www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel beschreibt die Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien und Schutzgebiete Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 In den einzelnen Kolonien 2 1 Togo 2 2 Kamerun 2 3 Kiautschou 2 4 Deutsch Ostafrika 2 5 Deutsch Sudwestafrika 2 6 Deutsche Schutzgebiete in der Sudsee 2 6 1 Mikronesien 2 6 2 Bismarck Archipel und Kaiser Wilhelms Land 2 6 3 Samoa 3 Disziplinargerichte 4 Liste der Gerichte 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenMit dem Aufbau eines Kolonialreiches entstand die Notwendigkeit auch eine Gerichtsorganisation aufzubauen Dies erfolgte in den einzelnen Gebieten unter Berucksichtigung der lokalen Bedingungen unterschiedlich Einige Prinzipien galten jedoch fur alle Kolonien Wesentlich war vor allem das Prinzip dass die Einheimischen nicht Burger des deutschen Reiches mit allen Rechten und Pflichten waren Daher ergab sich auch in der Rechtsprechung eine klare Zweiteilung Auf der einen Seite die Gerichtsorganisation fur die Masse der Einheimischen und auf der anderen Seite Gerichte fur die Kolonialherren Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war weitaus uberwiegend nicht gegeben Die Kolonialverwaltungsbehorden waren typischerweise auch gleichzeitig die Gerichtsinstanzen fur die Einheimischen Eingeborenengerichte Problematisch war auch die Feststellung des anzuwendenden Rechtes Lokale Rechtstraditionen bestanden waren jedoch nicht kodifiziert Daneben waren die Kolonialbehorden nur unvollkommen mit diesem lokalen Recht vertraut Deutsche Recht war jedoch nur teilweise eingefuhrt Dies ermoglichte eine von Willkur bestimmte Rechtsprechung deren Anspruch an Rechtsstaatlichkeit hinter den Anforderungen der Machtsicherung zurucktreten musste Rechtsgrundlage war das Schutzgebietsgesetz Es orientierte sich fur die Weissen an den Regelungen der Konsulargerichtsbarkeit Als Berufungs und Beschwerdegericht in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten in Konkurssachen und in den zur streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehorenden Angelegenheiten konnte mit Kaiserlicher Verordnung das hanseatische Oberlandesgericht oder ein deutsches Konsulargericht bestimmt werden Fur Rechtssachen bei welchen Eingeborene als Beklagte oder Angeschuldigte beteiligt sind sollte auf gleichem Weg ein Gerichtshof im Schutzgebiet bestimmt werden 1 2 Die Plane einen Kolonialgerichtshof oder einen Kolonialsenat beim Reichsgericht als oberstes Gericht in Kolonialrechtsfragen einzurichten fuhrten 1910 zu einem Gesetzesreferentenentwurf Dieser Gesetzesentwurf uber die Einrichtung eines Kolonialgerichtshofs wurde mit der Begrundung die Zahl der drittinstanzlichen Verfahren in Kolonialrechtssachen sei gering nicht verabschiedet 3 Die diesbezuglichen Diskussionen in Politik und Rechtswissenschaft gingen aber bis zum Krieg weiter 4 In den einzelnen Kolonien BearbeitenTogo Bearbeiten nbsp Siegelmarke Bezirksamt Lome Verwaltungsbehorde und erstinstanzliches GerichtIn der Deutschen Kolonie Togo waren die Bezirksleiter gleichzeitig Verwaltungschef in den jeweiligen Bezirksamtern als auch Gerichtsherren fur die Einheimischen Revisionsinstanz und Gericht bei Straftaten mit hoheren Strafandrohungen war der Gouverneur der Kolonie Ab 1907 erfolgten Erhebungen und Studien zur Kodifizierung eines Eingeborenenrechts Diese Aktivitaten konnten jedoch aufgrund des Kriegsausbruchs nicht vollendet werden 5 In Togo bestand das Bezirksgericht Lome Als Gericht zweiter Instanz gab es das Kaiserliche Obergericht der Schutzgebiete von Kamerun und Togo 6 in Buea Kamerun das fur die Angelegenheiten der Weissen in beiden Kolonien zustandig war Kamerun Bearbeiten In Kamerun war das Obergericht Buea das auch fur Togo zustandig war bzw das Obergericht Duala 7 Gericht zweiter Instanz Darunter bestanden die Bezirksgerichte Duala Kribi und Lomie Fur Neukamerun wurde 1912 ein