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Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten dafur einzustehen dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt vergleiche zum deutschen Strafrecht 13 StGB Sie ist Voraussetzung fur eine Strafbarkeit wegen Unterlassens soweit es sich um ein sogenanntes unechtes Unterlassungsdelikt handelt Die verpflichtete Person heisst Garant Die Verletzung der Garantenpflicht gehort zu den Rechtswidrigkeitsmerkmalen Inhaltsverzeichnis 1 Garantenstellung 1 1 Garantenstellung nach der Funktionenlehre 1 1 1 Rechtspflicht zum Schutz von Rechtsgutern Beschutzergarant 1 1 2 Rechtspflicht zum Schutz vor einer bestimmten Gefahrenquelle Uberwachergarant 1 2 Garantenstellung nach der Rechtsquellenlehre 2 Literatur 3 WeblinksGarantenstellung BearbeitenDie Garantenpflicht wird durch die Garantenstellung begrundet Diese setzt gemass 13 StGB das Bestehen einer besonderen Pflichtenstellung auf tatbestandlicher Ebene voraus Die einzelnen sie begrundenden Umstande sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale der unechten Unterlassungsdelikte Die Entsprechungsklausel des 13 StGB verlangt dass positives Tun und Unterlassen eines Tuns gleichwertig sind damit die Garantenstellung rechtserheblich werden kann In der sogenannten Funktionenlehre werden zwei grundsatzliche Arten von Garantenstellungen angenommen die wiederum verschiedene Entstehungsgrunde haben konnen Diese werden insbesondere mit der Rechtsquellenlehre bestimmt Weniger bedeutend ist die Soziologische Garantenlehre welche die Garantenstellung aus den gesellschaftlichen Norm und Moralvorstellung abzuleiten versucht In der Lehre vom Rekurs auf einzelne Grundelemente wird versucht in den Garantenstellungen die substanziellen Kernelemente zu identifizieren Garantenstellung nach der Funktionenlehre Bearbeiten Rechtspflicht zum Schutz von Rechtsgutern Beschutzergarant Bearbeiten Die Garantenstellung kann sich daraus ergeben dass eine Person in einer Pflichtenposition steht in der sie dafur einzustehen hat dass ein bestehendes Rechtsgut vor Schaden geschutzt wird Diese kann sich ergeben aus Rechtssatz z B bei einem Vormund oder Betreuer nach 832 BGB enger naturlicher Verbundenheit Familiengemeinschaft z B Eltern fur Kinder und umgekehrt Ehegatten untereinander aus freiwilliger Ubernahme von Schutz und Beistandspflichten z B bei Arzten Gefahrengemeinschaft z B Bergsteigergruppen Forschungsexpeditionen oder besonderer Amtsstellung Polizei Feuerwehr etc Siehe auch Unterlassene Hilfeleistung im Artikel Gemeine Gefahrim 323c StGB Rechtspflicht zum Schutz vor einer bestimmten Gefahrenquelle Uberwachergarant Bearbeiten Die Garantenstellung kann auch gegeben sein wenn eine Person in einer Pflichtenposition steht in der sie dafur einzustehen hat dass sich die Gefahren die von einer bestimmten Gefahrenquelle ausgehen nicht realisieren Sie kann sich z B ergeben aus Verkehrssicherungspflichten auch freiwillige Ubernahme von Sicherungspflichten z B Haus Grundstuckseigentumer Kfz Halter Hundehalter dem Inverkehrbringen gefahrlicher Gegenstande der Pflicht zur Beaufsichtigung Dritter z B uber einen Gefangenen psychisch Kranken nicht unter Ehegatten pflichtwidrigem gefahrlichem Vorverhalten Ingerenz z B der den Unfall pflichtwidrig verursachende KraftfahrerGarantenstellung nach der Rechtsquellenlehre Bearbeiten Nach der Rechtsquellenlehre kann sich die Garantenstellung insbesondere aus dem Gesetz und sonstigen Normen oder einem Vertrag ergeben Beispiele mit Rechtsquellenangabe Eltern als Garant fur ihre Kinder 1626 BGB Garantenstellung von Ehegatten 1353 BGB analog auch anwendbar auf sonstiges enges Gemeinschafts und Vertrauensverhaltnis Geschaftsfuhrer Vorstand einer Gesellschaft z B 43 GmbHG Verpflichtungen zur Verantwortung aus Vertrag z B Erzieher oder Erzieherin Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen Verpflichtungen im Rahmen einer freiwilligen Ubernahme im Rahmen einer Gefahrengemeinschaft vgl 705 ff BGB z B gemeinsame Bergexpedition Garantenstellung aus Eroffnung und Beherrschung von Gefahrenquellen Arbeitsschutz Verkehrsordnung Umweltschutzvorschriften etc Ingerenz pflichtwidriges Vorverhalten z B unerlaubter Ausschank von Alkohol an erkennbar Betrunkene 20 Nr 2 GastG Literatur BearbeitenJohannes Wessels Werner Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat und ihr Aufbau 36 Auflage C F Muller Verlag Heidelberg 2006 ISBN 978 3 811 48016 2 Karl Lackner Kristian Kuhl Strafgesetzbuch StGB Mit Erlauterungen 23 Auflage C H Beck Munchen 1999 ISBN 3 406 44937 9 Armin Kaufmann Die Dogmatik der Unterlassungsdelikte Schwartz Gottingen 1959 Weblinks BearbeitenUrs Kindhauser Unechte Unterlassungsdelikte Universitat Bonn ohne Jahr Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Garantenpflicht amp oldid 226931382