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Als Bernsteinregal von Regal im Sinne von Majestatsrecht lateinisch ius majestaticum wird das in der Regel hoheitliche Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung von Bernstein insbesondere an der Bernsteinkuste der Ostsee bezeichnet Obwohl der Begriff allgemein die Monopolstellung bei der Gewinnung von und dem Handel mit Bernstein umfasst wird er im engeren Sinne oft fur das Regal des Deutschritterordens verwendet Bernsteinfischer und Galgen an der Bernsteinkuste zeitgenossischer Kupferstich Inhaltsverzeichnis 1 Das Bernsteinregal des Deutschritterordens 2 Entwicklung des Bernsteinregals seit Beginn des 16 Jahrhunderts 3 Bernsteinrecht an anderen Orten 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDas Bernsteinregal des Deutschritterordens BearbeitenDie nach einem langen Zug durch das ostliche Europa von einem Kreuzzug zuruckgekehrten Ritter des Deutschen Ordens okkupierten in der Mitte des 13 Jahrhunderts im Baltikum liegende Gebiete an der Ostseekuste u a auch das Samland das bis dahin von den Prussen beherrscht wurde die bereits Bernstein gewannen und mit ihm Handel trieben Infolge des hohen Wertes den Bernstein zur damaligen Zeit hatte sicherten sich die neuen Machthaber ein Regalrecht das dem der zuvor herrschenden Pomerellischen Herzoge in Westpreussen und Pommern ahnelte und von diesen sowie den fruhen polnischen Konigen zuletzt Ladislaus I bis 1308 seit spatestens Mitte des 13 Jahrhunderts ausgeubt wurde 1 Es bestand im Kern in der Vergabe von Erlaubnissen zum Sammeln von Bernstein verbunden mit einem Ankaufsmonopol des Ordens Die letztgenannte Regelung wird urkundlich erstmals im Jahre 1312 erwahnt und geht auf den 16 Hochmeister des Deutschen Ordens Karl von Trier zuruck damals waren es die Fischer die das Recht zum Bernsteinfischen ubertragen bekamen zugleich aber auch verpflichtet wurden diese Tatigkeit auszuuben und den Bernstein in dazu legitimierten Sammelstellen verschiedene Kloster abzuliefern Tatsachlich durften ahnliche Regelungen aber schon seit dem Jahre 1264 als der Bischof von Samland mit dem Sammelrecht betraut worden ist zumindest ortlich bestanden haben nbsp Pommerellen im 14 Jahrhundert als Teil des Deutschordenslandes deutscher Schulatlas von 1905 Im Jahre 1342 wurde das Sammelrecht dem Kloster Oliva ubertragen Von hier aus wurde nun das Sammeln von Bernstein an den Stranden uberwacht Die Bevolkerung war verpflichtet den an den Strand gespulten Bernstein zu sammeln oder ihn aus dem flachen Wasser mit Netzen zu fischen oder zu stechen d h vom Boot aus den zwischen Steinen liegengebliebenen Bernstein mit langen Lanzen zum Aufschwimmen zu bringen und abzufischen Fur den abgelieferten Bernstein wurden die Sammler mit Geld und Salz entlohnt Die endgultige Durchsetzung des Bernsteinregals in den vom Orden beherrschten Gebieten war aber erst Ende des 14 Jahrhunderts erreicht Zeitweilig verpachtete der Orden an einigen Kustenabschnitten das Bernsteinregal Das Bernsteinregal des Ordens untersagte unter anderem das unbefugte Auflesen von Bernstein am Strand und den Besitz unbearbeiteten Bernsteins Dekret aus dem Jahre 1394 Zuwiderhandlungen wurden zunachst mit drastischen Geldstrafen spatestens seit Anfang des 15 Jahrhunderts auch mit der Todesstrafe bedroht 2 Zeitgenossischen Berichten zufolge wurde das Bernsteinregal aber trotz der strengen Strafandrohung offenbar erfolgreich unterlaufen Das vom Orden verfugte Verbot der Ansiedlung von Bernsteindrechslern in dem vom Orden beherrschten Gebiet durfte damit im Zusammenhang stehen da hiermit die Absatzwege fur illegal zuruckbehaltenen Bernstein ausgetrocknet wurden Mit Hilfe des polnischen Konigs gelang es dann 1480 ein Niederlassungsrecht fur Bernsteinhandwerker in Danzig zu bewirken Im Gegenzuge erreichte der Orden in einem im Jahre 1483 geschlossenen Vertrag dass den in Danzig ansassigen Handwerkern die Verpflichtung auferlegt wurde ihren Rohbernstein ausschliesslich vom Orden zu beziehen 3 In verschiedenen Orten amtierten Ordensbruder