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Die Verordnung EG Nr 178 2002 Lebensmittelbasisverordnung 1 ist die Grundlage des harmonisierten Lebensmittelrechts und Futtermittelrechts in der Europaischen Union Verordnung EG Nr 178 2002Titel Verordnung EG Nr 178 2002 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 28 Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsatze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur Errichtung der Europaischen Behorde fur Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur LebensmittelsicherheitBezeichnung nicht amtlich LebensmittelbasisverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Lebensmittelrecht UmweltrechtGrundlage EGV insbesondere Art 37 95 133 und 152 Abs 4 lit bVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 21 Februar 2002Fundstelle ABl L Nr 31 1 Februar 2002 S 1 24Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Gliederung 2 1 Kapitel I 2 1 1 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 2 1 2 Artikel 2 Definition von Lebensmittel 2 1 3 Artikel 3 Sonstige Definitionen 2 2 Kapitel II 2 3 Kapitel III 2 4 Kapitel IV 2 5 Kapitel V 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenMit Inkrafttreten der Lebensmittelbasisverordnung wurde das Lebensmittelrecht der EU grundlegend verandert und zugleich harmonisiert Sie und die in ihrer Folge ergangenen Regelungen wechselten von der vorigen Methodik uber national umzusetzende Richtlinien zum Instrument der Verordnungen die direkt gelten und zu denen die Mitgliedstaaten allenfalls noch Regelungen zur Ausfuhrung oder zur Ahndung von Verstossen zu schaffen haben Sie fuhrte eine Reihe von Grundsatzen ein wie das Prinzip der Risikoanalyse Transparenz Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers fur die Lebensmittelsicherheit und der Ruckverfolgbarkeit Ihr Zustandekommen wurde wesentlich durch die internationalen Codex Alimentarius Standards beeinflusst 2 Die Einfuhrung der Basisverordnung fuhrte dazu dass in Deutschland im Jahr 2005 mit dem Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch ein neues nationales Rahmengesetz fur das Lebensmittelrecht eingefuhrt werden musste Gliederung BearbeitenDie Basisverordnung ist in 5 Kapitel gegliedert Kapitel I Bearbeiten Hier wird in 3 Artikeln der Zweck und der Anwendungsbereich der Verordnung festgelegt und es werden Begriffe fur den Geltungsbereich des EU Lebensmittelrechts definiert Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich Bearbeiten In diesem Artikel werden die grundlegenden Ziele des EU Lebensmittelrechts beschrieben Das EU Lebensmittelrecht soll einerseits ein hohes Schutzniveau fur die Gesundheit des Menschen schaffen und andererseits ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts gewahrleisten Dabei soll die auch Vielfalt der Nahrungsmittel in der EU berucksichtigt werden Die Verordnung gilt fur alle Produktions Verarbeitungs und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und Futtermitteln von der landwirtschaftlichen Urproduktion Primarproduktion bis zur Abgabe an den Endverbraucher Einzelhandel Sie gilt nicht fur die Primarproduktion Anbau Zucht Jagd Fischen fur den privaten hauslichen Gebrauch oder fur die hausliche Verarbeitung Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum hauslichen privaten Verbrauch Artikel 2 Definition von Lebensmittel Bearbeiten Im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernunftigem Ermessen erwartet werden kann dass sie in verarbeitetem teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden Zu Lebensmitteln zahlen laut der Lebensmittelbasisverordnung auch Getranke Kaugummi sowie alle Stoffe die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden einschliesslich Wasser Nicht zu Lebensmitteln gehoren laut Artikel 2 Futtermittel lebende Tiere soweit sie nicht fur das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind Pflanzen vor dem Ernten Arzneimittel im Sinne der Richtlinien Richtlinie 65 65 EWG 3 1 und Richtlinie 92 73 EWG 4 2 des Rates kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76 768 EWG 5 3 des Rates Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 89 622 EWG 6 4 des Rates Betaubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheitsabkommens uber die Betaubungsmittel der Vereinten Nationen 1961 und des Ubereinkommens uber psychotrope Stoffe der Vereinten Nationen 1971 Ruckstande und Kontaminanten Da Lebensmittelzusatzstoffe hier nicht ausgenommen sind gelten diese auch als Lebensmittel Artikel 3 Sonstige Definitionen Bearbeiten Gemass den Begriffsbestimmungen dieses Artikels bezeichnen im Geltungsbereich des EU Lebensmittelrechts die