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Amtshauptmannschaft hiessen vom 19 Jahrhundert bis 1938 die Verwaltungsbezirke der unteren Ebene im Konigreich bzw Freistaat Sachsen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 1850er Jahre 3 1870er Jahre 4 Erster Freistaat Sachsen 5 Drittes Reich 6 Liste der Amtshauptmannschaften 7 Siehe auch 8 Quellen 9 Literatur 10 WeblinksEntstehung BearbeitenDie Amtshauptmannschaften waren im Zuge der ersten sachsischen Verwaltungsreform nach den schweren territorialen Verlusten des Konigreichs am Ende der Napoleonischen Zeit im Juni 1816 angeordnet worden um den Erfordernissen einer modernen Verwaltung besser entsprechen zu konnen Hierzu schienen die Amtern des fruhneuzeitlichen Standestaats nicht mehr geeignet vor allem aufgrund ihrer uneinheitlichen Grosse und Struktur insbesondere auch wegen ihrer territorialen Uneinheitlichkeit Uberschneidung der Zustandigkeitsbereiche Zersplitterung vgl die Liste der Kreise und sonstigen Gebiete Kursachsens Auch nach den sachsischen Verwaltungsreformen der 1830er Jahre blieben sie in der alten Form als Einmannbehorden weiter bestehen Ihr Wirkungsbereich erstreckte sich wie bisher auf Aufsicht und Kontrolle uber einen festabgegrenzten Amtsbezirk Dort hatten die Amtshauptleute sowohl die allgemeine Verwaltung als auch die Justiz der untersten Instanz zu besorgen Die Trennung von Justiz und Verwaltung war eine der Forderungen der Revolution von 1848 49 1850er Jahre BearbeitenDurch das Gesetz vom 11 August 1855 wurde die Rechtsprechung in erster Instanz von den alten traditionellen Amtern auf neuzubildende Gerichtsamter und Bezirksgerichte ubertragen Die Gerichtsamter besassen aber neben der Justizhoheit zugleich auch die Verwaltungshoheit Obwohl damit auf der untersten Ebene immer noch keine Trennung von Justiz und Verwaltung erfolgt war stellten die durch dieses Gesetz getroffenen Neuerungen trotzdem einen Wendepunkt fur die staatliche Lokalverwaltung dar denn durch die Einrichtung der Gerichtsamter war es moglich geworden die mittelalterliche Amterverfassung aufzulosen 1856 traten an die Stelle der alten Amter 14 Amtshauptmannschaften die in Verwaltungsangelegenheiten uber den Gerichtsamtern standen wahrend in Justizangelegenheiten auf der zweiten Ebene nun die neuen 19 Bezirksgerichte zustandig waren nbsp ehem Sitz der Amtshauptmannschaft PirnaDer rasche Aufschwung der sachsischen Wirtschaft im Zeitalter des Industriekapitalismus und das Anwachsen der Bevolkerung erforderten eine intensivere und differenziertere Arbeit in der Lokalverwaltung Die 1856 geschaffenen Unterinstanzen mit der immer noch nicht beseitigten und modernen Verwaltungsgrundsatzen widersprechenden Verbindung von Justiz und Verwaltung konnten den erhohten Anforderungen nicht mehr genugen Eine neuerliche Verwaltungsreform verwirklichte endlich die langst uberfallige bereits Jahre zuvor angekundigte Trennung der beiden Ressorts auf der untersten Ebene Die Gerichtsamter verloren die Verwaltungshoheit und waren nur noch Justizbehorden Als unterste Verwaltungsbehorden traten die Amtshauptmannschaften an ihre Stelle Sie wurden zu festorganisierten burokratischen Behorden mit dem Amtshauptmann an der Spitze Das Personal bestand aus einem oder mehreren Juristen und Sekretaren sowie dem erforderlichen Kanzleipersonal Ihr Wirkungskreis erstreckte sich als unterste Instanz der Landesverwaltung auf alle Angelegenheiten fur die die Gemeindebehorden nicht zustandig waren bzw keine besonderen Behorden bestanden Sie fuhrten die Aufsicht uber die Gemeinden uberwachten die ortliche Polizeiverwaltung oder ubten diese soweit sie der Gemeinde nicht uberlassen war selbst aus Zu den Polizeiangelegenheiten fur die die Amtshauptmannschaften zustandig waren gehorten ausser der Sicherheitspolizei auch die Armen und die Medizinalfursorge die Aufsicht uber Handel Gewerbe sowie die Land und Forstwirtschaft Hinzu kamen Bau und Feuerpolizei Versicherungsangelegenheiten und Sparkassenwesen sowie das Personalstandswesens Daruber hinaus ubernahmen sie noch die Geschafte der bisherigen Strassen und Wasserbaukommissionen 1870er Jahre BearbeitenAngesichts der den Amtshauptmannschaften 1873 neu zugemessenen Aufgaben hatten die Behorden weit mehr Arbeit als vorher zu bewaltigen Deshalb mussten deren Zahl vergrossert und damit die Verwaltungsgrenzen in Sachsen neu gezogen werden Seit 1874 war das Land in 25 Amtshauptmannschaften gegliedert die wiederum vier Kreishauptmannschaften unterstellt waren Hinzu kamen die unabhangigen Stadtbezirke Leipzig Dresden und Chemnitz