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Die Richtlinien fur Arbeitsvertrage in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes AVR Caritas sind das Regelwerk nach dem die hauptamtlichen Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste in der Caritas beschaftigt und entlohnt werden Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich um Kollektivvereinbarungen besonderer Art Mit ihnen werden allgemeine Bedingungen fur die Vertragsverhaltnisse der bei den Kirchen beschaftigten Arbeitnehmer durch eine paritatisch aus Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeiterseite zusammengesetzte Arbeitsrechtliche Kommission festgelegt 1 Regionale Einteilung bezuglich des AVR CaritasDie AVR sind teilweise noch an den BAT des Offentlichen Dienstes bzw an den TVoD angelehnt Sie sind aber kein Tarifvertrag im rechtlichen Sinn da sie nicht mit einer Gewerkschaft vereinbart worden sind 2 Auf das einzelne Arbeitsverhaltnis finden die AVR deshalb nur Anwendung wenn dies die Vertragsparteien vereinbaren Eine unmittelbare normative Wirkung haben die AVR auch dann nicht wenn ein im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen erlassenes Kirchengesetz dies vorsehen sollte 3 Die AVR bzw die Anderungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission AK des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet und beschlossen 4 5 Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission sechs Regionalkommissionen und dem der Vorsitzenden Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission wahlen jeweils Leitungsausschusse 2 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission Seit dem Jahr 2005 gibt es sechs Regionalkommissionen der AK In ihnen konnen Absenkungen von Urlaubs und Weihnachtsgeld Anderungen der Arbeitszeit und in festgelegten Grenzen Erhohungen und Absenkung von Dienstbezugen beschlossen werden Die Regionen sind Region Nord Bistumer Hildesheim Osnabruck und Offizialatsbezirk Oldenburg mit je sechs Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber Region Ost Erz Bistumer Berlin Dresden Meissen Erfurt Gorlitz Hamburg und Magdeburg mit je zwolf Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber Region Nordrhein Westfalen Erz Bistumer Aachen Essen Koln Paderborn und Munster ohne den Offizialatsbezirk Oldenburg mit je zehn Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber Region Mitte Bistumer Fulda Limburg Mainz Speyer und Trier mit je zehn Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber Region Baden Wurttemberg Erzbistum Freiburg und Bistum Rottenburg Stuttgart mit je sechs Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber Region Bayern Erz Bistumer Augsburg Bamberg Eichstatt Munchen und Freising Passau Regensburg sowie Wurzburg mit je vierzehn Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber Bundesweit zustandig ist eine Kommissions Geschaftsstelle sowie seitige Geschaftsstellen Die Zentrale Schlichtungsstelle ist bei der Kommissions Geschaftsstelle angesiedelt Die offizielle Textausgabe wird im Lambertus Verlag herausgegeben Siehe auch BearbeitenArbeitsrecht der KirchenWeblinks BearbeitenOffizieller Text der AVR Caritas zum Download Gehaltsrechner AVR Caritas Mit den offiziellen Tabellen des Deutschen Caritasverbandes Literaturhinweise zur AVR Regionalkommissionen der Arbeitsrechtlichen KommissionFussnoten Bearbeiten BAG Urteil vom 29 Juni 2017 6 AZR 485 16 BAG Beschluss vom 23 Januar 2002 4 AZN 760 01 BAG Urteil vom 8 Juni 2005 4 AZR 412 04 Rdnr 53 NZA 2006 611 615 ff Arbeitsrechtliche Kommission Beschlusse Memento vom 31 Oktober 2018 im Internet Archive https www caritas de glossare arbeitsrechtlichekommission Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title AVR Caritas amp oldid 237287507