als sogenannte Bernsteinherren Diese fuhrten mit ihren Strandreitern und Kammerknechten die Aufsicht uber die Einhaltung des Regals Am Sitz der Bernsteinherren wurde der den Bernsteinfischern abgekaufte Bernstein auch gesammelt sortiert und von dort weiter nach Konigsberg verbracht Die Oberaufsicht uber die Bernsteinherren fuhrte bis zum Ende des 16 Jahrhunderts der in der Burg Lochstadt residierende Bernsteinmeister Entwicklung des Bernsteinregals seit Beginn des 16 Jahrhunderts BearbeitenZu Beginn des 16 Jahrhunderts wurde ein recht erheblicher Teil des gesamten baltischen Bernsteinaufkommens von hauptsachlich in Brugge und Lubeck ansassigen und in Zunften zusammengeschlossenen Paternostermachern fur die Herstellung von Rosenkranzen verwendet Mit der Reformation Martin Luthers ging das Handelsvolumen mit Rosenkranzen jedoch deutlich zuruck Wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde gab der Orden sein Handelsmonopol in der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts an Danziger Kaufleute ab Im Jahre 1533 schloss der einstige Hochmeister des Ordens und nunmehrige Herzog Albrecht von Preussen mit dem Danziger Kaufmann Paul Koehn genannt Jaski ein Pachtverhaltnis auf ewige Zeiten das dann aber im Jahre 1642 vom Grossen Kurfursten gelost wurde Das nunmehr in der Hand des Staates liegende Regal wurde ohne grosse Veranderungen bis 1811 ausgeubt und dann aufgrund sinkender Einnahmen erneut an Kaufleute verpachtet Bereits 1837 traten die Kustengemeinden des Samlandes in dieses Recht ein was dereinst von der Bevolkerung als grosse Erleichterung aufgenommen wurde und vielen Kustenbewohnern zu bescheidenem Wohlstand verholfen hat 4 Auch nach dem Ruckzug des Ordens war die Nutzung von Bernstein ein Monopol der jeweiligen Rechteinhaber meist Kaufleute oder Landesherren wenngleich das Recht des Landesherrn an dem an den Strand geworfenen Bernstein bereits um 1660 von dem Konigsberger Tribunalrat Daniel von Wegnern der die vom Bernsteingericht gefallten Urteile zu prufen hatte in Frage gestellt wurde 5 Aufgrund anhaltender Absatzprobleme seit der Reformation wechselten die Pachter des Ofteren Kurfurst Friedrich III spater als Friedrich I Konig von Preussen verpachtete gegen Ende des 17 Jahrhunderts das Bernsteinregal an die Bernsteindreherzunfte u a von Danzig Lubeck und Konigsberg die aber bis 1705 alle ihre Beteiligungen wieder zuruckgegeben hatten Von diesem Zeitpunkt an wurde der Bernstein auf Auktionen versteigert Aufgrund der Wiederentdeckung des Bernsteins als Mode und Luxusartikel stieg der Preis im ersten Viertel des 18 Jahrhunderts wieder kraftig an 6 In die Regierungszeit Friedrich I Konig von Preussen fiel auch ein Dekret aus dem Jahre 1718 nach dem die Bezahlung des Bernsteins mit Salz einzustellen und durch festgesetzte Geldzahlungen zu ersetzen war 7 Im Jahre 1617 wurde unter Kurfurst Johann Sigismund ein spezielles Bernsteinstrafgesetz erlassen in dem ebenfalls Leib und Todesstrafen fur Zuwiderhandlungen angedroht wurden Im 18 Jahrhundert wurde der sogenannten Strandeid eingefuhrt der von allen erwachsenen Mannern im Kustengebiet und von anderen Personen die berechtigt waren den Strand zu betreten abgelegt werden musste Die den Eid ablegenden Personen verpflichteten sich keinen Bernstein zu entwenden und Personen zu denunzieren die unrechtmassig Bernstein besassen Der Denunziant hatte nach einer Verordnung aus dem Jahre 1801 sogar Anspruch die Halfte des Wertes des beschlagnahmten Bernsteins 4 Dass auch im 18 Jahrhundert noch strenge Regeln bestanden veranschaulichen die folgenden Auszuge aus dem 5 und 8 Abschnitt eines 16 Abschnitte umfassenden Dekrets aus dieser Zeit 2 Kein Bornstein Schopfer oder Strand Bauer darf den geschopften gelesenen oder gegrabenen Bornstein mit sich nach Hause nehmen noch weniger uber Nacht bey sich behalten sondern er muss solchen sogleich an dem ihm vorgesetzten Strand Bedienten abliefern widrigenfalls er in den Verdacht einer intendirten Defraudation verfallet und gesetzmassig bestrafet wird Da auch aus Erfahrung bekannt