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Das Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs vom 30 Januar 1934 1 kurz Reichs Neuaufbaugesetz genannt war eine Anderung der Weimarer Verfassung im Zuge der vom NS Regime betriebenen Gleichschaltung Das Gesetz wurde vom Reichstag beschlossen und von Reichsprasident Paul von Hindenburg unter Gegenzeichnung von Reichskanzler Adolf Hitler und Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ausgefertigt und verkundet Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 1 1 Vorgeschichte 1 2 Reichstagssitzung 2 Inhalt und Folgen 3 Aufhebung und Fortwirkung 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 WeblinksEntwicklung BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Hauptartikel Gleichschaltung Bereits mit dem sogenannten Preussenschlag vom 20 Juli 1932 hatte der damalige Reichskanzler Franz von Papen die von der SPD gefuhrte Regierung des grossten Landes des Freistaats Preussen durch einen Reichskommissar ersetzt Seit dem Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 fungierte neben dem Reichstag und dem Reichsrat die Reichsregierung als Gesetzgeber Bereits mit dem Vorlaufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich war infolgedessen eine weitgehende Machtubernahme durch das Reich und die NSDAP in den Landern erfolgt nun sollte dies durch die komplette Ausschaltung der Lander vollendet werden Reichstagssitzung Bearbeiten Die Sitzung des Deutschen Reichstages am 30 Januar 1934 begann mit einer Rede des Reichstagsprasidenten Hermann Goring und einem erfolgreichen Geschaftsordnungsantrag Wilhelm Fricks den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu setzen Nach einer langen Rede Hitlers folgte die Beratung in der sich niemand anders als Goring selbst ausserte wodurch das Gesetz in drei zusammenhangenden Lesungen ohne jede Gegenausserung oder Gegenstimme angenommen war was mit lebhafte m Beifall und Heil Rufe n quittiert wurde 2 Inhalt und Folgen BearbeitenDurch das Reichsneuaufbaugesetz wurde die Souveranitat der Lander des Deutschen Reichs aufgehoben die nun direkt der Reichsregierung unterstanden Dies fuhrte zu einer Verscharfung der Reichsgewalt und zu einem Verlust der Staatsqualitat der Lander Durch das Gesetz uber den Neuaufbau des Reiches wurde auch der nur noch mit Nationalsozialisten besetzte Reichsrat der dem Gesetz selbst noch zustimmte 3 anschliessend uberflussig und mit Gesetz vom 14 Februar 1934 4 schliesslich ebenfalls aufgelost Durch diese Umstellung wandelte sich das Reich von einem Bundesstaat endgultig zu einem Zentralstaat und die diktatorischen Rechte der NSDAP wurden noch einmal erweitert Mit dem Erloschen der Eigenstaatlichkeit der Lander entfiel deren Recht ihren Burgern ihre jeweilige Staatsangehorigkeit zu verleihen Auch die Regelung der Staatsangehorigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats So erfolgte am 5 Februar 1934 die Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit 5 In 1 hiess es dass die Staatsangehorigkeit in den Landern fortfalle Es gebe nur noch eine deutsche Staatsangehorigkeit Reichsangehorigkeit So ergab sich aus der Gleichschaltung der Lander die Einfuhrung der ausschliesslich deutschen Staatsangehorigkeit Bis dahin waren die Burger Badener Bayern Hessen Preussen usw und mit ihrer Landesstaatsangehorigkeit unausgewiesenerweise gleichzeitig deutsche Staatsburger Aufgrund des Artikels 5 des Reichsneuaufbaugesetzes wurden mehrere Verordnungen erlassen die Erste Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs vom 2 Februar 1934 RGBl I S 81 6 die Zweite Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs vom 27 November 1934 RGBl I S 1190 7 8 die Dritte Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs vom 28 November 1938 RGBl I S 1675 9 die Vierte Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs vom 28 September 1939 RGBl I S 2041 10 In der Folge