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Landfolge auch Landhode Reis oder Raisa war im Mittelalter ein Hoheitsrecht Regal der Staatsgewalt auch die personlichen Dienste der Untertanen zur Erreichung der Staatszwecke in Anspruch zu nehmen Landesdiensthoheit darunter das Recht der gemeinen Landfolge 1 Es bestand in der Verpflichtung der Untertanen ihrem Gerichtsherrn uber Land zu folgen um z B die Gegend von Vagabunden zu saubern Verbrecher einzufangen und zu bewachen Damme bei Gefahr auszubessern Wege im Fall der Not zu reparieren oder Kriegsdienst zu leisten Uber den Umfang der Pflichten entschieden des Landesherkommen oder bestehende besondere Absprachen Seit Einfuhrung der Gendarmerie und eines allgemeinen Steuersystems ist die Landfolge fast uberall aufgehoben und professionalisiert worden da alle solche Arbeiten weit besser durch freiwillige Lohnarbeiter besorgt werden 2 Die Landfolge wurde fur die Kriegszwecke in der Militargesetzgebung geregelt z B im Gesetz uber den Landsturm und spater durch stehende Heere ersetzt Die Landfolge zu Polizei und Gerichtszwecken Gerichtsfolge Nacheile war bereits im 19 Jahrhundert von keiner praktischen Bedeutung mehr Sie fand sich nur noch im Recht der Behorden zum Aufgebot der Bevolkerung zur Hilfsleistung in Notfallen wie Wassersnot Feuersnot Unterstutzung der Post in Notfallen und Hilfeleistung bei Seenot von Schiffen Weblinks BearbeitenUlf Hanebuth Burgerwehr Soldner Soldaten Abgerufen am 14 Juni 2020 Einzelnachweise Bearbeiten Hoheitsrechte Pierer s Universal Lexikon Band 8 Altenburg 1859 S 452 454 zeno org abgerufen am 14 Juni 2020 Landfolge Pierer s Universal Lexikon Band 10 Altenburg 1860 S 80 81 zeno org abgerufen am 14 Juni 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landfolge amp oldid 236789376