www.wikidata.de-de.nina.az
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Verjahrung Begriffsklarung aufgefuhrt Verjahrung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Moglichkeit einen bestehenden Anspruch durchzusetzen Im offentlichen Recht fuhrt die Verjahrung in der Regel zum Erloschen des Anspruchs Die strafrechtliche Verfolgungsverjahrung stellt ein Verfahrenshindernis dar das heisst die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden Tritt die Vollstreckungsverjahrung ein kann die Strafe nicht mehr vollstreckt werden Bereits das romische Recht kannte die Verjahrung als longi temporis praescriptio 1 Zu landesspezifischen Details siehe Verjahrung Deutschland Verjahrung Osterreich Einzelnachweise Bearbeiten Liebs Lehmann Strobel Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichworter 3 Auflage 1983 geben unter dem Stichwort Verjahrung eine Vielzahl lateinischer Rechtsregeln anNormdaten Sachbegriff GND 4187781 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verjahrung amp oldid 238780573