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Das Niedersachsische Denkmalschutzgesetz vom 30 Mai 1978 gultig ab 1 April 1979 ist die Grundlage des Denkmalrechts im deutschen Land Niedersachsen Das Gesetz wird in der Regel mit der Abkurzung NDSchG zitiert Es ist eines von 16 Denkmalschutzgesetzen in Deutschland da die Gesetzgebungskompetenz fur den Denkmalschutz aufgrund der Kulturhoheit der Lander auf der Ebene der Lander liegt BasisdatenTitel Niedersachsisches DenkmalschutzgesetzAbkurzung NDSchG DSchG NDArt LandesgesetzGeltungsbereich NiedersachsenRechtsmaterie Denkmalschutzrecht KulturschutzrechtFundstellennachweis GVBl Sb 22510 01Erlassen am 30 Mai 1978 Nds GVBl S 517 Inkrafttreten am 1 April 1979Letzte Anderung durch Art 1 AndG vom 26 Mai 2011 Nds GVBl S 135 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2011 Art 3 AndG vom 26 Mai 2011 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Entwicklung 1 2 Novellierung von 1996 1 3 Novellierung von 2004 1 4 Novellierung von 2011 2 Kulturdenkmaler 2 1 Einzelkulturdenkmaler 2 2 Baudenkmaler 2 3 Bodendenkmaler 3 Eingriffe in das Kulturdenkmal 3 1 Zumutbarkeit 3 2 Veranderungen am Kulturdenkmal 3 3 Sofortmassnahmen 3 4 Kennzeichnung 4 Behorden und Zustandigkeiten 4 1 Denkmalschutzbehorden 4 2 Denkmalfachbehorde 4 3 Ortliche Zustandigkeiten 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Protest Anzeige gegen den Abriss des Baudenkmals Villa Willmer in Hannover und fur ein Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz 1970 in der Hannoverschen Allgemeinen ZeitungEntwicklung Bearbeiten Das Land Niedersachsen wurde in seiner heutigen Form erst 1946 geschaffen Die Vorgangerterritorien aus denen es sich zusammensetzt brachten alle ihre eigenen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen mit die bis 1979 galten Dazu zahlten u a 1 Vorschriften des Allgemeinen Landrechts fur die Preussischen Staaten vom 5 Februar 1794 Erster Teil Titel 8 33 Verunstaltungsgesetze der Lander Preussen 1902 1907 Oldenburg 1910 und Braunschweig 1911 Denkmalschutzgesetz fur das Grossherzogtum Oldenburg vom 18 Marz 1911 Preussisches Ausgrabungsgesetz vom 26 Marz 1914 Heimatschutzgesetz des Landes Braunschweig von 1934 Diese alteren Gesetze sind fur Niedersachsen durch 39 NDSchG aufgehoben worden soweit sie nicht zuvor schon nach 101 der Niedersachsischen Bauordnung NBauO alte Fassung ausser Kraft getreten waren 1 Schon vor dem Erlass des Niedersachsischen Denkmalschutzgesetzes gab es weitergehende denkmalrechtliche Bestimmungen die uber die am 1 Januar 1974 in Kraft getretene Niedersachsische Bauordnung geregelt waren 1 Novellierung von 1996 Bearbeiten Durch die Novellierung des Niedersachsischen Denkmalschutzgesetzes vom 28 Mai 1996 wurde die Zusammenarbeit von Unteren Denkmalschutzbehorden und Institut fur Denkmalpflege Vorganger des Niedersachsischen Landesamtes fur Denkmalpflege entscheidend geandert indem das zuvor bei allen denkmalrechtlichen Entscheidungen erforderliche Einvernehmen mit der Landesfachbehorde entfiel 2 Novellierung von 2004 Bearbeiten In Folge der Abschaffung der Bezirksregierungen entfiel im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschaftsbereich des Ministeriums fur Wissenschaft und Kultur vom 5 November 2004 auch die bis dahin geltende denkmalrechtliche Mittelinstanz der Oberen Denkmalschutzbehorden Eine Folge war der Wegfall der bis dahin geltenden Widerspruchsmoglichkeit gegen denkmalrechtliche Entscheidungen sodass seither im Streitfall sofort der Rechtsweg vor das Verwaltungsgericht erforderlich ist Gleichzeitig wurde 2004 die Denkmalfachbehorde bisher Institut fur Denkmalpflege in Landesamt fur Denkmalpflege umbenannt 3 Novellierung von 2011 Bearbeiten Die Gesetzesnovelierung vom 