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Das Arbeitnehmer Entsendegesetz AEntG ist ein Gesetz auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards fur Arbeitsbedingungen festgelegt werden konnen Ziel des Gesetzes ist die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen fur Arbeitnehmer die von im Ausland ansassigen Arbeitgebern zur grenzuberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen insbesondere im Bauhaupt und Baunebengewerbe nach Deutschland entsandt werden Daneben bietet das Gesetz aber auch eine rechtliche Moglichkeit auch fur alle im Inland tatigen Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen zur Geltung zu bringen BasisdatenTitel Gesetz uber zwingende Arbeitsbedingungen fur grenzuberschreitend entsandte und fur regelmassig im Inland beschaftigte Arbeitnehmer und ArbeitnehmerinnenKurztitel Arbeitnehmer EntsendegesetzAbkurzung AEntGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstellennachweis 810 20Ursprungliche Fassung vom 26 Februar 1996 BGBl I S 227 Inkrafttreten am 1 Marz 1996Letzte Neufassung vom 20 April 2009 BGBl I S 799 Inkrafttreten derNeufassung am 24 April 2009Letzte Anderung durch Art 1 G vom 28 Juni 2023 BGBl I Nr 172 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juli 2023 Art 14 G vom 28 Juni 2023 GESTA G007Weblink Text des AEntGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die zwingenden Arbeitsbedingungen mussen in einem nach 5 Tarifvertragsgesetz TVG allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales aufgrund des AEntG dazu erklarten Tarifvertrag festgelegt worden sein Fur die Pflegebranche konnen allgemeinverbindliche Mindestarbeitsbedingungen auch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden wenn die Arbeitsbedingungen nicht in einem Tarifvertrag geregelt sind sondern von einer Kommission nach 12 AEntG vorgeschlagen worden sind Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn Mindestlohn Urlaubsanspruch Arbeits und Gesundheitsschutz und Bedingungen fur die Uberlassung von Arbeitskraften Inhaltsverzeichnis 1 Wandlung des Gesetzes 2 Branchen fur die das AEntG gilt 3 Umsetzung der europarechtlichen Entsenderichtlinie 4 Neufassung des Arbeitnehmer Entsendegesetzes 2009 5 Erloschen eines Anspruches auf Mindestlohn nach dem AEntG Stand 12 16 5 1 Uberblick 5 2 Verzicht 5 3 Verwirkung 5 4 Ausschlussfristen 5 5 Verjahrung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Einzelnachweise 9 WeblinksWandlung des Gesetzes BearbeitenDas AEntG war ursprunglich ein rein protektionistisches Gesetz das deutsche Bauunternehmer und Bauarbeiter und die zahlenmassig marginale Seeschifffahrtsassistenz vor auslandischer Billigkonkurrenz schutzen sollte Nach dem Gesetz mussten und mussen auslandische Bauunternehmen ihren nach Deutschland entsandten Arbeitern ein Entgelt nach dem deutschen Mindestlohn Tarifvertrag fur das Baugewerbe zahlen wenn dieser Tarifvertrag in Deutschland allgemeinverbindlich erklart wurde Als das AEntG geschaffen wurde konnte die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags allein unter den Voraussetzungen des 5 TVG erreicht werden wonach u a die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber der Allgemeinverbindlichkeit zustimmen mussen Nachdem die Allgemeinverbindlicherklarung desjenigen Mindestlohntarifvertrags den die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes im Hinblick auf das AEntG geschlossen hatten am Widerstand der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbande BDA gescheitert war wurde das AEntG um die Moglichkeit erweitert die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags auf einem anderen Weg als nach dem TVG zu konstituieren Aufgrund des 1998 in das Gesetz eingefugten 1 Abs 3a AEntG 1996 konnte nunmehr auch der Bundesminister fur Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrag herstellen Dies kann auch gegen den Willen der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber geschehen Ausserdem ist nicht erforderlich dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Halfte