sowie die noch nicht vollstandig in die Staatsverwaltung eingegliederten Schonburgischen Herrschaften Zwei oder drei Amtshauptmannschaften waren in so genannten Bezirksverbande zusammengefasst fur die eine Bezirksversammlung als Kommunalvertretung gewahlt wurde Dafur galt bis 1918 ein strenges Zensuswahlrecht Erster Freistaat Sachsen BearbeitenNach der Novemberrevolution von 1918 anderte sich auf der untersten Ebene der Kommunalverwaltung nur wenig Der Rat der Volksbeauftragten Bezeichnung der neuen revolutionaren Regierung in den Jahren 1918 19 bestatigte die alte Ordnung Die Amtshauptmannschaften erhielten ihre Weisungen auch weiterhin nur von den zustandigen Ministerien Sie unterstanden fur eine Ubergangszeit der zusatzlichen Kontrolle durch die Arbeiter und Soldatenrate Zu allen wichtigen Verhandlungen waren deshalb Vertreter dieser Rate hinzuzuziehen bzw sie hatten an allen Sitzungen der Bezirksausschusse teilzunehmen Eingriffe der Rate in das eigentliche Verwaltungsgeschehen wurden von der Regierung der Volksbeauftragten nicht gestattet Nachdem im Februar 1919 die sachsische Volkskammer und die Gemeinderate demokratisch gewahlt worden waren entfiel die Kontrolle der Amtshauptmannschaften durch die Arbeiter und Soldatenrate Im Juli 1919 erfolgte die Wahl der aus 40 Abgeordneten zu bildenden neuen Bezirksversammlungen auf demokratischer Grundlage nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl Die Bezirksversammlung wahlte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter Im Einvernehmen mit dem Amtshauptmann hatte der Vorsitzende die Bezirksversammlung einzuberufen Die Leitung der Versammlungen lag in den Handen des Vorsitzenden Der Amtshauptmann nahm an den Versammlungen teil Drittes Reich BearbeitenDie Nationalsozialisten beseitigten nach 1933 auch auf der Ebene der Amtshauptmannschaften jegliche demokratische Verwaltungsprinzipien Vom Marz 1935 an wurde die Wahlbarkeit fur den Bezirkstag an die Mitgliedschaft in der NSDAP gebunden Zwei Jahre spater erfolgte juristisch die Auflosung und vollkommene Entmachtung der Selbstverwaltungsorgane Die Bezirkstage wurden aufgehoben Ihre Befugnisse gingen auf die Amtshauptleute uber Mit der Dritten Verordnung uber den Neuaufbau des Reiches vom 28 November 1938 wurden die Amtshauptmannschaften ab dem 1 Januar 1939 in Landkreis und der Amtshauptmann in Landrat umbenannt Liste der Amtshauptmannschaften BearbeitenDie Auflistung der um 1900 bestehenden Amtshauptmannschaften findet sich unter Konigreich Sachsen Verwaltungsgliederung des Konigreiches Siehe auch BearbeitenKreishauptmannschaft Landkreis AmtshauptmannQuellen BearbeitenGesetz die kunftige Einrichtung der Behorden erster Instanz fur Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11 August 1855 In Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1855 S 144 ff Verordnung die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend vom 2 September 1856 In Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1856 S 243 ff Gesetz die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung betreffend vom 21 April 1873 In Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1873 S 275 ff Gesetz uber die Wahlen zu den Bezirksversammlungen Bezirksausschussen Kreisausschussen und innerhalb dieser Korperschaften vom 5 Juli 1919 Gesetz und Verordnungsblatt fur den Freistaat Sachsen vom Jahre 1919 S 145 ff Gesetz zur Anderung der Gemeindeordnung des Gesetzes uber die Organisation der Behorden der inneren Verwaltung und des Gesetzes uber die Wahlen zu den Bezirksversammlungen Bezirksausschussen Kreisausschussen und innerhalb dieser Korperschaften vom 18 Marz 1935 Sachsisches Gesetzblatt vom Jahre 1935 S 35 ff Gesetz uber die Anderung des Bezirksrechts und des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie uber die Aufhebung der Kreisausschusse vom 13 Juli 1937 Sachsisches Gesetzblatt vom Jahre 1937 S 65 ff Literatur BearbeitenErich Merkel Sachsische Burgerkunde Ein gemeinverstandlicher Abriss der Verfassung und Verwaltung in Sachsen und dem deutschen Reiche Leipzig 1913 Erwin Jacobi Die Wandlungen der Verfassung und Verwaltung in Sachsen In Jahrbuch des Offentlichen Rechts 19 1920 S 163 170 Die Verwaltungsgesetze fur das Konigreich Sachsen seit der Reorganisation der Verwaltung nebst den bezuglichen Reichsgesetzen und unter Berucksichtigung der einschlagenden Ministerial Verfugungen 2 Bde Leipzig 1874 und 1875 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Amtshauptmannschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtshauptmannschaft amp oldid 233474298