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Das Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen tragt den Titel Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen Es enthalt die Artikel 39 bis 51 der Charta der Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen regeln in diesen 13 Artikeln die Vorgangsweise bei wirtschaftlichen und militarischen Zwangsmassnahmen gegen Staaten durch die Internationale Gemeinschaft Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Inhalt 2 1 Artikel 39 2 2 Artikel 40 2 3 Artikel 41 2 4 Artikel 42 2 5 Artikel 43 2 6 Artikel 44 2 7 Artikel 45 2 8 Artikel 46 2 9 Artikel 47 2 10 Artikel 48 2 11 Artikel 49 2 12 Artikel 50 2 13 Artikel 51 3 Resolutionen Einrichtungen Missionen und Operationen mit Bezug auf Kapitel VII 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseUberblick BearbeitenKonkret legt das Kapitel fest dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Bedrohung fur den Weltfrieden feststellt und entscheidet ob und welche Zwangsmassnahmen angewandt werden Moglich sind hierbei verschiedene Arten von Wirtschaftssanktionen und auch der Einsatz von Streitkraften Ausserdem bestimmt das Kapitel VII wie die benotigten Truppen rekrutiert werden und deren Kommandostruktur aussieht Abschliessend erortert das Kapitel VII die Rechte der Mitglieder der Vereinten Nationen zur Selbstverteidigung Das Kapitel VII trat gemeinsam mit der gesamten Charta am 24 Oktober 1945 in Kraft Seitdem diente es als Grundlage fur viele weitreichende Resolutionen Sanktionen und militarische Missionen der Vereinten Nationen Inhalt BearbeitenDer Originaltext steht auf der Seite des Regionalen Informationszentrum der Vereinten Nationen fur Westeuropa UNRIC in deutscher Sprache zur Verfugung Artikel 39 BearbeitenIn Artikel 39 wird bestimmt dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine mogliche Bedrohung des Weltfriedens feststellt und gegebenenfalls Massnahmen einleitet Siehe auch Weltfrieden Artikel 40 Bearbeiten Der Artikel 40 gibt dem Sicherheitsrat das Recht beteiligte Parteien zu Handlungen aufzufordern und bei Nichtbeachtung erweiterte Massnahmen zu treffen Artikel 41 Bearbeiten Artikel 41 regelt die Moglichkeiten gewaltloser Massnahmen zu denen der Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auffordern kann Es handelt sich um Sanktionen verschiedenster Art Als Beispiele sind die vollstandige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen Unterbrechung des Eisenbahn See und Luftverkehrs Unterbrechung der Post Telegraphen und Funkverbindungen Unterbrechung sonstiger Verkehrsmoglichkeiten Abbruch der diplomatischen Beziehungenangefuhrt Siehe auch UN Sanktion Artikel 42 BearbeitenFalls die Massnahmen in Artikel 41 nicht zum gewunschten Erfolg fuhren ist der Sicherheitsrat durch Artikel 42 berechtigt Luft See oder Landstreitkrafte zur Wahrung des Friedens einzusetzen Dafur kann auch auf die Streitkrafte von Mitgliedern der Vereinten Nationen zuruckgegriffen werden Siehe auch UN Mandat und Robustes Mandat Artikel 43 Bearbeiten Der Artikel 43 regelt die Rekrutierung der in Artikel 42 erwahnten Streitkrafte So sind die Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichtet den Sicherheitsrat bei der Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens zu unterstutzen Dies kann durch die Bereitstellung von Truppen geschehen oder andere militarische Leistungen wie Beistand und Durchmarschrechte betreffen Welche konkreten Leistungen erbracht werden wird gesondert verhandelt Die Form dieser Vertrage ist ebenfalls Inhalt des Artikel 43 Artikel 44 Bearbeiten Wenn militarische Massnahmen erfolgen ist der Sicherheitsrat nach Artikel 44 verpflichtet das truppenstellende Mitglied einzuladen und an den Beschlussen zum konkreten Einsatz der Truppen zu beteiligen Artikel 45 Bearbeiten Artikel 45 regelt die standige Bereitstellung von Friedenstruppen der Vereinten Nationen fur dringende Aufgaben Starke und Bereitschaftsgrad dieser Kontingente werden vom Sicherheitsrat mit Unterstutzung des Generalstabsausschusses festgelegt und nach den Bestimmungen in Artikel 43 ausverhandelt Artikel 46 Bearbeiten Laut Artikel 46 werden die Plane der Friedenstruppen durch den Sicherheitsrat mit Unterstutzung des Generalstabsausschusses festgelegt Artikel 47 Bearbeiten Der Artikel 47 behandelt den