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Eine Raubgrabung ist das gezielte zumeist kriminell motivierte Nachsuchen von meist wertvollen Fundstucken Antiquitaten Edelmetalle entgegen den jeweiligen Rechtsnormen die zum Beispiel das Graben in Bodendenkmalern regeln In der Regel werden sie unter Unkenntnis oder Missachtung wissenschaftlicher Standards durchgefuhrt und zerstoren dadurch wertvolle Informationen die eine genauere historische Einordnung der Funde ermoglichen wurden Als ein Hauptmotiv gilt der als Antikenhehlerei bezeichnete illegale Handel mit archaologischen Funden und Kunstobjekten Locher im Acker als Spuren eines Raubgrabers Inhaltsverzeichnis 1 Grabungen 2 Rechtliche Lage 2 1 Deutschland 2 1 1 Denkmalrecht 2 1 2 Eigentum am Grundstuck 2 1 3 Eigentum am Fund 2 1 4 Sanktionen 2 2 Osterreich 3 Raubgrabungen 4 Geschichte 5 Gegenwart 6 Schaden durch Raubgraberei 7 Beispiele 8 Ausstellung 9 Literatur 10 Filmografie 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGrabungen BearbeitenTatobjekte sind Bodendenkmaler also archaologische oder soweit denkmalrechtlich vorgesehen palaontologische Kulturdenkmaler Beispiele dafur sind Graberfelder Burgen romische Kastelle aber auch vorgeschichtliche Siedlungen Verschiedene Interessengruppen Schatzsucher Antiquitatenhandler haben ein Interesse daran Bodendenkmaler oder Teile davon zur Gewinnung von Fundstucken auszugraben und sie damit zu zerstoren andere wollen sie moglichst unversehrt erhalten Denkmalpflege archaologische Forschung Daraus ergeben sich verschiedene Konflikte Rechtliche Lage Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern nbsp Warnung vor Raubgrabungen an der Ruine der Raffenburg in HagenDeutschland Bearbeiten Denkmalrecht Bearbeiten In der Bundesrepublik Deutschland wird uberwiegend in Denkmalschutzgesetzen geregelt dass vor der Untersuchung einer archaologischen Fundstelle eine Grabungs oder Nachforschungsgenehmigung erteilt werden muss Die Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden beispielsweise auf bestimmte Gebiete beschrankt sein oder festlegen dass Funde und Befunde in einem vorgeschriebenen Standard zu dokumentieren sind Die Zustandigkeit eine solche Genehmigung zu erteilen ist je nach Bundesland unterschiedlichen Behorden zugewiesen Bei Zufallsfunden besteht eine Meldepflicht gegenuber der zustandigen Behorde in der Regel der Denkmalfachbehorde dem Landesamt fur Denkmalpflege Eigentum am Grundstuck Bearbeiten Weiter ist zu beachten dass neben dieser denkmalrechtlichen Genehmigung auch eine Genehmigung des Grundstuckseigentumers zum Betreten und Graben auf seinem Grundstuck vorliegen muss Andernfalls kommen Delikte wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschadigung in Betracht Eigentum am Fund Bearbeiten Rechtlicher Regelungsbedarf besteht ausserdem hinsichtlich der Frage wem Fundstucke gehoren wer deren Eigentumer wird Dies ist in Deutschland teils zivilrechtlich uber 984 BGB geregelt teils offentlich rechtlich uber die Denkmalschutzgesetze der Bundeslander Raubgrabungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus dass der Fund und damit das Eigentum unterschlagen werden Wer solche Funde kauft tauscht oder verkauft kann eine Hehlerei begehen Sanktionen Bearbeiten Folgen eines Verstosses gegen die genannten Vorschriften konnen sein bei Verstoss gegen die Denkmalschutzgesetze Geldbussen nach dem