der im Geltungsbereich des Tarifvertrags tatigen Arbeitnehmer beschaftigen Schliesslich muss auch nicht der Bundesrat der Rechtsverordnung und damit der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags zustimmen Zunachst blieb der Anwendungsbereich des AEntG auf das Baugewerbe beschrankt Mitte 2007 kam das Gebaudereinigerhandwerk hinzu 1 das sich ebenfalls mit einer verstarkten Konkurrenz aus dem Ausland konfrontiert sah Auf politisch interessierter Seite erkannte man aber schnell dass durch den neuen 1 Abs 3a AEntG 1996 eine rechtliche Moglichkeit eroffnet war Mindestarbeitsbedingungen insbesondere einen Mindestlohn im Inland durchzusetzen wobei der Schutz vor auslandischer Konkurrenz nur eine untergeordnete Rolle spielte Entscheidend ist dass fur eine Branche ein allgemeinverbindlicher Mindest Lohn erreicht werden kann auch gegen den Willen bestimmter Teile der Arbeitgeber und ohne dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Halfte der Arbeitnehmer der Branche beschaftigen mussen Der Geltungsbereich des AEntG musste allerdings zunachst auf die Branche erweitert werden fur die ein Mindestlohn eingefuhrt werden soll Daneben mussten sich die Tarifvertragsparteien der betreffenden Branche auf einen Mindestlohn verstandigen der dann per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklart werden kann Dies wurde Ende 2007 fur den Bereich der Briefdienstleistungen erreicht Das Gesetz wurde 2009 reformiert und neu gefasst Dabei wurden weitere sechs Branchen einbezogen in denen Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung festgelegt werden konnen Branchen fur die das AEntG gilt BearbeitenGegenwartig Stand 1 August 2012 gibt es zwingende Arbeitsbedingungen in den Bereichen 2 Abfallwirtschaft einschliesslich Strassenreinigung und Winterdienst Aus und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch Bauhauptgewerbe Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken Dachdeckerhandwerk Elektrohandwerk Gebaudereinigung Maler und Lackiererhandwerk Pflegebranche Altenpflege und hausliche Krankenpflege Sicherheitsdienstleistungen Waschereidienstleistungen im ObjektkundengeschaftEin Branchen Mindestlohn ist verbindlich fur alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und ihre im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschaftigten Arbeitnehmer alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre in Deutschland im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschaftigen Arbeitnehmer alle Verleih Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer wenn der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Tatigkeiten beschaftigt die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen Ein Mindestlohn ist rechtlich ausserdem in folgenden Branchen moglich jedoch zurzeit nicht gegeben Briefdienstleistungen Der allgemeine Mindestlohn fur die Briefdienstleistungsbranche wurde vom Bundesverwaltungsgericht fur unwirksam erklart 3 Die Forderung auch die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer Entsendegesetz einzubeziehen wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen fur diese wurde aber 2011 im Arbeitnehmeruberlassungsgesetz die Moglichkeit einer Lohnuntergrenze vorgesehen Die Seeschifffahrtsassistenz Hafenarbeiter ist seit dem 1 Juli 2007 aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen worden 1 Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns im Abbruchgewerbe ist am 31 Dezember 2008 abgelaufen so dass der Mindestlohn in dieser Branche nicht mehr gilt 4 Umsetzung der europarechtlichen Entsenderichtlinie BearbeitenDas deutsche Arbeitnehmer Entsendegesetz war bereits vor dem Erlass der europaischen Richtlinie 96 71 EG uber die Entsendung von Arbeitnehmern 5 verabschiedet worden und wurde 1998 an die europarechtlichen Vorgaben angepasst 6 Es ist allerdings umstritten ob durch das AEntG die Richtlinie in dem gebotenen Umfang in nationales deutsches Recht umgesetzt worden ist weil der Geltungsbereich des AEntG nur auf wenige Branchen beschrankt ist Neufassung des Arbeitnehmer