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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Schatz Begriffsklarung aufgefuhrt In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Die begriffliche Unterscheidung zwischen gemeinhin Schatz und archaologischem Fund wird ungenugend differenziert und dargestellt Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Das Wort Schatz bezeichnet einen kostbaren Besitz oder wertvollen Fund Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bedeutung 2 Schatzfund 2 1 Allgemeines 2 2 Munzfund 2 3 Rechtsgrundlagen 2 4 Inhalt 2 5 Rechtsfolgen 2 6 Offentlich rechtliche Beschrankungen 3 Schatzsuche 3 1 International 3 2 Schweiz 3 3 Osterreich 4 Sagenhafte Schatze Fiktion Literatur Filme Auswahl 5 Schatzfunde und Schatze Auswahl 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeine Bedeutung BearbeitenDer Begriff Schatz bedeutet allgemein kostbarer Besitz Fulle Reichtum Das besondere Merkmal eines Schatzes ist dass er als wirtschaftliches Gut meist in Form einer beweglichen Sache existiert So bezeichnet er oft eine umfangreiche wertvolle Ansammlung oder auch einen Vorrat Hort an Kleinodien Kunstgegenstanden Wertsachen oder auch Geld Ein Schatz kann aber auch eine einzelne ausserst wertvolle Sache sein beispielsweise ein extrem seltenes oder teures Sammlerstuck eine Schuldverschreibung ein Bankguthaben etc In Masse und Macht bezeichnet Elias Canetti den Schatz als ein Massensymbol mit faszinierend verstorendem Einfluss auf die Psyche das Bewusstsein und Verhalten der Menschen 1 Auf der monomanischen Suche und Jagd nach verborgenen oder verlorenen Schatzen bei der Eroberung von Reichtumern aber auch in der schatzbildenden Arbeit konnen Menschen ihre Personlichkeit aufgeben und dabei als soziales Wesen in der Asozialitat oder Unmenschlichkeit verloren gehen Umgangssprachlich und in ubertragenem Sinn wird der Begriff Schatz oder auch eine Verkleinerungsform davon als Kosename fur Personen benutzt die einem lieb und teuer erscheinen und deren Nahe man deshalb nicht missen mochte Schatzfund BearbeitenEine besondere Form des Schatzerwerbs ist der Schatzfund Er ist nach der Legaldefinition des 984 BGB eine bewegliche Sache die so lange verborgen war dass sich ihr Eigentumer nicht mehr ermitteln lasst Allgemeines Bearbeiten nbsp Lajos Kossuth vergrabt die ungarischen Kroninsignien 1848 in einem Wald nahe der Grenze zur WalacheiDer Normzweck des Fundrechts besteht einerseits darin die Eigentumsrechte des Verlierers zu schutzen andererseits bei unbekannt bleibenden Verlierern einen originaren Eigentumserwerb des Finders zu ermoglichen und damit die Eigentumsordnung zu bereinigen Ein Schatz weist ferner mystische Zuge auf die ihn besonders von normalen Funden abheben und wertvoll machen Das kommt in Meyers Grossem Konversations Lexikon von 1909 zum Ausdruck das den Schatz als im allgemeinen etwas Vorzugliches mit Sorgfalt Bewahrtes sodann vor allem eine Sache die so lange verborgen gelegen hat dass der Eigentumer nicht mehr zu ermitteln ist 2 bezeichnet Munzfund Bearbeiten Unter einem Munzfund versteht man alte 3 wieder aufgefundene Munzen Bei Einzel oder Streufunden handelt es sich meist um verlorene Munzen bei Massen bzw Depotfunden auch Schatzfunden um solche die in der Vergangenheit aus verschiedenen Grunden deponiert wurden Fur Archaologen ist ein Fundstuck nur dann verwertbar wenn der Fundzusammenhang bekannt ist Eine Munze ist losgelost von jeglichem Kontext kaum als historische Quelle verwertbar Munzfunde geben Auskunft uber die Verbreitung von Munzen ggf uber Handelswege und ermoglichen die zeitliche Einordnung von Gegenstanden die mit dem Munzfund vergesellschaftet waren Streufunde aus romischen Legionslagern belegen z B die Dauer der Belegung und teilweise auch erfolgte Truppenverlegungen In Deutschland gilt ein Munzfund als Schatz im