Denkmalschutzgesetz strafrechtliche Verfolgung Einzug benutzter Gerate Metalldetektoren Grabungswerkzeuge usw Beschlagnahme der Funde moglicher Regress bei verursachten Schaden zivilrechtliche Anspruche des Eigentumers sei es des Eigentumers auf dessen Grundstuck der Fund entnommen wurde sei es der Staat dessen Schatzregal verletzt wurde Osterreich Bearbeiten In Osterreich gilt fur alle Bundeslander ein einheitliches Denkmalschutzgesetz Eine Bewilligung zur Nachforschung beziehungsweise Grabung nach Bodendenkmalern kann nur vom Bundesdenkmalamt an Personen erteilt werden die ein einschlagiges Universitatsstudium absolviert haben Bei zufallig entdeckten Bodendenkmalen gelten ahnliche Bestimmungen wie in Deutschland Die Meldung muss spatestens am auf den Tag der Auffindung folgenden Werktag erfolgen Die Fundstelle muss bis zur Begutachtung durch das Denkmalamt unverandert belassen werden Die Eigentumsverhaltnisse bei Bodenfunden sind durch den 399 des Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuchs geregelt welcher eine Teilung zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundstuckseigentumer vorsieht Ein Schatzregal wie in den meisten deutschen Bundeslandern gibt es in Osterreich nicht Raubgrabungen BearbeitenVerstosst eine Grabung gegen eine der genannten Vorschriften wird sie als Raubgrabung bezeichnet Daruber hinaus wird der Begriff ausserhalb dieser rechtlichen Kategorien noch verwendet wenn eine Ausgrabung zwar mit den rechtlich erforderlichen Genehmigungen geschieht aber ohne die erforderliche Sorgfalt einer archaologisch wissenschaftlichen Dokumentation hinsichtlich der Befunde und Funde so dass das Bodendenkmal in seiner Originalsubstanz beschadigt oder zerstort wird ohne dass dieser Verlust durch eine Dokumentation Plane Fotografien Zeichnungen Grabungstagebuch substituiert wird Diese Konstellation ist aber eher theoretisch da die Grabungs oder Nachforschungsgenehmigung in der Praxis nur denjenigen Antragstellern gegeben wird die auch dafur garantieren dass sie die erforderlichen Dokumentationen leisten Raubgraber sind inzwischen mit technischem Gerat ausgerustet mit dem sie gezielt nach Funden suchen Dies begann mit Metalldetektoren Viele deutsche Bodendenkmaler sind oberflachlich mittlerweile nahezu metallfrei Inzwischen werden auch weitere Techniken eingesetzt etwa Bodenradar Geschichte BearbeitenDie Raubgrabung ist in der Form des Grabraubes und der Schatzsucherei ein altes Phanomen Diese gibt es seit der Vorgeschichte seit wertvolle Beigaben in Graber gelegt wurden Damals wie heute setzten sich solche Tater aus finanziellem Interesse und heute auch haufig wegen des Spasses einer spannenden Suche uber bestehende Schutzvorschriften hinweg Raubgrabungen im modernen Sinn gibt es erst seit die kulturelle Kategorie Bodendenkmal kreiert wurde und damit auch Objekt von Forschung oder Denkmalschutz werden konnte Raubgrabungen sind also ein relativ neues Phanomen seit Beginn einer entsprechenden Gesetzgebung im 19 Jahrhundert In Preussen wurden die Bodendenkmaler seit 1914 geschutzt Gegenwart BearbeitenIn jungerer Zeit nehmen Raubgrabungen zu Ein wachsender zum grossen Teil illegaler Markt fur Antiken bietet finanzielle Anreize fur Raubgrabungen Zudem ist die Suche mit Metalldetektoren in den vergangenen Jahren zu einem verbreiteten Hobby geworden wobei nur ein Bruchteil der Sondenganger mit der Fachwissenschaft