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Die Allgemeinverbindlicherklarung AVE eines Tarifvertrags nach 5 Tarifvertragsgesetz bewirkt nach deutschem Recht dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch fur alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und raumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Rechtsgrundlage 3 Verfahren 4 Haufigkeit von Allgemeinverbindlicherklarungen 5 Allgemeinverbindliche Wirkung von Branchentarifvertragen uber Mindestarbeitsbedingungen 6 Gewerkschaftliche und tarifpolitische Bedeutung 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenTarifvertrage konnen durch das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeber und der Spitzenorganisation der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss fur allgemeinverbindlich erklart werden wenn dies die Tarifvertragsparteien gemeinsam beantragen und wenn die Allgemeinverbindlicherklarung im offentlichen Interesse geboten erscheint Die Allgemeinverbindlicherklarung erscheint in der Regel im offentlichen Interesse geboten wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich fur die Gestaltung der Arbeitsbedingungen uberwiegende Bedeutung erlangt hat oder die Absicherung der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung eine Allgemeinverbindlicherklarung verlangt Fur die Allgemeinverbindlicherklarung eines Tarifvertrages uber eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien die Beitrage einzieht und Urlaubsvergutung betriebliche Altersversorgung Ausbildungsvergutung Lohnausgleich gewahrt oder eine zusatzliche betriebliche oder uberbetriebliche Vermogensbildung der Arbeitnehmer schafft ist ein offentliches Interesse bereits dann gegeben wenn durch die Allgemeinverbindlicherklarung die Funktionsfahigkeit der gemeinsamen Einrichtung gesichert werden soll An einen fur allgemeinverbindlich erklarten Tarifvertrag uber eine gemeinsame Einrichtung sind in dessen Geltungsbereich auch solche Arbeitgeber gebunden die an einem anderen Tarifvertrag gebunden sind Rechtsgrundlage BearbeitenRechtsgrundlage fur die Erklarung der Allgemeinverbindlichkeit ist 5 Tarifvertragsgesetz Verfahren BearbeitenDas Verfahren wird durch den Antrag der Tarifvertragsparteien Gewerkschaft und Arbeitgebervereinigung eingeleitet Vor der Entscheidung uber den Antrag ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern die von der Allgemeinverbindlicherklarung betroffen werden wurden den am Ausgang des Verfahrens interessierten Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber sowie den obersten Arbeitsbehorden der Lander auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme sowie zur Ausserung in einer mundlichen und offentlichen Verhandlung zu geben Die Allgemeinverbindlicherklarung und der allgemeinverbindlich erklarte Tarifvertrag wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht Ein Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifvertrage 1 kann auch im Internet auf der Seite des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales abgerufen werden Die Allgemeinverbindlichkeit endet wenn der Tarifvertrag gekundigt wird oder ausser Kraft tritt oder wenn die Allgemeinverbindlichkeit aufgehoben wird Die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklarung ist aufgrund der Neuregelung im Tarifautonomiestarkungsgesetz in erster Instanz von den Landesarbeitsgerichten zu uberprufen Zuvor war der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eroffnet gewesen Haufigkeit von Allgemeinverbindlicherklarungen BearbeitenSeit Beginn der 1990er Jahre hat sich der Anteil der allgemeinverbindlich erklarten Tarifvertrage an allen geltenden Ursprungstarifvertragen von 5 4 auf 1 5 im Jahr 2008 verringert 2 Der wichtigste Grund fur diesen Ruckgang liegt in der zunehmend ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite zu diesem Instrument In den Tarifausschussen haben die Arbeitgebervertreter in den letzten Jahren sehr viel haufiger als fruher von ihrem Vetorecht gegen Allgemeinverbindlicherklarungsantrage Gebrauch gemacht manchmal auch gegen den Willen des betreffenden Branchenarbeitgeberverbands Die Folge ist dass die Allgemeinverbindlichkeit in Branchen in denen sie fruher regelmassig beantragt und ausgesprochen wurde wie z B dem Einzelhandel heute kaum noch eine Bedeutung hat Allgemeinverbindliche Wirkung von Branchentarifvertragen uber Mindestarbeitsbedingungen BearbeitenTarifvertrage die Mindestarbeitsbedingungen fur bestimmte Branchen insbesondere einen Branchen Mindestlohn festlegen konnen durch eine Rechtsverordnung nach 7 oder 7a Arbeitnehmerentsendegesetz eine allgemeinverbindliche Wirkung erlangen Hierdurch sollen angemessene Mindestarbeitsbedingungen fur grenzuberschreitend entsandte und fur regelmassig im Inland beschaftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen und durchgesetzt werden sowie faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gewahrleistet werden Gewerkschaftliche und tarifpolitische Bedeutung BearbeitenDie Gewerkschaften fordern die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifvertragen uberwiegend in Branchen mit einer geringen Tarifbindung und mit geringen Zahlen von Gewerkschaftsmitgliedern In Branchen mit hoher Tarifbindung und hohen Mitgliederzahlen fordern die Gewerkschaften ausdrucklich keine Allgemeinverbindlichkeit Der Grund liegt darin dass bei allgemeinverbindlichen Tarifvertragen auch Nicht Mitglieder von Gewerkschaften einen unmittelbaren Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben Dies wird von den Gewerkschaftsmitgliedern die einen monatlichen Gewerkschaftsbeitrag zahlen als unfair betrachtet 3 Literatur BearbeitenKommentierungen zum TVG z B Rolf Wank in Wiedemann TVG Kommentar 7 Auflage Munchen 2007 Martin Henssler in Henssler Willemsen Kalb Arbeitsrecht 3 Auflage Koln 2008 Ulrich Sittard Voraussetzungen und Wirkungen der Tarifnormerstreckung nach 5 TVG und dem AEntG Munchen 2010Weblinks BearbeitenBMAS Allgemeinverbindliche Tarifvertrage Erlauterungen des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales nebst Link auf die aktuelle Liste der allgemeinverbindlichen Tarifvertrage Abruf 1 Juli 2022 Glossar zur Tarifpolitik WSI Tarifarchiv Johannes Kirsch Die Allgemeinverbindlicherklarung von Tarifvertragen ein Instrument in der Krise in WSI Mitteilungen 7 2003 Gesetzliche Stutzen fur das Tarifsystem Bieten die Allgemeinverbindlicherklarung von Tarifvertragen und das Entsendegesetz Schutz vor Armutslohnen In Bockler Impuls 9 2006 PDF 78 kB Einzelnachweise Bearbeiten BMAS Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifvertrage Stand 1 April 2022 Abruf 1 Juli 2022 Europaische Staaten stutzen das Tarifgefuge PDF 128 kB Bocklerimpuls 6 2009 Garnet Alps Carsten Maass Hartmut Meine Uwe Stoffregen Gewerkschaft ja bitte Ein Handbuch fur Betriebsrate Vertrauensleute und Aktive 4 Auflage VSA Verlag Hamburg 2023 ISBN 978 3 96488 160 1 S 169 170 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeinverbindlicherklarung amp oldid 231811030