Sinne von 984 BGB und geht danach je zur Halfte in den Besitz des Finders und des Eigentumers des Grundstuckes oder Gegenstandes uber in dem sich der Munzfund befand praktisch wird dies jedoch in fast allen Bundeslandern durch Regelungen der Denkmalschutzgesetze uberlagert z B Abgabepflicht s u Er muss gemeldet und einer wissenschaftlichen Bearbeitung zuganglich gemacht werden Rechtsgrundlagen Bearbeiten Der Gesetzgeber sah deshalb einen Regelungsbedarf fur alle dem ursprunglichen Eigentumer verloren gegangenen Sachen bei denen wegen ihrer langen verborgenen Lagerung der Eigentumer nicht mehr zu ermitteln ist Das ist der Kern der Legaldefinition des 984 BGB die gleichzeitig verlangt dass ein Schatz entdeckt und infolge seiner Entdeckung vom Finder in Besitz genommen werden muss Der Gesetzgeber hat sich beim Schatzfund mit dieser einen Bestimmung begnugt Inhalt Bearbeiten nbsp Piraten kampfen um einen Schatz Illustration aus Howard Pyle s Book of Pirates 1903 Wahrend beim normalen Fund der Eigentumer der verlorenen Sachen bekannt oder ermittelbar ist ist dies beim Schatzfund nicht der Fall Verborgen ist eine bewegliche Sache wenn sie nicht ohne weiteres sinnlich wahrnehmbar ist Wenn der Eigentumer noch zu ermitteln ist handelt es sich nicht um einen Schatz sondern um einen Fund Dieser Fund ist besitzlos der Schatz ist zusatzlich auch herrenlos Anders als beim Fund ist beim Schatz die Entdeckung entscheidend nicht aber das Besitzergreifen Der Finder entdeckt die Sache indem er sie wahrnimmt und sie an sich nimmt Zu klaren ist schliesslich was unter verborgen zu verstehen ist Offen liegende Gegenstande sind nicht verborgen wenn ihre Auffindung durch die Verhaltnisse wesentlich erschwert ist 4 Verborgene Lagerung entzieht sich der menschlichen Wahrnehmung durch die Sinnesorgane Die Entdeckung fuhrt die lange verborgen gebliebene Sache wieder der menschlichen Nutzung zu 5 etwa durch Ausstellung in einem Museum Entdecken ist ein Realakt fur den keine Geschaftsfahigkeit erforderlich ist Anders als beim normalen Fund wird beim Schatzfund bereits dessen Entdeckung honoriert denn schon mit der Entdeckung erwerben Entdecker und Grundstuckseigentumer ein dingliches Anwartschaftsrecht auf den Schatz 5 Der Eigentumserwerb tritt dann durch Besitzergreifung ein Bleibt noch die Frage wer als Entdecker eines Schatzes gilt Bei Abbrucharbeiten im Jahre 1984 stiess ein Schaufelladerfahrer beim Abbruch eines Fundaments auf 23 200 Gold und Silbermunzen aus dem Mittelalter Dem Urteil des BGH zufolge 6 stand das halftige Miteigentum dem Schaufelladerfahrer und dem Land Schleswig Holstein zu denn der Arbeitgeber des Schaufelladerfahrers hatte durch seinen Arbeitnehmer nicht bewusst nach dem Schatz gesucht es war ein Zufallsfund Der Arbeitgeber gilt nur dann als Entdecker wenn er konkret den Auftrag nach Schatzsuche an seine Arbeitnehmer erteilt hat Rechtsfolgen Bearbeiten Allgemein kommen zwei potenzielle Eigentumer eines Schatzfundes in Frage namlich der Grundstuckseigentumer des Grundstucks auf dem der Schatz gefunden wurde Akzessionsprinzip oder der Finder Okkupationsprinzip Kaiser Hadrian fand einen Kompromiss der jedem der beiden die Halfte zuspricht Hadrianische Teilung Die Rechtswirklichkeit folgt dem Sachsenspiegel 7 Schatzfunde oberhalb der Pflugtiefe bleiben bei den Findern meist mit stillschweigendem Einverstandnis der Grundeigentumer Tiefer als 30 cm graben fast nur Amtsarchaologen Unter der Pflugtiefe gehorte schon nach dem Sachsenspiegel alles dem Konig Den romischen Kompromiss greift bei Schatzfunden 984 BGB auf denn Finder und Grundstuckseigentumer erwerben den Schatz je zur Halfte dabei handelt es sich um gemeinschaftliches 752 f BGB Miteigentum 1008 f BGB Verheimlicht der Finder die gefundene Sache begeht er Unterschlagung gegenuber dem Grundstuckseigentumer 246 StGB Nur wenige Schatzfinder