Berufsrichter in das Sanga Gebiet abgeordnet Dieses Gebiet gehorte jedoch formel vorlaufig zum Sprengel des Bezirksgerichtes Lomie Eine endgultige Bildung eigener Gerichtsbezirke erfolgte nicht mehr 8 Kiautschou Bearbeiten nbsp Gerichtsgebaude in Tsingtau Kiautschou um 1914 In Kiautschou waren die Bezirksamter Gerichte erster Instanz fur die chinesische Bevolkerung die den weitaus uberwiegenden Teil der Bevolkerung bildeten Sie sprachen Recht nach traditionellem chinesischem Recht Im Juni 1898 wurde ein kaiserliches Gericht eingerichtet Dieses bestand aus zwei Richtern und einem Oberrichter Das Kaiserliche Gericht war Revisionsinstanz gegen Urteile der Bezirksamter und Gericht erster Instanz fur die Europaer in der Kolonie 9 10 Revisionsgericht war zunachst das Konsulatsgericht in Shanghai Ab dem 1 Januar 1908 bestand ein Kaiserliches Gericht zweiter Instanz in Kiautschou 11 12 Deutsch Ostafrika Bearbeiten In Deutsch Ostafrika regelte die Verordnung betreffend die Rechtsverhaltnisse in Deutsch Ostafrika vom 1 Januar 1891 13 das Gerichtswesen 1914 bestanden Bezirksgerichte in Daressalam Tanga Tabora und Moschi In Daressalam bestand das Obergericht Daressalam als zweite Instanz 14 Deutsch Sudwestafrika Bearbeiten In Deutsch Sudwestafrika bestand das Obergericht Windhuk als zweite Instanz Darunter waren die funf Bezirksgerichte Windhuk Swakopmund Keetmanshoop Omaruru und Luderitzbucht angesiedelt Beim Bezirksamt Luderitzbucht bestand eine Kriminalabteilung fur Diamantenvergehen 1913 waren die Bezirksgerichte mit elf Berufsrichtern besetzt Hinzu kamen jeweils noch zwei Laienrichter fur die Behandlung mittlerer Strafsachen und von vier Laienrichter bei schweren Straftaten 15 Deutsche Schutzgebiete in der Sudsee Bearbeiten Fur die Deutschen Schutzgebiete in der Sudsee bestanden folgende Gerichte Mikronesien Bearbeiten Auf den Marshallinseln wurde 1886 ein Kaiserliches Gericht in Jaluit und 1890 dort ein kaiserliches Obergericht gebildet 1906 wurde das Kaiserliche Gericht in ein Bezirksgericht umgewandelt und das Obergericht abgeschafft Gericht zweiter Instanz war nun das Kaiserliche Obergericht in Neu Guinea Auf den Karolinen und Marianen wurden 1899 Bezirksgerichte in Ponape Jap und Saipan gebildet 16 1911 wurden die Bezirksgerichte in Saipan und Jaluit aufgehoben Obergericht war das Kaiserliche Obergericht in Neu Guinea 17 Bismarck Archipel und Kaiser Wilhelms Land Bearbeiten In Deutsch Neuguinea war das Obergericht Rabaul Gericht zweiter Instanz Darunter bestanden die Bezirksgerichte Rabaul Bismarckarchipel und Friedrich Wilhelmshafen Kaiser Wilhelms Land sowie die genannten Bezirksgerichte Ponape und Jap In Rabaul waren ein Oberrichter und ein Bezirksrichter als Berufsrichter eingesetzt In den drei anderen Bezirksgerichten wirkte der Bezirksamtmann gleichzeitig als Bezirksrichter 18 Vor 1910 war der Sitz des Obergerichtes in Herbertshohe 19 Samoa Bearbeiten In Deutsch Samoa war ein Obergericht Samoa eingerichtet dem das Bezirksgericht Apia nachgeordnet war 20 Zum 1 September 1886 wurde das deutsche Konsulargericht in Apia als Gericht zweiter Instanz benannt 21 Am 1 Marz 1900 wurde stattdessen das Obergericht Apia eingerichtet 22 Diesem war als erstinstanzliches Gericht das Bezirksgericht Apia untergeordnet 23 Zunachst einmal war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung nicht gegeben Der Gouverneur war gleichzeitig Oberrichter Seit 1904 befand sich ein gesonderter Oberrichter in Apia Diese Gerichte waren fur die Kolonialherren zustandig Sie waren in bestimmten Fallen auch fur Eingeborene zustandig Dies waren zunachst einmal ubergangsweise diejenigen Falle fur die das bisherige gemeinsame Obergericht Samoa oder der Municipalrat von Apia zustandig gewesen war Weiterhin waren sie fur Konflikte um Grundstucke zustandig Fur die anderen Zivilrechtsfalle waren Samoanische Richter Faamasino zustandig Gegen deren Entscheidung war eine Berufung