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Fur die Pflegebranche konnen durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales nach 11 Arbeitnehmer Entsendegesetz AEntG verbindliche Mindestarbeitsbedingungen fur alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche insbesondere ein Mindestlohn festgelegt werden Der Inhalt der Mindestarbeitsbedingungen wird dabei abweichend von anderen Branchen nicht in einem Mindestlohntarifvertrag festgelegt sondern von einer Kommission vorgeschlagen der Gewerkschaften und nicht kirchliche Pflege Arbeitgeber sowie Dienstgeber und Dienstnehmer der Kirchen angehoren Lange Zeit war nur ein Mindestlohn fur die Branche festgelegt Mit der von der vierten Pflegekommission am 28 Januar 2020 beschlossenen Vierten Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche wurden erstmals differenzierte Mindestlohne festgelegt Ausserdem wurde ein Anspruch auf mehr Tage bezahlten Urlaubs festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage 2 Pflegebetriebe 3 Mindestarbeitsbedingungen 4 Inhaltliche Festlegung der Mindestarbeitsbedingungen 4 1 Kommissionslosung als Sonderregelung wegen der Besonderheiten im kirchlichen Pflegebereich 4 2 Errichtung und Zusammensetzung der Kommission 4 3 Beschlusse der Kommission 5 Pflege Mindestlohn 6 Weitere Entwicklungen 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlage BearbeitenDas Zustandekommen und die Wirkung der Rechtsverordnung richten sich nach 11 in Verbindung mit 12 5 Nr 1 und 2 12a AEntG Mit der Neufassung dieses Gesetzes Anfang 2009 1 wurde das ursprunglich nur fur die Baubranche und den Schutz dieser Branche vor der auslandischen Billigkonkurrenz durch aus dem Ausland entsandte Arbeiter geschaffene Gesetz daher der Name Entsendegesetz auch auf die Pflegebranche und auf weitere Branchen ausgedehnt 2 Pflegebetriebe BearbeitenDie Pflege Mindestarbeitsbedingungen gelten in der Pflegebranche Dazu gehoren alle Betriebe oder selbststandige Betriebsteile die ambulante teilstationare oder vollstationare Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen fur Pflegebedurftige erbringen Keine Pflegebetriebe in diesem Sinne sind Krankenhauser Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe Mindestarbeitsbedingungen BearbeitenAls Mindestarbeitsbedingungen konnen Regelungen festgelegt werden uber Mindestentgeltsatze die nach Art der Tatigkeit Qualifikation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Regionen differieren konnen einschliesslich der Uberstundensatze wobei die Differenzierung nach Art der Tatigkeit und Qualifikation insgesamt bis zu drei Stufen umfassen kann 5 Nr 1 AEntG die Dauer des Erholungsurlaubs das Urlaubsentgelt oder ein zusatzliches Urlaubsgeld 5 Nr 2 AEntG Die festgelegten Grundsatze zur Bemessung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gehen gemass 1 Abs 3 MiLoG iVm 24 Abs 1 MiLoG a F im Geltungsbereich der Verordnungen dem im Mindestlohngesetz geregelten Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn vor Soweit die Hohe der auf Grundlage der Verordnungen festgesetzten Mindestentgelte die Hohe des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschreiten darf betrifft dies nur die Hohe des Mindestentgelts selbst Die Rechtsverordnungen konnen jedoch vom Mindestlohngesetz abweichende Regelungen zur Bemessung der Arbeitsleistung als Arbeitszeit vorsehen 3 Inhaltliche Festlegung der Mindestarbeitsbedingungen BearbeitenDer Inhalt der Mindestarbeitsbedingungen werden von der Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen oder deren Anderung