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Das Schutzgebietsgesetz SchGG vom 17 April 1886 war ein Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse in den deutschen Kolonien Kolonialrecht Es regelte die allgemeine Straf und Zivilgerichtsbarkeit im Besonderen das Arbeitsrecht das Vermogensrecht Fragen der Staatsangehorigkeit der Mischehe Verwaltungsfragen Strafvorschriften die Anwendbarkeit deutschen Rechts sowie Bergbau und Schurfrechte BasisdatenTitel SchutzgebietsgesetzFruherer Titel Gesetz betreffend die Rechtsverhaltnisseder deutschen SchutzgebieteAbkurzung SchGGArt ReichsgesetzGeltungsbereich SchutzgebieteRechtsmaterie Kolonialrecht Privatrecht StrafrechtFundstellennachweis 4124 1 a F Ursprungliche Fassung vom 17 April 1886 RGBl S 75 Inkrafttreten am 1 Mai 1886Neubekanntmachung vom 10 September 1900 RGBl S 812 Letzte Anderung durch Art 1 AndG vom 25 Juli 1900 RGBl S 809 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 1901 1 VO vom 9 November 1900 RGBl S 1005 Ausserkrafttreten 1 Januar 1977 4 G vom 20 August 1975 BGBl I S 2253 2254 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Schutzgewalt 2 Einheimische Bevolkerung 3 Die Frage der Mischehen 4 Ausserkrafttreten 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseSchutzgewalt BearbeitenDas Schutzgebietsgesetz ubertrug dem deutschen Kaiser im Namen des Deutschen Reiches die Ausubung der Schutzgewalt uber die Kolonien 1 Der Begriff Schutzgewalt umfasste die vollstandige Souveranitat sowie die Ausubungsmacht der Legislative Exekutive und Judikative und kann in diesem Zusammenhang als Ermachtigungsgesetz betrachtet werden 2 Die Gewaltenteilung und die Rechte des deutschen Reichstages wurden mit Bezug auf die Kolonien aufgehoben Der Reichstag hatte nur bei Kolonialgesetzen mitzubestimmen welche direkte Auswirkungen auf das Deutsche Reich hatten 3 Das bedeutete dass er keine gesetzliche Grundlage zu Mitsprache z B bei der kolonialen Haushaltsfuhrung hatte Diese wurde getrennt vom Reichsetat durch das am 19 Februar 1885 im Auswartigen Amt eingerichteten Referats fur Kolonialangelegenheiten und Entsendung von Kriegsschiffen zum Schutz deutscher Interessen spater Reichskolonialamt und unterstutzt vom Kolonialrat geregelt 4 Da sich die Kolonien aber finanziell nicht selber trugen und die Einnahmen etwa durch Zolle und allein rund 60 Mio M Diamantensteuer aus Deutsch Sudwestafrika 5 die Ausgaben nicht deckten waren immer wieder Darlehen von Seiten des Reiches erforderlich Deren Genehmigung wurde ausfuhrlich im Reichstag diskutiert so etwa der Nachtragshaushalt vom 13 Dezember 1906 6 Die Anwendung des Schutzgebietsgesetzes konnte uber die Konsulargerichtsbarkeit auf eine mit dem kaiserlichen Schutzbrief versehene Kolonialgesellschaft oder auf Beamte der Kolonialverwaltung vor Ort ubertragen werden Einheimische Bevolkerung BearbeitenDurch das Schutzgebietsgesetz wurde die einheimische Bevolkerung der deutschen Souveranitat unterworfen Die rechtliche Stellung der Einheimischen war aber widerspruchlich geregelt So waren sie durch eine kaiserliche Verordnung vom 9 November 1900 lediglich als Eingeborene bezeichnet die nicht das deutsche Staatsburgerrecht erhielten und auch nicht als Reichsangehorige galten 7 Durch das Schutzgebietsgesetz unterstand die Bevolkerung in den Kolonien zwar der kaiserlichen Gewalt die deutschen Gesetze hatten fur sie jedoch keine Gultigkeit Eine Moglichkeit gegen Verordnungen oder Gerichtsurteile Einspruch zu erheben gab es somit nicht Fur Deutsche und andere Weisse z B europaische oder amerikanische Handelsvertreter die sich in den Kolonien aufhielten war stets das deutsche Recht bindend Somit galten in den deutschen Kolonien zwei unterschiedliche Rechtsordnungen was die Rassentrennungspolitik der Kolonialmacht befestigte Eine mogliche Verbindung der beiden Rechtssysteme war nicht vorgesehen 8 Die Frage der Mischehen BearbeitenDas Gesetz enthielt kein Verbot der Einburgerung von Menschen nichteuropaischer Herkunft Dadurch wurden sowohl einige so genannte Eingeborene deutsche Staatsburger als auch vor allem nichtweisse Frauen und deren Kinder die deutsche Manner geheiratet hatten oder mit ihnen im Konkubinat lebten Um dies zu verhindern verboten die Gouverneure von Deutsch Sudwestafrika Deutsch Ostafrika und Deutsch Samoa in den Jahren von 1905 bis 1912 Eheschliessungen zwischen Menschen unterschiedlicher Rassen bzw erklarten sie fur genehmigungspflichtig In Sudwestafrika wurden solche Ehen annulliert deutsche Manner die