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Das Denkmalschutzgesetz Berlin DSchG Bln vom 24 April 1995 1 ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland und die Grundlage des Denkmalrechts im Land Berlin BasisdatenTitel Gesetz zum Schutzvon Denkmalen in BerlinKurztitel Denkmalschutzgesetz BerlinAbkurzung DschG BlnArt LandesgesetzGeltungsbereich BerlinRechtsmaterie Denkmalschutz KulturschutzrechtFundstellennachweis BRV 2130 12Ursprungliche Fassung vom 22 Dezember 1977 GVBl S 2540 Inkrafttreten am 1 Januar 1978Letzte Neufassung vom 24 April 1995 GVBl S 274 Inkrafttreten derNeufassung am 7 Mai 1995Letzte Anderung durch Art II G vom 8 Juli 2010 GVBl S 396 397 Inkrafttreten derletzten Anderung 23 Juli 2010 Art III G vom 8 Juli 2010 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Denkmale 2 1 Baudenkmale 2 2 Denkmalbereiche 2 3 Gartendenkmale 2 4 Bodendenkmale 2 5 Denkmalliste 3 Die Denkmalbehorden Berlins 3 1 Oberste Denkmalschutzbehorde 3 2 Denkmalfachbehorde 3 3 Untere Denkmalschutzbehorde 4 Erhaltung und Nutzung von Denkmalen 5 Verandern von Denkmalen 6 Enteignungen und Vorkaufsrecht 7 Offentlichkeitsarbeit 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenAufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es Denkmale nach Massgabe des Gesetzes wissenschaftlich zu erforschen zu schutzen zu erhalten und zu pflegen sowie das Wissen uber sie zu verbreiten 2 Denkmale BearbeitenDas Denkmalschutzgesetz Berlins unterscheidet Baudenkmale Denkmalbereiche Gartendenkmale und Bodendenkmale Baudenkmale Bearbeiten Ein Baudenkmal ist entweder eine bauliche Anlage insgesamt oder ein Teil davon sowie deren Zubehor Ausstattung und Einrichtung Ausschlaggebend fur die Einstufung als Baudenkmal ist ein offentliches Interesse das Objekt zu erhalten Dieses Interesse kann geschichtlich kunstlerisch wissenschaftlich oder stadtebaulich begrundet sein 3 Zu den Baudenkmalen zahlen auch Anlagen und Gebaude die die Entwicklung der Technik Technikdenkmal bezeugen Denkmalbereiche Bearbeiten Ein bauliches Ensemble und die damit verbundenen Strassen und Grunanlagen konnen einen Denkmalbereich bilden sofern die Erhaltung des von ihnen geformten Gesamtbildes aus den oben genannten Grunden ein offentliches Interesse darstellt Zu einem Denkmalbereich konnen auch Bestandteile gehoren die fur sich selbst kein Denkmal sind 4 Gartendenkmale Bearbeiten Wichtig fur die Einstufung einer Grunanlage als Gartendenkmal ist ebenfalls das offentliche Interesse an ihrem Erhalt Gartendenkmale konnen Garten und Parkanlagen Friedhofe Alleen oder sonstige Zeugnisse der Landschaftsgestaltung sein Zu einem Gartendenkmal gehort auch dessen Ausstattung sofern sie mit dem Denkmal eine Einheit bildet 5 Bodendenkmale Bearbeiten Bodendenkmale konnen beweglich oder unbeweglich sein Wichtig ist neben dem offentlichen Interesse an ihrem Erhalt dass sich das Objekt im Boden oder in einem Gewasser befunden hat oder befindet Bei Entdeckung eines Bodendenkmals ist der Entdecker verpflichtet sofort die Untere Denkmalschutzbehorde uber seinen Fund zu informieren Im Falle einer Entdeckung bei Bauarbeiten gilt dies auch fur den Bauleiter Ausserdem muss das Bodendenkmal mindestens vier Tage fur die denkmalfachliche Untersuchung in unverandertem Zustand belassen werden Fur das gezielte Graben nach Bodendenkmalen ist eine Genehmigung der zustandigen Denkmalbehorde erforderlich 6 Denkmalliste