Entsendegesetzes 2009 BearbeitenDurch die am 24 April 2009 in Kraft getretene Neufassung des AEntG wurde das zuvor mehrfach geanderte Gesetz ubersichtlicher gestaltet Neu ist dass sich kunftig zunachst ein Tarifausschuss mit einem Antrag von Branchen zu befassen hat die erstmals die Aufnahme in das Gesetz zur Etablierung verbindlicher Branchen Mindestlohne anstreben 7 Abs 5 AEntG 2009 Im Unterschied zum AEntG 1996 darf ein Tarifvertrag nur dann durch eine Rechtsverordnung aufgrund des AEntG fur allgemeinverbindlich erklart werden wenn hieran ein offentliches Interesse besteht 7 Abs 1 Satz 2 AEntG 2009 Wegen der zunehmenden Differenzierung der Tariflandschaft muss der Verordnungsgeber fur den Fall konkurrierender Tarifvertrage berucksichtigen ob der Tarifvertrag reprasentativ ist Dabei ist insbesondere auf die Zahl der jeweils tarifgebundenen Arbeitgeber und der bei ihnen beschaftigten Arbeitnehmer sowie die Zahl der jeweils tarifgebundenen Mitglieder der tarifvertragschliessenden Gewerkschaft abzustellen 7 Abs 2 AEntG 2009 Liegen mehrere Antrage auf Allgemeinverbindlicherklarung vor mussen die widerstreitenden Grundrechtsinteressen der Tarifvertragsparteien zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden 7 Abs 3 AEntG 2009 Eine besondere Regelung wurde fur die Pflegebranche getroffen Dazu gehoren Betriebe oder selbststandige Betriebsabteilungen aus dem Bereich der ambulanten teilstationaren oder stationaren Pflege sowie der ambulanten Krankenpflege nicht aber Krankenhauser und Einrichtungen fur Behinderte In der Pflegebranche sind in grossem Umfang kirchliche Arbeitgeber aktiv die sich keinem Tarifvertrag unterwerfen wollen da sie darin einen Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht sehen und die deshalb besondere kirchenarbeitsrechtliche Regelungen geschaffen haben Um dem gerecht zu werden wurde eine sogenannte Kommissionslosung erdacht 12 AEntG 2009 In einer paritatisch besetzten Kommission die auf Antrag einer Tarifvertragspartei oder der kirchlichen Dienstgeber oder der Dienstnehmerseite errichtet wird konnen Mindestarbeitsbedingungen vereinbart werden die dann per Rechtsverordnung fur die gesamte Pflegebranche verbindlich werden konnen In der Kommission sind neben den nicht kirchlichen Pflege Arbeitgebern und den fur die Pflegebranche tarifzustandigen Gewerkschaften auch die kirchlichen Pflege Arbeitgeber Dienstgeber und die Arbeitnehmer aus dem kirchlichen Bereich Dienstnehmer jeweils mit zwei Mitgliedern vertreten Die Kommission ist nur beschlussfahig wenn alle Mitglieder anwesend oder vertreten sind Aufgrund der in 12 Abs 5 AEntG vorgeschriebenen Abstimmungsmodalitaten kann im Ergebnis jede der vier beteiligten Seiten einen Beschluss und damit einem Mindestlohn verhindern wenn beide Kommissionsmitglieder der Seite gegen einen Beschlussvorschlag stimmen Stimmt ein Mitglied einer Seite dafur das andere dagegen so mussen die Mitglieder der anderen Seiten jeweils geschlossen fur einen Vorschlag stimmen damit ein Beschluss zustande kommt Ein Kommissionsbeschluss kommt dadurch beispielsweise nur zustande wenn er mindestens von drei Vierteln der kirchlichen Arbeitgeber und der kirchlichen Arbeitnehmer mitgetragen wird 7 Erloschen eines Anspruches auf Mindestlohn nach dem AEntG Stand 12 16 BearbeitenUberblick Bearbeiten Ein Anspruch auf Mindestlohn nach dem AEntG kann insbesondere erloschen durch Verzicht Verwirkung Ausschlussfristen Verjahrung Hinsichtlich der Verjahrung gilt die ubliche dreijahrige Verjahrungsfrist Fur Verzicht Verwirkung und Ausschlussfristen trifft 9 AEntG spezielle Regelungen die ein Verbotsgesetz im Sinne des 134 BGB sind d h abweichende Regelungen sind unwirksam Verzicht Bearbeiten Nach 9 Satz 1 AEntG gilt Ein Verzicht auf den entstandenen Anspruch auf das Mindestentgelt nach 8 ist nur durch gerichtlichen Vergleich zulassig im Ubrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen Verwirkung Bearbeiten 9 Satz 2 AEntG schliesst die rechtliche Moglichkeit der eher seltenen Verwirkung eines Anspruches auf Mindestentgelt nach 