und Denkmalpflege zusammenarbeitet Bis heute werden Raubgrabungen haufig als Schatzsuche bagatellisiert und als Kavaliersdelikt wahrgenommen 1 Drastische Gefangnisstrafen fur Raubgraber wurden in den Jahren 2011 und 2012 etwa in Grossbritannien Griechenland und China verhangt 2 Prinzipiell wurden Gefangnisstrafen fur Raubgrabungen und Antikenhehlerei auch schon im 19 Jahrhundert angedroht 3 Schaden durch Raubgraberei Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Raubgrabungen konnen verschiedene Schaden nach sich ziehen Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse werden verhindert Das undokumentierte und unfachliche Graben nach historischen Gegenstanden zerstort in ganz erheblichem Umfang materiell vielleicht wertlose aber archaologisch kulturhistorisch bedeutende Artefakte und die Befunde Der genaue Kontext von Funden Fundzusammenhang ist fur deren wissenschaftlichen Wert entscheidend So kann die Kombination mit anderen Funden aber auch die exakte Lage Informationen uber die Menschen der Vergangenheit geben oder zumindest quellenkritisch bedeutende Beobachtungen liefern Unsachgemasse Restaurierungen durch Raubgraber zerstoren haufig auch das Objekt an sich Raubgraber selektieren die Funde Metallfunde werden mitgenommen die oft fur die Datierung wichtigeren Keramikfunde werden verworfen aber aus dem ursprunglichen Kontext gerissen Dem Grundstuckseigentumer oder bei Bestehen eines Schatzregals dem Staat als Vertreter der Offentlichkeit wird Eigentum entzogen Der Verkauf von Funden fordert weitere Raubgrabungen und Antikenhehlerei Bei Grabern gefallener Soldaten kann durch das Entwenden von Erkennungsmarken die Moglichkeit unwiderruflich zerstort werden den Toten zu identifizieren Beispiele Bearbeiten nbsp Himmelsscheibe von NebraBesondere Aufmerksamkeit in der Offentlichkeit erregte der durch eine Raubgrabung zu Tage gebrachte Fund der Himmelsscheibe von Nebra Trotz Nachgrabungen und eines Forschungsprojektes sind die Deponierungsumstande der Scheibe und der angeblich zugehorigen Dolche nicht vollig zweifelsfrei gelost da der Befundzusammenhang durch die Raubgraber zerstort wurde Der Berliner Goldhut der als Raubgrabungsgut auf den Markt kam und von dem keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Fundumstande vorliegen Deshalb ist bis heute nicht klar was dessen Funktion eigentlich war Auch sind alle Informationen verloren die der Goldhut uber die Rolle seines Fundortes im Siedlungsgefuge der Bronzezeit hatte liefern konnen Die Burger vor Ort sind einer Attraktion und eines Identifikationsobjektes beraubt Schon seit Jahrzehnten finden in allen Staaten mit antiken Hochkulturen zum Teil organisierte Raubgrabungen statt so dass z B ganze Nekropolen in Trichterfelder verwandelt wurden und werden Aktuell sind Raubgraber besonders aktiv im Irak in Syrien und Agypten wo archaologische Fundplatze in grossem Umfang zerstort werden Am Heidentor Egesheim wurde in den 1990er Jahren ein vorgeschichtliches Heiligtum von Raubgrabern heimgesucht die hier hunderte von datierenden Metallfibeln fanden aber Glasperlen und Keramikscherben zuruckliessen Genaue stratigraphische Beobachtungen und Verteilungsanalysen hatten hier wahrscheinlich zeigen konnen ob sich im Lauf der Zeit die Opfersitten geandert hatten Die Funde wurden unter Vorspiegelung eines falschen Fundortes der Prahistorischen Staatssammlung in Munchen zum Kauf