Bearbeiten Denkmale werden in Berlin in ein offentlich zugangliches Verzeichnis eingetragen 7 8 Diese Landesdenkmalliste Berlin ist eine seit vielen Jahren fruher sowohl in Ost als auch in West Berlin gefuhrtes Inventar Verzeichnis von Kulturdenkmalern Sie enthalt aktuell rund 8 000 Objekte die auf Antrag verschiedener Behorden aber auch von interessierten Einzelpersonen oder nach der Auswertung von Fachliteratur vorgeschlagen durch Fachleute sorgfaltig gepruft und schliesslich einer Kommission zur Beschlussfassung uber den Eintrag vorgelegt worden sind Die Denkmalbehorden Berlins BearbeitenOberste Denkmalschutzbehorde Bearbeiten In Berlin ist die Senatsverwaltung fur Kultur und Europa die oberste Denkmalschutzbehorde Sie ist fur die Fachaufsicht uber die Denkmalfachbehorde zustandig Sie entscheidet falls es zwischen Denkmalfachbehorde und Unterer Denkmalschutzbehorde zu unterschiedlichen Auffassungen uber eine zu treffende Entscheidung kommt Der Landesdenkmalrat Berlins berat die oberste Denkmalschutzbehorde und ist von dieser in allen bedeutenden Angelegenheiten anzuhoren Denkmalfachbehorde Bearbeiten Denkmalfachbehorde ist das Landesdenkmalamt Berlin das der Senatsverwaltung fur Kultur und Europa direkt unterstellt ist Das Landesdenkmalamt hat seinen Sitz im Alten Stadthaus Klosterstrasse 47 10179 Berlin Mitte Zu den Aufgaben des Landesdenkmalamts gehort die wissenschaftliche Erforschung und Erfassung von Denkmalen sowie das Erstellen der Denkmallisten Inventaren und Topographien Des Weiteren steht das Landesdenkmalamt Eigentumern und Besitzern von Denkmalen beratend und unterstutzend zur Seite erstellt Gutachten vergibt Zuschusse und ist schliesslich fur die Verbreitung von denkmalfachlichen Erkenntnissen zustandig Private Denkmaleigentumer konnen Antrage auf Zuwendungen an das Landesdenkmalamt stellen um fur den denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwand beim Unterhalt der Kulturdenkmaler einen Ausgleich zu erhalten 9 Das Landesdenkmalamt und die Zuschusse werden aus dem Haushalt des Landes Berlin finanziert Das Landesamt erteilt Spendenbescheinigungen wenn Dritte sich finanziell am Erhalt der geschutzten Denkmaler beteiligen und Investitionsbescheinigungen fur Denkmaleigentumer uber denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwand beim Unterhalt von Kulturdenkmalern Beides kann steuerlich abgesetzt werden Das Landesdenkmalamt arbeitet eng mit der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik 10 dem Deutschen Nationalkomitee fur Denkmalschutz dem Deutschen Stadtetag sowie mit ICOMOS und der UNESCO zusammen Untere Denkmalschutzbehorde Bearbeiten Als Untere Denkmalschutzbehorde fungieren in Berlin die 12 Bezirksamter der Stadt und die Stiftung Preussische Schlosser und Garten Berlin Brandenburg Die Untere Denkmalschutzbehorde entscheidet in Genehmigungs und Widerspruchsverfahren uber den Erlass von Erhaltungs und Wiederherstellungsanordnungen fuhrt Ordnungswidrigkeitsverfahren durch und erteilt Genehmigungen fur die Veranderung an Kulturdenkmalen Denkmalfachbehorde und Untere Denkmalschutzbehorde mussen Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen Kommt diese nicht zustande entscheidet die oberste Denkmalschutzbehorde 11 Erhaltung und Nutzung von Denkmalen BearbeitenDenkmaleigentumer sind verpflichtet fur den Erhalt ihres Denkmales zu sorgen Entsprechende Mangel kann die Denkmalbehorde beanstanden