8 AEntG aus Ausschlussfristen Bearbeiten Fur die Praxis wichtig ist das weitgehende Verbot von Ausschlussfristen in 9 Satz 3 AEntG Zu unterscheiden sind Regelungen in Tarifvertragen und in Arbeitsvertragen Tarifvertragliche AusschlussfristenregelungenNach 9 Satz 3 AEntG konnen Ausschlussfristen fur Mindestlohnanspruche nur in Tarifvertragen geregelt werden und dies nur im Rahmen der Vorgaben des 9 Satz 3 AEntG Ausschlussfristen fur die Geltendmachung des Anspruchs konnen ausschliesslich in dem fur allgemeinverbindlich erklarten Tarifvertrag nach den 4 bis 6 oder dem der Rechtsverordnung nach 7 zugrunde liegenden Tarifvertrag geregelt werden die Frist muss mindestens sechs Monate betragen Arbeitsvertragliche AusschlussfristenNach 9 Satz 3 AEntG konnen in einem Arbeitsvertrag nicht wirksam Ausschlussfristen fur Mindestlohnanspruche nach dem AEntG vereinbart werden In der Praxis gibt es aber viele Arbeitsvertrage mit Ausschlussfristen in den dem Mindestlohn nach dem AEntG unterliegenden Branchen Die Frage ob arbeitsvertragliche Ausschlussfristen so sie ansonsten wirksam waren zumindest die nicht den Mindestlohn betreffenden Anspruche erfassen hat das BAG in seinem Urteil vom 24 August 2016 5 AZR 703 15 NZA 2016 1539 dahingehend entschieden dass jedenfalls im Fall von Neuvertragen Vertrage nach Inkrafttreten der jeweiligen Mindestlohnverordnung eine allgemeine pauschale arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung unwirksam ist wenn nicht klar und deutlich deren Geltung fur den Mindestlohn ausgenommen ist Mit anderen Worten kann der gewohnliche Arbeitnehmer der Ausschlussfristenregelung nicht entnehmen dass sie nicht fur den Mindestlohn gilt gilt sie nur zu Lasten des Arbeitgebers uberhaupt nicht d h auch nicht fur sonstige Anspruche Fur Altvertrage stellt das BAG die Moglichkeit in den Raum eine einengende das Mindestentgelt nicht erfassende und damit den Vorgaben des 9 Satz 3 AEntG genugende Auslegung 8 zu praktizieren ohne dies im konkreten Fall entscheiden zu mussen Streitig und unklar ist ob die vorgenannte BAG Entscheidung auf fur Mindestentgeltanspruche nach dem Mindestlohngesetz gilt Dabei ist zu beachten dass das Verbot von Ausschlussfristen nach dem Mindestlohngesetz etwas anders formuliert ist als das nach 9 AEntG Verjahrung Bearbeiten Fur die Verjahrung gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB Beispiel Ein am 15 Juli 2015 falliger Anspruch auf Mindestentgelt verjahrt am 31 Dezember 2018 Siehe auch BearbeitenMindestlohn Rechtslage in Deutschland Mindestlohnverordnung Briefmonopol Deutschland Mindestlohne bei Postdiensten Mindestarbeitsbedingungengesetz Lex loci laborisLiteratur BearbeitenUlrich Sittard Voraussetzungen und Wirkungen der Tarifnormerstreckung nach 5 TVG und dem AEntG Munchen 2010 Gregor Thusing AEntG Kommentar 1 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58936 2 Jurgen Ulber Arbeitnehmerentsendegesetz Basiskommentar zum AEntG Bund Verlag Frankfurt am Main 2009 ISBN 978 3 7663 3947 8 Einzelnachweise Bearbeiten a b durch Anderung des 1 AEntG http www boeckler de pdf ta mindestloehne aentg pdf Urteil vom 29 Januar 2010 8 C 19 09 Dritte Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe Bundesanzeiger Ausgabe Nr 48 vom 28 Marz 2008 S 1103 Richtlinie 96 71 EG PDF uber die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Artikel 10 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19 Dezember 1998 BGBl I S 3843 3850 Siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Arbeit und Soziales vom 21 Januar 2009 Bundestags Drucksache 16 11669 PDF 397 kB S 25 24 08 2016 5 AZR 703 15 NZA 2016 1539Weblinks BearbeitenText des Gesetzes WSI Tarifarchiv Mindestlohne in Deutschland Zoll online Mindestlohn nach dem AEntG Lohnuntergrenze nach dem AUG Gesetzliche Stutzen fur das Tarifsystem Bieten die Allgemeinverbindlicherklarung von Tarifvertragen und das Entsendegesetz Schutz vor Armutslohnen In Bockler Impuls 9 2006 PDF 78 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitnehmer Entsendegesetz amp oldid 238306199