vorgeschlagen 12a AEntG Kommissionslosung als Sonderregelung wegen der Besonderheiten im kirchlichen Pflegebereich Bearbeiten Mit der Kommissionslosung wurde eine Sonderregelung fur die Pflegebranche geschaffen Wahrend in den anderen Branchen in denen ein Mindestlohn moglich ist dieser in einem Tarifvertrag festgelegt wird der durch Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklart wird tritt in der Pflegebranche anstelle des Tarifvertrags der Kommissionsvorschlag Dadurch wird der Sonderrolle der Kirchen entgegengekommen Die Kirchen lehnen es unter Berufung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ab Tarifvertrage zu schliessen oder sich Tarifvertragen zu unterwerfen Stattdessen praktizieren die Kirchen den so genannten Dritten Weg Das bedeutet dass die Arbeitsbedingungen die sonst in Tarifvertragen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart werden in besonderen kirchlichen Regelwerken festgelegt werden die von paritatisch besetzten Kommissionen der Dienstgeberseite Arbeitgeber und der Dienstnehmerseite Arbeitnehmer verabschiedet werden Solche Regelwerke sind zum Beispiel die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes AVR oder der Diakonie oder der Bundesangestelltentarifvertrag Kirchliche Fassung BAT KF Errichtung und Zusammensetzung der Kommission Bearbeiten Die Kommission wird im Einzelfall errichtet wenn dies eine Tarifvertragspartei aus der Pflegebranche oder wenn dies die Dienstgeberseite oder die Dienstnehmerseite von paritatisch besetzten Kommissionen nach dem Sonderrecht der Kirchen beantragt Die Kommission besteht aus acht Mitgliedern die vom Bundesministerium fur Arbeit und Soziales auf Vorschlag der beteiligten Gruppierungen benannt werden 12 Abs 3 AEntG Fur den Vertretungsfall wird ausserdem aus jeder Gruppierung ein Vertreter benannt Die Kommission wird von einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden geleitet der vom Bundesministerium fur Arbeit und Soziales beauftragt wird Als stimmberechtigte Mitglieder gehoren der Kommission gehoren je zwei Personen aus folgenden Gruppierungen an die Gewerkschaften die in der Pflegebranche tarifzustandig sind die Vereinigungen der nicht kirchlichen Arbeitgeber in der Pflegebranche die kirchliche Dienstnehmerseite die kirchliche DienstgeberseiteDie erste Kommission wurde am 11 September 2009 auf die Vorschlage von ver di dem Arbeitgeberverband Pflege der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbande sowie den Arbeitsrechtlichen Kommissionen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschlands bzw des Deutschen Caritasverbands berufen 4 Vorsitzender der Kommission war Rainer Bruckers der auch geschaftsfuhrendes Vorstandsmitglied der Arbeiterwohlfahrt AWO war 5 Am 2 Oktober 2013 ist wieder ein Antrag auf Errichtung einer Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche gestellt worden Bis zum 4 Dezember 2013 konnen die vorschlagsberechtigten Organisationen geeignete Mitglieder und stellvertretende Mitglieder vorschlagen 6 Das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales wird dann die Kommissionsmitglieder benennen Beschlusse der Kommission Bearbeiten Die Kommission ist nur beschlussfahig wenn alle acht Mitglieder anwesend oder vertreten sind Ein Beschluss kommt erst zustande wenn in vier verschiedenen Gruppen jeweils eine Dreiviertelmehrheit dafur stimmt Es mussen also vier Abstimmung erfolgen an der jeweils unterschiedliche Kommissionsmitglieder teilnehmen Erforderlich ist jeweils eine Dreiviertelmehrheit der Mitglieder der nicht kirchlichen Arbeitnehmer und