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Eine Prisengerichtsordnung ist ein Gesetz oder eine Verordnung mit der die Arbeitsweise und Organisation von Prisengerichten geregelt wird Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Osterreich 2 Einzelnachweise 3 WeblinksDeutschland BearbeitenBasisdatenTitel PrisengerichtsordnungAbkurzung PrisenGOArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Prisenrecht VerfahrensrechtFundstellennachweis 56 2Ursprungliche Fassung vom 15 April 1911 RGBl 1914 S 301 Inkrafttreten am 3 August 1914Letzte Neufassung vom 28 August 1939 RGBl I S 1593 Inkrafttreten derNeufassung am 3 September 1939Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten In Deutschland war das Prisenrecht ursprunglich auf Landerebene geregelt Im Deutschen Kaiserreich war das Militar weiter Landessache nur die Kaiserliche Marine war auf Reichsebene organisiert Entsprechen wurde mit Reichsgesetz vom 3 Mai 1884 die Einrichtung von Prisengerichten vorgesehen Am 15 April 1911 wurde in Bezug auf dieses Gesetz die Prisengerichtsordnung beschlossen Da diese in Friedenszeiten jedoch nicht benotigt wurde erfolgte die Veroffentlichung erst nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs am 3 August 1914 1 Danach war folgende Organisation einzurichten Prisenamter waren fur die Vorbereitung des Prisengerichtsverfahrens zustandig Diese wurden bei Amtsgerichten oder Schutzgebietsgerichten eingerichtet Entscheidendes Gericht erster Instanz war das Prisengericht Es bestand aus funf Richtern von denen der Vorsitzende und ein Beisitzer Volljuristen sein mussten Die anderen Beisitzer sollten je ein Seeoffizier ein Vertreter der Reeder und einer der Seeschiffsfahrt sein Als zweite Instanz wurde das Oberprisengericht aus sieben Mitgliedern eingerichtet Nachdem mit dem Uberfall auf Polen der Zweite Weltkrieg begonnen hatte wurde die Prisengerichtsordnung neu gefasst und am 28 August 1939 veroffentlicht Nun waren die Priesenhofe Eingangsgerichte und der Oberprisenhof in Berlin die zweite Instanz Vorbereitende Stelle war der Reichskommissar beim Prisenhof Nach Kriegsende blieb die Prisengerichtsordnung in Kraft auch wenn die Prisengerichte aufgrund des Friedens nicht eingerichtet waren Die letzte Neufassung stammt vom 1 August 1959 2 Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurde durch kaiserliche Verordnung vom 21 Marz 1864 ein Prisengericht erster Instanz in Triest und zweiter Instanz in Wien sowie eine Prisenuntersuchungskommission in Pula eingesetzt Mit Verordnung des Gesamtministeriums vom 9 Dezember 1914 wurde eine Prisengerichtsordnung erlassen 3 Instanzen waren damit das Prisengericht 1 Instanz und das Oberprisengericht Mit Kriegsende verlor Osterreich seine Seehafen und seine Kriegsflotte das Prisenrecht war damit inhaltlich weitgehend gegenstandslos geworden Osterreich hat die Prisenordnung des Deutschen Reichs die nach dem Anschluss dort eingefuhrt wurde durch das Bundesgesetz vom 30 Oktober 1959 zur Aufhebung schiffahrtsrechtlicher Vorschriften BGBl Nr 234 1959 aufgehoben Einzelnachweise Bearbeiten RGBl I S 301 Aufnahme ins Bundesgesetzblatt Teil III Prisengerichtsordnung Verordnung des Gesamtministeriums vom 9 Dezember 1914 RGBl Nr 334 1914Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Prisengerichtsordnung vom 15 Februar 1889 Quellen und Volltexte Prisenordnung vom 28 August 1939 RGBl I S 1585 Digitalisat Prisengerichtsordnung vom 28 August 1939 RGBl I S 1593 Digitalisat Erste Verordnung zur Durchfuhrung der Prisengerichtsordnung vom 3 September 1939 RGBl I S 1600 Digitalisat nbsp Prisengerichtsordnung Vom 15 April 1911Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prisengerichtsordnung amp oldid 231889181