Ausdrucke Lebensmittelrecht die Rechts und Verwaltungsvorschriften fur Lebensmittel im Allgemeinen und die Lebensmittelsicherheit im Besonderen sei es auf gemeinschaftlicher oder auf einzelstaatlicher Ebene wobei alle Produktions Verarbeitungs und Vertriebsstufen von Lebensmitteln wie auch von Futtermitteln die fur der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfuttert werden einbezogen sind Lebensmittelunternehmen alle Unternehmen gleichgultig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie offentlich oder privat sind die eine mit der Produktion der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhangende Tatigkeit ausfuhren Lebensmittelunternehmer die naturlichen oder juristischen Personen die dafur verantwortlich sind dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfullt werden Futtermittel Stoffe oder Erzeugnisse auch Zusatzstoffe verarbeitet teilweise verarbeitet oder unverarbeitet die zur oralen Tierfutterung bestimmt sind Futtermittelunternehmen alle Unternehmen gleichgultig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie offentlich oder privat sind die an der Erzeugung Herstellung Verarbeitung Lagerung Beforderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind einschliesslich Erzeuger die Futtermittel zur Verfutterung in ihrem eigenen Betrieb erzeugen verarbeiten oder lagern Futtermittelunternehmer die naturlichen oder juristischen Personen die dafur verantwortlich sind dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Futtermittelunternehmen erfullt werden Einzelhandel die Handhabung und oder Be oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher hierzu gehoren Verladestellen Verpflegungsvorgange Betriebskantinen Grosskuchen Restaurants und ahnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung Laden Supermarkt Vertriebszentren und Grosshandelsverkaufsstellen Inverkehrbringen das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln fur Verkaufszwecke einschliesslich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe gleichgultig ob unentgeltlich oder nicht sowie den Verkauf den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst Risiko eine Funktion der Wahrscheinlichkeit einer die Gesundheit beeintrachtigenden Wirkung und der Schwere dieser Wirkung als Folge der Realisierung einer Gefahr Risikoanalyse einen Prozess aus den drei miteinander verbundenen Einzelschritten Risikobewertung Risikomanagement und Risikokommunikation Risikobewertung einen wissenschaftlich untermauerten Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung Gefahrenbeschreibung Expositionsabschatzung und Risikobeschreibung Risikomanagement den von der Risikobewertung unterschiedenen Prozess der Abwagung strategischer Alternativen in Konsultation mit den Beteiligten unter Berucksichtigung der Risikobewertung und anderer berucksichtigenswerter Faktoren und gegebenenfalls der Wahl geeigneter Praventions und Kontrollmoglichkeiten Risikokommunikation im Rahmen der Risikoanalyse den interaktiven Austausch von Informationen und Meinungen uber Gefahren und Risiken risikobezogene Faktoren und Risikowahrnehmung zwischen Risikobewertern Risikomanagern Verbrauchern Lebensmittel und Futtermittelunternehmen Wissenschaftlern und anderen interessierten Kreisen einschliesslich der Erlauterung von Ergebnissen der Risikobewertung und der Grundlage fur Risikomanagemententscheidungen Gefahr ein biologisches chemisches oder physikalisches Agens in einem Lebensmittel oder Futtermittel oder einen Zustand eines Lebensmittels oder Futtermittels der eine Gesundheitsbeeintrachtigung verursachen kann Ruckverfolgbarkeit die Moglichkeit ein Lebensmittel oder Futtermittel ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann dass er in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird durch alle Produktions Verarbeitungs und Vertriebsstufen zu verfolgen Produktions Verarbeitungs und Vertriebsstufen alle Stufen einschliesslich der Einfuhr von einschliesslich der Primarproduktion eines Lebensmittels bis einschliesslich zu seiner Lagerung seiner Beforderung seinem Verkauf oder zu seiner Abgabe an den Endverbraucher und soweit relevant die Einfuhr die Erzeugung die Herstellung die Lagerung die Beforderung den Vertrieb den Verkauf und die Lieferung von Futtermitteln Primarproduktion die Erzeugung die Aufzucht oder den Anbau von Primarprodukten einschliesslich Ernten Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion vor dem Schlachten Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse Endverbraucher den letzten Verbraucher eines Lebensmittels der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tatigkeit eines Lebensmittelunternehmens