und verlangen dass sie behoben werden Bei der Nutzung von Denkmalen darf fur deren dauerhaften Erhalt keine Gefahr entstehen Ausserdem darf die nahere Umgebung eines Denkmales nicht in einer Form verandert werden die das Erscheinungsbild des Denkmals beeintrachtigt Umgebungsschutz 12 Verandern von Denkmalen BearbeitenUm ein Baudenkmal rechtmassig zu verandern oder es gar vollig zu beseitigen ist eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehorde erforderlich Dies gilt auch fur Veranderungen im unmittelbaren Umfeld eines Denkmals Umgebungsschutz Bei Zuwiderhandlungen kann die Denkmalbehorde den Verantwortlichen verpflichten den fruheren Zustand wiederherzustellen Zu beachten ist bei allen denkmalrechtlichen Genehmigungen und Weisungen dass der Eigentumer wirtschaftlich nicht unverhaltnismassig belastet werden darf 13 Um das zu erreichen kann die untere Denkmalschutzbehorde und die Denkmalfachbehorde auch Darlehen oder Zuschusse an den Eigentumer gewahren Bei religios genutzten Denkmalen haben die nutzenden Religionsgemeinschaften ein besonderes Mitspracherecht 14 Enteignungen und Vorkaufsrecht BearbeitenBesteht eine unmittelbare Gefahr fur den Erhalt eines Denkmals oder betragen die von der Denkmalbehorde zu zahlenden Zuschusse fur den Erhalt eines Denkmales mehr als 50 Prozent des Grundstuckswertes ist das Land Berlin befugt den bisherigen Eigentumer zu enteignen Dafur ist dem Enteigneten eine angemessene Entschadigung zu zahlen Des Weiteren steht dem Land Berlin bei Grundstucken auf denen sich Denkmale befinden ein Vorkaufsrecht zu Dieses Vorkaufsrecht ist ubertragbar auf Einrichtungen die den Erhalt des Denkmals dauerhaft sicherstellen 15 Offentlichkeitsarbeit BearbeitenAls Beitrag der genannten Behorden dafur dass die zahlreichen Denkmaler einschliesslich der Probleme und Chancen ihres Schutzes und ihres Erhalts besser bekannt werden wird auch in Berlin seit einigen Jahren der Tag des offenen Denkmals veranstaltet in der Regel zweites Wochenende im September der jahrlich zahlreiche interessierte Teilnehmer findet Literatur BearbeitenVolkmar Draeger Wie geht s altes Haus Neues Deutschland Verlag und Druckerei Berlin 2006 Seiten 175 178 Relikte Reichtum und Ruinen Gesprach mit Professor Dr Jorg Haspel Landeskonservator von Berlin und Chef des Landesdenkmalamtes ISBN 3 9807073 7 7 Jorg Haspel u a Denkmalschutzrecht in Berlin Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin Kommentar mit Hinweisen zum Steuerrecht und zu den Fordermoglichkeiten Berlin Kulturbuch Verlag 2008 ISBN 978 3 88961 134 5Weblinks BearbeitenDenkmalschutzgesetz Berlin auf der Website der Senatsverwaltung von Berlin Landesdenkmalamt Berlin Stiftung Preussische Schlosser und Garten Berlin BrandenburgEinzelnachweise Bearbeiten Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin vom 24 April 1995 GVBL S 274 1 DSchG Bln 2 Abs 2 DSchG Bln 2 Abs 3 DSchG Bln 2 Abs 4 DSchG Bln 3 DSchG Bln 4 DSchG Bln Berliner Denkmalliste mit Stand vom Juli 2010 abgerufen am 1 April 2015 Memento vom 23 Mai 2012 im Internet Archive 5 DSchG Bln Website der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik 6 DSchG Bln 8 DSchG Bln 9 DSchg Bln 11 DSchG Bln 21 DSchG Bln 17 DSchG Bln 18 DSchG BlnDenkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4682409 1 lobid OGND AKS VIAF 200813483 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Denkmalschutzgesetz Berlin amp oldid 230164019