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Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat die ein aktives Tun oder Unterlassen unter Strafe stellt Die verbreitete Ansicht dass ein Begehungsdelikt nur ein aktives Tun umfassen kann ist zumindest mit der Einfuhrung von amtlichen Uberschriften zum 1 Januar 1975 in das Strafgesetzbuch uberholt 13 StGB spricht nun von Begehen durch Unterlassen sogenannte Entsprechungsklausel Umfassten Begehungsdelikte Unterlassen je nicht wurde das kriminalpolitisch verfehlte Ziel resultieren dass eine Beteiligung an Unterlassungsdelikten nach dem Wortlaut der 25 26 27 StGB nicht moglich ware da diese von begangenen Taten sprechen Damit ist das Unterlassungsdelikt als Unterfall des Begehungsdelikt zu verstehen Eine Abgrenzung zu anderen Deliktstypen ist nicht moglich d h alle moglichen Deliktsformen sind zugleich Begehungsdelikte Zur Unterscheidung von Unterlassungsdelikten ist daher passenderweise nach der Terminologie des 13 Abs 1 letzter Halbsatz StGB der Begriff Tunsdelikt zu verwenden Literatur BearbeitenDreher Trondle Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 1995 Vor 13 Rnr 12 Manfred Maiwald in JuS 89 186 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Begehungsdelikt amp oldid 206650682