www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat die ein Unterlassen unter Strafe stellt Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft weil man etwas gerade nicht getan hat Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist dass der untatig Gebliebene eine Moglichkeit zum Handeln gehabt haben muss Unterschieden werden echte und unechte Unterlassungsdelikte Inhaltsverzeichnis 1 Echte Unterlassungsdelikte 2 Unechte Unterlassungsdelikte 3 Besonderheiten fahrlassiger unechter Unterlassungsdelikte 4 Literatur 5 WeblinksEchte Unterlassungsdelikte BearbeitenEchte Unterlassungsdelikte sind schon der Formulierung des Tatbestandes nach als solche angelegt Kern des tatbestandlichen Inhalts ist ein Handlungsgebot Die Tathandlung besteht in der Nichtvornahme einer gebotenen Handlung Eine Garantenstellung im Sinne von 13 StGB wird nicht vorausgesetzt da eine Handlungspflicht fur jedermann besteht Die gebotene Handlung vorzunehmen bedeutet andererseits dass dies dem Hilfspflichtigen physisch real moglich ist Auch muss eine Handlungsvornahme erforderlich und zumutbar sein Das deutsche Strafrecht kennt nur wenige Tatbestande dieser Art Unterlassene Hilfeleistung 323c StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten 138 StGB Hausfriedensbruch 123 Abs 1 Alt 2 StGB Unechte Unterlassungsdelikte BearbeitenNahezu jede als Begehungsdelikt formulierte Straftat kann auch durch Unterlassen verwirklicht werden Es handelt sich um die sogenannten unechten Unterlassungsdelikte im Sinne von 13 StGB Voraussetzung dafur ist dass das beanstandete Verhalten Handlungsqualitat aufweist und dass den Unterlassenden eine sogenannte Garantenpflicht d h eine Rechtspflicht zum Handeln trifft Im Kern wird hierbei eine Verbotsnorm verletzt Bei unechten Unterlassensdelikten handelt es sich um echte Sonderdelikte und um Pflichtdelikte Ist ein strafbewehrtes positives Tun des Taters bereits effektiv geworden so liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit im aktiven Tun und nicht im Unterlassen einer erforderlichen und gebotenen Handlung Diese Abgrenzung kann Schwierigkeiten bereiten wie ein klassischer Schulfall zeigt A zieht Tochter B die in einen Brunnen gefallen ist mit dem Seil zunachst hoch Dann lasst er B wieder ab und uberlasst sie strafbewehrt ihrem Schicksal Alternativ dazu der Fall A zieht von vornherein das Seil nicht hoch B kann nicht gerettet werden Wahrend in letztgenannter Variante ein Unterlassen zu bejahen sein wird kommt es in der Vorvariante entscheidend darauf an bei welcher Verhaltensweise der Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Verhaltens liegt und welche normative Wertung ihm zukommt sozialer Handlungssinn Der Unterlassungstatbestand wird erfullt durch den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges z B Tod bei 212 StGB wobei die zur Erfolgsabwendung objektiv gebotene Handlung gerade nicht vorgenommen wird obwohl eine physisch reale Moglichkeit der Erfolgsabwendung besteht und ebenso eine besondere Pflichtenstellung sogenannte Garantenstellung 13 StGB sei es aus Gesetz s o enger Lebensgemeinschaft tatsachlicher Ubernahme von Schutzpflichten Verantwortlichkeit fur Gefahrenquellen Verkehrssicherungspflicht Aufsichtspflicht oder Ingerenz pflichtwidriges gefahrdendes Vorverhalten Fur die Verknupfung des tatbestandlichen Erfolges mit dem Unterlassen zum Tatvorwurf bedarf es der Kausalitat Diese erfolgt in Umkehrung der aus der Aquivalenztheorie entwickelten Conditio sine qua non Formel per hypothetischer Prufung dahingehend dass die dem Tater mogliche und gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann ohne dass der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele Um die ausufernden Wirkungen des Aquivalenzansatzes einzudammen muss die objektive Zurechenbarkeit gepruft werden Unzumutbar ist beispielsweise eine Selbstgefahrdung Subjektiv hat der Tater Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale sowie der Garantenstellung und auch der Erfolgsabwendungsmoglichkeit Gleichwohl will er untatig bleiben Mit der tatbestandlichen Garantenstellung korrespondiert auf Ebene der Rechtswidrigkeit die Garantenpflicht Irrtumer uber die Garantenpflicht sind dem Verbotsirrtum gemass 17 StGB zuzuordnen Ein anderes Problem das auftauchen kann ist das Vorliegen einer rechtfertigenden Pflichtenkollision die dann eintritt wenn zwei oder mehrere gleichrangige Handlungspflichten bestehen aber nur eine erfullt werden kann und auch wird Soweit die Rechtsguter gleichrangig sind verbleibt ein gerechtfertigtes Wahlrecht Anders aber wenn die Guterwertigkeit ungleich ist hier ist das hoherwertige Rechtsgut zu schutzen Widrigenfalls liegt Rechtswidrigkeit der Entscheidung vor Besonderheiten fahrlassiger unechter Unterlassungsdelikte BearbeitenDas Strafrecht sieht eine Strafbarkeit fur fahrlassiges Handeln nach 15 StGB nur vor wenn dies ausdrucklich mit Strafe bedroht wird Einen klassischen Fall bildet 229 StGB Fahrlassige Korperverletzung In den Fallen der fahrlassig begangenen unechten Unterlassungsfalle tritt der kausale Erfolg ein weil der Handlungspflichtige die zur Erfolgsabwendung mogliche und objektiv gebotene Handlung unterlasst Bei diesem Deliktstyp findet eine Tatzurechnung statt wenn die Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen einer Garantenstellung daraus resultierende Pflichten verletzt Im Tatbestandsannex spielen gelegentlich objektive Bedingungen der Strafbarkeit eine Rolle die eine Garantenpflichtverletzung ausschliessen konnen Literatur BearbeitenAdam Ahmed Der Rucktritt vom versuchten unechten Unterlassungsdelikt Verlag Dr Kovac Hamburg 2007 ISBN 978 3 8300 2958 8 Lars Berster Das unechte Unterlassungsdelikt der gordische Knoten des Allgemeinen Teils Duncker amp Humblot Berlin 2014 ISBN 978 3 428 14400 6 Online Ausgabe Karl Engisch Die Kausalitat als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestande Mohr Siebeck Tubingen 1931 Thomas Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 55 Aufl C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56599 1 Luis Greco Kausalitats und Zurechnungsfragen bei unechten Unterlassungsdelikten PDF 262 kB Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik Heft 08 09 S 674 Armin Kaufmann Die Dogmatik der Unterlassungsdelikte Schwartz Gottingen 1959 Alexander Paradissis Unterlassungsstrafbarkeit in sog Weiterungsfallen zugleich ein Beitrag zu Legitimitat und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz Duncker amp Humblot Berlin 2015 ISBN 978 3 428 54754 8 Weblinks Bearbeiten 1 2 Vorlage Toter Link www juraquick de Kleiner Online Crashkurs zu den Unterlassungsdelikten Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven deutsches Recht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4129401 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterlassungsdelikt amp oldid 232859898