Generalstabsausschuss Dieser soll den Sicherheitsrat in militarischen Fragen beraten und besteht aus den Generalstabschefs der standigen Mitglieder des Sicherheitsrats oder ihren Vertretern Bei Bedarf kann auch ein anderes Mitglied der Vereinten Nationen gebeten werden mitzuwirken Die Aufgabe des Generalstabsausschusses ist die strategische Leitung der Streitkrafte nach den Vorgaben des Sicherheitsrates Ausserdem ist es moglich regionale Unterausschusse zu bilden Artikel 48 Bearbeiten Nach Artikel 48 kann der Sicherheitsrat festlegen ob er Massnahmen zur Friedenssicherung alleine trifft oder durch alle Mitglieder der Vereinten Nationen treffen lasst Die Durchfuhrung kann durch die Mitglieder selbst oder durch die Organe der Vereinten Nationen erfolgen Artikel 49 Bearbeiten Laut Artikel 49 sind die Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichtet sich gegenseitig bei den beschlossenen friedenssichernden Massnahmen zu unterstutzen Artikel 50 Bearbeiten Im Falle von beschlossenen Zwangsmassnahmen gegen einen Staat kann jeder andere Staat Unabhangig von seiner Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen nach Artikel 50 den Sicherheitsrat zwecks Losung dadurch entstandener wirtschaftlicher Probleme anrufen Artikel 51 Bearbeiten Hauptartikel Recht zur Selbstverteidigung Artikel 51 regelt das Selbstverteidigungsrecht von Staaten vor einem moglichen Entschluss des Sicherheitsrates Die Massnahmen zur Selbstverteidigung eines Mitglieds der Vereinten Nationen werden durch die Charta nicht beruhrt sind aber umgehend zu melden Unabhangig von diesen Selbstverteidigungsaktionen hat der Sicherheitsrat die Pflicht Handlungen zu setzen die er zur Wahrung des Weltfriedens fur erforderlich halt Resolutionen Einrichtungen Missionen und Operationen mit Bezug auf Kapitel VII BearbeitenIn folgender unvollstandiger Liste sind Resolutionen Einrichtungen Mission oder Missionen der Vereinten Nationen angefuhrt die sich auf Kapitel VII bezogen Die Eintrage sind zeitlich geordnet Resolutionen Datum Betroffene Einrichtung oder Operation Bemerkungen Quellen14 15 April 1986 Operation El Dorado Canyon In der Nacht vom 14 auf den 15 April 1986 fuhrten die Streitkrafte der Vereinigten Staaten einen Luftangriff auf die libyschen Kustenstadte Tripolis und Bengasi aus Die Regierung der Vereinigten Staaten bezeichnete den Angriff als Selbstschutzhandlung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen751 24 April 1992 United Nations Operation in Somalia I Ziel dieser humanitaren Intervention war es die Lieferung von Nahrungsmittelhilfe an die von Burgerkrieg und Hungersnot Betroffenen zu sichern 1 827 25 Mai 1993 Internationaler Strafgerichtshof fur das ehemalige Jugoslawien Ad hoc Strafgerichtshof zustandig fur die Verfolgung schwerer Verbrechen die seit 1991 in den Jugoslawienkriegen begangen wurden 2 678 687 und 688 1 Januar 1997 17 Marz 2003 Operation Northern Watch und Operation Southern Watch Durchsetzung einer Flugverbotszone im Irak 1291 24 Februar 2000 Mission de l Organisation des Nations Unies en Republique Democratique du Congo Friedensichernde Mission in Reaktion auf den zweiten Kongokrieg 3 1386 20 Dezember 2001 International Security Assistance Force Sicherheits und Aufbaumission unter NATO Fuhrung im Rahmen des Krieges in Afghanistan seit 2001Literatur BearbeitenDavid Schweigman The Authority of the Security Council Under Chapter VII of the UN Charter Legal Limits and the Role of the International Court of Justice Martinus Nijhoff Publishers 2001 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Erika De Wet The Chapter VII Powers of the United Nations Security Council Hart Publishing 2004 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Danesh Sarooshi The United Nations and the Development of Collective Security The Delegation by the UN Security Council of Its Chapter VII Powers Oxford University Press 2000 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Chapter VII Action with Respect to Threats to the Peace Breaches of the Peace and Acts of Aggression Quellen und Volltexte englisch Kapitel VII In UNRIC Abgerufen am 29 Juni 2012 Deutscher Originaltext Einzelnachweise Bearbeiten Text der Resolution 751 Text der Resolution 827 Text der Resolution 1291Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen amp oldid 236737997