ist dass die Strand und Fischer Bauern den Bornstein ausserhalb den Dorfern im Gestrauche zu verstecken oder in die Erde zu vergraben und wenn sie nach Konigsberg fahren diesen wieder hervorzusuchen und an sich zu nehmen pflegen so mussen die Strand Bedienten dergleichen verdachtigen Leuten bis auf eine Meile weit nachreiten selbige unterwegens anhalten ihre Kleider Wagens und Gepacke genau durchsuchen und wenn sie solche auf eine Bornstein Defraudation betreten den Bornstein in Beschlag nehmen die Defraudanten aber arretieren und selbige an das Bornstein Gericht zur Untersuchung und Bestrafung abliefern Instruktion fur die Strand Reiter und Kammer Knechte vom 30 August 1783 In dieser Zeit war es Ortsfremden verboten die Strande zu betreten Es ist urkundlich nicht belegt wann das Verbot erstmals ausgesprochen worden ist es war aber auf jeden Fall schon in dem oben erwahnten Bernsteinstrafgesetz aus dem Jahre 1617 in weiten Teilen verankert In Ostpreussen wurde dieses Verbot erst im Jahre 1885 aufgehoben Mit der Verpachtung des Bernsteinregals an Kaufleute im Jahre 1811 ging die Aufhebung des Sammelzwangs fur die Kustenbewohner einher ab 1837 konnten die Anwohner selbst das Recht zur Bernsteingewinnung pachten 8 Bis Bernstein wieder von jedermann an allen Stranden legal und auf eigene Rechnung gesammelt werden konnte sollten aber noch einige Jahrzehnte vergehen Noch im Jahre 1924 wurde vom Preussischen Staatsministerium ein Gesetz erlassen in dem samtliche Formen der Bernsteingewinnung reglementiert und Zuwiderhandlungen mit Geld und Freiheitsstrafen bedroht wurden Die nach Aufhebung des Strandbetretungsverbotes nunmehr moglich gewordenen Zufallsfunde von Strandgangern z B Badegasten mussten danach in Sammelstellen abgeliefert werden Die Rechte und Pflichten des Finders richteten sich nach den Bestimmungen der im Kern heute noch geltenden 965 ff des Burgerlichen Gesetzbuches vom 1 Januar 1900 4 Erst durch den Untergang des preussischen Staates nach 1945 waren samtliche mit Bernstein im Zusammenhang stehenden Zutritts Sammel und Besitzbeschrankungen praktisch bedeutungslos geworden Bernsteinrecht an anderen Orten BearbeitenAus den sparlich vorhandenen Quellen lasst sich entnehmen dass an den heute zu Litauen Lettland und Estland gehorenden Kustenabschnitten das Sammeln von Bernstein auch unter der Herrschaft des Grossherzogtums Litauen und des russischen Zarenreichs in ahnlicher Weise reglementiert war wie in Polen oder Preussen 9 Auch in Danemark waren Besitz und die Verwendung von Bernstein reglementiert Es bestand lange Zeit eine Ablieferungspflicht gegenuber der Krone die seit alters her generell alleiniger Eigentumer allen Strandgutes war Ab 1626 verpachtete das Konigshaus damals unter Christian IV dieses Recht an Privatpersonen Wie in Preussen so war es auch in Danemark zeitweilig der Bevolkerung untersagt den Strand zu betreten Eine solche Bestimmung ergibt sich beispielsweise aus einem 1706 verlangerten Vertrag uber die Strandverpachtung im Bezirk Ribe 1712 wurden in Sonderho auf der Nordseeinsel Fano zwolf Kinder wegen unerlaubten Bernsteinbesitzes vor Gericht gestellt und zur Ablieferung ihrer Funde verurteilt Spater im 18 Jahrhundert wurde durch den Strandpachter auf Fano eine Rechtsverordnung bewirkt nach der nur der Strandvogt und legitimierte Bernsteinsammler den Strand der Insel betreten durften obgleich zu diesem Zeitpunkt die Insel durch Kauf in den Besitz ihrer Bewohner ubergegangen war 10 1786 wurde eine neue Rechtsordnung erlassen die auch auf bestehende Pachtvertrage Einfluss hatte Strandvogte wachten von nun an uber Strandgut und Bernsteinfunde Der Bernstein wurde von eigens dazu eingestellten Helfern gesammelt die ein Drittel der Auktionserlose des abgelieferten Bernsteins erhielten wobei die Menge der abgelieferten Funde nach Einfuhrung dieser Regelung deutlich zuruckging 10 Im Jahre 1843 kam es zu einem Gerichtsurteil wonach der Konig nicht das Recht auf Ablieferung der Bernsteinfunde habe und die Finder ihre Funde behalten durfen Im Jahre 1871 wurde