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Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar Es gibt jedem Mitgliedstaat das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsrechtliche Grundlage 2 Voraussetzungen 3 Beispiele 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseVertragsrechtliche Grundlage Bearbeiten Diese Charta beeintrachtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Massnahmen getroffen hat Massnahmen die ein Mitglied in Ausubung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen sie beruhren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht jederzeit die Massnahmen zu treffen die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit fur erforderlich halt Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs Kapitel VII Artikel 51 Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen fur Westeuropa 1 Das Selbstverteidigungsrecht soll demnach nur den zeitlichen Verzogerungen Rechnung tragen mit welchen der UN Sicherheitsrat aktiviert werden kann und zu einer Entscheidung nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen uber Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen gelangt Mitgliedstaaten und Sicherheitsrat stehen also bei der Wahrung der internationalen Sicherheit nicht gleichberechtigt nebeneinander Es liegt keine konkurrierende Handlungsbefugnis vor sondern dem Sicherheitsrat kommt der Vorrang zu 2 Das Selbstverteidigungsrecht eines angegriffenen Staates kann auch kollektiv ausgeubt werden d h im Verbund mit anderen Staaten die dem angegriffenen Staat Nothilfe leisten Dabei ist es unerheblich ob zwischen diesen Staaten zum Zeitpunkt des Beginns der Angriffshandlung ein formelles Verteidigungsbundnis besteht oder diese Nothilfe nach Beginn des Angriffs spontan erfolgt 3 Neben dem Nordatlantikvertrag NATO bezieht sich der Bogota Pakt von 1948 auf Artikel 51 der Charta ebenso wie der 1991 aufgeloste Warschauer Pakt Voraussetzungen BearbeitenEin Staat kann ungeachtet des Vorrangs des UN Sicherheitsrats das Recht auf Selbstverteidigung so lange fur sich in Anspruch nehmen wie die Angriffshandlungen des Aggressors gegen ihn andauern Es erlischt sobald die Angriffshandlungen und die Gefahr ihrer Wiederaufnahme endgultig beendet sind und somit der gegenwartige Charakter des bewaffneten Angriffs nicht mehr gegeben ist Daruber hinaus muss der bewaffnete Angriff einem oder mehreren Staaten zugerechnet werden konnen Nichtstaatliche Akteure konnen im Regelfall keinen bewaffneten Angriff im Sinne des Volkerrechts ausfuhren 4 Beispiele BearbeitenAm 6 August 1990 erkennt die Resolution 661 des UN Sicherheitsrates das Recht Kuwaits zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 an Am 12 September 2001 hatte der NATO Rat beschlossen dass die Terroranschlage am 11 September 2001 einen Angriff auf die Vereinigten Staaten im Sinne der UN Charta Artikel 51 darstellen und somit der Bundnisfall der NATO eingetreten war Diese Position wurde spater aber von verschiedenen Seiten bezweifelt da der Terroranschlag vom 11 September keine kriegerische Handlung eines Staates war 5 Die UN Vollversammlung hat die militarische Aggression Russlands gegen die Ukraine ab 24 Februar 2022 als Verstoss gegen das Gewaltverbot der UN Charta missbilligt und damit das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine gem Art 51 UN Charta bestatigt Eine historisch grosse Mehrheit von 141 der 181 abstimmenden Mitgliedsstaaten stimmten am 2 Marz 2022 in New York fur eine entsprechende Resolution nur 5 Lander votierten dagegen Belarus Eritrea Nordkorea Russland Syrien 35 enthielten sich u a China nicht aber Serbien 6 7 Siehe auch BearbeitenPraventivdoktrin Krieg gegen den TerrorEinzelnachweise Bearbeiten Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs pdf 421 KB Peter Hilpold Die Vereinten Nationen und das Gewaltverbot Die Reformvorschlage des High level Panels sind wenig hilfreich Vereinte Nationen 2005 S 81 88 Torsten Stein Christian Buttlar Markus Kotzur Volkerrecht In Academia Iuris 14 uberarbeitete Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5338 6 S 291 Markus Krajewski Volkerrecht 2 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 5795 4 S 219 220 Rainer Rothe Beteiligung Deutscher Truppen am ISAF Einsatz volker und verfassungsrechtswidrig Archiviert vom Original am 21 August 2007 abgerufen am 18 August 2006 Vereint gegen den Krieg Abgerufen am 16 Dezember 2022 Ukraine UN Vollversammlung verurteilt mit uberwaltigender Mehrheit russische Invasion Abgerufen am 16 Dezember 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recht zur Selbstverteidigung amp oldid 236119259