der nicht kirchlichen Arbeitgeber der Mitglieder der kirchlichen Arbeitnehmer und der kirchlichen Arbeitgeber der Mitglieder der nicht kirchlichen Arbeitnehmer und der kirchlichen Arbeitnehmer der Mitglieder der nicht kirchlichen Arbeitgeber und der kirchlichen ArbeitgeberPflege Mindestlohn BearbeitenNachdem sich die Kommission auf einen Mindestlohn geeinigt hatte 7 erliess das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales am 15 Juli 2010 die Pflegearbeitsbedingungenverordnung 8 Mit Wirkung zum 1 August 2010 gilt damit in Deutschland erstmals ein Pflege Mindestlohn Der Mindestlohn gilt fur alle Arbeitnehmer die in Deutschland in der Pflegebranche arbeiten unabhangig davon ob der Arbeitgeber ein inlandisches oder ein auslandisches Pflegeunternehmen ist Am 4 September 2014 hat sich die Pflegekommission daruber verstandigt 9 dass der Pflege Mindestlohn ab dem 1 Januar 2015 in drei Schritten bis ins Jahr 2017 schrittweise weiter angehoben werden soll Ein fur allgemeinverbindlich erklarter Tarifvertrag geht jedoch einer Rechtsverordnung mit Mindestarbeitsbedingungen vor soweit sich die Geltungsbereiche uberschneiden 13 AEntG 10 West Deutschland Berlin Ost Deutschland ab 1 August 2010 8 50 Euro Stunde 7 50 Euro Stundeab 1 Januar 2012 8 75 Euro Stunde 7 75 Euro Stundeab 1 Juli 2013 9 00 Euro Stunde 8 00 Euro Stundeab 1 Januar 2015 9 40 Euro Stunde 8 65 Euro Stundeab 1 Januar 2016 9 75 Euro Stunde 9 00 Euro Stundeab 1 Januar 2017 10 20 Euro Stunde 9 50 Euro Stunde Lander Baden Wurttemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland und Schleswig Holstein Lander Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Es fehlen Angaben fur 2018 2019 angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Mit der von der vierten Pflegekommission am 28 Januar 2020 beschlossenen Vierten Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche wurden erstmals differenzierte Mindestlohne auch fur Pflegefachkrafte und Angelernte festgelegt Ausserdem wurde darin ab 2021 2022 ein Anspruch auf sechs Tage mehr 2020 funf Tage mehr Tage bezahlten Urlaubs im Vergleich zum gesetzlichen Anspruch nach Bundesurlaubsgesetz festgelegt 11 Dabei gelten ab September 2021 bzw fur Fachkrafte bereits ab Juli 2021 einheitliche Mindestlohne fur Ost und Westdeutschland Ausgenommen sind diejenigen die in privaten Haushalten Pflege leisten Dort gilt der allgemeine Mindestlohn 9 50 Euro im ersten Halbjahr 2021 9 60 Euro im zweiten Halbjahr 2021 9 82 Euro im ersten Halbjahr 2022 10 45 Euro im zweiten Halbjahr 2022 12 Fur Pflegekrafte ohne Ausbildung gilt die folgende Tabelle 13 Pflegehilfskrafte West Deutschland Berlin Ost Deutschlandab 1 Juli 2020 11 60 Euro Stunde 11 20 Euro Stundeab 1 April 2021 11 80 Euro Stunde 11 50 Euro Stundeab 1 September 2021 12 00 Euro Stunde 12 00 Euro Stundeab 1 April 2022 12 55 Euro Stunde 12 55 Euro StundeFur Pflegekrafte mit mindestens 1 jahriger Ausbildung gilt 13 Pflegekrafte mit mindestens 1 jahriger Ausbildung West Deutschland Berlin Ost Deutschlandab 1 April 2021 12 50 Euro Stunde 12 20 Euro Stundeab 1 September 2021 12 50 Euro Stunde 12 50 Euro Stundeab 1 April 2022 13 20 Euro Stunde 13 20 Euro StundePflegefachkraften ist bis zum 30 Juni 2021 mindestens so viel zu zahlen wie Pflegekraften mit mindestens 1 jahriger Ausbildung danach gilt die folgende Tabelle 13 Pflegefachkrafte West Deutschland Berlin Ost Deutschlandab 1 Juli 2021 15 00 Euro Stunde 15 00 Euro Stundeab 1 April 2022 15 40 Euro Stunde 15 40 Euro StundeWeitere Entwicklungen BearbeitenAuf Basis des am 11 Juni 2021 