dieses Gesetzes das mit Wirkung vom 30 Januar 1934 die Landerparlamente beseitigte 11 wurde unmittelbar danach in einem weiteren Schritt der Reichsrat aufgehoben sowie im selben Jahr Hitler in die Funktionen des Reichsprasidenten eingesetzt Die Vorschrift des Ermachtigungsgesetzes die Existenz des Reichsrates und die Rechte des Reichsprasidenten unangetastet zu lassen wurde bei der Verabschiedung des Reichsneuaufbaugesetzes am 30 Januar 1934 formal noch nicht verletzt da es von Reichstag und rat beschlossen wurde Ganz abgesehen von der Verletzung aller Landerverfassungen durch das Gesetz ist jedoch reichsverfassungsrechtlich zu bedenken dass der Einparteien Reichstag vom November 1933 und der nur noch aus nationalsozialistischen Landervertretern bestehende Reichsrat ihrerseits ein Produkt der Gleichschaltung waren diese aber auf Grund des Ermachtigungsgesetzes erfolgt ist Daher kann die Ausweitung der Verfassungsanderungsbefugnisse uber jenes Gesetz hinaus zwar durch einen Reichstag geschehen sein ist aber letztlich doch auf das Ermachtigungsgesetz zuruckzufuhren was im Ergebnis als Verfassungs bruch bezeichnet werden kann 12 Die ubrigen Verordnungen ubertrugen den preussischen Verwaltungsaufbau auf das Reich und benannten beispielsweise 1939 auch das badische und bayerische Bezirksamt das wurttembergische Oberamt oder die sachsische Amtshauptmannschaft in Landkreis um Als Verwaltungseinheiten innerhalb des Reiches blieben die Lander unter ihrer Bezeichnung erhalten ihre Regierungen wurden dabei den zentral ernannten Reichsstatthaltern unterstellt und damit ausfuhrende Organe des Zentralstaats Einen deutlichen und bis heute sichtbaren Eingriff in die nunmehr rein administrative Grenzziehung mehrerer Lander bedeutete das Gross Hamburg Gesetz von 1937 das u a die Selbstandigkeit Lubecks aufhob Siehe auch Volksabstimmung uber das Staatsoberhaupt des Deutschen ReichsAufhebung und Fortwirkung BearbeitenUnter Beibehaltung der eingefuhrten deutschen Staatsangehorigkeit wurde das Gesetz uber den Neuaufbau des Reiches nach dem Zusammenbruch des NS Regimes 1945 mit der Regierungsubernahme durch die Alliierten und den Alliierten Kontrollrat sowie der Wiedereinfuhrung von Landern durch die jeweiligen Besatzungsmachte faktisch aufgehoben Nach der staatlichen Neuorganisation Deutschlands erfolgte die Aufhebung formell durch den Erlass des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949 in Art 123 Abs 1 in Verbindung mit Art 28 und 30 GG in den westdeutschen Landern und durch Art 144 Abs 1 in Verbindung mit Art 109 und Art 111 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7 Oktober 1949 13 Siehe auch Preussisches GemeindeverfassungsgesetzSiehe auch BearbeitenFoderalismus in Deutschland Vorlaufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem ReichEinzelnachweise Bearbeiten RGBl 1934 I S 75 Verhandlungen des Reichstags 1933 36 Amtliches Protokoll S 20 Darstellung im Internetauftritt des Bundesrats Gesetz uber die Aufhebung des Reichsrats vom 14 Februar 1934 RGBl I S 89 RGBl I S 85 ff Erste Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs Volltext Zweite Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs Volltext Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte VfZ 30 Jg 1982 1 Heft PDF 168 Seiten 7 9 MB Dritte Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs verfassungen de jeweils im Volltext Vierte Verordnung uber den Neuaufbau des Reichs Volltext Eugen Ehmann Heinz Stark Deutsches Staatsangehorigkeitsrecht 8 Aufl 2010 S 26 Vgl Andreas Dietz Das Primat der Politik in kaiserlicher Armee Reichswehr Wehrmacht und Bundeswehr Mohr Siebeck Tubingen 2011 S 352 Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7 Oktober 1949 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Gesetz uber die Aufhebung des Reichsrats Quellen und Volltexte Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs amp oldid 237915575