bei den kaiserlichen Gerichten moglich 24 Disziplinargerichte Bearbeiten nbsp Siegelmarke K Disziplinarkammer fur die SchutzgebieteAls Disziplinargerichte fur die Schutzgebiete wirkte in erster Instanz die Disziplinarkammer fur die Schutzgebiete mit Sitz in Potsdam und in zweiter Instanz der Disziplinarhof fur die Schutzgebiete mit Sitz in Berlin 25 Die Disziplinarkammer bestand aus sieben der Disziplinarhof aus elf Mitgliedern 26 Liste der Gerichte Bearbeiten Hauptartikel Liste der Gerichte der ehemaligen deutschen KolonienLiteratur BearbeitenRudiger Voigt Peter Sack Hrsg Kolonialisierung des Rechts 2001 ISBN 3 7890 7347 4 http www ub bildarchiv dkg uni frankfurt de Bildprojekt Lexikon php suche db php suchname Eingeborenenrecht Hans Jorg Fischer Die deutschen Kolonien die koloniale Rechtsordnung und ihre Entwicklung nach dem ersten Weltkrieg 2001 ISBN 978 3 428 10452 9 Walther Hubatsch Hrsg Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 1945 Bd 22 Bundes und Reichsbehorden 1983 ISBN 3879691568 Hermann von Hoffmann Verwaltungs und Gerichtsverfassung der deutschen Schutzgebiete 1908 online Julian Steinkroger Strafrecht und Strafrechtspflege in den deutschen Kolonien Ein Rechtsvergleich innerhalb der Besitzungen des Kaiserreichs in Ubersee Verlag Dr Kovac Hamburg 2019 ISBN 978 3 339 11274 3 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz betreffend die Rechtsverhaltnisse der deutschen Schutzgebiete Vom 17 April 1886 online Harald Sippel Typische Auspragungen eines kolonialen Rechts und Verwaltungssystems in Kolonialisierung des Rechts S 351 ff Thomas Kopp Theorie und Praxis des deutschen Kolonialstrafrechtes in Kolonialisierung des Rechts S 106 107 Vergleiche zum Beispiel Paul Konigsberger Zu dem neuen Gesetzentwurf uber die Errichtung eines Kolonialgerichtshofs Deutsche Juristen Zeitung Jahrgang 19 1914 Sp 165 Peter Sebald Togo 1884 1914 S 291 311 Die deutsche Kolonial Gesetzgebung Berlin 1893 digitalisierte Kopie auf archive org Seite 187 2 2 der Dienstanweisung betreffend der Ausubung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo Hubatsch nennt auf Seite 453 und 479 das Obergericht Buea und auf Seite 455 das Obergericht Duala Hubatsch Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte S 452 455 Klaus Muhlhahn Herrschaft und Widerstand in der Musterkolonie Kiautschou S 263 Verordnung betreffend Regelung der Rechtsverhaltnisse und die Azsubung der Gerichtsbarkeit in Kiautschou des Reichskanzlers vom 27 April 1898 Allerhochste Verordnung betreffend Einrichtung eines Gerichtes II Instanz im Schutzgebiete Kiautschou vom 28 Septmebre 1907 Klaus Muhlhahm Staatsgewalt und Disziplin in Kolonialisierung des Rechts S 128 129 RGBl I Harald Sippel Verwaltung und Recht in Deutsch Ostafrika in Kolonialisierung des Rechts S 283 284 Hubatsch Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte S 429 431 Deutsches Kolonialblatt 11 94 Verfugung betreffend die Regelungen der Verwaltung und der Rechtsverhaltnisse im Inselgebiete der Karolingen Palau und der Marianen vom 24 Juni 1899 Gerd Hardach Kolonialherrschaft im Spannungsfeld von Repression und legitimer Ordnung in Mikronesien 1885 1914 in Kolonialisierung des Rechts S 106 107 Hubatsch Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte S 499 Hubatsch Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte S 521 522 Hubatsch Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte S 544 Kaiserliche Verordnung vom 5 Juni 1886 S 4 Kaiserliche Verordnung vom 30 Juli 1900 5 Kaiserliche Verordnung vom 9 November 1900 6 Hermann von Hoffmann Verwaltungs und Gerichtsverfassung der deutschen Schutzgebiete 1908 S 105 ff online AusfBest zum KolBG vom 8 Juni 1910 RGBl S 1091 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 2 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ub bildarchiv dkg uni frankfurt de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien amp oldid 237462289