solche Beziehungen fuhrten verloren ihr Wahlrecht in Samoa wurden die Kinder aus solchen Beziehungen den so genannten Eingeborenen gleichgestellt Das bedeutete einen Bruch mit der deutschen Rechtstradition nach der sich die Staatsburgerschaft des Kindes nach der des Vaters richtete Im Vergleich zu anderen Kolonialmachten waren die Massnahmen in ihrer Rigiditat einzigartig Die betroffenen Familienvater protestierten scharf was teilweise zu ihrer Aufweichung bzw fallweisen Aufhebung fuhrte Eine rechtliche Regelung im Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz wie sie etwa der rassistische Alldeutsche Verband forderte kam nicht mehr zustande ebenso wenig die Sicherstellung der Gultigkeit der Ehen zwischen Weissen und Nichtweissen in allen deutschen Kolonien die Sozialdemokraten Zentrum und zum Teil auch die Freisinnige Volkspartei in der Mischehendebatte im deutschen Reichstag forderten Der juristische Status nichtweisser Ehefrauen und ihrer Kinder blieb in der Schwebe 9 Ausserkrafttreten BearbeitenDa das Schutzgebietsgesetz nach dem Verlust der Kolonien durch den Versailler Vertrag weiterhin eine Rechtsgrundlage der Kolonialgesellschaften blieb wurde es spater unter dem Titel Gesetz betreffend die Rechtsverhaltnisse der Kolonialgesellschaften in das bereinigte bundesdeutsche Recht aufgenommen Seine endgultige Ausserkraftsetzung erfolgte erst zum 1 Januar 1977 mit dem Gesetz uber die Auflosung Abwicklung und Loschung von Kolonialgesellschaften vom 20 August 1975 BGBl I S 2253 10 Literatur BearbeitenIgnacio Czeguhn Das Verordnungsrecht in den deutschen Kolonien In Der Staat Zeitschrift fur Staatslehre und Verfassungsgeschichte deutsches und europaisches offentliches Recht Bd 47 2008 ISSN 0038 884X S 606 633 Marc Grohmann Exotische Verfassung Die Kompetenzen des Reichstags fur die deutschen Kolonien in Gesetzgebung und Staatsrechtswissenschaft des Kaiserreichs 1884 1914 Mohr Siebeck Tubingen 2001 ISBN 3 16 147532 1 Google Buch Karl Hampe Das Auswartige Amt in der Ara Bismarck Bouvier Verlag Bonn 1995 ISBN 3 416 02558 X Martin Schroder Prugelstrafe und Zuchtigungsrecht in den deutschen Schutzgebieten Schwarzafrikas LIT Verlag Munster 1997 ISBN 3 8258 7574 1 Julian Steinkroger Strafrecht und Strafrechtspflege in den deutschen Kolonien Ein Rechtsvergleich innerhalb der Besitzungen des Kaiserreichs in Ubersee Verlag Dr Kovac Hamburg 2019 ISBN 978 3 339 11274 3 Rudiger Voigt Peter Sack Hrsg Kolonialisierung des Rechts Zur kolonialen Rechts und Verwaltungsordnung Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2001 ISBN 978 3 7890 7347 2 RezensionWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Rechtsverhaltnisse der deutschen Schutzgebiete Vom 17 April 1886 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Bekanntmachung wegen Redaktion des Schutzgebietsgesetzes Vom 10 September 1900 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Verordnung betreffend die Rechtsverhaltnisse in den deutschen Schutzgebieten Quellen und Volltexte Schutzgebietsgesetz in Deutsches Koloniallexikon herausgegeben von Heinrich Schnee 1920 Band III S 317 f Einzelnachweise Bearbeiten 1 Die Schutzgewalt in den deutschen Schutzgebieten ubt der Kaiser im Namen des Reiches aus Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte Struktur und Krisen des Kaiserreichs Bd IV Struktur und Krisen des Kaiserreichs Kohlhammer Stuttgart 1969 ISBN 3 17 007471 7 S 628 ff Winfried Speitkamp Deutsche Kolonialgeschichte Reclam Stuttgart 2005 ISBN 3 15 017047 8 S 42 Hampe S 174 Goldberg Der Diamantenabbau in Deutsch Sudwestafrika In Polytechnisches Journal 329 1914 S 531 533 Speitkamp 2005 S 42 Winfried Speitkamp Deutsche Kolonialgeschichte Reclam Stuttgart 2005 S 44 Winfried Speitkamp Deutsche Kolonialgeschichte Reclam Stuttgart 2005 S 45 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd 150 2 Aufl Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2003 ISBN 3 525 35165 8 S 302 309 Cornelia Essner Von Windhuk nach Nurnberg Zur Frage der kolonialen Kontinuitat In Magnus Brechtken Hans Christian Jasch Christoph Kreutzmuller Niels Weise Hrsg Die Nurnberger Gesetze 80 Jahre danach Vorgeschichte Entstehung Auswirkungen Wallstein Gottingen 2017 ISBN 978 3 8353 3149 5 S 25 37 hier S 25 31 Gesetz uber die Auflosung Abwicklung und Loschung von Kolonialgesellschaften KolGesAbwG vom 20 August 1975 aufgehoben durch Art 150 G vom 19 April 2006 BGBl I S 866 885 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutzgebietsgesetz amp oldid 238353569