26 Mai 2011 brachte mehrere Veranderungen 3 Das Verursacherprinzip galt indirekt schon vor der Gesetzesnovelle musste aber aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden Es ist nun ausdrucklich auch in das Denkmalschutzgesetz hineingeschrieben 6 Abs 3 Danach ist der Veranlasser der Zerstorung eines Kulturdenkmals zur fachgerechten Untersuchung Bergung und Dokumentation sowie zur Ubernahme der Kosten im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet Herausragende Gegenstande der Geologie und der Palaontologie werden als eine neue und eigenstandige Kategorie Denkmale der Erdgeschichte im Denkmalschutzgesetz berucksichtigt 3 Abs 1 Darunter fallen zum Beispiel die Dinosaurierfahrten von Obernkirchen Das Schatzregal ist auf alle Funde von hervorragendem wissenschaftlichen Wert ausgedehnt worden 18 In allen Angelegenheiten der Bodendenkmalpflege haben die Unteren Denkmalschutzbehorden ohne Fachpersonal das Landesamt fur Denkmalpflege wieder zu beteiligen Benehmensherstellung 20 neuer Absatz 2 Das UNESCO Welterbe wird in der Form erwahnt dass das Niedersachsische Landesamtes fur Denkmalpflege bei Massnahmen von nicht unerheblicher Bedeutung einzubeziehen ist 21 Abs 2 Dies betrifft die Welterbestatten des Hildesheimer Doms und der Hildesheimer Michaelis Kirche des Rammelsbergs der Altstadt Goslar der Oberharzer Wasserwirtschaft und des Fagus Werks Kulturdenkmaler BearbeitenDie Kulturdenkmaler werden im Niedersachsischen Denkmalschutzgesetz unterschiedlich kategorisiert und zwar nach dem ihnen zukommenden Schutz in Einzelkulturdenkmaler und Gruppen baulicher Anlagen ihrem Entstehungs und Konservierungsprozess in Bau und Bodendenkmaler nach ihrer sachenrechtlichen Qualitat in verborgene und bewegliche Sachen Sachgesamtheiten Spuren von Sachen die von Menschen geschaffen oder bearbeitet worden sind Das Landesamt fur Denkmalpflege fuhrt ein Verzeichnis der Kulturdenkmale Die unteren Denkmalschutzbehorden und die Gemeinden fuhren fur ihr Gebiet Auszuge aus dem Verzeichnis in das jedermann Einblick nehmen kann 4 Einzelkulturdenkmaler Bearbeiten Ein Gegenstand ist Kulturdenkmal wenn an seinem Erhalt aus geschichtlichen kunstlerischen wissenschaftlichen oder stadtebaulichen Grundenein offentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht 5 Ist eines dieser Kriterien erfullt handelt es sich um ein Kulturdenkmal und es ist schutzwurdig d h wenn es zerstort oder verandert werden soll muss das genehmigt werden Kulturdenkmale sind Baudenkmale Bodendenkmale und bewegliche Denkmale 6 Pflanzen Frei und Wasserflachen in der Umgebung eines Baudenkmals und Zubehor eines Baudenkmals konnen Teile des Kulturdenkmals sein wenn sie mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bilden Baudenkmaler Bearbeiten Baudenkmaler sind die Kategorie der Kulturdenkmaler die im offentlichen Bewusstsein am prasentesten ist Wird das Begriffspaar Bau Bodendenkmal verwandt so zahlen Gartendenkmaler technische Denkmaler und Kleindenkmaler zu den Baudenkmalern Fur Baudenkmaler ist mit Unterstutzung der offentlichen Hand eine Nutzung anzustreben die ihren Erhalt auf Dauer gewahrleistet 7 Bodendenkmaler Bearbeiten Nach dem Niedersachsischen Denkmalschutzgesetz ist ein Bodendenkmal ein Kulturdenkmal Dies gilt auch fur bewegliche Denkmale 8 Es handelt sich dabei um eine mit dem Boden verbundene oder von ihm oder unter Wasser verborgene und von Menschen geschaffene Sache die Zeugnis Uberrest oder Spur menschlichen Lebens ist und fur die Ausgrabungen und Funde in der Regel eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind Diese Definition hat zur Folge dass tierische oder pflanzliche Fossilien nicht zu den Kulturdenkmalern zahlen Archaologische Befunde sollen in der Regel in ein