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UN Sicherheitsrat Resolution 661Datum 6 August 1990Sitzung 2933Kennung S RES 661Abstimmung Dafur 13 Dagegen 0 Enthaltungen 2Gegenstand Irak und KuwaitErgebnis Angenommen Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1990 Standige Mitglieder China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion SUN Vereinigte Staaten USANichtstandige Mitglieder Kanada CAN Elfenbeinkuste CIV Kolumbien COL Kuba CUB Athiopien Demokratische Volksrepublik ETHFinnland FIN Malaysia MYS Rumanien ROU Jemen YEM Zaire ZAIDie Resolution 661 des UN Sicherheitsrates ist eine Resolution die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 2933 Sitzung am 6 August 1990 angenommen hat Die Resolution wurde am funften Tage der irakischen Invasion in Kuwait beschlossen Der Sicherheitsrat erkennt zunachst explizit Kuwaits Recht zur volkerrechtskonformen Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN Charta an siehe Praambel und verhangt ferner Wirtschaftssanktionen gegen den Irak um den in Resolution 660 geforderten Ruckzug der irakischen Truppen durchzusetzen Konkret wurde ein volliges Embargo etabliert insbesondere auch fur Waffen und im Ausland vorhandene irakische Finanzen eingefroren Die Resolution wurde mit 13 zu Null Stimmen angenommen wobei sich Jemen und Kuba der Stimme enthielten Zustandige Vorsitzende des Sicherheitsausschusses fur die Resolution war die stellvertretende permanente Vertreterin Finnlands Marjatta Rasi Auszuge im Originalwortlaut Bearbeiten Der Sicherheitsrat in Bekraftigung seiner Resolution 660 1990 vom 2 August 1990 in grosser Sorge daruber dass diese Resolution nicht umgesetzt worden ist und dass die Invasion Kuwaits durch Irak unter weiteren Verlusten von Menschenleben und Zerstorungen von Sachwerten fortgesetzt wird in Bekraftigung des naturgegebenen Rechts zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta gegen den bewaffneten Angriff Iraks auf Kuwait stellt fest dass Irak Ziffer 2 der Resolution 660 1990 bisher nicht Folge geleistet und die Herrschaftsgewalt der rechtmassigen Regierung Kuwaits usurpiert hat beschliesst infolgedessen die nachstehenden Massnahmen zu ergreifen um die Befolgung von Ziffer 2 der Resolution 660 1990 durch Irak sicherzustellen und die Herrschaft der rechtmassigen Regierung Kuwaits wiederherzustellen beschliesst dass alle Staaten folgendes verhindern werden a die Einfuhr aller aus Irak oder Kuwait stammenden Rohstoffe und Erzeugnisse die nach dem Datum dieser Resolution von dort ausgefuhrt werden in ihr Hoheitsgebiet b alle Aktivitaten ihrer Staatsangehorigen oder auf ihrem Hoheitsgebiet welche die Ausfuhr oder den Umschlag irgendwelcher Rohstoffe oder Erzeugnisse aus Irak oder Kuwait fordern wurden oder zu fordern gedacht sind und alle Geschafte ihrer Staatsangehorigen oder ihre Flagge fuhrender Schiffe oder auf ihrem Hoheitsgebiet mit aus Irak oder Kuwait stammenden Rohstoffen oder Erzeugnissen die nach dem Datum dieser Resolution von dort aus gefuhrt werden einschliesslich insbesondere samtlicher Geldtransfers an Irak oder Kuwait zum Zwecke solcher Aktivitaten oder Geschafte c den Verkauf oder die Lieferung durch ihre Staatsangehorigen oder aus ihrem Hoheitsgebiet oder unter Benutzung von ihre Flagge fuhrenden Schiffen irgendwelcher Rohstoffe oder Erzeugnisse einschliesslich Waffen oder sonstigen militarischen Gerats jeder Art gleichviel ob diese aus ihrem Hoheitsgebiet stammen oder nicht jedoch ausgenommen Lieferungen die fur rein medizinische Zwecke vorgesehen sind und in humanitaren Fallen Nahrungsmittel an eine naturliche oder juristische Person in Irak oder Kuwait oder an irgendeine naturliche oder juristische Person zum Zweck einer in Irak oder Kuwait oder von Irak oder Kuwait aus durchgefuhrten Geschaftstatigkeit sowie alle Aktivitaten ihrer Staatsangehorigen oder auf ihrem Hoheitsgebiet die den Verkauf oder die Lieferung dieser Rohstoffe oder Erzeugnisse fordern oder zu fordern gedacht sind beschliesst dass alle Staaten es unterlassen werden der Regierung Iraks oder irgendeinem Handels Industrie oder offentlichen Versorgungsunternehmen in Irak oder Kuwait Gelder oder andere finanzielle oder wirtschaftliche Mittel zur Verfugung zu stellen und ihre Staatsangehorigen und alle sich auf ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Personen daran hindern werden solche Gelder oder Mittel aus ihrem Hoheitsgebiet zu verbringen oder der Regierung Iraks oder einem solchen Unternehmen auf andere Weise zur Verfugung zu stellen oder irgendwelche anderen Gelder an naturliche oder juristische Personen in Irak oder Kuwait zu uberweisen ausgenommen Zahlungen die ausschliesslich fur rein medizinische oder humanitare Zwecke bestimmt sind sowie in humanitaren Fallen Nahrungsmittel Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Text der Resolution Quellen und Volltexte englisch Wortlaut der Resolution in deutscher Ubersetzung PDF 87 kB UN org Andrew Cockburn Der andere Krieg gegen den Irak In Le Monde Diplomatique 10 September 2010 abgerufen am 17 August 2011 Ausfuhrliche Analyse der Auswirkungen der Resolution 661 auf die irakische Zivilbevolkerung Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1990 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 661 des UN Sicherheitsrates amp oldid 221646752