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Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaler im Lande Nordrhein Westfalen vom 11 Marz 1980 ist die Grundlage des Denkmalrechts in Nordrhein Westfalen Das Gesetz wird in der Regel mit DSchG NRW 1 abgekurzt Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland ist aber in seiner Gesetzeswirkung durch aktuelle Mittelkurzungen bedroht 2 BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz undzur Pflege der Denkmalerim Lande Nordrhein WestfalenKurztitel DenkmalschutzgesetzAbkurzung DSchG DSchG NRWArt LandesgesetzGeltungsbereich Nordrhein WestfalenRechtsmaterie Denkmalschutzrecht KulturschutzrechtFundstellennachweis SGV NRW 224Erlassen am 11 Marz 1980 GV NW S 226 ber S 716 Inkrafttreten am 1 Juli 1980Letzte Anderung durch Art 5 G vom 6 April 2022 GV NRW S 934 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juni 2022 Art 28 G vom 15 November 2016 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Plakette an der Hauswand eines Einzelkulturdenkmals in Aachen 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung Geschichte 2 Behorden 2 1 Denkmalbehorde 2 2 Denkmalpflegeamter 2 3 Denkmalrat 3 Denkmaler 3 1 Baudenkmaler 3 2 Denkmalbereiche 3 3 Bewegliche Denkmaler 3 4 Bodendenkmaler 4 Massnahmen fur den Schutz und die Erhaltung eines Denkmals 4 1 Entdeckung eines Bodendenkmals 4 2 Unterschutzstellung 4 3 Massnahmen und Veranderungen 4 4 Erhaltung und Pflege 4 5 Ausgrabungen 4 5 1 Grabungsschutzgebiet 5 Mitgeltende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehung Geschichte BearbeitenNordrhein Westfalen war das letzte der alten Bundeslander das ein Denkmalschutzgesetz entwickelte Bis zum Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes am 1 Juli 1980 erfolgte der Schutz der Denkmaler in Nordrhein Westfalen auf der Basis von uberkommenem Landespartikularrecht etwa dem Allgemeinen Landrecht fur die Preussischen Staaten von 1794 und dem Preussischen Ausgrabungsgesetz von 1914 mit seinen Ausfuhrungsbestimmungen im ehemaligen Lippe Land mit dem Heimatschutzgesetz von 1920 Behorden BearbeitenDenkmalbehorde Bearbeiten Die Denkmalbehorden von Nordrhein Westfalen sind dreistufig organisiert Oberste Denkmalbehorde ist das Ministerium fur Heimat Kommunales Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen Als Obere Denkmalbehorde fungieren die Kreise und die Bezirksregierungen Die Untere Denkmalbehorde ist kommunal organisiert Deren Aufgaben werden von den Stadten und Gemeinden wahrgenommen Sie sind in erster Linie fur den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zustandig Denkmalpflegeamter Bearbeiten Die Denkmalbehorden werden von den Denkmalpflegeamtern fachlich beraten und unterstutzt Die Leiter der Denkmalpflegeamter werden traditionell als Landeskonservatoren bezeichnet Die Denkmalpflegeamter werden von den Landschaftsverbanden getragen Sie haben eine rein beratende und gutachterliche Tatigkeit und keine denkmalbehordliche Funktion Dabei handelt es sich fur das Rheinland um das LVR Amt fur Bodendenkmalpflege im Rheinland und das LVR Amt fur Denkmalpflege im Rheinland Trager ist der Landschaftsverband Rheinland fur Westfalen um die LWL Denkmalpflege Landschafts und Baukultur in Westfalen und die Archaologie fur Westfalen Archaologische Bodendenkmalpflege Trager ist hier der Landschaftsverband Westfalen Lippe Die Stadt Koln nimmt fur ihr Gebiet anstelle des Landschaftsverbandes Rheinland die Aufgabe der Bodendenkmalpflege durch das Romisch Germanisches Museum Archaologische Bodendenkmalpflege wahr Denkmalrat Bearbeiten Die Untere Denkmalbehorde ist dazu verpflichtet einen Ausschuss fur die Aufgaben nach dem DSchG NRW zu bilden Bei der Obersten Denkmalbehorde kann fur die Vertretung der Interessen der Denkmalpflege ein Landesdenkmalrat gebildet werden Denkmaler BearbeitenDenkmaler werden als historische Sachen Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen definiert an deren Erhaltung und Nutzung ein offentliches Interesse besteht Baudenkmaler Bearbeiten Baudenkmaler sind Denkmaler die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen Dazu zahlen auch Garten Friedhofs und Parkanlagen sowie historische Ausstattungsstucke wenn sie mit dem Denkmal eine Einheit bilden Denkmalbereiche Bearbeiten Denkmalbereiche sind Mehrheiten baulicher Anlagen auch dann wenn nicht jede dazugehorende einzelne bauliche Anlage die Voraussetzung fur ein Denkmal erfullt Bewegliche Denkmaler Bearbeiten Bewegliche Denkmaler werden allgemein als alle nicht ortsfesten Denkmaler