rittweger in ASR 2008 14 ff u Fichte in Sozialrecht Kap 27 Rn 2 u 13 ff Ignor Rixen wistra 2001 202 f Deutsche Rentenversicherung Arbeiten im EU Ausland Die A1 Bescheinigung nicht vergessen Abgerufen am 14 Marz 2019 im Einzelnen Heuser Heidenreich Forster Auslandsentsendung und Beschaftigung auslandischer Arbeitnehmer S 275 ff i V m 105 ff Fischer StGB 266a Rn 9a zum Begriff Arbeitgeber Sonderdelikt Lenckner Perron in Schonke Schroder StGB 266a Rn 11 Schulz NJW 2007 237 Fischer StGB 266a Rn 9a dafur Heger JZ 2008 369 ff Schlegel jurisPR SozR 5 2008 Anm 6 dagegen Rubenstrahl NJW 2008 598 fWeblinks BearbeitenVerstarkte Durchsetzung der EU Rechtsvorschriften uber die Entsendung von Arbeitnehmern Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Liste der bilateralen Abkommen uber Soziale Sicherheit ausserhalb des Europaischen Wirtschaftsraums EWR Informationen von zoll de zur Sozialversicherung bei grenzuberschreitendem Arbeitseinsatz Auslandsentsendung Round Table zur Entsendepolitik in mittelstandischen Unternehmen Personalwirtschaft 05 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entsendung Sozialversicherung amp oldid 229210615