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Das Burgerliche Gesetzbuch erwahnt den Verbrauchervertrag unter anderem in 355 dem sog Widerrufsrecht bei Verbrauchervertragen Die Legaldefinition steht in 310 Abs 3 BGB wonach es sich um Vertrage zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher Verbrauchervertrage handelt Bei diesen Vertragen kann es sich um verschiedene Arten von Vertragen Kauf Dienst Werkvertrage usw handeln Wichtig ist dass eine der Parteien Verbraucher bzw Unternehmer ist Die Begriffe Verbraucher bzw Unternehmer sind wie folgt geregelt Verbraucher 13 BGB Verbraucher ist jede naturliche Person die ein Rechtsgeschaft zu Zwecken abschliesst die uberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstandigen beruflichen Tatigkeit zugerechnet werden konnen Entscheidend ist also der Zweck des Geschafts somit ist auch der Geschaftsmann der privat ein Fahrzeug kauft ein Verbraucher Unternehmer 14 Abs 1 BGB Unternehmer ist eine naturliche oder juristische Person oder eine rechtsfahige Personengesellschaft die bei Abschluss eines Rechtsgeschafts in Ausubung ihrer gewerblichen oder selbstandigen beruflichen Tatigkeit handelt Siehe auch BearbeitenVerbraucherschutzLiteratur BearbeitenMartin Kramer Der Gewerbebegriff im Zivilrecht Verlag Dr Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4195 5 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbrauchervertrag amp oldid 228302161