www.wikidata.de-de.nina.az
Das Heilmittelwerbegesetz HWG bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG und den Berufsordnungen den rechtlichen Rahmen fur Werbung im deutschen Gesundheitswesen Es gilt fur die Hersteller und Anbieter von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Leistungserbringer u a Krankenhauser Apotheken und in eingeschranktem Umfang Arzte 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die Werbung auf dem Gebiete des HeilwesensKurztitel HeilmittelwerbegesetzAbkurzung HWGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2121 20Ursprungliche Fassung vom 11 Juli 1965 BGBl I S 604 Inkrafttreten am 15 Juli 1965Neubekanntmachung vom 19 Oktober 1994 BGBl I S 3068 Letzte Anderung durch Art 2 G vom 11 Juli 2022 BGBl I S 1082 Inkrafttreten derletzten Anderung 19 Juli 2022 Art 6 G vom 11 Juli 2022 GESTA C021Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Heilmittelwerbegesetz soll in erster Linie Gefahren begegnen die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemasse Selbstmedikation unabhangig davon drohen ob sie im Einzelfall wirklich eintreten Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes sollen verhindern dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden 2 Die Bezeichnung Heilmittelwerbegesetz ist irrefuhrend da es seit 19 Juli 2022 auch Regelungen gegen irrefuhrende Werbung fur Schwangerschaftsabbruch enthalt obwohl eine Schwangerschaft keine Krankheit ist Vorher war die Werbung fur den Abbruch der Schwangerschaft in 219a Strafgesetzbuch im Abschnitt Straftaten gegen das Leben unter Strafe gestellt Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Inhalt 2 1 Pflichtangaben 2 2 Verbot irrefuhrender Werbung 2 3 Laienwerbung 2 4 Verbot von Werbegeschenken 2 5 Strafvorschriften 3 Klagebefugnis 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAnwendungsbereich BearbeitenGemass 1 Abs 1 HWG 3 findet das Gesetz Anwendung auf Werbung fur Arzneimittel Medizinprodukte andere Mittel Verfahren Behandlungen und Gegenstande Schwangerschaftsabbruch sowie medizinisch nicht indizierte plastisch chirurgische Eingriffe z B Schonheitsoperationen Der Begriff der Werbung ist im HWG weit gefasst Er umfasst alle produkt oder leistungsbezogenen Aussagen die darauf angelegt sind den Absatz des beworbenen Arzneimittels zu fordern Die Nennung eines bestimmten Arzneimittelnamens stellt sich regelmassig als eine fur die Absatzforderung des Mittels geeignete Massnahme dar und wird vom Verkehr als eine dieser Forderung auch dienende Massnahme verstanden Fur die Anwendung der Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes reicht es nach dessen Schutzzweck aus dass die betreffende Massnahme neben anderen Zwecken auch auf den Absatz eines oder mehrerer bestimmter Arzneimittel gerichtet ist 4 Inhalt BearbeitenPflichtangaben Bearbeiten 4 HWG 5 verpflichtet dazu bei der Werbung fur ein Arzneimittel die in 4 Abs 1 HWG aufgefuhrten Pflichtangaben zu machen An ihre Stelle tritt bei der Werbung ausserhalb der Fachkreise die Pflicht zu der allseits bekannten Angabe Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Formulierung um eine weibliche Form erganzt und neutraler gestaltet werden Der Satz soll damit zukunftig wie folgt lauten Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Arztin Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke 6 Nach Inkrafttreten der Gesetzesanderung sind funf Monate als Ubergangszeit vorgesehen 7 Verbot irrefuhrender Werbung Bearbeiten Auch im Ubrigen unterscheidet das Heilmittelwerbegesetz grundsatzlich zwischen einer Werbung fur die in 1 HWG genannten Produkte und Behandlungen gegenuber Fachkreisen die in 2 HWG 8 definiert werden und gegenuber Laien Irrefuhrende Werbung 9 oder Werbung fur nicht zugelassene Arzneimittel 10 ist generell verboten Laienwerbung Bearbeiten Fur verschreibungspflichtige Arzneimittel darf ausserhalb von Fachkreisen nicht geworben werden 11 HWG 11 enthalt daruber hinaus einen Katalog von Werbeaussagen inhalten und massnahmen die in der Werbung mit Arzneimitteln ausserhalb der Fachkreise generell untersagt sind Dazu gehort z B das Verbot der Werbung mit Empfehlungen durch Wissenschaftler im Gesundheitsbereich tatige Personen oder Prominente das Verbot der Wiedergabe von Krankengeschichten sofern diese missbrauchlich abstossend oder irrefuhrend sind das Verbot der Abbildung von Vorher Nachher Darstellungen oder von Krankheitssymptomen sofern diese Abbildungen missbrauchlich abstossend oder irrefuhrend sind das Verbot von Werbeaussagen die nahelegen dass sich die Gesundheit bei