diese Rechtsauffassung in einem Urteil des Oberen Gerichtshofes noch einmal bekraftigt Seither kann jedermann in Danemark ohne irgendwelche Restriktionen Bernstein sammeln 11 Das anderte sich auch nicht in den Landesteilen die 1866 dem Konigreich Preussen zufielen obwohl zu der Zeit in Ostpreussen ebenfalls Teil des Konigreiches Preussen das Bernsteinregal noch galt Massgeblich fur diese unterschiedliche Behandlung der preussischen Landesteile durfte ein im Jahre 1869 an den Kieler Mineralogen Professor Karsten in Auftrag gegebenes Gutachten gewesen sein in dem dieser zu dem Ergebnis kam in Schleswig Holstein gebe es keine nennenswerten Bernsteinvorkommen 12 Fur die zum danischen Gesamtstaat gehorenden Landesteile des heutigen Schleswig Holstein die in vielerlei Hinsicht eine besondere Verwaltungseinheit innerhalb dieses Gesamtstaates darstellten war das Bernsteinregal am Nordseestrand bemerkenswerterweise bereits durch Verordnungen aus den Jahren 1789 1790 aufgehoben 13 Heute besteht fur in Danemark gefundenen Bernstein nur dann eine Ablieferungspflicht wenn es sich um ein herausragendes Kulturgut Danefae z B Bernstein der in fruhgeschichtlicher Zeit bearbeitet wurde oder um ein besonderes geologisches Objekt Danekrae z B aussergewohnlich grosses Bernsteinstuck oder Bernstein mit seltenen Einschlussen handelt Sofern der danische Staat auf solche Stucke Anspruch erhebt wird der Finder entschadigt 14 Literatur BearbeitenHeinrich Ludwig Elditt Das Bernstein Regal in Preussen In Neue Preussische Provinzial Blatter Vierte Folge Band 5 Konigsberg 1868 S 577 611 und S 673 698 Band 6 Konigsberg 1869 S 422 462 S 577 610 und S 673 698 Band 8 Konigsberg 1971 S 385 426 Gisela Reineking von Bock Bernstein Das Gold der Ostsee 185 S zahlr Abb Callwey Verlag Munchen 1981 ISBN 3 7667 0557 1 Brigitte und Gunter Krumbiegel Bernstein Fossile Harze aus aller Welt Fossilien Sonderband 7 Goldschneck Verlag Weinstadt 1994 ISBN 3 926129 16 6 Rainer Slotta Die Bernsteingewinnung im Samland Ostpreussen bis 1945 In Bernstein Tranen der Gotter S 169 214 Deutsches Bergbau Museum Bochum 1996 ISBN 3 921533 57 0 George O Poinar Jr Life in Amber 350 S 147 Fig 10 Tafeln Stanford University Press Stanford Cal 1992 ISBN 0 8047 2001 0Einzelnachweise Bearbeiten A Zbierski Early Medieval ambercraft in Gdansk In Amber views opinions Warschau 2006 Erstveroffentlichung des Beitrages 2003 a b W Tesdorpf Gewinnung Verarbeitung und Handel des Bernsteins in Preussen von der Ordenszeit bis zur Gegenwart Jena 1887 J Barfod Bernstein und Sozialgeschichte In Bernstein Tranen der Gotter S 285 291 Bochum 1996 ISBN 3 921533 57 0 a b c K Andree Der Bernstein und seine Bedeutung in Natur und Geisteswissenschaften Kunst und Kunstgewerbe Technik Industrie und Handel Konigsberg 1937 Charlotte Bartsch Palmnicken und sein Bernstein In Ernst Bahr Hrsg Ostdeutsche Landgemeinden und Kirchspiele Band 10 Truso Verlag Marburg 1974 S 249 f K Hinrichs Bernstein dasPreussische Goldin Kunst und Naturalienkammern und Museen des 16 20 Jahrhunderts Dissertation Humboldt Universitat Berlin 2007 H L Elditt Das Bernsteinregal in Preussen In Altpreussische Monatsschrift Band 5 Konigsberg 1868 S 577 611 U Erichson und W Weitschat Baltischer Bernstein Ribnitz Damgarten 2008 Elerto straipsnis Nicht mehr online verfugbar In www pgm lt Archiviert vom Original am 19 Juli 2017 abgerufen am 12 Januar 2017 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www pgm lt a b Ravmuseum Hrsg Bernstein Varde DK 2000 ISBN 87 89834 37 2 Karlheinz Krause Bernstein an den Kusten und im Binnenland von Danemark In Aufschluss 54 Heidelberg 2003 H Buchholz Bernstein das Gold des Nordens Kiel 1961 Schleswig holsteinische Provincial Verordnung von 1789 S 225 und 1790 S 140 479 zitiert in W von Brunneck Das Recht auf Zueignung der von der See ausgeworfenen oder angespulten Meeres Producte und das Bernstein Regal Konigsberg 1874 B und G Klug Bernstein auf Fano Berlin 2015 ISBN 978 3 86386 887 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bernsteinregal amp oldid 233931987