definiert Bodendenkmaler Bearbeiten Bodendenkmaler sind sowohl bewegliche als auch unbewegliche Denkmaler Dazu gehoren auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens und palaontologischer Reste Auch Bodenverfarbungen die durch nicht mehr selbstandig erkennbare Bodendenkmaler wie z B vergangene Holzbauten etc verursacht wurden gehoren zu den Bodendenkmalern Archivgut fallt nicht unter das DSchG NRW sondern unter das Nordrhein Westfalische Archivgesetz Massnahmen fur den Schutz und die Erhaltung eines Denkmals BearbeitenEntdeckung eines Bodendenkmals Bearbeiten Der Entdecker eines Denkmals ist verpflichtet der zustandigen Gemeinde oder dem zustandigen Denkmalpflegeamt das Denkmal anzuzeigen Nach der Meldung ist der Eigentumer des Grundstucks bzw dessen Nutzungsberechtigter oder eine bevollmachtigte Person fur drei Tage dafur verantwortlich dass sich der Erhaltungszustand der Bodendenkmals nicht verandert Die Frist kann von der Oberen Landesdenkmalbehorde verlangert oder verkurzt werden Seit der Neufassung des DSchG NRW vom 16 Juli 2013 gilt das sogenannte Schatzregal Handelt es sich bei dem Fund um ein bewegliches Bodendenkmal oder einen Fund von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung der herrenlos ist oder so lange verborgen war dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist wird der Fund mit der Entdeckung zum Eigentum des Landes Nordrhein Westfalen Der Fund muss unverzuglich an die zustandige Untere Denkmalbehorde oder das Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes gemeldet und ubergeben werden Denjenigen die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen soll eine angemessene Belohnung in Geld gewahrt werden die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert Ist die Entdeckung jedoch bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden sollte von der Gewahrung einer Belohnung abgesehen werden 3 Unterschutzstellung Bearbeiten Denkmaler werden durch konstitutive Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt 3 Abs 1 Satz 1 DSchG NRW Die Eintragung erfolgt durch die Untere Denkmalbehorde im Benehmen mit dem Landschaftsverband genauer genommen mit dem Denkmalpflegeamt Sie kann von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentumers oder des Landschaftsverbandes erfolgen Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor muss das Denkmal unter Schutz gestellt werden und zwar unabhangig davon ob der Eigentumer damit einverstanden ist Wenn zu erwarten ist dass ein Denkmal in die Denkmalliste eingetragen wird soll die Untere Denkmalbehorde anordnen dass das Denkmal als vorlaufig eingetragen gilt 4 Abs 1 DSchG NRW Um einen Denkmalbereich unter Schutz zu stellen muss die zustandige Gemeinde eine Satzung erlassen die von der oberen Denkmalbehorde genehmigt werden muss 5 und 6 DSchG NRW In dieser Satzung muss das Gebiet das unter Schutz gestellt werden soll bezeichnet werden die Grunde warum das Gebiet als Denkmalbereich festgesetzt wird sowie ein Plan und oder eine Darstellung des betreffenden Gebiets beigefugt werden Massnahmen und Veranderungen Bearbeiten Erlaubnispflichtig sind an Baudenkmalern und ortsfesten Bodendenkmalern Beseitigung Veranderung Wegbringen an einen anderen Ort Anderung der Nutzung in der Umgebung von Baudenkmalern und ortsfesten Bodendenkmalern wenn das Erscheinungsbild des Denkmals beeintrachtigt wird die Errichtung einer neuen Anlage die Beseitigung oder Veranderung einer bestehenden Anlage bei beweglichen Denkmalern deren Beseitigung und VeranderungDie Erlaubnis erteilt die Untere Bodendenkmalbehorde im Benehmen mit dem Landschaftsverband Denkmalpflegeamt Ist der Bund oder das Land Nordrhein Westfalen Eigentumer oder Nutzungsberechtigter eines Denkmals entscheidet anstelle der Unteren Denkmalbehorde die Bezirksregierung Wird ein Denkmal veraussert oder verandert haben Eigentumer Besitzer oder Nutzungsberechtigte innerhalb eines Monats die Veranderung der Unteren Denkmalbehorde anzuzeigen Erhaltung und Pflege Bearbeiten Fur Erhalt und Pflege eines Denkmals ist dessen Eigentumer verantwortlich Wichtig ist der immer wieder auftauchende Zusatz solange sich die Massnahmen im Bereich des Zumutbaren befinden Bei dem Zumutbarkeitsbegriff ist allerdings grosse Vorsicht geboten Kann der Eigentumer die Erhaltungsmassnahmen nicht finanzieren bedeutet das nicht automatisch dass ihm die Erhaltung des Denkmals nicht zugemutet werden darf Unzumutbar ist die Forderung das Denkmal zu erhalten nur dann wenn eine Abwagung aller einschlagigen individuellen Gesichtspunkte