angeboten um von der liberaleren Handhabung der Eigentumsverhaltnisse in Bayern zu profitieren Die Funde wurden von den Experten aber als ausserbayrisch erkannt Im Herbst 2010 gab Helmut Thoma zu ein Grab in der antiken Stadt Palmyra geplundert zu haben Der historische Zusammenhang der von ihm entwendeten und illegal nach Deutschland verbrachten und heute in seinem privaten Wohnzimmer zur Schau gestellten Plastiken ist fur immer verloren eine wichtige Quelle fur die Sozialgeschichte der Wustenstadt wurde mutwillig zerstort 4 In Apameia am Orontes wurde zwischen 2011 und Fruhjahr 2013 wahrend des Burgerkrieg in Syrien die archaologische Fundstelle durch Raubgrabungen fast vollstandig zerstort 5 Der Umfang deutet auf planmassiges Vorgehen mit dem Ziel die illegalen internationalen Markte zu beliefern In Rulzheim wurde von einem Sondenganger ein spatantiker Hortfund ausgewuhlt Unter dem Druck polizeilicher Ermittlungen lieferte er den Fund Anfang 2014 der Denkmalpflege ab Nachgrabungen konnten keinerlei Aussagen zur Lagerung der Objekte mehr sicherstellen Rekonstruktionen der Fundstucke werden erschwert Aussagen uber die Niederlegungsbedingungen sind nicht mehr moglich 6 7 Wahrend einer Grabung des Westfalischen Museums fur Archaologie heute LWL Archaologie fur Westfalen auf dem Graberfeld von Costedt im Jahr 1989 entwendete ein Raubgraber eine kaiserzeitliche Urne was den wissenschaftlichen Kontext zerstorte 8 Die Raubgrabung fuhrte 1993 im nordrhein westfalischen Landtag zu einer Kleinen Anfrage zur Problematik von Raubgrabungen 9 2021 tauchte die entwendete Urne wieder auf indem sie vor dem Sitz der Gesellschaft zur Forderung der Bodendenkmalpflege im Kreis Minden Lubbecke e V mit einem Entschuldigungsschreiben abgelegt wurde 10 11 Ausstellung Bearbeiten2013 Raubgraber Grabrauber Landesmuseum fur Natur und Mensch Oldenburg Begleitbuch Literatur BearbeitenMichaeler Aufleger Tatort Bodendenkmal Archaologischer Juristentag 2005 Materialien zur Bodendenkmalpflege im Rheinland Band 17 Treis Karden 2007 ISBN 3 9806426 8 2 Ralf Fischer zu Cramburg Das Schatzregal Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten Numismatischer Verlag Forneck Hohr Grenzhausen 2001 ISBN 3 923708 11 4 Dissertation Reinhard Dietrich Antiken Markt und Recht In Kunstrechtsspiegel 04 2008 ZDB ID 2316066 4 S 174 181 Reinhard Dietrich Munzen Markt und Mythen In Kunstrechtsspiegel 01 2010 ZDB ID 2316066 4 S 26 39 Peter Fasold Dagmar Stutzinger Raubgrabungen zerstoren das archaologische Erbe Begleitheft zur Ausstellung Fundort Unbekannt Raubgrabungen in Hessen Archaologische Denkmaler in Hessen 127 ISSN 0936 1693 Landesamt fur Denkmalpflege Hessen u a Wiesbaden 1995 Daniel Graepler Fundort unbekannt Raubgrabungen zerstoren das archaologische Erbe Eine Dokumentation D Graepler c o Archaologisches Institut Heidelberg 1993 Heinz Gunter Horn Hiltrud Kier Jurgen Kunow Bendix Trier Hrsg Archaologie und Recht Was ist ein Bodendenkmal von Zabern Mainz 1993 ISBN 3 8053 1319 5 Arnd Koch Antiken Recht und kein Markt In Kultur und Recht 2 2008 ZDB ID 2124402 9 S 49 54 Ulrike Low Raubgrabungen im Irak In Mitteilungen der Deutschen Orient Gesellschaft zu Berlin 137 2003 S 57 80 Hans Georg Niemeyer Hrsg Archaologie Raubgrabungen und Kunsthandel Podiumsdiskussionen auf der 23 Mitgliederversammlung des Deutschen Archaologen Verbandes in Munster 26 Juni 1993 Schriften des