werden wegen Unterschlagung bestraft 8 Das zivilrechtliche Eigentumsrecht wird in allen Bundeslandern ausser Bayern durch das offentlich rechtliche Denkmalschutzrecht uberlagert Das Landesrecht enthalt teilweise eine Regelung das so genannte Schatzregal welches das Eigentumsrecht am Schatzfund unmittelbar dem Staat zuweist oft als entschadigungslose Enteignung Die Voraussetzung dass der Schatzfund gemeldet wird wird aber nicht oft erfullt Offentlich rechtliche Beschrankungen Bearbeiten Die meisten Bundeslander haben Denkmalschutzgesetze erlassen die ein Graben nach Bodendenkmalern von einer behordlichen Genehmigung abhangig machen Ein Schatzfund unterliegt danach einer Anzeigepflicht an die zustandige Behorde Nach der Offnungsklausel der Art 3 Art 73 EGBGB ist sogar ein Schatzregal zulassig wonach ein Schatz beim Finden unmittelbar dem Staat als neuem Eigentumer zufallt 5 Mit Hilfe von Art 73 EGBGB konnen die Lander bestimmen dass kulturhistorisch oder wissenschaftlich bedeutende Funde mit ihrer Entdeckung in das Eigentum des Landes fallen 9 Die Bestimmung lasst einen beim Inkrafttreten des BGB bestehenden Rechtszustand unangetastet gestattet jedoch keine Weiterentwicklung dieses Rechts etwa auf Fossilienfunde Art 1 Abs 2 EGBGB lasst zwar neue landesgesetzliche Vorschriften zu aber nur hinsichtlich der Rechtsmaterie die hier in Art 73 EGBGB als unberuhrt bleibend aufgefuhrt worden ist Demgemass darf der Landesgesetzgeber auch der eines Landes in dem im Zeitpunkt des Inkrafttretens des BGB kein Schatzregal existierte zwar weiterhin landesrechtliche Vorschriften uber Regalien erlassen und diese auch inhaltlich verandern der Gegenstand seiner Regelungen ist jedoch durch die Grenzen des traditionellen Regalbegriffs begrenzt 10 Fossilien versteinerte Uberreste vorgeschichtlicher Tiere und Pflanzen haben niemals im Eigentum eines Menschen gestanden Art 73 in Verbindung mit Art 1 Abs 2 EGBGB kann deshalb fur Regelungen uber Fossilien nicht zur Begrundung der Gesetzgebungsbefugnis des Landesgesetzgebers herangezogen werden Die Zustandigkeit der Lander fur den Denkmalschutz ergibt sich aus Art 70 Abs 1 GG Wegen des Schatzregals ist die praktische Bedeutung des 984 BGB gering Seitdem Nordrhein Westfalen im Juli 2013 die Denkmalschutzbestimmungen verscharft hat und das Eigentum an Schatzfunden nunmehr unmittelbar dem Land gewahrt ist Bayern das einzige Bundesland ohne diese Regelung Schatzsuche Bearbeiten Hauptartikel Schatzsuche International Bearbeiten Schatze sind wertvolle Sachen die lange Zeit versteckt vergraben oder versunken waren und deren Existenz ungeklart war Bei vielen Schatzen verlieren sich dabei die Eigentumsverhaltnisse im Dunkel der Geschichte 11 Verbesserte Ortungsverfahren und neuartige Bergungstechniken haben dazu gefuhrt dass bisher unentdeckte Schatze insbesondere auf See geborgen werden konnen Professionelle Schatzsucher arbeiten systematisch an der Ortung und Bergung derartiger Schatze Fur die Archaologie stellen Schatzsucher ein enormes Problem dar da sie in der Regel am materiellen Wert interessiert sind und die Spurensicherung am Fundort zerstoren Schatzsucher vernichten damit in hohem Grade historisches Wissen Dabei sind meist mehrere Staaten involviert Land des Bergungsunternehmens Land des versunkenen Schiffs und ggf Staat zu dem das Bergungsgebiet gehort so dass es zu kollidierenden Rechtssystemen kommen kann Bei Funden auf hoher See sind Seerecht und Internationales Privatrecht anzuwenden Im Seerecht gibt es eine Doktrin staatlicher Immunitat wonach bei Schiffen in Dienst auf nichtkommerziellen Fahrten deren Wracks im Eigentum der Lander bleiben die ihnen den Auftrag erteilt hatten Das internationale Privatrecht wird anwendbar wenn Schatze ausserhalb der 12 Meilen Zone von einer Kuste entfernt liegen Auch ein UNESCO Abkommen regelt dass Schiffswracks unabhangig vom