unter Berucksichtigung der objektiven Lage und des Verfassungsgrundsatzes der Sozialbindung des Eigentums ergibt dass ein solches Verhalten in Fallen dieser Art nicht verlangt werden kann siehe Dieter J Martin Michael Krautzberger Hrsg Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege Teil B Rn 75 Fur Erhalt und Pflege kann der Eigentumer andererseits auch Zuwendungen in Form von offentlichen Mitteln oder Steuervergunstigungen erhalten Gegebenenfalls muss das Denkmal der Offentlichkeit zuganglich gemacht werden Wenn die Wartungsmassnahmen ihn wirtschaftlich uberfordern kann der Eigentumer unter bestimmten Voraussetzungen eine Ubernahme des Denkmals durch die Gemeinde beantragen 31 DSchG NRW Denkbar ist auch als ausserstes Mittel das offentliche Erhaltungsinteresse durchzusetzen die Enteignung des Denkmals 30 Die Entschadigung richtet sich nach dem Landesenteignungs und entschadigungsgesetz EEG NRW Ausgrabungen Bearbeiten Ausgrabungsgenehmigungen werden durch die Obere Denkmalbehorde erteilt Unter Ausgrabungen fallen sowohl das tatsachliche Graben nach Bodendenkmaler wie auch das Bergen von Bodendenkmalern aus Gewassern Die Obere Denkmalbehorde kann fur die Ausgrabungsgenehmigungen bestimmte Bedingungen fachlich gebildete Leitung restauratorische Behandlung von Funden und Befunden etc stellen Grabungsschutzgebiet Bearbeiten Bestimmte Gebiete konnen wenn sie wichtige Bodendenkmaler enthalten in Rucksprache mit den zustandigen Denkmalpflegeamtern fur zunachst 3 Jahre zum Grabungsschutzgebiet erklart werden Die Frist kann verlangert werden Da in Nordrhein Westfalen wichtige Bergbaugebiete liegen ist in einem Zusatz festgehalten dass Gebiete in denen Mineralien vorkommen die dem Bergrecht unterliegen erst nach Rucksprache und Einvernehmen mit dem Landesoberbergamt Dortmund zu Grabungsschutzgebiete erklart werden konnen Mitgeltende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften BearbeitenDie zur Ausfuhrung des Gesetzes erforderlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften werden von dem fur die Denkmalpflege zustandigen Minister erlassen 3 Abs 6 42 DSchG Dazu gehoren unter anderem Verordnung uber die Fuhrung der Denkmalliste Denkmallisten Verordnung vom 13 Marz 2015 4 Runderlass Denkmalplakette des Landes Nordrhein Westfalen vom 5 Mai 1988 5 Runderlass Verfahren bei Ubernahmeverlangen gem 31 DSchG vom 16 Marz 1984 6 Literatur BearbeitenDimitrij Davydov Ernst Rainer Hones Thomas Otten Birgitta Ringbeck Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen Kommentar 5 Aufl Wiesbaden 2016 ISBN 978 3 8293 1232 5 Carsten Doerfert Denkmal und Naturschutz in der Weimarer Zeit Das lippische Heimatschutzgesetz von 1920 In Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 71 2002 S 333 345 Rolf Bernd Hechler Die stadtebaulichen Bezuge des Denkmalschutzes und der Erhaltungsgedanke im Stadtebau Grundsatzliche Betrachtungen und planerische Erfahrungen unter besonderer Berucksichtigung der Rechtslage in Nordrhein Westfalen Dissertation Bonn 1989 Ernst Rainer Hones Rechtliche Aspekte der Gartendenkmalpflege und des Naturschutzes in Nordrhein Westfalen In Udo Mainzer Hrsg Denkmalpflege Kulturlandschaft Naturschutz Vortragstexte der Tagungen in Bonn Rottgen 1997 und 1999 Landschaftsverband Rheinland Mitteilungen aus dem Rheinischen Amt fur Denkmalpflege 14 2007 S 41 55 H G Horn H Hellenkemper u a Hrsg Von Anfang an Archaologie in Nordrhein Westfalen Koln 2005 Memmesheimer Paul A Upmeier Hans Dieter Schonstein Horst Dieter Denkmalrecht Nordrhein Westfalen Kommentar 2 Aufl 1989 Ministerium fur Bauen und Verkehr Nordrhein Westfalen Denkmalschutz und Denkmalpflege Broschure 2006 Weblinks BearbeitenText des Denkmalschutzgesetzes mit Stand vom 1 Juni 2022Einzelnachweise Bearbeiten Verwendung der Abkurzung NRW bei Rechts und Verwaltungsvorschriften RdErl d Ministeriums fur Inneres und Justiz v 17 Februar 1999 V B 5 17 10 10 https www wn de Muensterland 2013 04 Foerderung des Denkmalschutzes gestoppt Ehemalige Richter sehen kulturelles Erbe bedroht DSchG NRW mit Stand vom 23 Januar 2014 Verordnung uber die Fuhrung der Denkmalliste Denkmallisten Verordnung vom 13 Marz 2015 RdErl d Ministers fur Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr v 5 Mai 1988 I B 4 10 05 926 88 RdErl d Ministers fur Landes und Stadtentwicklung v 16 Marz 1984 III B 2 30 7 1 845 831Denkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4213511 4 lobid OGND AKS LCCN n82030194 VIAF 186302756 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen amp oldid 224833380