verwendet Kapitel II Bearbeiten In diesem Kapitel werden in den Artikeln 4 bis 21 die Grundprinzipien des EU Lebensmittelrecht formuliert Demnach soll sich das Lebensmittelrecht auf das Prinzip der Risikoanalyse stutzen die aus wissenschaftlicher Risikobewertung Risikomanagement und Risikokommunikation besteht Ausserdem wurde mit der Verordnung 178 2002 das sogenannte Vorsorgeprinzip eingefuhrt welches es bei mangelnder wissenschaftlicher Sicherheit erlaubt Massnahmen zum Schutz der Verbraucher zu ergreifen Mit dem Prinzip der Risikokommunikation soll sichergestellt werden dass Verbraucher Lebensmittel und Futtermittelunternehmen die Wissenschaft und alle anderen interessierten Kreise in die Risikoanalyse einbezogen werden und Massnahmen des Risikomanagements damit verstandlich und nachvollziehbar werden Dazu gehort auch dass im Zuge der Entscheidungsfindung die Offentlichkeit einbezogen konsultiert und informiert werden soll um Transparenz sicherzustellen In Kapitel II werden auch grundlegende Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit definiert Lebensmittel durfen nicht auf den Markt in Verkehr gebracht werden wenn sie nicht sicher sind und durfen den Verbraucher nicht tauschen oder irrefuhren Ausserdem werden hier grundsatzliche Pflichten fur Lebensmittelunternehmer festgelegt Jeder Lebensmittelunternehmer tragt auf seiner Produktionsstufe die Verantwortung fur die Lebensmittelsicherheit Lebensmittelunternehmen mussen Produkte zu ihren Lieferanten und Kunden zuruckverfolgen konnen Ruckverfolgbarkeit und mussen nicht sichere Lebensmittel vom Markt nehmen Rucknahme oder Ruckruf Kapitel III Bearbeiten Die Artikel 22 bis 49 dieses Kapitels bilden die Grundlage zur Einrichtung der Europaischen Behorde fur Lebensmittelsicherheit EFSA und beschreiben unter anderem den Auftrag und die Organisationsstruktur dieser Behorde Kapitel IV Bearbeiten Artikel 50 bis Artikel 52 bestimmen die Einrichtung des europaischen Schnellwarnsystems um Erkenntnisse uber von Lebens oder Futtermitteln ausgehende Gefahren schnell zwischen Mitgliedstaaten austauschen und solchen Risiken besser begegnen zu konnen Artikel 53 bis 57 regeln die Organisation von Sofortmassnahmen in Notfallen und die Grundstruktur eines Krisenmanagements Kapitel V Bearbeiten Hier wird in Artikel 58 die EU Kommission um einen Standigen Ausschuss fur die Lebensmittelkette und Tiergesundheit erweitert und fachlich unterstutzt 7 Dieser Ausschuss ersetzt den Standigen Veterinarausschuss den Standigen Lebensmittelausschuss den Standigen Ausschusses fur Tierernahrung und den Standigen Ausschusses fur Pflanzenschutz 7 Artikel 59 und 60 beschreiben die Funktionen des Ausschusses und ein mogliches Vermittlungsverfahren In Artikel 61 bis Artikel 65 folgen Schlussbestimmungen Weblinks BearbeitenGuidance on the implementation of Articles 11 12 14 17 18 19 and 20 of Regulation EC N 178 2002 on General Food Law Conclusions of the Standing Committee on the Food Chain and Animal Health Leitlinien fur die Anwendung der Artikel 11 12 14 17 18 19 und 20 der Verordnung EG NR 178 2002 uber das allgemeine Lebensmittelrecht Schlussfolgerungen des Standigen Ausschusses fur die Lebensmittelkette und Tiergesundheit PDF 163 kB Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 178 2002 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 28 Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsatze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur Errichtung der Europaischen Behorde fur Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit Codex Alimentarius Memento des Originals vom 4 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lfl bayern de Bayerische Landesanstalt fur Landwirtschaft ohne Jahr S 8 9 Richtlinie 65 65 EWG des Rates vom 26 Januar 1965 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften uber Arzneispezialitaten Richtlinie 92 73 EWG des Rates vom 22 September 1992 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 65 65 EWG und 75 319 EWG zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften uber Arzneimittel und zur Festlegung zusatzlicher Vorschriften fur homoopathische Arzneimittel Richtlinie 76 768 EWG des Rates vom 27 Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber kosmetische Mittel Richtlinie 89 622 EWG des Rates vom 13 November 1989 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Etikettierung von Tabakerzeugnissen a b Standiger Ausschuss fur die Lebensmittelkette und Tiergesundheit Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 28 Marz 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 178 2002 Lebensmittelbasisverordnung amp oldid 232255830