Fundort dem Herkunftsland der Schiffe gehoren Schweiz Bearbeiten Ein Schatz gehort dem Grundstuckseigentumer der Finder hat einen schuldrechtlichen Anspruch auf angemessene Vergutung bis zur Halfte des Wertes Art 723 Abs 2 und 3 ZGB Werden hingegen herrenlose Naturkorper oder Altertumer von erheblichem wissenschaftlichem Wert aufgefunden so gelangen sie in das Eigentum des Kantons in dessen Gebiet sie gefunden worden sind Art 724 Abs 1 ZGB Osterreich Bearbeiten Osterreich wendet nach 399 ABGB die gleiche zivilrechtliche Regelung wie Deutschland an kennt jedoch nicht das Schatzregal wie Deutschland und die Schweiz Sagenhafte Schatze Fiktion Literatur Filme Auswahl BearbeitenTemplerschatz Schatz von Oak Island Heiliger Gral Nibelungenhort Eldorado Gold der Zaren Der Schatz im Silbersee Roman von Karl May Die Schatzinsel Roman von Robert Louis Stevenson Der Hobbit Roman von J R R Tolkien Die Abenteuer des Tom Sawyer Roman von Mark Twain Fluch der Karibik Spielfilm von Gore Verbinski Regie Der Schatz der Azteken Spielfilm von Robert Siodmak Regie Der Schatz der Sierra Madre Spielfilm von John Huston Regie Schatzfunde und Schatze Auswahl BearbeitenSchatzfund von Aker Schatzfund von Aliseda Schatzfund von Bet Sche an Schatzfund von Bokel Schatzfund von El Carambolo Schatzfund von Fuchsenhof Schatzfund von Gaio Schatzfund von Gjerrild Schatzfund von Herringe Schatzfund von Lengerich Schatzfund von Sroda Slaska Schatzfund von Weissenburg Schatzfunde von Klein Roscharden Schatzfunde von Szilagysomlyo Schatz des Priamos Schatz der Sachsen Schatz von Beilen Schatz von Berthouville Schatz von Borowo Schatz von Boscoreale Schatz von Colmar Schatz von Eberswalde Schatz von Kaper Koraon Schatz von Kriebstein Schatz von Lucklum Schatz von Mari Schatz von Martyniwka Schatz von Mildenhall Schatz von Nagyszentmiklos Schatz von Oak Island Schatz von Panagjurischte Schatz von Pietroasa Schatz von Preslaw Schatz von Quetta Schatz von Silverdale Schatz von Staffordshire Schatz von Stige Schatz von Villena Oxus Schatz Seuso Schatz Judischer Schatz von Erfurt Silberhort von Gatebo Kathreinfund Depotfund von Harrogate Himmelsscheibe von Nebra Welfenschatz Hildesheimer Silberfund Ratssilber LuneburgSiehe auch BearbeitenBundesschatz Depotfund Ehrschatz Kirchenschatz Leprechaun Reichskriegsschatz Schatzkammer Schatzkarte Schatzsuche bei Kindergeburtstagen Staatsschatz Tempelschatz Thesauros Der Schatz im Acker Der Schatz der Azteken Film und du mein Schatz bleibst hierWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Schatz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Commons Treasures Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Vom Ungluck einen Schatz zu finden Frankfurter Allgemeine vom 25 April 2011 Einzelnachweise Bearbeiten Elias Canetti Masse und Macht Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1985 S 81 100 ISBN 3 596 26544 4 Schatz in Meyers Grosses Konversations Lexikon von 1909 auf Zeno org abgerufen am 19 Juli 2017 Eine bewegliche Sache die so lange verborgen war dass sich ihr Eigentumer nicht mehr ermitteln lasst OLG Koln OLGZ 92 253 Munzen in Karton auf schwer zuganglichen Dachboden a b c Hans Josef Wieling Sachenrecht 2007 S 160 ff BGH Urteil vom 20 Januar 1988 NJW 1988 1204 Lubecker Schatzfund Memento vom 19 August 2013 im Webarchiv archive today Karl Zeuner Der begrabene Schatz im Sachsenspiegel 35 Mitteilungen des Instituts fur Osterreichische Geschichtsforschung 22 1901 S 420 442 Arndt Koch Schatzsuche Archaologie und Strafrecht strafrechtliche Aspekte der sogenannten Raubgraber in Neue Juristische Wochenschrift NJW 2006 Heft 9 S 556 560 BVerfG NJW 1988 2593 BVerwG Urteil vom 21 November 1996 Az 4 C 33 94 Norbert von Frankenstein Hrsg Schatzsuche Verschollene und gefundene Schatze 1993 S 9 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schatz amp oldid 237244764