Verzeichnis der Kulturdenkmaler eingetragen werden Dies ist aber nicht Voraussetzung fur den denkmalrechtlichen Schutz Jedermann kann Einblick in das Verzeichnis und die Auszuge nehmen Die Einsichtnahme ist bei beweglichen Denkmalern und Zubehor von Baudenkmalern aber eingeschrankt um Zerstorung oder Diebstahl vorzubeugen In diesen Fallen darf das Verzeichnis nur von Eigentumern oder sonstigen dinglich berechtigten Personen eingesehen werden Erlaubnispflichtig sind Ausgrabungen und das Bergen von Funden Ausgenommen sind amtliche Nachforschungen Genehmigungen erteilt die zustandige Denkmalschutzbehorde Grabungsschutzgebiete sind vorgesehen 9 und mussen durch Verordnung ausgewiesen werden Ausser landwirtschaftlicher Tatigkeit sind dort alle Arbeiten die das Kulturdenkmal gefahrden konnten genehmigungspflichtig Eigentumer und Besitzer von Bodendenkmalern mussen dulden dass Kulturdenkmaler mit Hinweisschildern gekennzeichnet werden Beim zufalligen Fund eines Bodendenkmals mussen Entdecker Eigentumer des Fundgrundstucks und oder der Leiter der Arbeiten bei denen der Fund gemacht wurde diesen unverzuglich der Denkmalschutzbehorde der Gemeinde oder einem Beauftragten fur die archaologische Denkmalpflege anzeigen 10 Fund und Fundstelle sind dann bis zu vier Werktage lang unverandert zu erhalten um der Denkmalschutzbehorde die Moglichkeit fur weitere notwendige Massnahmen zu geben Sie ist berechtigt Funde zu bergen die Fundumstande zu klaren und Sicherungsmassnahmen vorzunehmen Diese Regel beruhrt die Eigentumsfrage bei beweglichen Denkmalen nicht Eigentumer oder Besitzer des Bodenfundes mussen diesen der Denkmalschutzbehorde zur wissenschaftlichen Auswertung Konservierung oder Dokumentation vorubergehend uberlassen In Niedersachsen gibt es in beschranktem Umfang ein Schatzregal fur Funde die bei einer staatlichen Nachforschung entdeckt werden Im Ubrigen gelten die allgemeinen Regeln des 984 BGB d h je zur Halfte gehort der Fund dem Finder und dem Grundstuckseigentumer Eingriffe in das Kulturdenkmal BearbeitenZumutbarkeit Bearbeiten Das Niedersachsische Denkmalschutzgesetz richtet sich vor allem an die Eigentumer daneben auch an die Erbbauberechtigten und Niessbraucher sowie an jeden der die tatsachliche Gewalt uber das Kulturdenkmal ausubt also z B Besitzer Diese sind verpflichtet ihr Kulturdenkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln 11 Allerdings gibt es Grenzen dieser Erhaltungspflicht Sie muss wirtschaftlich zumutbar sein Dies ergibt sich im Hinblick auf das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum 12 Ubersteigt der denkmalpflegerische Mehraufwand also der Aufwand ein Denkmal zu er oder unterhalten die zumutbaren Moglichkeiten des Eigentumers einschliesslich etwaiger steuerlicher Vorteile 13 kann das mit Zuwendungen aus offentlichen oder privaten Mitteln ausgeglichen werden Ist auch das nicht moglich reagiert der Staat auf zweierlei Weise er erlaubt dem Eigentumer das Denkmal aufzugeben er enteignet das Denkmal gegen eine angemessene Entschadigung in Geld 14 Dieser Mechanismus hat zur Konsequenz dass Denkmaleigentumer durch ihr Denkmal nicht in unzumutbarer Weise belastet werden konnen Ausserhalb der Unzumutbarkeit des Erhalts ist der Eingriff in ein Kulturdenkmal zu genehmigen soweit das aus wissenschaftlichen Grunden im offentlichen Interesse liegt ein uberwiegendes offentliches Interesse anderer Art den Eingriff zwingend verlangt Veranderungen am Kulturdenkmal Bearbeiten Bei einer beabsichtigten Veranderung ist die Massnahme auf jeden Fall genehmigungspflichtig 15 Dies gilt fur die Falle in denen ein Kulturdenkmal zerstort verandert instand gesetzt oder wiederhergestellt ein Bau oder Bodendenkmal oder ein Teil davon entfernt oder mit Werbemassnahmen