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Lex loci laboris lat Gesetz des Arbeitsortes ist ein juristischer Fachbegriff aus dem internationalen Privatrecht Es bezeichnet das Prinzip dass dasjenige Recht angewandt werden soll das am jeweiligen Arbeitsort gilt Relevant wird dies unter anderem bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland Sonstiges BearbeitenLatein im Recht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex loci laboris amp oldid 173140935