verabschiedeten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes GVWG werden Pflegeeinrichtungen seit dem 1 September 2022 nur noch dann zur Versorgung zugelassen wenn sie ihre Pflege und Betreuungskrafte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder sie mindestens in der entsprechenden Hohe entlohnen 72 Abs 3a bis 3f SGB XI 14 15 Literatur BearbeitenThorsten Siefarth Arbeits Dienst und Berufsrecht im Pflegeunternehmen Fur Mitarbeiter innen und Fuhrungskrafte Quidditas Petershausen 2013 ISBN 978 3 944589 00 8 Zwei Bande Weblinks BearbeitenVerordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche Pflegearbeitsbedingungenverordnung PflegeArbbV vom 15 Juli 2010 BAnz S 2571 FNA 810 1 68 1 16 Zweite Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2 PflegeArbbV vom 27 November 2014 BAnz AT 28 11 2014 V1 17 Dritte Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung 3 PflegeArbbV vom 1 August 2017 BAnz AT 11 08 2017 V1 18 Vierte Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung 4 PflegeArbbV vom 22 April 2020 BAnz AT 28 04 2020 V2 19 Einzelnachweise Bearbeiten Arbeitnehmer Entsendegesetz vom 20 April 2009 BGBl I S 799 Gegenuber dem ursprunglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7 Oktober 2008 BT Drucksache 16 10486 PDF 255 kB wurden aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses fur Arbeit und Soziales vom 21 Januar 2009 BT Drs 16 11669 PDF 2 1 MB eine besondere Kommissionslosung fur die Pflegebranche in den Gesetzentwurf aufgenommen der in der veranderten Fassung am 22 Januar 2009 vom Bundestag beschlossen wurde Plenarprotokoll 16 200 PDF 2 1 MB Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24 Juni 2020 5 AZR 93 19 Liste der Mitglieder der Kommission Pressemitteilung der BMAS Bekanntmachung uber das Vorschlagsrecht zur Benennung von Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Kommission nach 12 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes vom 10 Oktober 2013 Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23 Oktober 2013 B2 Verdi Pressemitteilung vom 25 Marz 2010 Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche Pflegearbeitsbedingungenverordnung PflegeArbbV vom 15 Juli 2010 Bundesanzeiger Ausgabe Nr 110 vom 27 Juli 2010 Seite 2571 Memento vom 13 Januar 2014 im Internet Archive Pressemitteilung BMAS vom 5 September 2014 vgl Mehr Geld fur Pflegekrafte Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag fur die Pflege Pflegeborse 9 Februar 2021 Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung In bmas de Bundesministerium fur Arbeit und Soziales abgerufen am 21 Mai 2021 Der Mindestlohn in der Pflegebranche In dmrz de Deutsches Medizinrechenzentrum abgerufen am 22 Mai 2021 a b c Vierte Verordnung uber zwingende Arbeitsbedingungen fur die Pflegebranche Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung 4 PflegeArbbV Vom 22 April 2020 In bmas de Bundesministerium fur Arbeit und Soziales abgerufen am 21 Mai 2021 Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung In bundesgesundheitsministerium de 20 August 2021 abgerufen am 25 Juli 2023 Tarifliche Entlohnung in der Pflege ab 1 September 2022 Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz GVWG In der paritaetische de 18 Juni 2021 abgerufen am 25 Juli 2023 mit Ablauf des 31 Dezember 2014 ausser Kraft getreten Geltung vom 1 Januar 2015 bis 31 Oktober 2017 Geltung vom 1 November 2017 bis 30 April 2020 Geltung vom 1 Mai 2020 bis 30 April 2022Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mindestarbeitsbedingungen Pflegebranche amp oldid 235828051