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Ausstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht und bezeichnet den Tatbestand dass bei einer vorubergehenden Verlagerung des Beschaftigungsortes eines Beschaftigten aus dem Inland in das Ausland weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften uber Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung gelten Gesetzliche Grundlage ist 4 SGB IV Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen fur die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften vor so strahlen diese in das Ausland aus Zu beachten ist dass es bei einer Entsendung in das Ausland in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung in den jeweiligen Staaten unterschiedliche Regelungen geben kann so dass dieser Artikel nur grundsatzliche Fragen beleuchten kann Inhaltsverzeichnis 1 Merkmale einer Entsendung 2 Vorliegen einer Ausstrahlung 3 Ende einer Ausstrahlung 4 Folgen der Ausstrahlung 5 Prufung der Voraussetzungen 6 Siehe auchMerkmale einer Entsendung BearbeitenEine Entsendung im Sinne des Ausstrahlungsbegriffes ist durch bestimmte Merkmale gekennzeichnet Sie liegt vor wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt um dort fur seinen Arbeitgeber eine Beschaftigung auszuuben Wird ein Arbeitnehmer extra zum Zwecke einer Entsendung eingestellt so ist die Voraussetzung erfullt wenn sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland befunden hat Vorliegen einer Ausstrahlung BearbeitenIm Sinne des 4 SGB IV liegt eine Ausstrahlung unter folgenden Voraussetzungen vor Die Entsendung erfolgt in ein Gebiet ausserhalb des Geltungsbereiches des Sozialgesetzbuches d h ausserhalb Deutschlands im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschaftigungsverhaltnisses Die Entsendung muss im Voraus vertraglich oder durch die Eigenart der Beschaftigung z B fur ein bestimmtes Bauprojekt befristet sein Wird eine zunachst zeitlich begrenzte Entsendung fortgesetzt und ist die Fortsetzung vertraglich moglich so gilt die Entsendung insgesamt als im Voraus zeitlich begrenzt Dies gilt nicht wenn im Vertrag eine automatische Verlangerung vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde Die Voraussetzung einer zeitlichen Befristung der Entsendung ist auch dann erfullt wenn der Arbeitnehmer fur mehrere Zeitraume hintereinander ins Ausland entsandt wird sofern die Beschaftigung insgesamt im Voraus zeitlich befristet ist Das Ende der Entsendung kann auch auf das Erreichen der Altersgrenze fur eine Vollrente wegen Alters durch den Arbeitnehmer festgesetzt werden Das Gesetz sieht keine Hochstgrenze fur die zeitliche Befristung der Entsendung vor Der Arbeitgeber ist berechtigt den entsandten Arbeitnehmer jederzeit aus dem Ausland zuruckzurufen d h der Arbeitnehmer bleibt fur die Dauer des Auslandsaufenthaltes in den Betrieb in Deutschland eingegliedert Der Arbeitgeber ist weiterhin weisungsbefugt gegenuber dem Arbeitnehmer Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt richtet sich gegen den Arbeitgeber in Deutschland d h nicht gegen eine rechtlich eigenstandige Tochterfirma Das Arbeitsentgelt wird nicht an die auslandische Firma weiterbelastet Ende einer Ausstrahlung BearbeitenUnter bestimmten Umstanden endet eine Ausstrahlung und damit auch die Anwendung deutscher Rechtsvorschriften Dies ist beispielsweise der Fall wenn zwar der Beschaftigungsort im Ausland gleich bleibt aber der Arbeitgeber im Inland gewechselt wird Bei Betriebsubernahmen gilt dies nicht Weiterhin endet die Ausstrahlung wenn die befristete Entsendung in eine unbefristete Auslandsbeschaftigung umgewandelt wird Folgen der Ausstrahlung BearbeitenWenn eine Entsendung die Voraussetzungen fur die Ausstrahlung erfullt so gilt fur die Beschaftigung im Ausland weiterhin das deutsche Recht uber soziale Sicherheit Das heisst eine solche Beschaftigung ist hinsichtlich Versicherungs und Beitragspflicht nach inlandischem Recht zu beurteilen Genauere Regelungen finden sich in den Richtlinien zur Versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Einstrahlung und Ausstrahlung die von den Spitzenverbanden der Kranken Renten und Unfallversicherungstrager sowie der Bundesagentur fur Arbeit herausgegeben werden Unter Umstanden kann es dazu kommen dass ein Arbeitnehmer fur den wegen Ausstrahlung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden sind zeitgleich auch in dem Land in das er entsandt wird den dortigen Rechtsvorschriften uber soziale Sicherheit unterliegt und es somit zu Doppelversicherung kommt Um dies zu vermeiden gibt es zwischen vielen Staaten uber und zwischenstaatliche Vereinbarungen Diese Regelungen sind sofern sie vom deutschen Recht abweichen vorrangig vor den deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden falls die betroffenen Personen vom personlichen sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich dieser Abkommen erfasst werden Prufung der Voraussetzungen BearbeitenDie Prufung ob die Voraussetzungen fur eine Ausstrahlung vorliegen erfolgt durch die zustandige Krankenkasse Fur den Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung ist diese Beurteilung vom zustandigen Unfallversicherungstrager vorzunehmen Die Krankenkassen beraten die Arbeitgeber auch hinsichtlich Besonderheiten in den einzelnen Entsendestaaten Besteht kein Versicherungsschutz bei einer Krankenkasse entscheidet dies der zustandige Rentenversicherungstrager In beiden Fallen wendet man sich mit dem Antrag auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung Vordruck A 1 fruher E101 an die zustandige Stelle sofern es sich um einen EU bzw EWR Staat handelt in den der Arbeitnehmer entsandt wird Siehe auch BearbeitenEntsendung Sozialversicherung Einstrahlung Sozialversicherung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausstrahlung Sozialversicherung amp oldid 214081098