Deutschen Archaologen Verbandes 13 ZDB ID 518788 6 Deutscher Archaologen Verband Hannover 1995 Jennifer Morscheiser Niebergall Sondenganger und Raubgraber im Rheinland In Archaologie im Rheinland 2014 Darmstadt 2015 ISBN 978 3 8062 3214 1 S 23 25 Andrea Rascher Von apulischen Vasen und Tomaten Das Schweizer Kulturgutertransfergesetz fur einen besseren Schutz des kulturellen Erbes In Museumskunde 67 1 2002 S 28 Andrea Rascher Ali B und die 40 000 Rauber In Raub und Zerstorung der irakischen Vergangenheit Konige am Tigris Medien assyrischer Herrschaft Elena Mango Joachim Marzahn Christoph Uehlinger Hrsg Zurich 2008 S 223 Frank Siegmund Das Graberfeld der jungeren Kaiserzeit von Costedt In Bendix Trier Hrsg Bodenaltertumer Westfalens Band 32 Philipp von Zabern Mainz 1996 ISBN 3 8053 1895 2 S 117 Peter Watson Cecilia Todeschini Die Medici Verschworung Der Handel mit Kunstschatzen aus Plunderungen italienischer Graber und Museen Aus dem Amerikanischen von Ulrike Seith und Jana Plewa Parthas Verlag Berlin 2006 ISBN 3 86601 905 X Peter Rene Becker Christina Wawrzinek Hrsg Raubgraber Grabrauber Begleitschrift zur Sonderausstellung des Landesmuseums Natur und Mensch Oldenburg vom 11 Mai bis zum 8 September 2013 Nunnerich Asmus Mainz 2013 ISBN 978 3 943904 19 2 Gunther Wessel Das schmutzige Geschaft mit der Antike Ch Links Verlag Berlin 2015 ISBN 978 3 86153 841 7 Webpublikationen Jorg Hantzschel Archaologie des Bulldozers Sammler und Museen im Westen finanzieren die Zerstorung der antiken Welt In Suddeutsche Zeitung 3 September 2003 S 13 Stefan Koldehoff Museen vernichten die Geschichte unserer Erde In Welt am Sonntag 29 Januar 2006 Interview mit Oscar White Muscarella Gunther Stockinger Plunderung vor der Haustur In Der Spiegel Nr 28 2006 S 108 110 online FotostreckeFilmografie BearbeitenArchaologen Plunderer und die Konigin von Saba Dokumentation 60 Min Produktion arte Regie Karel Prokop Sendung 17 Februar 2007 auf youtube in 6 Teilen Abenteuer Wissen Tatort Furstengrab Dokumentation 30 Min Produktion ZDF Sendung 24 Januar 2007 Inhaltsangabe Memento vom 19 August 2013 im Webarchiv archive today des ZDF Goldgrube Bulgarien Dorado fur Archaologen und Kunstrauber Dokumentation 7 Min Autor Tom Fugmann Produktion WDR Sendung 21 Januar 2007 Griechenlands Schatzinsel Antikenschmuggel im grossen Stil Dokumentation 6 Min Autor Christoph Spielberger Produktion ZDF aspekte Sendung 2 Februar 2006 Inhaltsangabe von aspekte Eine Kultur wird geplundert Das Geschaft der Grabrauber in Peru 2000 Regie Hans Giffhorn Produktion arte Erstsendung 9 September 2000 Der Urnenraub von Costedt Dokumentation vom 22 August 2021 Online auf YouTube Weblinks BearbeitenAllgemeinUNESCO Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import Export and Transfer of Ownership of Cultural Property Konvention zum Verbot und zur Verhutung der unzulassigen Einfuhr Ausfuhr und Ubereignung von Kulturgut EU Projekt Witness the Past entwickelt museumspadagogische Angebote die auf die Gefahrdung von archaologischem Kulturgut durch Raubgrabungen und Plunderungen hinweisen Nachrichtenblog zum Thema kriminelle Ausgrabungen antiker Artefakte Portable Antiquity 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zuruck Abgerufen am 26 Januar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4374970 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Raubgrabung amp oldid 236710864