versehen die Nutzung eines Baudenkmals geandert oder in der Umgebung eines Baudenkmals eine das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussende Anlage errichtet geandert oder beseitigtwerden soll Die Genehmigung kann an Bedingungen oder Auflagen geknupft werden Diese konnen sein dass ein Sachverstandiger an den Massnahmen beteiligt oder die entstehende Beeintrachtigung des Kulturdenkmals minimiert wird indem das Bodendenkmal z B archaologisch korrekt ausgegraben und dokumentiert wird Damit wird zwar Substanz des Bodendenkmals aufgegeben aber eine Dokumentation erstellt die bis zu einem gewissen Grad den Wert des Denkmals fur die Wissenschaft und seinen Zeugnischarakter erhalt Die Genehmigung wird erteilt gegebenenfalls mit Bedingungen oder Auflagen wenn uberwiegende Grunde des Gemeinwohls d h des Erhaltungsgebots fur Kulturdenkmaler nicht entgegenstehen Sofortmassnahmen Bearbeiten Wenn bei Gefahr im Verzug Sofortmassnahmen erforderlich sind kann die Denkmalschutzbehorde entsprechend reagieren 16 Kommt der Unterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals seiner Verpflichtung nicht nach und wird dadurch das Kulturdenkmal gefahrdet kann er verpflichtet werden erforderliche Erhaltungsmassnahmen auszufuhren Weigert er sich und der Zustand eines Kulturdenkmals erfordert unverzugliches Einschreiten konnen Denkmalschutzbehorden alle Massnahmen ergreifen die geeignet sind die unmittelbare Gefahr fur den Bestand des Kulturdenkmals abzuwenden Eigentumer Besitzer und sonstige Unterhaltungspflichtige konnen im Rahmen des Zumutbaren zur Erstattung der dabei entstehenden Kosten herangezogen werden Kennzeichnung Bearbeiten Denkmalschutzplakette Niedersachsen Denkmalschutzplakette ab 2018 Baudenkmal Plakette von 2012 bis 2017 Bodendenkmal Plakette von 2012 bis 2017 Seit der Anderung des Niedersachsischen Denkmalschutzgesetzes im Jahre 2011 konnen Eigentumer ihre Bau und Bodendenkmale mit einer Denkmalschutzplakette kennzeichnen die vom Niedersachsischen Ministerium fur Wissenschaft und Kultur als oberster Denkmalschutzbehorde herausgegeben wird 17 Die Plaketten werden auf Antrag von den unteren Denkmalschutzbehorden ausgegeben Von 2012 bis 2017 wurden rund 400 Denkmalschutzplaketten ausgegeben Sie waren mit ihrem Symbol von der Kennzeichnung nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 abgeleitet Zur Identifikation mit dem Land Niedersachsen und aufgrund der Verwechselungsgefahr wurde am 1 Januar 2018 eine neue Plakette eingefuhrt die fur Bau und Bodendenkmale gleichermassen gilt 18 Sie zeigt das Sachsenross als Landeswappen 19 Behorden und Zustandigkeiten BearbeitenDenkmalschutzbehorden Bearbeiten Der Verwaltungsaufbau der niedersachsischen Denkmalverwaltung ist zweistufig Es gibt die Oberste Denkmalschutzbehorde beim Niedersachsischen Ministerium fur Wissenschaft und Kultur 20 die die Fachaufsicht ausubt ausserdem die unteren Denkmalschutzbehorden der Landkreise und Stadte mit eigener Bauaufsichtsbehorde Die unteren Denkmalschutzbehorden handeln im ubertragenen Wirkungskreis fur das Land 21 Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege sollen das Land die Gemeinden Landkreise und sonstigen Kommunalverbande sowie die in der Denkmalpflege tatigen Einrichtungen und Vereinigungen und die Eigentumer und Besitzer von Kulturdenkmalern zusammenarbeiten Da hier Reibungsflachen entstehen konnen kann die oberste Denkmalschutzbehorde anstelle einer unteren Denkmalschutzbehorde tatig werden und anordnen dass das Niedersachsische Landesamt fur Denkmalpflege an Stelle einer unteren Denkmalschutzbehorde tatig wird 22 Die unteren Denkmalschutzbehorden konnen fur die Bau und Kunstdenkmalpflege sowie fur die archaologische Denkmalpflege ehrenamtliche Beauftragte