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Umgekehrter Tatbestandsirrtum haufig nur umgekehrter Irrtum ist im Strafrecht die irrige Annahme der in Wirklichkeit nicht vorhandenen tatsachlichen oder auch ausserstrafrechtlichen Umstande die einen Tatbestand verwirklichen 1 Er bildet damit die Kehrseite zum Tatbestandsirrtum bei dem Unkenntnis eines tatsachlich vorhandenen Tatbestandsmerkmals vorliegt Daraus resultiert auch der Teil der Bezeichnung umgekehrt Es handelt sich dann um einen untauglichen Versuch denn es besteht Tatbestandsvorsatz Der untaugliche Versuch ist strafbar sofern der Versuch strafbar ist 2 3 Dabei konnen sowohl Irrtumer uber das Tatobjekt unstrittig als auch uber den Tater selbst strittig vorliegen Beispiel Irrtum Tatobjekt Jemand beschadigt eine Sache ohne zu wissen dass ihm diese selbst gehort Er irrt sich damit uber den fur eine Sachbeschadigung notwendigen Umstand der Fremdheit der Sache Beispiel Irrtum Taterstatus Tater stellt sich vor er habe eine Garantenpflicht gegenuber einem Nachbarskind obwohl diese tatsachlich nicht vorliegt Er konnte sich dann in entsprechenden Situationen eines versuchten Unterlassendelikts strafbar machen Nach anderer Auffassung soll dies aber ausgeschlossen sein da ein Irrtum uber den eigenen Status keine Vertrauensgefahrdung der Rechtsgemeinschaft hervorrufe dann nur Wahndelikt Andere strafrechtlich relevante Irrtumer BearbeitenErlaubnisirrtum Erlaubnistatbestandsirrtum Verbotsirrtum Entschuldigungsirrtum 35 Abs 2 StGB Einzelnachweise Bearbeiten Dreher Trondle Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 1995 16 Rnr 9 28 BGHZ 4 254 Lackner Kuhl Strafgesetzbuch Kommentar 25 Auflage Munchen 2004 ISBN 3 406 52295 5 22 Rn 12 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umgekehrter Tatbestandsirrtum amp oldid 205635696