Nichtverwenden eines Produkts verschlechtert oder das Verbot der Werbung mit Preisausschreiben oder Verlosungen sofern diese einer unzweckmassigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten Im Jahr 2012 erfuhr das HWG hinsichtlich dieses Kataloges einige wesentliche Neuerungen 12 Dabei wurden Vorher Nachher Darstellungen und Krankengeschichten bis dato komplett verboten mit der Massgabe erlaubt dass sie nicht missbrauchlich abstossend oder irrefuhrend sein durfen Ausserdem wurden die folgenden bis dato geltenden Verbote aufgehoben das Verbot der Werbung mit Arzten oder Apothekern in Berufskleidung oder bei der Ausubung ihres Berufs das Verbot der Werbung mit Angaben wonach das Produkt oder die Behandlung arztlich zahnarztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder gepruft ist oder angewendet wird das Verbot der Werbung mit fremd oder fachsprachlichen Bezeichnungen soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind und das Verbot von Veroffentlichungen die zu Selbstdiagnosen verleiten konnten Verbot von Werbegeschenken Bearbeiten Eine weitere wichtige Bestimmung enthalt 7 HWG 13 der Zuwendungen und sonstige Werbegaben zu Zwecken der Arzneimittelwerbung untersagt soweit von sehr eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen wird Eine Ausnahme ist die Abgabe von Zuwendungen und sonstige Werbegaben soweit es sich um geringwertige Kleinigkeiten handelt Die Grenze der Geringwertigkeit wird aber bereits bei einem Wert von uber 1 Euro uberschritten 14 Nach 12 HWG 15 wird die Werbung fur Behandlungen verboten die sich auf die Linderung bzw Beseitigung von bestimmten Krankheiten bei Menschen Anlage Abschnitt A z B nach IfSG meldepflichtige Krankheiten Krebserkrankungen usw oder Tieren Anlage Abschnitt B z B Krankheiten gemass TierSAnzV und TierKrMeldeV Krebserkrankungen Koliken bei Pferden und Rindern usw beziehen Strafvorschriften Bearbeiten In 14 HWG 16 findet sich eine Strafvorschrift die die irrefuhrende Werbung nach 3 HWG unter Strafe stellt Das HWG ist damit Teil des Nebenstrafrechts Alle ubrigen Verletzungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet Klagebefugnis BearbeitenBei den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne des 3a UWG 17 Verstosse gegen diese gesetzlichen Vorschriften konnen deshalb u a von allen Konkurrenten verfolgt werden oder auch von Verbanden die zur Forderung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder tatig werden Bekannt fur derartige Rechtsstreitigkeiten ist insbesondere der in Berlin ansassige Verband Sozialer Wettbewerb mit 142 Verfahren alleine im Jahre 2017 18 19 Literatur BearbeitenUlf Doepner Heilmittelwerbegesetz 2 Auflage Vahlen Verlag 2000 ISBN 3 8006 1541 X Peter Bulow Gerhard Ring Markus Artz Kerstin Brixius Heilmittelwerbegesetz Kommentar Gesetz uber die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens HWG 4 Auflage Heymanns Verlag 2011 ISBN 978 3 452 26673 6 Hans Georg Riegger Heilmittelwerberecht Verlag C H Beck 2009 ISBN 978 3 406 58522 7Weblinks BearbeitenText des Heilmittelwerbegesetzes Hermann Josef Omsels Online Kommentar zum Heilmittelwerbegesetz im Online Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Einzelnachweise Bearbeiten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Beschluss der 2 Kammer des Ersten Senats vom 30 April 2004 1 BvR 2334 03 Rn 1 23 BGH Urteil vom 26 Marz 2009 I ZR 213 06 Tz 17 Festbetragsfestsetzung 1 Abs 1 HWG BGH Urteil vom 26 Marz 2009 I ZR 213 06 Tz 13 Festbetragsfestsetzung 4 HWG bundesgesundheitsministerium de Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung von Lieferengpassen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln Arzneimittel Lieferengpassbekampfungs und Versorgungsverbesserungsgesetz ALBVVG Artikel 7 Anderung des Heilmittelwerbegesetzes bundesgesundheitsministerium de PDF Neuer Warntext in Werbespots Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Arztin In spiegel de 5 April 2023 abgerufen am 5 April 2023 2 HWG 3 HWG 3a HWG 11 HWG Zweites Gesetz zur Anderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften 2 AMGuaAndG vom 19 Oktober 2012 Bundesgesetzblatt I S 2192 Nr 50 7 HWG BGH Urteil vom 9 September 2010 I ZR 98 08 Tz 22 Bonuspunkte 12 HWG 14 HWG 3a UWG Klage gegen Cathy Hummels Ich sehe mich als Frauenzeitschrift Spiegel Online 11 Februar 2019 abgerufen am 12 Februar 2019 Das steckt hinter der Abmahnwelle des Verbands Sozialer Wettbewerb Horizont 22 Juli 2018 abgerufen am 12 Februar 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heilmittelwerbegesetz amp oldid 239344822