fur Denkmalpflege bestellt werden Deren Aufgabe ist es die Denkmalschutzbehorden in allen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstutzen 23 Denkmalfachbehorde Bearbeiten Das Niedersachsische Landesamt fur Denkmalpflege wirkt als staatliche Denkmalfachbehorde 24 Es hat insbesondere die Aufgaben die Denkmalschutz Bau und Planungsbehorden Kirchen und andere insbesondere Eigentumer und Besitzer von Kulturdenkmalern fachlich zu beraten Kulturdenkmaler zu erfassen zu erforschen zu dokumentieren und die Ergebnisse zu veroffentlichen das Denkmalverzeichnis aufzustellen und fortzufuhren Restaurierungen und Grabungen durchzufuhren wissenschaftliche Grundlagen fur die Denkmalpflege zu schaffen zentrale Fachbibliotheken und Archive zu unterhalten Ortliche Zustandigkeiten Bearbeiten Grundsatzlich gilt fur die Zustandigkeit zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sowie fur denkmalrechtliche Genehmigungen von Massnahmen an Kulturdenkmalen die territoriale Zugehorigkeit Zustandig ist demnach die diejenige untere Denkmalschutzbehorde in deren Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet 20 Abs 1 Allerdings gelten denkmalrechtliche Sonderregelungen die von speziellen Eigentumsverhaltnissen ausgehen Sie gelten fur Kulturdenkmale der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen 10 Abs 5 der Klosterkammer 10 Abs 5 der katholischen und evangelischen Kirchen 36 sowie fur Kulturdenkmale im Bereich der Bundeswasserstrassen oder Kustengewasser 20 Abs 1 Literatur BearbeitenHans Karsten Schmaltz Reinald Wiechert Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz Kommentar 2 vollig neu bearbeitete Auflage Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63390 4 Andreas Kleine Tebbe Dieter J Martin Christian Guntau Denkmalrecht Niedersachsen Kommentar 3 Auflage Kommunal und Schulverlag Wiesbaden 2018 ISBN 978 3 8293 1360 5 Arnd Huneke 40 Jahre Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz In Niedersachsische Verwaltungsblatter Bd 26 2019 S 278 283 Weblinks BearbeitenText des Niedersachsischen Denkmalschutzgesetzes Text des Niedersachsischen Denkmalschutzgesetzes Stand 26 Mai 2011 PDF Gesetzesentwurf mit Begrundung vom 11 Januar 2011 pdf 105 kB Einzelnachweise Bearbeiten a b c Hans Karsten Schmaltz Reinald Wiechert Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz Kommentar 2 vollig neu bearbeitete Auflage Verlag C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63390 4 S 2 f Vgl Aufzahlung in Hans Karsten Schmaltz Reinald Wiechert Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz Kommentar 2 vollig neu bearbeitete Auflage Verlag C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63390 4 S 4 f a b Vgl Aufzahlung in Hans Karsten Schmaltz Reinald Wiechert Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz Kommentar 2 vollig neu bearbeitete Auflage Verlag C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63390 4 S 5 4 1 und 2 NDSchG 3 2 NDSchG 3 Abs 1 NDSchG 9 NDSchG 3 Abs 5 NDSchG 16 NDSchG 22 NDSchG 6 NDSchG Art 14 GG 7 EStG 29 30 NDSchG 10 NDSchG 20 Abs 2 NDSchG Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemass 28 Abs 2 des Niedersachsischen Denkmalschutzgesetzes mit einer Denkmalschutzplakette Denkmalschutzplakette tragt kunftig Niedersachsens Landeswappen Presseinformation des Niedersachsischen Ministeriums fur Wissenschaft und Kultur vom 22 Dezember 2017 Neue Denkmalschutzplakette fur Niedersachsen in Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen 2 2018 S 93 19 NDSchG 19 Abs 1 NDSchG 19 Abs 4 NDSchG 22 NDSchG 21 NDSchGDenkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4149087 3 lobid OGND AKS LCCN n83211235 VIAF 183888111 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz amp oldid 224444288